SERVICE VEREINBARUNG
über die Erstellung eines Sponsorship Guides
1. Vertragsparteien
Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen:
Geburtsdatum:
Im folgenden “Kunde”
und
Visapth Pty Ltd
Suite 427
585 Little Collins Street
Melbourne VIC 3000
Australia
Im folgenden “Visapath”
2. Vertragsinhalt
Der Sponsorship Guide wird für einen Hauptantragsteller erstellt und die Betrachtung dabei auf ein Berufsbild begrenzt. Sollte für den Hauptantragsteller mehr als ein Berufsbild in Frage kommen, können gegen einen Aufpreis von €120 weitere Berufsbilder mit einbezogen werden (bis zu 3 Berufsbilder möglich). Enthalten sind:
- Visumoptionen für das Berufsbild des Hauptantragstellers - Rechte und Pflichten im Überblick
- Australienweite Optionen (Temporary Skill Shortage visa subclass 482)
- Australienweite Optionen außerhalb der Metropolen Melbourne, Sydney und Brisbane (Skilled Employer Sponsored Regional visa subclass 494)
- Visaoptionen für bestimmte Regionen mit DAMA Agreement (Temporary Skill Shortage DAMA visa subclass 482)
- Visaoptionen für bestimmte Branchenspezifische Labour Agreement (Temporary Skill Shortage DAMA visa subclass 482)
- Formale Visumanforderungen an Antragsteller und Arbeitsplatzangebot
- Anforderungen an Familienmitgliedern bei der Aufnahme in einen Visumantrag
- Skills Assessment - die wichtigsten Anforderungen
- Permanent Residency Pathway - Darstellung der Voraussetzungen
- Informationen zur Jobsuche in Australien
- Jobprofile für das Berufsbild (Einkommenserwartungen und Arbeitsmarktentwicklung)
Außerdem im Preis enthalten: 50% Ermässigung für ein anschließendes 30-minütiges Visa Beratungsgespräch (Normalpreis €95).
3. Beratungshonorar
3.1 Das Honorar für die in Ziffer 2 genannten Leistungen beläuft sich auf
3.2 Das Honorar ist mit Bereitstellung des Sponsorship Guide fällig.
3.3 Stornierungsgebühren
Wenn der Kunde diese Vereinbarung vorzeitig beendet rechnet Visapath die bis dahin angefallenen Arbeiten zu einem Stundensatz von €180 ab (maximal das vereinbarte Honorar in Höhe von ).
3.4 Der Kunde hat als Zahlungsmethode “Kreditkartenzahlung”. Wir reservieren ein Betrag in Höhe von auf der angegebenen Karte des Kunden (“Pre-Autorisation”), werden dieses Zahlungsmittel jedoch erst tatsächlich belasten, wenn das Honorar fällig ist.
3.5 Visapath wird mit der Bearbeitung des Auftrages erst beginnen, wenn der in Ziffer 3.7 genannte Betrag erfolgreich auf dem gewählten Zahlungsmittel reserviert wurde. Die Leistungserbringung erfolgt ebenfalls nur, wenn die erforderliche Reservierung weiter gültig ist bzw. erneuert werden konnte. Visapath ist nicht verpflichtet Leistungen gemäß Ziffer 2 zu erbringen wenn das vereinbarte Honorar nicht in voller Höhe durch eine gültige Reservierung auf dem gewählten Zahlungsmittel garantiert ist.
4. Migration Agents
4.1 Die Gutachten wird von dem im Vorfeld mit dem Kunden abgestimmten Registered Migration Agents erstellt. Wenn kein Registered Migration Agent für die Erstellung vereinbart wurde, stimmt der Kunde zu, dass das Gutachten von einem der folgenden Migration Agents erstellt wird:
- Christine Dax (MARN1802924)
- Jürgen Mader (MARN2117672)
4.2 Der Kunde kann Visapath und den für die Erstellung des Gutachten verantwortlichen Migration Agents per Email an support@visapath.de kontaktieren.
