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Ein Work and Holiday Visum ermöglicht einen Aufenthalt in Australien über einen Zeitraum von 12 Monaten. Dieses Visum beinhaltet Arbeitsrechte (einzige Einschränkung: Beschäftigung für ein und denselben Arbeitgeber für max. 6 Monate möglich) sowie die Möglichkeit zur Teilnahme an Fortbildungen oder Kursen von maximal 4 Monaten Dauer.
Für ein Work and Holiday Visum sind einige formale Voraussetzungen zu erfüllen und entsprechende Nachweise erforderlich. Bevor es losgeht, benötigen wir deshalb ein paar erste Informationen, um sicherzustellen, dass dieses Visum in Ihrem Fall das richtige ist.
Bitte beachten Sie, dass jedes Jahr für jedes teilnehmende Land nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung stehen. Diese werden jeweils am 1. Juli für die folgenden 12 Monate bereitgestellt. Sollten Sie Staatsbürger eines Landes sein, dessen Kontingent zum Zeitpunkt, zu dem wir den Antrag in Ihrem Namen einreichen wollen, ausgeschöpft sein, werden wir Ihren Auftrag kostenfrei stornieren.
Ein Work and Holiday Visum dient dem Jugendaustausch und kann deshalb nur von Personen im Alter von 18 bis 30 Jahren beantragt werden.
Konkret heißt das: Ihr Visum muss nach Ihrem 18. Geburtstag und vor Ihrem 31. Geburtstag beantragt werden.
Unser Onlineservice steht derzeit nur für EU-Bürger sowie türkische und US-Staatsbürger zur Verfügung.
Ablehnung früherer Visumanträge:
In der Vergangenheit abgelehnte Visumanträge müssen im Visumantrag offen gelegt und adressiert werden. Unser Online Visitor Visa Service steht in diesem Fall aufgrund der Komplexität der Thematik und des stark vom Einzelfall abhängigen Bearbeitungsaufwands leider nicht zur Verfügung.
Wie kann Visapath Ihnen dennoch weiterhelfen:
Wir unterstützen wir Sie umfassend und beraten Sie gerne im Rahmen einer persönlichen Beratung. Ein Registered Migration Agent wird Ihren Fall prüfen und mit Ihnen besprechen, ob Ihr Visumantrag trotz vorausgegangener Ablehnung grundsätzlich Aussicht auf Erfolg haben kann. Soll anschließend ein Visum beantragt werden, besprechen wir die in Ihrem Fall beste Herangehensweise und Strategie bei der Antragstellung. Zudem geben Ihnen einen Überblick über den zu erwartenden Aufwand, die Kosten und die zeitlichen Planungsaspekte. Gerne vertreten wir Sie anschließend auch bei Ihrem Visumverfahren.
Über diesen Link können Sie Ihre persönliche Beratung buchen: Persönliche Beratung buchen
Vorliegende Vorstrafen und Ermittlungsverfahren:
Vorliegende Vorstrafen oder strafrechtliche Ermittlungsverfahren müssen im Visumantrag offen gelegt werden. Zudem können Unterlagen wie polizeiliche Führungszeugnisse, persönliche Stellungnahmen oder weitere Nachweise erforderlich sein, damit von den australischen Behörden eine vertiefte Prüfung des Sachverhaltes durchgeführt werden kann. Dies führt zum einen zu deutlich längeren behördlichen Bearbeitungszeiten. Zudem kann je nach Schwere der Vorstrafen das Risiko einer Ablehnung des Antrages bestehen. Unser Online Visa Service steht in diesem Fall aufgrund der Komplexität der Thematik und des stark vom Einzelfall abhängigen Bearbeitungsaufwands leider nicht zur Verfügung.
Wir unterstützen wir Sie umfassend und beraten Sie gerne im Rahmen einer persönlichen Beratung. Ein Registered Migration Agent wird Ihren Fall prüfen und mit Ihnen besprechen, ob Sie als Antragsteller den sogenannten Character Test der australischen Behörden erfüllen können und Ihr Visumantrag damit grundsätzlich Aussicht auf Erfolg haben kann. Soll anschließend ein Visum beantragt werden, besprechen wir die in Ihrem Fall beste Herangehensweise und Strategie bei der Antragstellung. Zudem geben Ihnen einen Überblick über den zu erwartenden Aufwand, die Kosten und die zeitlichen Planungsaspekte. Gerne vertreten wir Sie anschließend auch bei Ihrem Visumverfahren.
Ein Work and Holiday Visum kann grundsätzlich nur einmal im Leben beantragt werden. Lediglich unter bestimmten Voraussetzungen ist die Gewährung eines zweiten oder drittes Work and Holiday Visums möglich. Dieser Onlineservice steht derzeit nicht für dritte Work and Holiday Visaanträge zur Verfügung. Wenn, dies ihr drittes Work and Holiday Visum ist, kontaktieren Sie uns bitte für ein individuelles Angebot.
Um ein Work and Holiday Visum beantragen zu können, sind Mindestanforderungen an die Ausbildung zu erfüllen und entsprechende Nachweise (z.B. Abschlusszeugnisse) vorzulegen.
Schweizer Staatsbürger müssen erfolgreich eine 2-jährige Schule oder Ausbildung der Sekundarstufe 2 im Anschluss an die - in der Regel 11-jährige - Schulpflicht abgeschlossen haben.
