651 - Visa

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Beauftragung eines australischen eVisitor Visums (subclass 651)

Dieses Visum ermöglicht Aufenthalte in Australien von bis zu 3 Monaten am Stück ab dem Zeitpunkt jeder Einreise. Der Gültigkeitszeitraum dieses Visums beträgt 12 Monate, mehrfache Ein- und Ausreisen sind innerhalb dieses Zeitraums sind damit möglich.

icons8-systeminformation-480 Bevor es losgeht, benötigen wir ein paar erste Informationen um sicherzustellen, dass dieses Visum und unser Online Service Angebot in Ihrem Fall das Richtige sind:

Leider bieten wir unseren Online eVisitor Visa Service derzeit nur für ausgewählte Staatsbürgerschaften an. Wenn Ihre Staatsbürgerschaft nicht dabei ist und Sie unsere Unterstützung für die Beantragung eines eVisitor Visums in Anspruch nehmen möchten, senden Sie uns bitte einfach eine email an support@visapath.de. Wir senden Ihnen dann gerne ein individuelles Angebot für unsere Dienstleistung zu. 

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Weitere Staatsbürgerschaften

Haben Sie weitere Staatsbürgerschaften? * Erforderlich

Geplantes Einreisedatum

Wir bearbeiten Aufträge in der Regel spätestens innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Auftragseingang (bei vollständigem Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen).

Bitte beachten Sie, dass wir für eVisitor Visa keinen Express- oder Übernachtservice anbieten und Sie deshalb nicht unterstützen können, wenn Ihre Reise nach Australien kurzfristig erfolgen soll.

Bitte geben Sie ein Datum innerhalb der nächsten 365 Tage an. Dieser Termin ist nicht verbindlich. Die Einreise kann zu jedem Zeitpunkt innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung des Visums erfolgen.
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Reisezweck

Für welchen Zweck soll dieses Visum beantragt werden? * Erforderlich
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Business trip

Ein eVisitor Visum beinhaltet keinerlei Arbeitsrechte, ermöglicht aber sogenannte Business Visitor Activities.

Was ist der Zweck Ihrer Reise? * Erforderlich
(Mehrfachnennungen möglich)
Bitte geben Sie nur kurze Stichpunkte zu Ihrem geplanten Aufenthalt (z.B. Name der Konferenz/Messe; Städte, die Sie in Australien besuchen werden)

Bitte beachten Sie: Ein australisches Visum wird personenbezogen geprüft und erteilt. Das Online Formular muss daher zwingend vom Visumantragsteller selbst ausgefüllt und die persönliche email Adresse dabei angegeben werden.

Sie können bei der Beauftragung eine abweichende Rechnungsanschrift angeben, wenn Sie dies für Ihre Unterlagen benötigen.

Bestätigung des Antragstellers für das Visum * Erforderlich
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Tourism

Was ist der Zweck Ihrer Reise? * Erforderlich
(Mehrfachnennungen möglich)
Bitte geben Sie nur kurze Stichpunkte zu Ihrem geplanten Aufenthalt (z.B. Städte, die Sie in Australien besuchen werden; Bei Weiterbildung Art des geplanten Kurses)
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Screening questions

Haben Sie sich in den letzen 18 Monaten mit einem Urlaubs- oder Working Holiday Visum in Australien aufgehalten? * Erforderlich
Bitte geben Sie für jede Ihrer Australienreisen in den letzten 18 Monaten die folgenden Reisedaten an: * Erforderlich
Einreisedatum
Ausreisedatum
Verwendetes Visum
 

Warum benötigen wir die Angaben zu Ihren letzten Reisen?

Um ein Visitor Visum erhalten zu können, muss es sich beim Antragsteller um einen sogenannten "genuine temporary visitor" handeln. Die australischen Behörden prüfen dabei, ob die Hauptabsicht des Antragstellers touristischer Natur ist oder ob Anzeichen dafür bestehen, dass ein de facto Wohnsitz in Australien etabliert wird. Insbesondere bei wiederholten längeren Aufenthalten in Australien innerhalb der letzten 18 Monate wird dieser Aspekt kritisch hinterfragt und vertieft geprüft.

Daher sind die Angaben zu Ihren vorherigen Aufenthalten in Australien von großer Bedeutung. Sie ermöglichen es uns zu beurteilen, ob Sie dieses Kriterium erfüllen. Geben Sie daher die Daten Ihrer Reisen möglichst exakt an. Sollte die Dauer Ihrer letzten Australienaufenthalte eine Komplikation oder ein Ablehnungsrisiko darstellen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und die möglichen Startegien besprechen, bevor wir Ihren Visumantrag einreichen.