4.3 Diese Vereinbarung umfasst lediglich Beratung jedoch nicht die Vertretung des Kunden in einwanderungsrechtlichen Sachverhalten.
5. Terminbuchung zur Besprechung des Sponsorship Guides (optional)
5.1 Mit dem schriftlichen Sponsorship Guide uhnd bei Inanspruchnahme der zusätzlichen kostenpflichtigen Beratung erhält der Kunde von Visapath einen gesonderten Terminbuchungslink per Email zugesendet. Dieser ermöglicht dem Kunden einen Termin, in den von Visapath bereitgestellten Zeitfenstern, auszuwählen.
5.2 Gebuchte Termine sind verbindlich. Eine einmalige Verschiebung ist möglich, wenn diese mindestens 24 Stunden vor einem vereinbarten Termin per Email an support@visapath.de angezeigt wird.
5.3 Ein Termin muss innerhalb von 4 Wochen nach Bereitstellung des Sponsorship Guides gebucht werden um die Aktualität der Beratung zu gewährleisten. Wenn ein Termin nicht innerhalb von 4 Wochen gebucht wurde, entfällt der Anspruch auf eine Besprechung der Ergebnisse.
6. Abschluss des Auftrages und Vertragsbeendigung
6.1 Dieser Auftrag ist mit Erbringung der Leistungen gemäß Ziffer 2 abgeschlossen; spätestens jedoch 4 Wochen nach Bereitstellung des schriftlichen Sponsorship Guides.
6.2 Bei zusätzlich gebuchten Beratungsgespräch: Der Auftrag ist des Weiteren abgeschlossen, wenn ein gebuchter Termin zum gewählten Zeitpunkt vom Kunden nicht wahrgenommen wird.
6.3 Der Kunde kann diese Vereinbarung jederzeit kündigen. In diesem Fall werden Stornierungsgebühren gemäß Ziffer 3.3 fällig.
6.4 Eine Beendigung dieser Vereinbarung durch Visapath ist aus folgenden Gründen möglich:
- Der Kunde hat die für die Erstellung des Sponsorship Guides erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb von 4 Wochen bereitgestellt ohne vorherige Abstimmung mit Visapath über eine spätere Bereitstellung
- Ein nicht auflösbarer Interessenkonflikt besteht oder ist aufgetreten
- Eine Durchführung des Auftrages ist Visapath aus anderen Gründen nicht mehr zumutbar oder eine Durchführung des Auftrages wurde unmöglich.
7. Sonstiges
7.1 Der Kunde stimmt einer Kommunikation und dem Austausch von Daten und Unterlagen per eMail zu. Die zur Verfügung gestellte Email Adresse ist die persönliche Email Adresse des Kunden.
7.2 Daten des Kunden werden in gesicherten Clouddiensten gespeichert. Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich der Speicherung von Daten inklusive persönlicher Daten und vom Auftraggeber zur Bearbeitung zur Verfügung gestellten Dokumente sowie anderen Informationen im Zusammenhang mit unserer Dienstleistung in gesicherten Clouddiensten zu. Die Daten des Kunden werden nach abschluss des Auftrages entsprechend der gesetzlichen Anforderungen für 7 Jahre gespeichert.
7.3 Datenschutz und vertraulicher Umgang mit den Daten des Kunden sind für Visapath selbstverständlich. Registered Migration Agents sind zu einer besonderen Vertraulichkeit im Umgang mit Antragstellerdaten verpflichtet. Obwohl Visapath nicht den Australian Privacy Principles (APPs) des Privacy Act 1988 unterliegt, wendet Visapath die den APP zu Grunde liegenden Grundsätze freiwillig und zur Umsetzung der Vorgaben des Migration Agent Code of Conduct an.
Zustimmung
Ich, erkläre, dass:
- ich den Consumer Guide erhalten habe,
- ich diese Vereinbarung gelesen habe und mit dieser einverstanden bin, und
- ich ausdrücklich zustimme, dass die elektronische Akzeptanz dieser Vereinbarung durch die Vertragsparteien als Unterzeichnung und somit Zustimmung zu dieser Vereinbarung gilt.