Das heißt wer als Schweizer das Gymnasium oder eine mindestens 2-jährige berufliche Ausbildung (Sekundarstufe 2) erfolgreich abgeschlossen hat kann ein Work and Holiday Visum beantragen. Dies umfasst zum Beispiel folgende Bildungsabschlüsse:
Bevor wir Ihren Visumsantrag offiziell einreichen führen wir eine Vorprüfung durch. Sollten diese Vorprüfung ergeben, dass die Bildungsvoraussetzungen in Ihrem Fall nicht erfüllt sind rechnen wir hierfür lediglich ein reduziertes Honorar in Höhe von €95,- ab und erstatten Ihnen jede darüber hinausgehende Zahlung zurück.
Um ein Work and Holiday Visum beantragen zu können, sind Mindestanforderungen an die Ausbildung zu erfüllen und entsprechende Nachweise (z.B. Abschlusszeugnisse) vorzulegen. Österreichische Staatsbürger müssen folgende Mindestanforderung erfüllen:
Für österreichische Staatsbürger ist hier ein Abschluss auf NQR Level 5 als tertiäre Ausbildung anerkannt. Das heißt der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule wie beispielsweise einer Handelsakademie oder einer Höheren Lehranstalt ist ausreichend. Hat man als Österreicher dagegen eine Ausbildung in Deutschland absolviert, erfüllt man bei Berufsabschlüssen mit dem Zusatz "staatlich anerkannt" in der Regel die Mindestvorgabe.
Für Ihre Staatsbürgerschaft sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
oder
Akzeptierte tertiäre Ausbildungen sind Abschlüsse, die dem Niveau folgender australischer Abschlüsse entsprechen:
Für US-Staatsbürger ist folgende Mindestanforderung zu erfüllen:
Um ein Work and Holiday Visum beantragen zu können, benötigen Sie einen offizielen Letter of Support der Regierung Ihres Reisepasslandes. Dieser muss selbst beantragt werden. In der Regel ist hierfür die entsprechende Botschaft oder Auslandsvertretung zuständig, in manchen Fällen auch das entsprechende auswärtige Amt.
Da eine Beantragung des Work & Holiday Visums in Ihrem konkreten Fall ohne einen Letter of Support nicht möglich ist, empfehlen wir erst dann mit der Beauftragung fortzufahren, wenn Sie diesen bereits vorliegen haben.
Wichtiger Hinweis:
Ohne einen gültigen Government Support Letter kann das Work & Holiday Visum aufgrund Ihrer Staatsbürgerschaft leider nicht beantragt werden. Wir empfehlen deshalb die Beauftragung erst vorzunehmen, wenn Sie diesen Letter erhalten haben.
Möchten Sie uns den Auftrag für ein Work and Holidy Visum bereits jetzt erteilen und den Letter of Support später per email nachreichen, können Sie dies natürlich tun. In diesem Fall bereiten wir Ihren Antrag zwischenzeitlich bereits vor. Bitte beachten Sie aber, dass wir gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bearbeitungsgebühren erheben, sollten Sie den Support Letter nicht erhalten und das Visum damit nicht beantragt werden können.
Um ein Work and Holiday Visum beantragen zu können, ist der Nachweis grundlegender Englischkenntnisse erforderlich. Sofern Sie nicht einen wesentlichen Teil Ihrer Ausbildung und formalen Qualifikationen in einem englischsprachigen Land absolviert haben, ist der Nachweis mittels eines anerkannten Sprachtests zu erbringen.
Zugelassene Testanbieter (mit vorgeschriebenem Mindestergebnis):
Der Englischtest muss bereits zur Beantragung des Work and Holiday Visums erfolgreich absolviert worden sein und darf nicht länder als 12 Monate zurückliegen.
Bitte beachten Sie: Einige Testzentren bieten Versionen ihrer Tests an, die zu Hause durchgeführt werden können, z. B. TOEFL iBT - Special Home Edition, OET @ Home und IELTS Indicator. Diese Home Editions werden für Visumszwecke NICHT anerkannt.
Wir unterstützen und beraten Sie gerne zum Thema Englischtest, wenn Sie sich hierbei unsicher sind. Sofern Sie Ihren Englischtest noch nicht absolviert haben, oder die Ergebnisse Ihnen noch nicht vorliegen, können Sie trotzdem mit der Beauftragung des Work and Holiday Visums fortfahren und uns Ihren Score Report später nachreichen.
Bitte beachten Sie: Wir können in diesem Fall Ihren Antrag auf ein Work and Holiday Visum zwar bereits vorbereiten, aber erst dann beim Department of Home Affairs einreichen, sobald das Ergebnis Ihres Sprachtests offiziell vorliegt.
Der Antrag für ein Work and Holiday Visums besteht aus den folgenden Teilbereichen:
Klicken Sie einfach auf "Weiter" und beginnen Sie unseren Fragebogen, der Sie Schritt für Schritt durch diese vier Bereiche und die im Einzelnen zu beantwortenden Fragen führt.
Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Beantragung des Work and Holiday Visums:
Sie können auswählen, ob Sie diese Angaben bereits direkt in unserem Online Formular machen und dort entsprechende Nachweise hochladen oder ob Sie diese Dinge später einfach per E-Mail nachreichen möchten. Gerne beraten wir Sie auch eingehend zu diesen Punkten und besprechen mit Ihnen, was konkret benötigt wird.
