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Je nach Reisezweck, geplanter Aufenthaltsdauer und Staatsangehörigkeit des Antragstellers stehen verschiedene australische Besuchervisa zur Verfügung. Wenn Sie sich unsicher sind, welches Visum in Ihrem Fall das richtige ist, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Um einschätzen zu können, welches Visum Sie für Ihre Australienreise benötigen, brauchen wir ein paar grundlegende Informationen. Beantworten Sie hierfür einfach die folgenden Fragen.
Wenn Sie Ihr Besuchervisum für eine geschäftliche Reise nutzen möchten, beachten Sie bitte, dass dieses Visum keine australische Arbeitserlaubnis umfasst.
Ein Besuchervisum kann nur für folgende geschäftliche Zwecke genutzt werden:
In Zweifelsfällen empfehlen wir Ihnen, dass Sie uns vor Beantragung über unser Kontaktformular kontaktieren.
Als EU-Staatsbürger, können Sie dieses Visum einfach und unkompliziert über unsere Website beauftragen - und zwar über unser deutsches Online Formular.
Wir bieten Ihnen zum Preis von €29,- die folgenden Leistungen:
In diesem Fall müssen Sie dieses Anfrageformular nicht weiterausfüllen, sondern können Ihr Visum direkt online beauftragen.
Hier gehts direkt zum Online Formular:
Wir bieten Ihnen zum Preis von €295,- die folgenden Leistungen:
Bitte geben Sie uns ein paar grundlegende Angaben zu Ihrer persönlichen Situation und zu Ihrem derzeitigen Wohnort.
In einem Antrag auf ein Visitor Visum müssen Angaben zu Ihrer momentanen Arbeitssituation gemacht werden. Geben Sie uns hier bitte ein paar Informationen.
Hinweis: Von den australischen Behörden kann ein formaler Nachweis als Bestätigung der momentanen Arbeitssituation gefordert werden. Für diesen Nachweis gibt es verschiedene Möglichkeiten, z.B.:
Wir beraten Sie gerne, welche Nachweise hier in Ihrem Fall beigefügt werden sollten.
Ein Visitor Visum räumt Ihnen während Ihres Aufenthaltes in Australien keinerlei Arbeitsrechte ein, weshalb sichergestellt sein muss, dass Lebenshaltungskosten und Reisekosten sowie, im Falle der Teilnahme an einem Kurs oder Studiengangs, anfallende Studiengebühren getragen werden können.
Hierzu kann von den australischen Behörden ein entsprechender Nachweis verlangt werden. Als gesicherte Finanzierung kann man mit einem groben Richtwert von ca. A$1.750 (je nach Wechselkurs ca. €1.150) pro Person und Monat Aufenthalt zzgl. der Rückflugkosten (und falls relevant zzgl. der Kursgebühren) kalkuliert werden.
Für die Erbringung dieses Nachweises gibt es verschiedene Möglichkeiten, z.B.:
Im Antrag auf ein Visitor Visum sind genaue Angaben zu laufenden Strafverfahren und Vorstrafen zu machen. Sollten Vorstrafen vorliegen oder derzeit Ermittlungsverfahren gegen Sie laufen, ist ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Unter Umständen können hier auch weitere Unterlagen und Nachweise von den australischen Behörden gefordert werden. Wir beraten Sie gerne, welche Nachweise hier in Ihrem Fall beigefügt werden sollten.
Hinweis: Liegen hier schwerwiegende Vergehen mit mehrmonatigen Gefängnisstrafen vor, kann der Zugang zu einem australischen Visitor Visum unter Umständen deutlich eschwert sein. Bitte geben Sie nach Möglichkeit ein paar ergänzende Details zu Vorstrafen und laufenden Ermittlungsverfahren, damit wir Ihre Situation besser einschätzen können.
Vorausgegengene Ablehnung eines Visumantrages oder auch frühere Verstöße gegen Visabestimmungen können ein Visumverfahren deutlich verkomplizieren und erschweren.
Bitte geben Sie uns deshalb ein paar Informationen.