Familienvisa

Sie haben Ihre Liebe in Australien gefunden und möchten zusammen dort leben? Sie wollen Ihre Liebsten mit nach Australien nehmen oder sie dorthin nachholen?

Visapath kann Sie zu allen Optionen beraten und für Sie und Ihre Angehörigen die Antragstellung übernehmen.  

Visa für Ihre Angehörigen

Die australischen Familienvisa dienen hauptsächlich dem Zweck, Familien wieder zusammenzuführen und ihnen zu ermöglichen, dauerhaft in Australien zu leben.

Für all diese Visa ist es erforderlich, dass der Visumsantrag durch einen sogenannten Sponsor formal unterstützt und befürwortet wird. Im Fall von Familienvisa können dies Verwandte oder Partner sein, die ihre Eltern, Kinder, Partner oder andere Verwandte nach Australien holen möchten. Diese Sponsorship ist eine zentrale Bedingung für ein Familienvisum. Als Sponsor kann entweder ein australischer Staatsbürger, eine Person, die in Australien ansässig ist und eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis besitzt (Permanent Residency) oder ein berechtigter neuseeländischer Staatsbürger auftreten. 

Die unterschiedlichen Visumsklassen sind zahlreich. Bei den meisten handelt es sich um dauerhaft angelegte Lösungen, es stehen aber auch temporäre Visumsvarianten zur Verfügung. Wann welches Visum die beste Wahl ist, um das gewünschte Ziel zu erreichen, ist oftmals nicht so einfach herauszufinden. Visapath hilft Ihnen gerne und erarbeitet mit Ihnen die beste Strategie für Ihre gemeinsame Zukunft.

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Partner- und Ehegattenvisa

Das australische Einwanderungsrecht bietet mit unterschiedlichen Partner- und Ehegattenvisa die Möglichkeit für eine gemeinsame Zukunft von Paaren in Australien.

Ein solches Visum kann von Personen beantragt werden, die mit einem australischen Staatsbürger, einem australischen Permanent Resident oder einem neuseeländischen Staatsbürger verheiratet oder verlobt sind beziehungsweise in einer festen Partnerschaft leben und deren Partner den Antrag in Form eines Sponsorships unterstützt. Um für ein Partnervisum in Frage zu kommen, ist somit kein Trauschein erforderlich und auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden anerkannt.

Allerdings reicht es nicht aus, einfach nur bis über beide Ohren verliebt zu sein. Für den Antrag muss glaubhaft belegt werden, dass es sich bei der Partnerschaft um eine echte und dauerhafte Beziehung handelt und beide die Absicht haben, in Australien zusammenzuleben. Hierfür ist beispielsweise die Vorlage von Fotos, persönlichen Nachrichten oder auch die Bestätigungen von Freunden und Familienmitgliedern erforderlich.

Üblicherweise werden Partnervisa in einem zweistufigen Prozess gewährt. Die erste Stufe ist ein vorläufiges Partnervisum für 2 Jahre. Besteht die Beziehung nach diesen 2 Jahren weiterhin fort, so wird ein dauerhaftes Visum ausgestellt. In begründeten Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen kommen.

Beabsichtigen Sie einen australischen Staatsbürger, einen australischen Permanent Resident oder einen berechtigten neuseeländischen Staatsbürger zu heiraten und anschließend mit ihm oder ihr zusammenzuleben, so ist dieses Visum eine mögliche Option.

Als Verlobte(r) haben Sie mit diesem Visum 9 Monate Zeit um einzureisen, zu heiraten und anschließend ein Partnervisum zu beantragen. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich.

Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:

  • Beide Partner über 18 Jahre
  • Gültiger Reisepass
  • Sponsorship durch australischen Partner
  • Beziehung ist echt und dauerhaft
  • Gesundheitscheck
  • Es liegen keine schwerwiegenden Vorstrafen vor
  • Keine offenen Schulden gegenüber der australischen Regierung
  • Keine Aufhebung eines australischen Visums in der Vergangenheit

Gültigkeit und wesentliche Auflagen:

  • Vorläufiges Visum für 9 Monate
  • Antrag auf Partnervisum muss in dieser Zeit gestellt werden

Dieses Visum ermöglicht es Partnern oder Ehegatten von einem australischen Staatsbürger, einem australischen Permanent Resident oder einem berechtigten neuseeländischen Staatsbürger eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Für ein Partnervisum kommen Ehegatten, die eine nach australischem Recht gültige Ehe geschlossen haben, sowie sog. de-facto Partner ohne Trauschein in Frage. Auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden anerkannt. Allerdings ist nicht der offizielle Beziehungsstatus das alleinentscheidende Kriterium. Viel wichtiger ist, ob glaubhaft gemacht werden kann, dass es sich tatsächlich um eine dauerhafte Liebesbeziehung und Lebenspartnerschaft handelt.

Sofern Ihr australischer Partner in der Lage ist, ihren Visumsantrag zu unterstützen und Sie für dieses Visum zu sponsern, ist eine Antragstellung möglich.

Ein wesentliches Entscheidungskriterium für dieses Visum ist, dass es sich bei der Partnerschaft um eine echte und dauerhafte Beziehung handelt und beide die Absicht haben, in Australien zusammenzuleben. Hierfür ist beispielsweise die Vorlage von Fotos, persönlichen Nachrichten oder auch die Bestätigungen von Freunden und Familienmitgliedern erforderlich.

Der Antrag wird üblicherweise in zwei Stufen bearbeitet. Zuerst erhalten Sie eine auf zwei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis, die in ein dauerhaftes Visum umgewandelt wird, sofern die Beziehung zu diesem Zeitpunkt weiterhin besteht. Sollten Sie bereits sehr lange mit Ihrem Partner zusammen sein, so kann die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis unter Umständen sofort gewährt werden.