Übrigens: Sie können jederzeit zwischenspeichern. Klicken Sie dazu einfach auf "Speichern und später fortfahren" am Seitenende. Sie erhalten anschließend einen Link per E-Mail, über den Sie Ihre Eingaben jederzeit fortsetzen können. Ihre bis dahin gemachten Angaben gehen so nicht verloren.Bei Fragen können Sie uns auch jederzeit kontaktieren.
Das Work and Holiday Visum wird ausschließlich per E-Mail versendet, und zwar an die E-Mail Adresse, die Sie hier angeben.
Darüber hinaus ist bei der Beantragung die Angabe des derzeitigen Wohnsitzes erforderlich. Sollte sich Ihr Wohnsitz ändern, bevor das Work and Holiday Visum genehmigt wurde, muss dies den australischen Behörden mitgeteilt werden. Schreiben Sie uns in diesem Fall einfach eine kurze E-Mail, wir veranlassen alles Weitere dann für Sie.
Wohnsitzänderungen nach Genehmigung des Visums müssen übrigens nicht mitgeteilt werden.
Mit Ihrem Visumsantrag muss ein Foto oder Farbscan des Reisepasses eingereicht werden, den Sie für die Einreise nach Australien verwenden werden.
Sie können uns hier direkt ein Foto oder einen Scan Ihren Reisepass (nur von der Datenseite mit Ihrem Foto) schnell und einfach hochladen. Dafür können Sie auch gerne die Kamerafunktion Ihres Smartphones verwenden. Alternativ können Sie auch die Daten Ihres Reisepasses direkt eingeben und uns ein die Passkopie später per E-Mail nachreichen.
Allgemeiner Hinweis: Nach Empfehlung des Department of Home Affairs sollte der verwendete Reisepass noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Aus Datensicherheitsgründen raten wir davon ab, Identitätsnachweise per email zu versenden und bieten daher den direkten Upload in unserem Online Formular an.
Wenn Sie uns Ihren Reisepass nicht über das Upload-Feld direkt zukommen lassen möchten, weil Sie diesen vielleicht gerade nicht zu Hand haben, dann senden Sie uns bitte ein Foto oder einen Farbscan der Datenseite Ihres Reisepasses (das ist die Seite mit Ihrem Passbild) per E-Mail an:
support@visapath.de
Achten Sie hierbei bitte auf gut leserliche Qualität.
Beachten Sie bitte, dass wir Ihr Work & Holiday Visum erst dann beantragen können, sobald uns alle Daten und Unterlagen vollständig vorliegen.
Bitte geben Sie alle Daten exakt so an, wie Sie in dem Reispass genannt sind, den Sie für die Einreise nach Australien verwenden werden.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Antrag auf ein Work and Holiday Visum in diesem Fall zwar vorbereiten werden, aber diesen leider erst dann einreichen können, sobald wir ein Foto/Farbscan Ihres Reisepasses erhalten haben.
Wenn Sie uns Ihren weiteren Reisepass nicht über das Upload-Feld direkt zukommen lassen möchten, weil Sie diesen vielleicht gerade nicht zu Hand haben, dann senden Sie uns bitte ein Foto oder einen Farbscan der Datenseite Ihres Reisepasses (das ist die Seite mit Ihrem Passbild) per E-Mail an:
Bitte geben Sie alle Daten exakt so an, wie Sie in Ihrem weiteren Reispass genannt sind. Achten Sie hier bitte auch insbesondere darauf, alle im Reisepass genannten Vornamen anzugeben.
Hier benötigen wir ein paar weitere Angaben zu Ihrer Person und Ihrem persönlichen Hintergrund. Dies beinhaltet unter anderem Angaben zu Führerschein und weiteren Identitätsnachweisen.
Hinweis: Wenn Sie derzeit in einer festen, dauerhaft angelegten Beziehung sind, geben Sie hier am besten “Partnerschaft” an.
Leider sind Sie nicht berechtigt ein Work and Holiday Visum zu beantragen, wenn Sie während dieses Aufenthalts von Ihrem eigenen Kind oder Stiefkind begleitet werden.
Wenn Sie uns dieses Dokument nicht über das Upload-Feld direkt zukommen lassen möchten, weil Sie diesen vielleicht gerade nicht zu Hand haben, dann senden Sie uns bitte ein Foto oder einen Farbscan per E-Mail an:
Wenn Sie uns Ihren Personalausweis nicht über das Upload-Feld direkt zukommen lassen möchten, weil Sie diesen vielleicht gerade nicht zu Hand haben, dann senden Sie uns bitte ein Foto oder einen Farbscan per E-Mail an:
Wenn Sie uns Ihren Führerschein nicht über das Upload-Feld direkt zukommen lassen möchten, weil Sie diesen vielleicht gerade nicht zu Hand haben, dann senden Sie uns bitte ein Foto oder einen Farbscan per E-Mail an:
Nun benötigen wir einige Angaben zu früheren Visa und vergangenen Reisen nach Australien.
Wenn Sie uns Ihren früheren Reisepass nicht über das Upload-Feld direkt zukommen lassen möchten, weil Sie diesen vielleicht gerade nicht zu Hand haben, dann senden Sie uns bitte ein Foto oder einen Farbscan der Datenseite Ihres Reisepasses (das ist die Seite mit Ihrem Passbild) per E-Mail an:
Bitte geben Sie alle Daten exakt so an, wie Sie in Ihrem früheren Reispass genannt sind. Achten Sie hier bitte auch insbesondere darauf, alle im Reisepass genannten Vornamen anzugeben.
