SERVICE VEREINBARUNG
Beantragung eines Visitor Visums (Visa subclass 651) für Australien
1. Vertragsparteien
Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen:
Visumantragsteller:
Geburtsdatum:
Im folgenden “Antragsteller”
und
Visapath Pty Ltd
Suite 427
585 Little Collins Street
Melbourne VIC 3000
Australia
Im folgenden “Visapath”.
Ist der Visumantragsteller minderjährig, wird die Vereinbarung zwischen dem den Auftrag erteilende Erziehungsberechtigten und Visapath geschlossen.
2. Vertragsinhalt
2.1 Visapath erbringt die folgenden Leistungen:
- Visarechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Beantragung eines eVisitor Visums (subblass 651)
- Durchsicht der im Fragebogen gemachten Angaben und bereitgestellten Unterlagen
- Prüfung der Erfüllung der Visumvoraussetzungen
- Bei Bedarf: Rücksprache mit dem Kunden zu den gemachten Angaben sowie erforderlichen Nachweisen und Beratung hinsichtlich weiterer erforderlicher Daten und Nachweise
- Aufbereitung der vollständigen Unterlagen vor Einreichung des Visumsantrages
- Einreichung eines Visumantrags für ein eVisitor Visum beim australischen Department of Home Affairs.
- Bei Bedarf: Bearbeitung von Rückfragen des Department of Home Affairs im Zusammenhang mit dem Visumsantrag
- Weiterleitung des Visums bzw. der Entscheidung über den Antrag an den Antragsteller
3. Honorar und Auslagen
3.1 Das Festhonorar in Höhe von umfasst die von Visapath zu erbringenden Dienstleistungen gemäß Ziffer 2.1.
3.2 Wenn der Visumantrag nicht eingereicht wird, reduziert sich das Honorar auf €70.
3.3 In den meisten Fällen fallen keine zusätzlichen Kosten an. In Einzelfällen kann es jedoch erforderlich werden, ergänzende Unterlagen einzureichen. Kosten für die Beschaffung und Übersetzung dieser Unterlagen sind im Festhonorar gemäß Ziffer 3.1 nicht enthalten. Der Antragsteller kann die Übersetzung dieser Unterlagen durch einen professionellen Übersetzer selbst organisieren oder Visapath mit der Organisation beauftragen. Wenn Visapath die Beauftragung der Übersetzung übernimmt, beläuft sich das Honorar hierfür auf €45 pro Seite bei deutschsprachigen Dokumenten. Für Dokumente in anderen Sprachen kann ein individuelles Angebot bereitgestellt werden.
3.4 In Einzelfällen kann eine Gesundheitsuntersuchung erforderlich sein. Die Kosten hierfür sind vom Antragsteller selbst zu tragen.
3.5 Das Honorar ist wie folgt fällig:
a) Das Honorar gemäß Ziffer 3.1 ist mit Einreichung des Visumantrags fällig.
b) Wenn der Visumantrag nicht eingereicht wird, weil der Kunde diese Vereinbarung kündigt, ist das Honorar gemäß Ziffer 3.2 mit Bestätigung der Kündigung durch Visapath fällig.
c) Wenn der Antrag nicht eingereicht werden kann, weil der Antragsteller die Voraussetzungen nicht erfüllt, ist das Honorar gemäß Ziffer 3.2 mit Information des Kunden über die Gründe fällig.
3.6 Der Antragsteller hat als Zahlungsmethode “Kreditkartenzahlung” bzw. “PayPal” ausgewählt. Wir reservieren einen Betrag in Höhe von auf der angegebenen Karte bzw. dem PayPal Konto des Antragstellers (“Pre-Autorisation”), werden dieses Zahlungsmittel jedoch erst dann tatsächlich belasten, wenn das Honorar gemäß Ziffer 3.5 fällig ist.
3.7 Visapath wird mit der Bearbeitung des Auftrages erst beginnen, wenn der in Ziffer 3.6 genannte Betrag erfolgreich auf dem gewählten Zahlungsmittel reserviert wurde. Eine Einreichung des Antrages erfolgt ebenfalls nur, wenn die erforderliche Reservierung weiter gültig ist bzw. erneuert werden konnte. Visapath ist nicht verpflichtet Leistungen gemäß Ziffer 2 zu erbringen, wenn das vereinbarte Honorar nicht in voller Höhe durch eine gültige Reservierung auf dem gewählten Zahlungsmittel garantiert ist.
4. Migration Agents und Bevollmächtigung
4.1 Verantwortliche Migration Agents für diese Vereinbarung sind:
- Christine Dax (MARN1802924)
- Juergen Mader (MARN 2117672)
4.2 Der Antragsteller bevollmächtigt alle mit Visapath assoziierten Registered Migration Agents im Namen des Antragstellers einen Visumsantrag für ein Visitor Visum einzureichen und im Namen des Antragstellers mit den zuständigen australischen Behörden zu diesem Antrag zu kommunizieren.
4.3 Der Antragsteller kann Visapath und die für die Antragstellung verantwortlichen Migration Agents per eMail an support@visapath.de kontaktieren.
5. Abschluss des Auftrages und Vertragsbeendigung
5.1 Dieser Auftrag ist mit der Entscheidung des Department of Home Affairs über den Visumantrag und der Information des Antragstellers über diese Entscheidung abgeschlossen. Eine Beratung zu Einspruchsmöglichkeiten gegen eine negative Entscheidung ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung.