Wurde in der Vergangenheit ein von Ihnen gestellter Antrag auf ein australisches Visum abgelehnt? * Erforderlich

Ablehnung früherer Visumanträge:

In der Vergangenheit abgelehnte Visumanträge müssen im Visumantrag offen gelegt und adressiert werden. Unser Online Visitor Visa Service steht in diesem Fall aufgrund der Komplexität der Thematik und des stark vom Einzelfall abhängigen Bearbeitungsaufwands leider nicht zur Verfügung. 

Wie kann Visapath Ihnen dennoch weiterhelfen:

Wir unterstützen wir Sie umfassend und beraten Sie gerne im Rahmen einer persönlichen Beratung. Ein Registered Migration Agent wird Ihren Fall prüfen und mit Ihnen besprechen, ob Ihr Visumantrag trotz vorausgegangener Ablehnung grundsätzlich Aussicht auf Erfolg haben kann. Soll anschließend ein Visitor Visum beantragt werden, besprechen wir die in Ihrem Fall beste Herangehensweise und Strategie bei der Antragstellung. Zudem geben Ihnen einen Überblick über den zu erwartenden Aufwand, die Kosten und die zeitlichen Planungsaspekte. Gerne vertreten wir Sie anschließend auch bei Ihrem Visumverfahren.

Über diesen Link können Sie Ihre persönliche Beratung buchen: Persönliche Beratung buchen

 

 

Haben Sie Vorstrafen oder laufen derzeit Ermittlungen gegen Sie (einschließlich von Verurteilungen, die bereits aus den öffentlichen Registern gelöscht wurden)? * Erforderlich

 

Vorliegende Vorstrafen und Ermittlungsverfahren:

Vorliegende Vorstrafen oder strafrechtliche Ermittlungsverfahren müssen im Visumantrag offen gelegt werden. Zudem können Unterlagen wie polizeiliche Führungszeugnisse, persönliche Stellungnahmen oder weitere Nachweise erforderlich sein, damit von den australischen Behörden eine vertiefte Prüfung des Sachverhaltes durchgeführt werden kann. Dies führt zum einen zu deutlich längeren behördlichen Bearbeitungszeiten. Zudem kann je nach Schwere der Vorstrafen das Risiko einer Ablehnung des Antrages bestehen. Unser Online Visitor Visa Service steht in diesem Fall aufgrund der Komplexität der Thematik und des stark vom Einzelfall abhängigen Bearbeitungsaufwands leider nicht zur Verfügung. 

Wie kann Visapath Ihnen dennoch weiterhelfen:

Wir unterstützen wir Sie umfassend und beraten Sie gerne im Rahmen einer persönlichen Beratung. Ein Registered Migration Agent wird Ihren Fall prüfen und mit Ihnen besprechen, ob Sie als Antragsteller den sogenannten Character Test der australischen Behörden erfüllen können und Ihr Visumantrag damit grundsätzlich Aussicht auf Erfolg haben kann. Soll anschließend ein Visitor Visum beantragt werden, besprechen wir die in Ihrem Fall beste Herangehensweise und Strategie bei der Antragstellung. Zudem geben Ihnen einen Überblick über den zu erwartenden Aufwand, die Kosten und die zeitlichen Planungsaspekte. Gerne vertreten wir Sie anschließend auch bei Ihrem Visumverfahren.

Über diesen Link können Sie Ihre persönliche Beratung buchen: Persönliche Beratung buchen

 

 

Halten Sie sich derzeit in Australien auf? * Erforderlich

Beantragung nicht innerhalb Australiens möglich:

Ein eVisitor Visum kann nur beantragt werden, wenn der Antragsteller sich zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums und zum Zeitpunkt der Genehmigung außerhalb Australiens aufhält. Sind Sie derzeit in Australien, ist dieses Visum nicht geeignet.

 

Wie kann Visapath Ihnen dennoch weiterhelfen:

Unser Team aus Registered Migration Agents unterstützt Sie gerne. Wir besprechen wir mit Ihnen mögliche Visumoptionen, prüfen, ob diese für Sie geeignet sind und vertreten Sie anschließend auch bei Ihrem Visumverfahren.

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Okay, los geht's

Dann kann es losgehen!

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Beantragung Visums:

  • Ihren Reisepass, den Sie zur Einreise nach Australien verwenden werden
  • Weitere Identitätsnachweise, wie z.B. Daten Ihres Führerscheins (falls Sie einen besitzen)

Sie können auswählen, ob Sie diese Angaben bereits direkt in unserem Online Formular machen und dort entsprechende Nachweise hochladen oder ob Sie diese Dinge später einfach per E-Mail nachreichen möchten.