Working Holiday Visum der Visumsklasse 417:
Sie haben oben angegeben, dass Sie bereits ein Visum der Visumsklasse 417 (Working Holiday) hatten. Das Working Holiday Visum ist nicht identisch mit dem Work and Holiday Visum (Visumsklasse 462), das Sie mit diesem Formular gerade beantragen.
Wenn Sie in der Vergangenheit bereits ein Working Holiday Visum (Visumsklasse 417) hatten, sind Sie nicht mehr berechtigt ein Work and Holiday Visum (Visumsklasse 462) zu beantragen. Bitte überprüfen Sie daher Ihre Angaben nochmals.
Bitte beachten Sie: Ihr Antrag auf ein weiteres Work & Holiday Visums muss VOR Ablauf Ihres bestehenden Visums offiziell bei den australischen Behörden eingereicht werden! Wenn Sie Ihr weiteres Work & Holiday Visum beantragen, während Sie sich in Australien aufhalten, müssen Sie auch zum Zeitpunkt der Visumsgenehmigung in Australien sein.
Wichtiger Hinweis: Ein Work & Holiday Visum muss zwingend von außerhalb Australiens beantragt werden, ebenso darf die Einreise nach Australien erst nach Genehmigung des Work & Holiday Visums erfolgen!
Bereits bei der Beantragung des Work and Holiday Visums sind der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Anfangsphase des Aufenthaltes sowie der Nachweis eines gesicherten Rückfluges vorgeschrieben.
Senden Sie uns Ihren Nachweis der finanziellen Mittel einfach per E-Mail an
zu. Ein Foto oder ein Farbscan reicht hier vollkommen aus. Achten Sie allerdings bitte auf gut leserliche Qualität.
Beachten Sie bitte, dass wir Ihr Work and Holiday Visum erst dann beantragen können, sobald uns alle Daten und Unterlagen vollständig vorliegen.
Das Ausführen der sogenannten "specified work" im ländlichen Australien über einen Zeitraum von 3 Monaten (mind. 88 Tagen) ist Voraussetzung für die Gewährung eines Zweiten Work and Holiday Visums und muss entsprechend nachgewiesen werden.
Hierunter fallen Arbeiten in der Landwirtschaft, Fischerei, oder Forstwirtschaft. In bestimmten Postleitzahlengebieten in Queensland, Western Australia sowie im gesamten Northern Territory werden auch ausgewählte Tätigkeiten im Tourismus sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe als zugelassene Arbeiten anerkannt.
Außerdem fällt aktuell Folgendes unter den Begriff "specified work":
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie die Anforderungen erfüllen, können Sie sich gerne mit Fragen hierzu per E-Mail an support@visapath.de an uns wenden.
Leider können Sie keinen Antrag auf ein zweites Work and Holiday Visum stellen, wenn Sie nicht mindestens 3 Monate im ländlichen Australien in den oben genannten Tätigkeiten gearbeitet haben.
Das Ausführen der sogenannten "specified work" im ländlichen Australien über einen Zeitraum von 6 Monaten (mind. 179 Tagen) ist Voraussetzung für die Gewährung eines Zweiten Work and Holiday Visums und muss entsprechend nachgewiesen werden.
Leider können Sie keinen Antrag auf ein drittes Work and Holiday Visum stellen, wenn Sie nicht mindestens 6 Monate im ländlichen Australien in den oben genannten Tätigkeiten gearbeitet haben.
Für die Beantragung des Visums benötigen wir einige Angaben zur verrichteten specified work, und zwar:
Sie können diese Angaben entweder in direkt im online Formular eingeben oder in unserem separaten pdf-Vordruck (hier zum Download verfügbar) machen und uns dieses pdf anschließend hochladen oder später per E-Mail zusenden.
Laden Sie sich bitte unseren pdf-Vordruck zur specified work hier herunter. Sie können das pdf Dokument anschließend entweder direkt am Computer oder einfach handschriftlich ausfüllen. Bitte verwenden Sie für jeden Arbeitgeber und Tätigkeitszeitraum ein eigenes Formular. Lassen Sie uns den ausgefüllten Vordruck anschließend gemeinsam mit Ihren Tätigkeitsnachweisen zukommen. Sie können diese Unterlagen entweder direkt im Formular hochladen oder einfach später per E-Mail nachreichen.
Bitte geben Sie uns nun Details zur ausgeführten specified work. Geben Sie jeweils nur zusammenhänge Zeiträume an. Wenn Sie für mehrere Arbeitgeber gearbeitet haben oder für einen Arbeitgeber mehrfach, aber nicht in einem zusammenhängenden Zeitraum tätig waren, geben Sie bitte jeden Zeitraum als eigene Tätigkeit an.
Anmerkung "Summe aller gearbeiteten Tage": Hier ist die Gesamtzahl der Tage anzugeben, die man in diesem Tätigkeitszeitraum dort beschäftigt war, einschließlich bezahlter arbeitsfreier Zeit (z.B. Feiertage und Wochenenden bei einem Vollzeitarbeitsverhältnis sowie bezahlte Urlaubstage)
Wenn Sie noch weitere Tätigkeiten hinzufügen möchten, füllen Sie hierzu bitte unseren pdf-Vordruck zur specified work aus. Diesen können Sie hier herunterladen. Sie können das pdf Dokument anschließend entweder direkt am Computer oder einfach handschriftlich ausfüllen. Bitte verwenden Sie für jeden Arbeitgeber und Tätigkeitszeitraum ein eigenes Formular. Lassen Sie uns den ausgefüllten Vordruck anschließend gemeinsam mit Ihren Tätigkeitsnachweisen zukommen. Sie können diese Unterlagen entweder direkt im Formular hochladen oder einfach später per E-Mail an visum@visapath.de nachreichen.
