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ABN 63 628 018 100
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Wenn Sie über die Staatsangehörigkeit aus einem berechtigten Land (u.a. Deutschland) verfügen und zwischen 18 und 30 Jahre alt sind, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, über uns online ein Working Holiday Visum 417 zu beantragen.
Sie erhalten von uns:
Außerdem erhalten Visapath Australia Kunden folgende Zusatzleistungen:
Gutschein für ein kostenloses Beratungsgespräch im Wert von €95,- zum Thema weitere australische Visumoptionen, einzulösen während des Working Holiday Aufenthaltes bis spätestens 3 Monate nach der Rückkehr
Berechtigte Länder sind Deutschland, Belgien, Kanada, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Norwegen, Schweden, Niederlande, Irland, Großbritannien, Estland, Japan, Malta, Hong Kong, Zypern, Korea und Taiwan.
Das Visum ist ab Einreise 12 Monate gültig. Die Einreise muss innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung des Visums erfolgen.
Einschließlich der staatlichen Visumgebühr in Höhe von A$ 495,-
Seit 15. Dezember 2021 ist die Einreise nach Australien für Working Holiday Maker wieder möglich. Visaanträge werden bearbeitet und genehmigt.
Wer auf Grund von COVID-19 nie einreisen konnte:
Eine gebührenfreie Neubeantragung eines Working Holiday Visum ist bis 31. Dezember 2022 möglich.
Wer bereits eingereist war bevor die Einreisebeschränkungen in Kraft getreten sind:
Für Working Holiday Visa Inhaber, die ihren Aufenthalt abbrechen mussten, ist die Neubeantragung ohne nochmalige Zahlung der Visa Application Charge möglich, wenn ALLE der folgenden Kriterien zutreffen
Treffen alle dieser Kriterien zu, kann zwischen 1. Juli 2021 und 31. Dezember 2022 ein erneutes Working Holiday Visum ohne nochmalige Zahlung der Visa Application Charge beantragt werden.
Ich war bereits eingereist, habe aber keine 3 Monate Farmarbeit oder andere Specified Work geleistet. Kann ich trotzdem nochmals ein Working Holiday Visum beantragen?
Die gute Nachricht ist: Ja! Auch wenn man während der Zeit in Australien keine oder nicht ausreichend Specifed Work (z.B. Farmwork) gemacht hat. Also auch wer keine 88 Tage Specified Work nachweisen kann, kann nochmals ein Working Holiday beantragen, wenn man die oben genannten Kriterien erfüllt. Man wird in dieser Beziehung so gestellt, als ob es das von COVID-19 betroffene Visum nie gegeben hätte.
Selbstverständlich können Sie über uns auch ein zweites Working Holiday Visum beantragen. Möglich ist dies dann, wenn man während seines ersten Working Holiday Aufenthaltes für mindestens 88 Tage im ländlichen Australien in der Landwirtschaft, Fischerei, Bergbau oder auf dem Bau gearbeitet hat. Dies muss mittels geeigneter Dokumente, wie z.B. Gehaltsabrechnungen oder Steuerunterlagen nachgewiesen werden.
Ein zweites Working Holiday Visum kann auch von innerhalb Australiens, während des Aufenthalts im Rahmen Ihres ersten 417 Visums, beantragt werden.
Es gibt leider viele Gründe dafür, warum man kein Working Holiday Visum beantragen kann. Aber welche Alternativen zum Working Holiday Visum gibt es? Dies hängt vor allem davon ab, welche Ziele man verfolgt: Wer in erster Line Australien bereisen will und nicht vor hat, sich mit Arbeit etwas dazu verdienen kann auf ein Touristenvisum ausweichen. Während die normalen eVisitor und ETA Touristenvisa für Aufenthalte von bis zu drei Monaten berechtigen, gibt es auch Besuchervisa die für Aufenthalte von bis zu 12 Monaten am Stück beantragt werden können und für die es keine Einschränkungen zu Alter und Staatsangehörigkeit gibt. Leider räumen diese Besuchervisa aber kein Arbeitsrecht für Australien ein. Weitere Informationen zu den australischen Besuchervisa gibt es hier: Besuchervisum.
Wer sich länger in Australien aufhalten und auch nebenher arbeiten will für den kann ein Studentenvisum eine Möglichkeit sein. Um dieses zu erhalten muss man sich nicht gleich an einer Universität einschreiben. Eine Sprachreise mit einem längeren Englischkurs kann bereits dazu berechtigen ein Studentenvisum zu beantragen, denn Studentenvisa werden für jede Art von Kursbesuch, vorausgesetzt es handelt sich um einen zertifizierten Anbieter und Kurs. Auch für einen Sprachkurs in Australien kann also ein Studentenvisum beantragt werden. Vorteil des Studentenvisum: Es räumt auch eingeschränkte Arbeitsrechte ein, man kann also neben dem Sprachkurs auch Teilzeit arbeiten und auf diese Weise nicht nur tiefer in den australischen Alltag eintauchen sondern auch das erlernte Englisch in der Praxis einsetzen. Weitere Informationen zu Sprachkursen in Australien gibt es hier: Sprachkurs in Australien.
Selbstverständlich gibt es auch eine Vielzahl anderer Ausbildungs- und Kursoptionen in Australien die mit einem Studentenvisum besucht werden können: Ausbildung in Australien.