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Ihre Kontakdaten sowie weitere Angaben zu Ihrer Person

Name * Erforderlich
Ihre Adresse in Ihrem Wohnsitzland * Erforderlich
Möchten Sie eine abweichende Rechnungsadresse angeben? * Erforderlich
Name des Unternehmens (optional)
Rechnungsanschrift * Erforderlich
Ihr Geburtsdatum * Erforderlich
Ihre E-Mail * Erforderlich
Ihre Visumsbestätigung werden wir Ihnen per E-Mail zukommen lassen.

Hinweis: Wenn Sie derzeit in einer festen, dauerhaft angelegten Beziehung sind, geben Sie hier am besten “Partnerschaft” an.

Haben Sie einen abweichenden Geburtsnamen oder Mädchennamen getragen beziehungsweise sind oder waren Sie jemals unter einem anderen Namen bekannt? * Erforderlich
Hierunter fallen unter anderem: Geburtsnamen, Mädchennamen/Namen vor einer Eheschließung, Künstlernamen, Ordensnamen, Aliase, alternative Schreibweisen Ihres Namens, volle Schreibweise von Initialen, die in Ihrem Pass erwähnt sind

 


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Reisepassdaten

Mit Ihrem Visumsantrag muss ein Foto oder Farbscan der Datenseite Ihres Reisepasses (das ist die Seite mit Ihrem Passbild) eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass dies der Reisepass sein sollte, den Sie für die Einreise nach Australien verwenden werden.

Sie können uns hier direkt ein Foto oder einen Scan Ihres Reisepasses schnell und einfach hochladen. Dafür können Sie gerne auch die Kamerafunktion Ihres Smartphones verwenden. Sollten Sie Ihren Reisepass gerade nicht zur Hand haben, können Sie uns diesen problemlos später per E-Mail nachreichen. 

Allgemeiner Hinweis: Nach Empfehlung des Department of Home Affairs sollte der verwendete Reisepass noch mindestens 6 Monate gültig sein. 

Wie möchten Sie uns Ihre Reisepassdaten übermitteln? * Erforderlich
Bitte fotografieren oder scannen Sie die Datenseite Ihres Reisepasses (das ist die Seite mit Ihrem Bild) und laden sie diese hier hoch. Bitte achten Sie auf eine gut lesbare Qualität. Es können JPEG oder PDF-Dateien angenommen werden.
Ziehe Dateien hier her oder
Akzeptierte Dateitypen: jpg, pdf, jpeg, Max. Dateigröße: 20 MB, Max. Dateien: 2.
    Maximale Dateigröße - 20 mega bytes.

    icons8-received-480

    Aus Datensicherheitsgründen raten wir davon ab, Identitätsnachweise per email zu versenden und bieten daher den direkten Upload in unserem Online Formular an.

    Wenn Sie uns Ihren Reisepass nicht über das Upload-Feld direkt zukommen lassen möchten, weil Sie diesen vielleicht gerade nicht zu Hand haben, dann senden Sie uns bitte ein Foto oder einen Farbscan der Datenseite des Reisepasses (das ist die Seite mit dem Passbild) per E-Mail an:

    support@visapath.de

    Achten Sie hierbei bitte auf gut leserliche Qualität.

    Beachten Sie bitte, dass wir Ihr Visum erst dann beantragen können, sobald uns alle Daten und Unterlagen vollständig vorliegen.

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    Weiterer Reisepass

    Besitzen Sie MEHR ALS EINEN gültigen Reisepass? * Erforderlich
    Wenn Sie einen weiteren gültigen Reisepass besitzen, benötigen wir auch zu diesem Angaben. Dies kann ein Reisepass des selben Staates wie der des oben angegeben Passes oder der eines anderen Staates sein.
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    Daten des weiteren Reisepasses

    Reisepassdaten selbst eingeben oder Scan / Photo übermitteln * Erforderlich
    Bitte fotografieren oder scannen Sie die Datenseite Ihres Reisepasses (das ist die Seite mit Ihrem Bild) und laden sie diese hier hoch. Bitte achten Sie auf eine gut lesbare Qualität. Es können JPEG oder PDF-Dateien angenommen werden.
    Ziehe Dateien hier her oder
    Akzeptierte Dateitypen: jpg, pdf, jpeg, Max. Dateigröße: 20 MB, Max. Dateien: 2.
      Maximale Dateigröße - 20 mega bytes.

      Daten des weiteren Reisepasses selbst erfassen

      Name im weiteren Reisepass
      Bitte geben Sie Ihre Vornamen und Ihren Nachnamen exakt so an, wie sie in Ihrem weiteren Reisepass stehen.
      Ihre Reisepassnummer finden Sie in der Regel rechts oben auf der Datenseite Ihres Reisepasses (das ist die Seite mit Ihrem Foto).
      Geschlecht * Erforderlich
      Bitte das Geschlecht entsprechend dem Eintrag im weiteren Reisepass angeben.
      Bitte geben Sie das Land an, das Ihren weiteren Reisepass ausgestellt hat.
      Bitte geben Sie Ihre Staatsbürgerschaft an, wie in Ihrem weiteren Reisepass angegeben.
      TT Punkt MM Punkt JJJJ
      TT Punkt MM Punkt JJJJ
      Geben Sie die ausstellende Behörde Ihres weiteren Reisepasses wie im Pass angegeben an.