Alle Ihre angegebenen Tätigkeiten müssen mit entsprechenden Dokumenten belegt werden können. Hier ist deshalb die Vorlage von Payslips über den gesamten Zeitraum erforderlich.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die formalen Beleganforderungen erfüllen oder welche Dokumente Sie hier genau einreichen müssen, können Sie sich gerne mit Ihren Fragen per E-Mail an uns wenden.
Senden Sie uns Ihre Tätigkeitsnachweise einfach per E-Mail an
In der Regel ist folgendes erforderlich:
Welche Abschlüsse nachgewiesen werden müssen, ist abhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft und dem Land, in dem Sie Ihre Ausbildung absolviert haben.
Diese Angaben werden von den australischen Behörden hauptsächlich zur statistischen Auswertung der Work and Holiday Programmes verwendet.
Senden Sie uns Ihre Ausbildungssnachweise einfach per E-Mail an
Um ein Work and Holiday Visum beantragen zu können, ist der Nachweis ausreichender Englischkenntnisse erforderlich. Sofern Sie nicht einen wesentlichen Teil Ihrer Ausbildung und formalen Qualifikationen in einem englischsprachigen Land absolviert haben, ist der Nachweis mittels eines anerkannten Sprachtests zu erbringen.
In Ihrem Fall ist ein Englischtest erforderlich.
Der Englischtest muss bereits zur Beantragung des Work and Holiday Visums erfolgreich absolviert worden sein und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Sofern der erforderliche Englischtest bei Ihnen noch aussteht, oder Ihr Testergebnis Ihnen noch nicht vorliegt, können Sie unseren Fragebogen trotzdem weiter ausfüllen und uns die entsprechenden Daten einfach per email nachreichen.
Bei Fragen zum Englischtest unterstützen und beraten wir Sie gerne, wenn Sie sich bei diesem Thema unsicher sind.
Wenn Sie Ihren Score Report Ihres Englischtests gerade nicht zu Hand haben, dann senden Sie uns die Daten einfach per E-Mail an
zu. Achten Sie hierbei bitte auf gut lesbare Qualität.
Ein gültiger Letter of Support der Regierung Ihres Reisepasslandes ist für die Beantragung des Visums erforderlich. Dieser muss bei der zuständigen Auslandsvertretung Ihres Reisepasslandes direkt beantragt werden.
Wenn Sie Ihren Support Letter gerade nicht zur Hand haben, dann senden Sie uns einen Scan oder ein Foto davon einfach per E-Mail an
zu.
Mit dem Antrag muss ein aktuelles Portraitbild von Ihnen (nicht älter als 6 Monate) beigefügt werden. Hier muss es sich um kein offizielles Passbild handeln. Es sollte lediglich eine Porträtaufnahme von Ihnen vor einem einfarbigen hellen Hintergrund sein, auf der Sie nach Möglichkeit direkt in die Kamera blicken.
Wenn Sie gerade kein Foto von Ihnen zur Hand haben, dann senden Sie uns die Datei einfach per E-Mail an
Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Fragen zum Thema Gesundheit und Vorerkrankungen.
Bitte beantworten Sie diese Fragen wahrheitsgemäß.
Wenn Sie sich für längere Zeit in einem Land aufgehalten haben, welches von den australischen Behörden als Land mit erhöhtem Tuberkulose (TBC) Risiko eingestuft wird, müssen Sie sich einer Gesundheitsuntersuchung unterziehen. Welche Länder im Einzelnen als Risko-Länder eingestuft werden, legt das australische Department of Home Affairs in Anlehnung an Empfehlungen der WHO fest.
Diese Gesundheitsuntersuchung wird i.d.R. sofort nach Einreichung des Visumantrages angeordnet. Erst wenn diese Untersuchung durchgeführt wurde und das Untersuchungsergebnis offiziell vorliegt, kann das Visum erteilt werden.
Eine solche Gesundheitsuntersuchung kann nur bei hierfür zugelassenen Ärzten durchgeführt werden und ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, die nicht in unserer Servicegebühr enthalten ist. Als Visapath Australia Kunde unterstützen wir Sie aber hierbei natürlich und helfen Ihnen Schritt für Schritt durch den Prozess. Wir bereiten die entsprechenden Unterlagen für Sie vor und senden Ihnen die Kontaktdaten der zugelassenen Ärzte.
Bitte beachten Sie: Die Bearbeitungszeit des Visums verlängert sich hierdurch meist um einige Wochen!
Wenn Sie beabsichtigen, in einer Gesundheitseinrichtung zu arbeiten oder sich in einer Gesundheitseinrichtung behandeln zu lassen, kann dies dazu führen, dass Sie sich einer Gesundheitsuntersuchung unterziehen müssen.
Wenn Sie beabsichtigen, während Ihres Aufenthaltes in Australien als Arzt, Zahnarzt, Pflegekraft oder Sanitäter zu arbeiten, dafür zu studieren oder in Zusammenhang damit eine sonstige Fortbildung zu besuchen, kann es der Fall sein, dass Sie sich einer Gesundheitsuntersuchung unterziehen müssen.
