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ABN 63 628 018 100
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Wichtige Hinweise zur Einreise nach Australien (Coronavirus) – Einreisebeschränkungen: Weiter
Wenn Sie über die Staatsangehörigkeit aus einem berechtigten Land (u.a. Deutschland) verfügen und zwischen 18 und 30 Jahre alt sind, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, über uns online ein Working Holiday Visum 417 zu beantragen.
Sie erhalten von uns:
Außerdem erhalten Visapath Australia Kunden folgende Zusatzleistungen:
Gutschein für ein kostenloses Beratungsgespräch im Wert von €95,- zum Thema weitere australische Visumoptionen, einzulösen während des Working Holiday Aufenthaltes bis spätestens 3 Monate nach der Rückkehr
Berechtigte Länder sind Deutschland, Belgien, Kanada, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Norwegen, Schweden, Niederlande, Irland, Großbritannien, Estland, Japan, Malta, Hong Kong, Zypern, Korea und Taiwan.
Das Visum ist ab Einreise 12 Monate gültig. Die Einreise muss innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung des Visums erfolgen.
Einschließlich der staatlichen Visumgebühr in Höhe von A$ 485,-
Leider ist auf Grund des Coronavirus derzeit eine Einreise nach Australien mit einem Working Holiday Visum nicht möglich. Ein Visumsantrag kann zwar grundsätzlich gestellt werden; Anträge von Antragstellern, die sich nicht bereits in Australien aufhalten, werden derzeit aber nicht bearbeitet.
Möchtest du auf dem Laufenden bleiben, dann trage dich hier in unseren Newsletter ein und erhalte aktuelle Informationen, wann eine Einreise nach Australien mit einem Working Holiday oder Work and Holiday Visum wieder möglich ist.
Selbstverständlich können Sie über uns auch ein zweites Working Holiday Visum beantragen. Möglich ist dies dann, wenn man während seines ersten Working Holiday Aufenthaltes für mindestens 88 Tage im ländlichen Australien in der Landwirtschaft, Fischerei, Bergbau oder auf dem Bau gearbeitet hat. Dies muss mittels geeigneter Dokumente, wie z.B. Gehaltsabrechnungen oder Steuerunterlagen nachgewiesen werden.
Ein zweites Working Holiday Visum kann auch von innerhalb Australiens, während des Aufenthalts im Rahmen Ihres ersten 417 Visums, beantragt werden.
Es gibt leider viele Gründe dafür, warum man kein Working Holiday Visum beantragen kann. Aber welche Alternativen zum Working Holiday Visum gibt es? Dies hängt vor allem davon ab, welche Ziele man verfolgt: Wer in erster Line Australien bereisen will und nicht vor hat, sich mit Arbeit etwas dazu verdienen kann auf ein Touristenvisum ausweichen. Während die normalen eVisitor und ETA Touristenvisa für Aufenthalte von bis zu drei Monaten berechtigen, gibt es auch Besuchervisa die für Aufenthalte von bis zu 12 Monaten am Stück beantragt werden können und für die es keine Einschränkungen zu Alter und Staatsangehörigkeit gibt. Leider räumen diese Besuchervisa aber kein Arbeitsrecht für Australien ein. Weitere Informationen zu den australischen Besuchervisa gibt es hier: Besuchervisum.
Wer sich länger in Australien aufhalten und auch nebenher arbeiten will für den kann ein Studentenvisum eine Möglichkeit sein. Um dieses zu erhalten muss man sich nicht gleich an einer Universität einschreiben. Eine Sprachreise mit einem längeren Englischkurs kann bereits dazu berechtigen ein Studentenvisum zu beantragen, denn Studentenvisa werden für jede Art von Kursbesuch, vorausgesetzt es handelt sich um einen zertifizierten Anbieter und Kurs. Auch für einen Sprachkurs in Australien kann also ein Studentenvisum beantragt werden. Vorteil des Studentenvisum: Es räumt auch eingeschränkte Arbeitsrechte ein, man kann also neben dem Sprachkurs auch Teilzeit arbeiten und auf diese Weise nicht nur tiefer in den australischen Alltag eintauchen sondern auch das erlernte Englisch in der Praxis einsetzen. Weitere Informationen zu Sprachkursen in Australien gibt es hier: Sprachkurs in Australien.
Selbstverständlich gibt es auch eine Vielzahl anderer Ausbildungs- und Kursoptionen in Australien die mit einem Studentenvisum besucht werden können: Ausbildung in Australien.
Derzeit gibt es noch keinen konkreten Zeitplan zu Lockerungen der bestehenden Einreisebeschränkungen. Wenn Sie uns Ihre E-Mail Adresse hinterlassen, halten wir Sie gerne auf dem Laufenden und informieren, wenn es etwas Neues gibt.