      Weitere Identitätsnachweise

      Haben Sie einen gültigen Personalausweis oder eine andere ID Karte? * Erforderlich
      ID Karten sind alle staatlich ausgestellten Ausweisdokumente, die kein Reisepass sind. Die Abfrage zu Daten des Personalausweis oder nationaler ID Cards ist lediglich eine Abfrage zu den aktuell vorliegenden Identitätsnachweisen einer Person. Sollten Sie aktuell und zum momentanen Zeitpunkt keinen gültigen Personalausweis besitzen, können Sie diese Frage ganz einfach mit “Nein” beantworten.
      Personalausweis Daten * Erforderlich
      Sofern Sie einen gültigen Personalausweis oder eine ID Karte eines anderen Landes besitzen, müssen hierzu weitere Angaben gemacht werden. Sie können auswählen, wie Sie uns diese Daten übermitteln möchten.
      Bitte fotografieren oder scannen Sie Ihren Personalausweis (die Vorderseite reicht hier vollkommen aus) und laden Sie diesen hier hoch. Bitte achten Sie auf eine gut lesbare Qualität. Es können JPEG oder PDF-Dateien angenommen werden.
      Ziehe Dateien hier her oder
      Akzeptierte Dateitypen: jpg, jpeg, pdf, Max. Dateigröße: 20 MB, Max. Dateien: 2.
        Maximale Dateigröße - 20 mega bytes.

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        Aus Datensicherheitsgründen raten wir davon ab, Identitätsnachweise per email zu versenden und bieten daher den direkten Upload in unserem Online Formular an.

        Wenn Sie uns Ihren Personalausweis nicht über das Upload-Feld direkt zukommen lassen möchten, weil Sie diesen vielleicht gerade nicht zu Hand haben, dann senden Sie uns bitte ein Foto oder einen Farbscan per E-Mail an:

        support@visapath.de

        Achten Sie hierbei bitte auf gut leserliche Qualität.

        Beachten Sie bitte, dass wir Ihr Visum erst dann beantragen können, sobald uns alle Daten und Unterlagen vollständig vorliegen.

        Personalausweisdaten selbst eingeben

        Name auf Ihrem Personalausweis/Ihrer ID Karte
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        Führerschein

        Haben Sie einen gültigen Führerschein? * Erforderlich
        Die Angabe zum Führerschein in einem australischen Visumantrag hat keine Auswirkungen auf die praktische Fahrerlaubnis in Australien. Die Abfrage des Führerscheins ist lediglich eine Abfrage zu den aktuell vorliegenden Identitätsnachweisen einer Person. Sollten Sie aktuell und zum momentanen Zeitpunkt keinen gültigen Führerschein besitzen (z.B. weil Sie diesen gerade erst beantragt haben, auf die Ausstellung warten, oder sonstiges), können Sie diese Frage ganz einfach mit “Nein” beantworten.
        Führerschein Daten * Erforderlich
        Sofern Sie einen gültigen Führerschein besitzen, müssen hierzu weitere Angaben gemacht werden. Sie können auswählen, wie Sie uns diese Daten übermitteln möchten.

        icons8-received-480

        Aus Datensicherheitsgründen raten wir davon ab, Identitätsnachweise per email zu versenden und bieten daher den direkten Upload in unserem Online Formular an.

        Wenn Sie uns Ihren Führerschein nicht über das Upload-Feld direkt zukommen lassen möchten, weil Sie diesen vielleicht gerade nicht zu Hand haben, dann senden Sie uns bitte ein Foto oder einen Farbscan per E-Mail an:

        support@visapath.de

        Achten Sie hierbei bitte auf gut leserliche Qualität.

        Beachten Sie bitte, dass wir Ihr Visum erst dann beantragen können, sobald uns alle Daten und Unterlagen vollständig vorliegen.

        Bitte fotografieren oder scannen Sie Ihren Führerschein (die Vorderseite reicht hier vollkommen aus) und laden Sie diesen hier hoch. Bitte achten Sie auf eine gut lesbare Qualität. Es können JPEG oder PDF-Dateien angenommen werden.
        Ziehe Dateien hier her oder
        Akzeptierte Dateitypen: jpg, jpeg, pdf, Max. Dateigröße: 20 MB, Max. Dateien: 2.
          Maximale Dateigröße - 20 mega bytes.