Wenn Sie beabsichtigen, während Ihres Aufenthaltes in Australien in einer Kinderbetreuungseinrichtung (inkl. Vorschulen und Kinderkrippen) zu arbeiten oder dort eine Ausbildung zu absolvieren , kann es der Fall sein, dass Sie sich einer Gesundheitsuntersuchung unterziehen müssen.
Wenn Sie diese Frage mit "Ja" beantworten müssen, kann es der Fall sein, dass Sie sich einer Gesundheitsuntersuchung unterziehen müssen.
Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Fragen zum Thema Vorstrafen und Ermittlungsverfahren sowie zu Militär- und Polizeidienst.
Bitte lesen sie die folgenden Fragen zu strafbaren Handlungen, Ermittlungsverfahren und Kontakt- oder Annäherungsverboten durch:
Wichtiger Hinweis zu Vorstrafen und Ermittlungsverfahren:
Bitte antworten Sie wahrheitsgemäß und vollständig. Oftmals reicht hier eine kurze Beschreibung aus, in der Folgendes angegeben wird:
Ergänzend zu dieser Erklärung wird von den australischen Behörden ein polizeiliches Führungszeugnis gefordert. Ist dieses Führungszeugnis nicht in englischer Sprache verfasst, kann dies zunächst ohne Übersetzung vorgelegt werden. Allerdings weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass in diesem Fall jederzeit eine offizielle Übersetzung nachgefordert werden und sich die Bearbeitungszeit dadurch erheblich verlängern kann. Dies liegt allein im Ermessen der australischen Behörden. Unsere Empfehlung ist deshalb eine Übersetzung des Führungszeugnisses direkt nach der Beantragung des Work and Holiday Visums zu beauftragen und diese umgehend nach Erhalt nachzureichen.
Sofern Sie zu einer Gefängnisstrafe von insgesamt mehr als 12 Monaten verurteilt wurden, können Sie leider kein Work and Holiday Visum erhalten.
Bitte beachten Sie: Die Bearbeitungszeit durch das Department of Home Affairs für ein Work and Holiday Visum bei Antragstellern mit Vorstrafen oder anhängigen Ermittlungsverfahren verlängert sich in der Regel um einige Wochen!
Wir benötigen einige zusätzliche Informationen zu Ihrem Militär- oder Polizeidienst. Bitte erläutern Sie auch kurz Ihre Funktion bzw. Aufgaben in dem jeweiligen Dienst.
Wenn Sie für mehr als eine Organisation tätig waren, geben Sie dies bitte unter den "sonstigen Angaben" am Ende dieses Formulars an.
Bitte beachten Sie: Bei Antragstellern, die Militär- oder Polizeidienst absolviert haben, ist meist mit etwas längeren Bearbeitungszeiten des Work and Holiday Visums durch das Department of Home Affairs zu rechnen. Beantragen Sie Ihr Visum deshalb mit ausreichend Vorlauf um Ihr geplantes Einreisedatum nicht zu gefährden.
Sie haben die Frage nach Militär- und Polizeidienst mit "Ja" beantwortet, allerdings angegeben, dass Sie nicht an der Waffe ausgebildet wurden.
Bitte beachten Sie, dass auch Grundausbildungen an der Waffe hierunter fallen. Bitte überprüfen Sie deshalb Ihre Antwort. Eine kurze Angabe zur Art des Trainings oder der Ausbildung reicht hier vollkommen aus.
Nun sind noch einige abschließende Erklärungen und Zustimmungen zu Visumsauflagen und den australischen Werten erforderlich.
Leben in Australien – die australischen Werte
Die australische Regierung ermuntert Personen, ein besseres Verständnis über Australien, seine Bevölkerung und ihre Art zu leben zu erlangen, bevor sie ein Visum für den Aufenthalt in Australien beantragen. Als Teil dieses Visumsantrags muss jede Person über 18 Jahren offiziell erklären, dass sie die australischen Werte respektieren und den Gesetzen des Landes gehorchen wird. Die australischen Werte lauten wie folgt:
Australische Werte beinhalten Respekt für die Freiheit und Würde eines jeden Einzelnen, die Freiheit der Religion, das Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit, zur Parlamentarischen Demokratie, zur Gleichheit von Mann und Frau und zur Gleichheit der Gesellschaft, was gegenseitigen Respekt, Toleranz, Fair Play und Mitgefühl für Personen in Not und Förderung der Allgemeinheit umfasst.
Die australische Gesellschaft schätzt außerdem den Wert der Chancengleichheit eines jeden Einzelnen unabhängig seiner Rasse, Religion oder ethnischen Herkunft.
Außerdem ist es wichtig zu verstehen, dass Englisch die Landessprache Australiens ist.
Weitere Informationen sind in der Broschüre „Life in Australia“ enthalten. Diese Lektüre ist nicht verpflichtend, Sie können aber eine Ausfertigung bei den australischen Behörden anfordern. Diese Broschüre ist in zahlreichen Sprachen verfügbar.
Bitte laden Sie sich die folgende Datenschutzerklärung (Privacy Notice) des australischen Department of Home Affairs herunter und lesen Sie diese:
Privacy Notice Form 1442i
Bitte lesen Sie sich die folgenden Erklärungen zum Datenschutz durch:
Hinweis:
Sie haben mindestens eine der oben aufgeführten Erklärungen mit "Nein" beantwortet. In diesem Fall ist eine Bearbeitung Ihres Visumsantrages leider nicht möglich.