5.2 Eine vorzeitige Vertragsbeendigung durch den Antragsteller ist jederzeit möglich.
5.3 Wenn der Antragsteller die Voraussetzungen für das Visum nicht erfüllt und diese auch nicht hergestellt werden können, wird Visapath dem Antragsteller die Gründe hierfür schriftlich erläutern. Der Auftrag ist mit dieser Erläuterung abgeschlossen.
5.4 Eine vorzeitige Beendigung dieser Vereinbarung durch Visapath ist aus folgenden Gründen möglich:
- Der Antragsteller hat falsche oder irreführende Angaben gemacht oder gefälschte oder irreführende Dokumente vorgelegt.
- Der Antragsteller ist für einen Zeitraum von mehr als einem Monat trotz regelmäßiger Versuche der Kontaktaufnahme nicht erreichbar und nachdem Visapath eine Frist von zwei Wochen mit Ankündigung der Vertragsbeendigung gesetzt hat.
- Der Antragsteller hat die für die Auftragsbearbeitung erforderlichen Informationen oder Unterlagen nicht innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach Anforderung bereitgestellt und nachdem Visapath eine Frist von zwei Wochen mit Ankündigung der Vertragsbeendigung gesetzt hat.
- Ein nicht auflösbarer Interessenkonflikt ist aufgetreten.
- Eine Durchführung des Auftrages ist Visapath aus anderen Gründen nicht mehr zumutbar.
- Eine Durchführung des Auftrages wurde unmöglich.
6. Keine Erfolgsgarantie
Den Erfolg eines Visumantrags kann Visapath nicht garantieren. Die Entscheidung über Visumsanträge unterliegt ausschließlich den zuständigen australischen Behörden. Auch im Falle einer positiven Visumsentscheidung kann diese unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen durch die zuständigen Behörden zurückgenommen werden.
7. Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben
7.1 Die Erbringung dieser Dienstleistung erfolgt auf Grundlage der vom Antragsteller zur Verfügung gestellten Informationen. Der Antragsteller ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen verantwortlich. Der Antragsteller ist verpflichtet, vollständige und richtige Auskünfte zu geben und keine falschen oder irreführenden Dokumente vorzulegen. Es ist ein schwerwiegendes Vergehen im Rahmen eines Visumantrages falsche Auskünfte zu geben oder falsche oder gefälschte Dokumente einzureichen.
7.2 Da Änderungen im Zusammenhang mit einem Visumverfahren unter bestimmten Voraussetzungen auch während eines laufenden Verfahrens mitgeteilt werden müssen, ist der Antragsteller verpflichtet Visapath umgehend zu informieren, wenn sich an vom Antragsteller gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Änderungen ergeben. Dies ist erforderlich ab Bereitstellung dieser Informationen bis zur Entscheidung über ein Visum.
8. Sonstiges
8.1 Der Antragsteller stimmt der Kommunikation und dem Austausch von Daten und Unterlagen per E-Mail zu. Die zur Verfügung gestellte E-Mail Adresse ist die persönliche E-Mail Adresse des Antragstellers.
8.2 Falls wir parallel gleichartige Visumanträge für enge Familienmitglieder (Partner, Kinder, Eltern) im Auftrag des Antragstellers bearbeiten, stimmt der Antragsteller zu, dass alle Sachverhalte in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und dem damit verbundenen Visumverfahren mit diesen Familienmitgliedern geteilt werden dürfen.;
8.3 Da im Zusammenhang mit einem Verfahren für ein australisches Visum unter bestimmten Voraussetzungen Fristen eingehalten werden müssen und die Bearbeitung zeitkritisch sein kann (z.B. im Falle von Rückfragen durch die australischen Behörden mit kurzfristig gesetzten Antwortfristen), muss der Auftraggeber sicherstellen, jederzeit unter der angegebenen E-Mail Adresse für Visapath erreichbar zu sein.
8.4 Daten des Antragstellers werden in gesicherten Clouddiensten gespeichert. Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich der Speicherung von Daten inklusive persönlicher Daten und vom Auftraggeber zur Bearbeitung zur Verfügung gestellten Dokumente sowie anderen Informationen im Zusammenhang mit unserer Dienstleistung in gesicherten Clouddiensten zu. Die Daten des Antragstellers werden nach Abschluss des Auftrages entsprechend der gesetzlichen Anforderungen für 7 Jahre gespeichert.
8.5 Datenschutz und vertraulicher Umgang mit den Daten des Antragstellers sind für Visapath selbstverständlich. Registered Migration Agents sind zu einer besonderen Vertraulichkeit im Umgang mit Antragstellerdaten verpflichtet. Obwohl Visapath nicht den Australian Privacy Principles (APPs) des Privacy Act 1988 unterliegt, wendet Visapath die den APP zu Grunde liegenden Grundsätze freiwillig und zur Umsetzung der Vorgaben des Migration Agent Code of Conduct an.
8.6 Diese Vereinbarung ist konform mit dem Migration Agent Code of Conduct, der auf der Website des Office of the Migration Agents Registration Authority (mara.gov.au) erhältlich ist.
Zustimmung
Antragsteller:
Ich, , erkläre, dass:
- ich diesen Auftrag persönlich ausgefüllt habe und alle gemachten Angaben korrekt sind,
- ich den Consumer Guide erhalten habe,
- ich diese Vereinbarung gelesen habe und mit dieser einverstanden bin, und
- ich ausdrücklich zustimme, dass die elektronische Akzeptanz dieser Vereinbarung durch die Vertragsparteien als Unterzeichnung und somit Zustimmung zu dieser Vereinbarung gilt.