          Führerscheindaten selbst eingeben

          Name auf Ihrem Führerschein * Erforderlich
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          Frühere Visa

          Hatten Sie in der Vergangenheit oder haben Sie derzeit ein Visum für Australien * Erforderlich
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          Character Test


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          Vorstrafen und Ermittlungsverfahren, Kontakt- oder Annäherungsverbote

          In diesem letzten Fragenblock werden Ihnen nun einige Fragen zum Thema Vorstrafen, gerichtlichen Verfahren und strafbaren Handlungen gestellt. Zudem sind Angaben zu Militär- und Sicherheitsdienst erforderlich.

          Bitte lesen Sie sich diese Fragen genau durch und beantworten Sie diese wahrheitsgemäß. Unter Umständen kann von den australischen Behörden ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt werden.

          Bitte lesen sie die folgenden Fragen zu strafbaren Handlungen oder Ermittlungsverfahren durch: 

          • Wurden Sie jemals unter Anklage gestellt oder erwarten Sie eine Anklage?
          • Wurden Sie jemals in irgendeinem Land für eine Straftat verurteilt (einschließlich von Verurteilungen, die bereits aus den öffentlichen Registern gelöscht wurden)?
          • Waren Sie jemals von einem Kontakt- oder Annäherungsverbot oder einer anderen gerichtlichen, polizeilichen oder behördlichen Anordnung zum Schutz anderer Personen betroffen (als Empfänger dieser Anordnung)?
          Müssen Sie eine oder mehrere der oben genannten Fragen mit "Ja" beantworten? * Erforderlich

           

          Vorliegende Vorstrafen und Ermittlungsverfahren:

          Vorliegende Vorstrafen oder strafrechtliche Ermittlungsverfahren müssen im Visumantrag offen gelegt werden. Zudem können Unterlagen wie polizeiliche Führungszeugnisse, persönliche Stellungnahmen oder weitere Nachweise erforderlich sein, damit von den australischen Behörden eine vertiefte Prüfung des Sachverhaltes durchgeführt werden kann. Dies führt zum einen zu deutlich längeren behördlichen Bearbeitungszeiten. Zudem kann je nach Schwere der Vorstrafen das Risiko einer Ablehnung des Antrages bestehen. Unser Online Visitor Visa Service steht in diesem Fall aufgrund der Komplexität der Thematik und des stark vom Einzelfall abhängigen Bearbeitungsaufwands leider nicht zur Verfügung. 

          Wie kann Visapath Ihnen dennoch weiterhelfen:

          Wir unterstützen wir Sie umfassend und beraten Sie gerne im Rahmen einer persönlichen Beratung. Ein Registered Migration Agent wird Ihren Fall prüfen und mit Ihnen besprechen, ob Sie als Antragsteller den sogenannten Character Test der australischen Behörden erfüllen können und Ihr Visumantrag damit grundsätzlich Aussicht auf Erfolg haben kann. Soll anschließend ein Visitor Visum beantragt werden, besprechen wir die in Ihrem Fall beste Herangehensweise und Strategie bei der Antragstellung. Zudem geben Ihnen einen Überblick über den zu erwartenden Aufwand, die Kosten und die zeitlichen Planungsaspekte. Gerne vertreten wir Sie anschließend auch bei Ihrem Visumverfahren.

          Über diesen Link können Sie Ihre persönliche Beratung buchen: Persönliche Beratung buchen

           

           

          Bestätigungen und Erklärungen

           

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          Bestätigung der Angaben und Erklärungen

          Nun bestätigen Sie bitte, dass Ihre Angaben richtig und vollständig sind. Lesen Sie sich dafür bitte die folgenden Punkte genau durch und bestätigen Sie die folgenden Erklärungen für den Visumantrag.

          • Ich habe alle Angaben und Fragen in diesem Formular verstanden.
          • Die von mir gemachten Angaben in diesem Formular, sowie in allen mit dem Visumsantrag eingereichten Unterlagen sind vollständig, korrekt und aktuell.
          • Mir ist bewusst, dass die Einreichung gefälschter Dokumente oder die Abgabe falscher und irreführender Angaben, sowie die Unfähigkeit die eigene Identität entsprechend nachzuweisen zur Ablehnung meines Antrages führen und ich oder auch Familienmitglieder möglicherweise für eine bestimmte Zeit kein weiteres Visum erhalten können.
          • Mir ist bewusst, dass das Visum, auch nach Genehmigung annulliert werden kann, falls festgestellt wird, dass Dokumente gefälscht oder falsche oder irreführende Angaben gemacht wurden.
          • Ich habe alle Informationen im Rahmen dieses Antrages gelesen und verstanden. Ich bin mir der mit dem Visum verbundenen Auflagen bewusst und mir ist klar, dass ich diese einzuhalten habe.
          • Ich werde das Department schriftlich über alle Änderungen meiner persönlichen Voraussetzungen (inkl. Adressänderung), sowie gemachter Angaben benachrichtigen, während mein Visumsantrag bearbeitet wird.
          • Mir ist bewusst, dass dieses Visum lediglich für mich gültig ist und keine weiteren Personen in mein Visum miteingeschlossen sind oder werden können.
          • Mir ist bewusst, dass ich mit Ablauf meines Visums ein unlawful non-citizen gemäß des Migration Act 1958 werde, sofern ich bis zu diesem Zeitpunkt nicht ein anderes australiscehs Visum erhalten habe. Dies bedeutet, dass ich ab diesem Zeitpunkt kein gültiges australisches Visum besitze und dementsprechend von mir erwartet wird, dass ich Australien verlasse. Dies bedeutet zudem, dass ich ich aus Australien abgeschoben werden kann.
          Ich habe die oben gemachten Aussagen zur Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben gelesen und stimme allen Erklärungen zu. * Erforderlich