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SERVICE VEREINBARUNG
Beantragung eines Work and Holiday Visums (Visa subclass 462) für Australien
1. Vertragsparteien
Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen:
Visumantragsteller:
Geburtsdatum:
Im folgenden “Antragsteller”
und
Visapath Pty Ltd Suite 427 585 Little Collins Street Melbourne VIC 3000 Australia
Im folgenden “Visapath”
2. Vertragsinhalt
2.1 Visapath erbringt die folgenden Leistungen:
2.2 Zusatzleistungen ohne gesonderte Berechnung:
3. Honorar und Auslagen
3.1 Das Festhonorar in Höhe von {summe:152} umfasst die von Visapath zu erbringenden Dienstleistungen gemäß Ziffer 2.1 sowie die an das australische Department abzuführende staatliche Visumgebühr (Visa Application Charge). Visumgebühren werden direkt vom Department of Home Affairs erhoben und jährlich zum 1. Juli angepasst und in der Regel erhöht. Wird der Auftrag vor dem 30.06. erteilt, kann aber von Visapath erst nach dem 30.06. eingereicht werden, erhöht sich das Festhonorar um den Differenzbetrag umgerechnet in Euro zum am 1. Juli gültigen Wechselkurs.
3.2 Die Visa Application Charge wird von Visapath mit Einreichung des Visumantrags im Namen des Antragstellers an das Department of Home Affairs gezahlt. Diese wird bei Rücknahme oder Ablehnung eines Antrages in der Regel nicht erstattet.
3.3 Wenn der Visumantrag nicht eingereicht wird, reduziert sich das Honorar auf €150. Wenn der Visumantrag auf Grund eines ausgeschöpften Kontingents oder einer vorübergehenden Aussetzungen des Programms für das jeweilige Land nicht eingereicht werden kann fällt kein Honorar an.
3.4 In den meisten Fällen fallen neben der im Festhonorar enthaltenen Visa Application Charge keine zusätzlichen Kosten an. In Einzelfällen kann es jedoch erforderlich werden, ergänzende Unterlagen einzureichen. Kosten für die Beschaffung und Übersetzung dieser Unterlagen sind im Festhonorar gemäß Ziffer 3.1 nicht enthalten. Der Antragsteller kann die Übersetzung dieser Unterlagen durch einen professionellen Übersetzer selbst organisieren oder Visapath mit der Organisation beauftragen. Wenn Visapath die Beauftragung der Übersetzung übernimmt, beläuft sich das Honorar hierfür auf €45 pro Seite bei deutschsprachigen Dokumenten. Für Dokumente in anderen Sprachen kann ein individuelles Angebot bereitgestellt werden.
3.5 In Einzelfällen kann eine Gesundheitsuntersuchung erforderlich sein. Die Kosten hierfür sind vom Antragsteller selbst zu tragen.
3.6 Das Honorar ist wie folgt fällig:
a) Das Honorar gemäß Ziffer 3.1 ist mit Einreichung des Visumantrags fällig. b) Wenn der Visumantrag nicht eingereicht wird, weil der Kunde diese Vereinbarung kündigt, ist das Honorar gemäß Ziffer 3.3 mit Bestätigung der Kündigung durch Visapath fällig. c) Wenn der Antrag nicht eingereicht werden kann, weil der Antragsteller die Voraussetzungen nicht erfüllt, ist das Honorar gemäß Ziffer 3.3 mit Information des Kunden über die Gründe fällig.
3.7 Der Antragsteller hat als Zahlungsmethode “Kreditkartenzahlung” bzw. “PayPal” ausgewählt. Wir reservieren einen Betrag in Höhe von auf der angegebenen Karte bzw. dem PayPal Konto des Antragstellers (“Pre-Autorisation”), werden dieses Zahlungsmittel jedoch erst dann tatsächlich belasten, wenn das Honorar gemäß Ziffer 3.6 fällig ist.
3.8 Visapath wird mit der Bearbeitung des Auftrages erst beginnen, wenn der in Ziffer 3.7 genannte Betrag erfolgreich auf dem gewählten Zahlungsmittel reserviert wurde. Eine Einreichung des Antrages erfolgt ebenfalls nur, wenn die erforderliche Reservierung weiter gültig ist bzw. erneuert werden konnte. Visapath ist nicht verpflichtet Leistungen gemäß Ziffer 2 zu erbringen, wenn das vereinbarte Honorar nicht in voller Höhe durch eine gültige Reservierung auf dem gewählten Zahlungsmittel garantiert ist.
4. Migration Agents und Bevollmächtigung
4.1 Verantwortliche Migration Agents für diese Vereinbarung sind:
4.2 Der Antragsteller bevollmächtigt alle mit Visapath assoziierten Registered Migration Agents im Namen des Antragstellers einen Visumsantrag für ein Working Holiday Visum einzureichen und im Namen des Antragstellers mit den zuständigen australischen Behörden zu diesem Antrag zu kommunizieren.
4.3 Der Antragsteller kann Visapath und die für die Antragstellung verantwortlichen Migration Agents per eMail an support@visapath.de kontaktieren.