          Datenschutz und Privacy Notice

          Bitte laden Sie sich die folgende Datenschutzerklärung (Privacy Notice) des australischen Department of Home Affairs herunter und lesen Sie diese:

          Privacy Notice Form 1442i

          Ich habe die Informationen in der Datenschutzerklärung (Privacy Notice Form 1442i) gelesen. Mir ist bewusst, dass das australische Department of Home Affairs meine persönlichen Informationen sammelt, verwendet und offenlegen darf (inkl. biometrischer Informationen oder anderer sensibler Daten), wie in der Datenschutzerklärung erläutert. * Erforderlich

          Hinweis:

          Sie haben mindestens eine der oben aufgeführten Erklärungen mit "Nein" beantwortet. In diesem Fall ist eine Bearbeitung Ihres Visumsantrages leider nicht möglich. 

           

           

           

          Ich stimme zu, von Visapath Australia auch zukünftig per E-Mail Informationen zum Thema Australien sowie zu Dienstleistungen von Visapath Australia zu erhalten. Meine E-Mail Adresse wird nicht an Dritte weitergegeben. Ich kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen.
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          Geschafft, das war's!

          Das waren alle Angaben, die wir für die Bearbeitung Ihres Visums benötigen. Sie können Sie nun Ihre bevorzugte Zahlungsmethode auswählen und Ihr eVisitor Visum beauftragen.

           

          Wie möchten Sie bezahlen? * Erforderlich
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          Service Vereinbarung * Erforderlich

          SERVICE VEREINBARUNG 

          Beantragung eines Visitor Visums (Visa subclass 651) für Australien 

          1. Vertragsparteien

          Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen:

          Visumantragsteller:

           
          Geburtsdatum:



          Im folgenden “Antragsteller”

          und

          Visapath Pty Ltd
          Suite 427
          585 Little Collins Street
          Melbourne VIC 3000
          Australia

          Im folgenden “Visapath”.

          Ist der Visumantragsteller minderjährig, wird die Vereinbarung zwischen dem den Auftrag erteilende Erziehungsberechtigten und Visapath geschlossen.

           

          2. Vertragsinhalt 

          2.1 Visapath erbringt die folgenden Leistungen:

          • Visarechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Beantragung eines eVisitor Visums (subblass 651)
          • Durchsicht der im Fragebogen gemachten Angaben und bereitgestellten Unterlagen
          • Prüfung der Erfüllung der Visumvoraussetzungen
          • Bei Bedarf: Rücksprache mit dem Kunden zu den gemachten Angaben sowie erforderlichen Nachweisen und Beratung hinsichtlich weiterer erforderlicher Daten und Nachweise
          • Aufbereitung der vollständigen Unterlagen vor Einreichung des Visumsantrages
          • Einreichung eines Visumantrags für ein eVisitor Visum beim australischen Department of Home Affairs.
          • Bei Bedarf: Bearbeitung von Rückfragen des Department of Home Affairs im Zusammenhang mit dem Visumsantrag
          • Weiterleitung des Visums bzw. der Entscheidung über den Antrag an den Antragsteller

          3. Honorar und Auslagen

          3.1 Das Festhonorar in Höhe von umfasst die von Visapath zu erbringenden Dienstleistungen gemäß Ziffer 2.1. 

          3.2 Wenn der Visumantrag nicht eingereicht wird, reduziert sich das Honorar auf €70. 

          3.3 In den meisten Fällen fallen keine zusätzlichen Kosten an. In Einzelfällen kann es jedoch erforderlich werden, ergänzende Unterlagen einzureichen. Kosten für die Beschaffung und Übersetzung dieser Unterlagen sind im Festhonorar gemäß Ziffer 3.1 nicht enthalten. Der Antragsteller kann die Übersetzung dieser Unterlagen durch einen professionellen Übersetzer selbst organisieren oder Visapath mit der Organisation beauftragen. Wenn Visapath die Beauftragung der Übersetzung übernimmt, beläuft sich das Honorar hierfür auf €45 pro Seite bei deutschsprachigen Dokumenten. Für Dokumente in anderen Sprachen kann ein individuelles Angebot bereitgestellt werden. 

          3.4 In Einzelfällen kann eine Gesundheitsuntersuchung erforderlich sein. Die Kosten hierfür sind vom Antragsteller selbst zu tragen. 

          3.5 Das Honorar ist wie folgt fällig:

          a) Das Honorar gemäß Ziffer 3.1 ist mit Einreichung des Visumantrags fällig.
          b) Wenn der Visumantrag nicht eingereicht wird, weil der Kunde diese Vereinbarung kündigt, ist das Honorar gemäß Ziffer 3.2 mit Bestätigung der Kündigung durch Visapath fällig.
          c) Wenn der Antrag nicht eingereicht werden kann, weil der Antragsteller die Voraussetzungen nicht erfüllt, ist das Honorar gemäß Ziffer 3.2 mit Information des Kunden über die Gründe fällig. 

          3.6 Der Antragsteller hat als Zahlungsmethode “Kreditkartenzahlung” bzw. “PayPal” ausgewählt. Wir reservieren einen Betrag in Höhe von auf der angegebenen Karte bzw. dem PayPal Konto des Antragstellers (“Pre-Autorisation”), werden dieses Zahlungsmittel jedoch erst dann tatsächlich belasten, wenn das Honorar gemäß Ziffer 3.5 fällig ist. 

          3.7 Visapath wird mit der Bearbeitung des Auftrages erst beginnen, wenn der in Ziffer 3.6 genannte Betrag erfolgreich auf dem gewählten Zahlungsmittel reserviert wurde. Eine Einreichung des Antrages erfolgt ebenfalls nur, wenn die erforderliche Reservierung weiter gültig ist bzw. erneuert werden konnte. Visapath ist nicht verpflichtet Leistungen gemäß Ziffer 2 zu erbringen, wenn das vereinbarte Honorar nicht in voller Höhe durch eine gültige Reservierung auf dem gewählten Zahlungsmittel garantiert ist. 

          4. Migration Agents und Bevollmächtigung

          4.1 Verantwortliche Migration Agents für diese Vereinbarung sind:

          • Christine Dax (MARN1802924)
          • Juergen Mader (MARN 2117672) 

          4.2 Der Antragsteller bevollmächtigt alle mit Visapath assoziierten Registered Migration Agents im Namen des Antragstellers einen Visumsantrag für ein Visitor Visum einzureichen und im Namen des Antragstellers mit den zuständigen australischen Behörden zu diesem Antrag zu kommunizieren. 

          4.3 Der Antragsteller kann Visapath und die für die Antragstellung verantwortlichen Migration Agents per eMail an support@visapath.de kontaktieren. 

          5. Abschluss des Auftrages und Vertragsbeendigung

          5.1 Dieser Auftrag ist mit der Entscheidung des Department of Home Affairs über den Visumantrag und der Information des Antragstellers über diese Entscheidung abgeschlossen. Eine Beratung zu Einspruchsmöglichkeiten gegen eine negative Entscheidung ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung. 

          5.2 Eine vorzeitige Vertragsbeendigung durch den Antragsteller ist jederzeit möglich. 

          5.3 Wenn der Antragsteller die Voraussetzungen für das Visum nicht erfüllt und diese auch nicht hergestellt werden können, wird Visapath dem Antragsteller die Gründe hierfür schriftlich erläutern. Der Auftrag ist mit dieser Erläuterung abgeschlossen. 

          5.4 Eine vorzeitige Beendigung dieser Vereinbarung durch Visapath ist aus folgenden Gründen möglich: 

          • Der Antragsteller hat falsche oder irreführende Angaben gemacht oder gefälschte oder irreführende Dokumente vorgelegt.
          • Der Antragsteller ist für einen Zeitraum von mehr als einem Monat trotz regelmäßiger Versuche der Kontaktaufnahme nicht erreichbar und nachdem Visapath eine Frist von zwei Wochen mit Ankündigung der Vertragsbeendigung gesetzt hat. 
          • Der Antragsteller hat die für die Auftragsbearbeitung erforderlichen Informationen oder Unterlagen nicht innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach Anforderung bereitgestellt und nachdem Visapath eine Frist von zwei Wochen mit Ankündigung der Vertragsbeendigung gesetzt hat. 
          • Ein nicht auflösbarer Interessenkonflikt ist aufgetreten.
          • Eine Durchführung des Auftrages ist Visapath aus anderen Gründen nicht mehr zumutbar.
          • Eine Durchführung des Auftrages wurde unmöglich.