5. Abschluss des Auftrages und Vertragsbeendigung
5.1 Dieser Auftrag ist mit der Entscheidung des Department of Home Affairs über den Visumantrag und der Information des Antragstellers über diese Entscheidung abgeschlossen. Eine Beratung zu Einspruchsmöglichkeiten gegen eine negative Entscheidung ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung.
5.2 Eine vorzeitige Vertragsbeendigung durch den Antragsteller ist jederzeit möglich.
5.3 Wenn der Antragsteller die Voraussetzungen für das Visum nicht erfüllt und diese auch nicht hergestellt werden können, wird Visapath dem Antragsteller die Gründe hierfür schriftlich erläutern. Der Auftrag ist mit dieser Erläuterung abgeschlossen.
5.4 Eine vorzeitige Beendigung dieser Vereinbarung durch Visapath ist aus folgenden Gründen möglich:
6. Keine Erfolgsgarantie
Den Erfolg eines Visumantrags kann Visapath nicht garantieren. Die Entscheidung über Visumsanträge unterliegt ausschließlich den zuständigen australischen Behörden. Auch im Falle einer positiven Visumsentscheidung kann diese unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen durch die zuständigen Behörden zurückgenommen werden.
7. Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben
7.1 Die Erbringung dieser Dienstleistung erfolgt auf Grundlage der vom Antragsteller zur Verfügung gestellten Informationen. Der Antragsteller ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen verantwortlich. Der Antragsteller ist verpflichtet, vollständige und richtige Auskünfte zu geben und keine falschen oder irreführenden Dokumente vorzulegen. Es ist ein schwerwiegendes Vergehen im Rahmen eines Visumantrages falsche Auskünfte zu geben oder falsche oder gefälschte Dokumente einzureichen.
7.2 Da Änderungen im Zusammenhang mit einem Visumverfahren unter bestimmten Voraussetzungen auch während eines laufenden Verfahrens mitgeteilt werden müssen, ist der Antragsteller verpflichtet Visapath umgehend zu informieren, wenn sich an vom Antragsteller gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Änderungen ergeben. Dies ist erforderlich ab Bereitstellung dieser Informationen bis zur Entscheidung über ein Visum.
8. Sonstiges
8.1 Der Antragsteller stimmt der Kommunikation und dem Austausch von Daten und Unterlagen per E-Mail zu. Die zur Verfügung gestellte E-Mail Adresse ist die persönliche E-Mail Adresse des Antragstellers.
8.2 Da im Zusammenhang mit einem Verfahren für ein australisches Visum unter bestimmten Voraussetzungen Fristen eingehalten werden müssen und die Bearbeitung zeitkritisch sein kann (z.B. im Falle von Rückfragen durch die australischen Behörden mit kurzfristig gesetzten Antwortfristen), muss der Auftraggeber sicherstellen, jederzeit unter der angegebenen E-Mail Adresse für Visapath erreichbar zu sein.
8.3 Daten des Antragstellers werden in gesicherten Clouddiensten gespeichert. Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich der Speicherung von Daten inklusive persönlicher Daten und vom Auftraggeber zur Bearbeitung zur Verfügung gestellten Dokumente sowie anderen Informationen im Zusammenhang mit unserer Dienstleistung in gesicherten Clouddiensten zu. Die Daten des Antragstellers werden nach Abschluss des Auftrages entsprechend der gesetzlichen Anforderungen für 7 Jahre gespeichert.
8.4 Datenschutz und vertraulicher Umgang mit den Daten des Antragstellers sind für Visapath selbstverständlich. Registered Migration Agents sind zu einer besonderen Vertraulichkeit im Umgang mit Antragstellerdaten verpflichtet. Obwohl Visapath nicht den Australian Privacy Principles (APPs) des Privacy Act 1988 unterliegt, wendet Visapath die den APP zu Grunde liegenden Grundsätze freiwillig und zur Umsetzung der Vorgaben des Migration Agent Code of Conduct an.
8.5 Diese Vereinbarung ist konform mit dem Migration Agent Code of Conduct, der auf der Website des Office of the Migration Agents Registration Authority (mara.gov.au) erhältlich ist.
Zustimmung
Antragsteller:
Ich, , erkläre, dass:
3.7 Der Antragsteller hat als Zahlungsmethode “Überweisung” ausgewählt. Mit Abschluss dieser Vereinbarung ist ein Betrag in Höhe von als Vorauszahlung auf unseren Clients’ Account einzuzahlen.
3.8 Visapath wird mit der Bearbeitung des Auftrages erst beginnen, wenn die Vorauszahlung gemäß Ziffer 3.7 in voller Höhe auf dem benannten Konto eingegangen ist. Visapath ist nicht verpflichtet Leistungen gemäß Ziffer 2 zu erbringen solange die Vorauszahlung nicht in voller Höhe eingegangen ist.
3.9 Mit Fälligkeit des Honorars erhält der Antragsteller eine Rechnung über die erbrachten Leistung und Auslagen. Mit Rechnungsstellung ist Visapath berechtigt den abgerechneten Betrag dem Clients’’ Account zu entnehmen.
3.10 Etwaige Überzahlungen (Differenz zwischen Vorauszahlung und fälligem Honorar) werden innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung dieser Vereinbarung auf ein vom Antragsteller zu benennendes Bankkonto zurückerstattet.
Annahme der Vereinbarung durch Visapath Pty Ltd: Akzeptiert am 19/05/2025 Juergen Mader MARN 2117672