          6. Keine Erfolgsgarantie

          Den Erfolg eines Visumantrags kann Visapath nicht garantieren. Die Entscheidung über Visumsanträge unterliegt ausschließlich den zuständigen australischen Behörden. Auch im Falle einer positiven Visumsentscheidung kann diese unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen durch die zuständigen Behörden zurückgenommen werden.

          7. Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben

          7.1 Die Erbringung dieser Dienstleistung erfolgt auf Grundlage der vom Antragsteller zur Verfügung gestellten Informationen. Der Antragsteller ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen verantwortlich. Der Antragsteller ist verpflichtet, vollständige und richtige Auskünfte zu geben und keine falschen oder irreführenden Dokumente vorzulegen. Es ist ein schwerwiegendes Vergehen im Rahmen eines Visumantrages falsche Auskünfte zu geben oder falsche oder gefälschte Dokumente einzureichen. 

          7.2 Da Änderungen im Zusammenhang mit einem Visumverfahren unter bestimmten Voraussetzungen auch während eines laufenden Verfahrens mitgeteilt werden müssen, ist der Antragsteller verpflichtet Visapath umgehend zu informieren, wenn sich an vom Antragsteller gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Änderungen ergeben. Dies ist erforderlich ab Bereitstellung dieser Informationen bis zur Entscheidung über ein Visum.

          8. Sonstiges

          8.1 Der Antragsteller stimmt der Kommunikation und dem Austausch von Daten und Unterlagen per E-Mail zu. Die zur Verfügung gestellte E-Mail Adresse ist die persönliche E-Mail Adresse des Antragstellers. 

          8.2 Falls wir parallel gleichartige Visumanträge für enge Familienmitglieder (Partner, Kinder, Eltern) im Auftrag des Antragstellers bearbeiten, stimmt der Antragsteller zu, dass alle Sachverhalte in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und dem damit verbundenen Visumverfahren mit diesen Familienmitgliedern geteilt werden dürfen.;

          8.3 Da im Zusammenhang mit einem Verfahren für ein australisches Visum unter bestimmten Voraussetzungen Fristen eingehalten werden müssen und die Bearbeitung zeitkritisch sein kann (z.B. im Falle von Rückfragen durch die australischen Behörden mit kurzfristig gesetzten Antwortfristen), muss der Auftraggeber sicherstellen, jederzeit unter der angegebenen E-Mail Adresse für Visapath erreichbar zu sein.

          8.4 Daten des Antragstellers werden in gesicherten Clouddiensten gespeichert. Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich der Speicherung von Daten inklusive persönlicher Daten und vom Auftraggeber zur Bearbeitung zur Verfügung gestellten Dokumente sowie anderen Informationen im Zusammenhang mit unserer Dienstleistung in gesicherten Clouddiensten zu. Die Daten des Antragstellers werden nach Abschluss des Auftrages entsprechend der gesetzlichen Anforderungen für 7 Jahre gespeichert. 

          8.5 Datenschutz und vertraulicher Umgang mit den Daten des Antragstellers sind für Visapath selbstverständlich. Registered Migration Agents sind zu einer besonderen Vertraulichkeit im Umgang mit Antragstellerdaten verpflichtet. Obwohl Visapath nicht den Australian Privacy Principles (APPs) des Privacy Act 1988 unterliegt, wendet Visapath die den APP zu Grunde liegenden Grundsätze freiwillig und zur Umsetzung der Vorgaben des Migration Agent Code of Conduct an.

          8.6 Diese Vereinbarung ist konform mit dem Migration Agent Code of Conduct, der auf der Website des Office of the Migration Agents Registration Authority (mara.gov.au) erhältlich ist.

          Zustimmung 

          Antragsteller:

          Ich,  , erkläre, dass:

          • ich diesen Auftrag persönlich ausgefüllt habe und alle gemachten Angaben korrekt sind, 
          • ich den Consumer Guide erhalten habe, 
          • ich diese Vereinbarung gelesen habe und mit dieser einverstanden bin, und
          • ich ausdrücklich zustimme, dass die elektronische Akzeptanz dieser Vereinbarung durch die Vertragsparteien als Unterzeichnung und somit Zustimmung zu dieser Vereinbarung gilt.    
          IP Adresse des Auftraggebers: 18.222.97.243 Datum: 11/05/2025

          Kartenzahlung

          Bitte beachten Sie, dass wir einen Betrag in Höhe von auf Ihrer Kreditkarte reservieren. Die endgültige Belastung erfolgt erst nach Einreichung des Visumantrages bzw. Abschluss des Auftrages.
          Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet

          Annahme

          Annahme der Vereinbarung durch Visapath Pty Ltd: 
          Akzeptiert am 11/05/2025
          Juergen Mader
          MARN 2117672

          PayPal Zahlung

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          Unterstützte Kreditkarten: MasterCard, Visa