Minderjährige Kinder können grundsätzlich in den Antrag auf das dauerhafte Visum mit aufgenommen werden (lediglich beim vorläufigen Visum ist ein separater Antrag auf ein 445 Dependent Child Visum erforderlich), sofern der Partner sich bereiterklärt, diese ebenso zu sponsern. Sie erhalten so denselben Visumstatus.

Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:

  • Beide Partner über 18 Jahre
  • Gültiger Reisepass
  • Sponsorship durch australischen Partner
  • Beziehung ist echt und dauerhaft
  • Gesundheitscheck
  • Es liegen keine schwerwiegenden Vorstrafen vor
  • Keine offenen Schulden gegenüber der australischen Regierung
  • Keine Aufhebung eines australischen Visums in der Vergangenheit

Gültigkeit und wesentliche Auflagen:

  • Dauerhaftes Visum nach 2 jähriger Probezeit
  • Zugang zur australischen Krankenversicherung
  • Arbeitserlaubnis

Die in Frage kommenden Visaklassen unterscheiden sich in Abhängigkeit davon, ob Sie sich bereits in Australien (als Inhaber eines anderen gültigen Visums) aufhalten oder im Ausland sind.

Elternvisa

Für Eltern von australischen Staatsbürgern, berechtigten neuseeländischen Staatsbürgern oder anderen in Australien ansässigen Staatsbürgern mit Permanent Residency besteht die Möglichkeit, ein Elternvisum zu beantragen, wenn sie von ihrem Kind in der Antragstellung unterstützt und somit gesponsert werden. Nicht nur leibliche Eltern, sondern auch Stiefeltern fallen in diese Kategorie. Diese australischen Visa unterscheiden sich erheblich in den Bedingungen sowie der Dauer der Bearbeitung durch die australischen Behörden.

Ist Ihr Kind australischer Staatsbürger, berechtigter neuseeländischer Staatsbürger oder ein anderer in Australien ansässiger Staatsbürger mit einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis, können Sie von ihm oder ihr für ein Elternvisum gesponsert werden. Für dieses Visum gibt es keine Altersvorgaben, allerdings kann der Antrag nur von Personen gestellt werden, die sich außerhalb Australiens aufhalten. 

Das Elternvisum kann als permanente oder temporäre Variante für 2 Jahre beantragt werden. Das temporäre Elternvisum kann nach 2 Jahren auf Antrag in ein dauerhaftes Elternvisum überführt werden.

Partner und andere (abhängige) Familienmitglieder können in den Visumsantrag mit aufgenommen werden. Sie erhalten so denselben Visumsstatus.

Die wichtigsten Anforderungen auf einen Blick:

  • Gültiger Reisepass
  • Sponsorship durch in Australien lebendes Kind
  • Mehrzahl der Kinder des Antragstellers lebt in Australien
  • Gesundheitscheck
  • Es liegen keine schwerwiegenden Vorstrafen vor
  • Keine offenen Schulden gegenüber der australischen Regierung
  • Keine Aufhebung eines australischen Visums in der Vergangenheit

Gültigkeit und wesentliche Auflagen:

  • Dauerhaftes oder temporäres Visum mit Option auf dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung
  • Zahlung einer indizierten Krankenversicherungsabgabe
  • Sponserndes Kind muss sich bereit erklären, die Eltern bei Bedarf finanziell zu unterstützen und muss eine Sicherheitsrücklage vorweisen (bei dauerhaftem Visum)

Für Eltern, die über 65 Jahre sind und sich bereits in Australien (auf einem gültigen Visum aufhalten), kommen für dieses Visum in Frage. Ist Ihr Kind australischer Staatsbürger, berechtigter neuseeländischer Staatsbürger oder ein anderer in Australien ansässiger Staatsbürger mit einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis, können Sie von ihm oder ihr für ein Elternvisum gesponsert werden. 

Das Elternvisum kann als permanente oder temporäre Variante für 2 Jahre beantragt werden. Das temporäre Elternvisum kann nach 2 Jahren auf Antrag in ein dauerhaftes Elternvisum überführt werden.

Partner und andere (abhängige) Familienmitglieder können in den Visumantrag mit aufgenommen werden. Sie erhalten so denselben Visumstatus.

Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:

  • Über 65 Jahre
  • Gültiger Reisepass
  • Sponsorship durch in Australien lebendes Kind
  • Die Mehrzahl der Kinder des Antragstellers lebt in Australien
  • Gesundheitscheck
  • Es liegen keine schwerwiegenden Vorstrafen vor
  • Keine offenen Schulden gegenüber der australischen Regierung
  • Keine Aufhebung eines australischen Visums in der Vergangenheit

Gültigkeit und wesentliche Auflagen:

  • Dauerhaftes oder temporäres Visum mit Option auf dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung
  • Zahlung einer indizierten Krankenversicherungsabgabe
  • Sponserndes Kind muss sich bereit erklären die Eltern bei Bedarf finanziell zu unterstützen und muss eine Sicherheitsrücklage vorweisen (bei dauerhaftem Visum)

Anmerkung: In manchen Fällen bietet es sich an, ein anderes Rentnervisum für Eltern zu beantragen (804 Aged Parent). Dieses Visum hat leider eine extrem lange Bearbeitungszeit (derzeit ca. 20 Jahre), allerdings erhalten Eltern, die sich in Australien aufhalten, ein entsprechendes Überbrückungsvisum für die Dauer der Bearbeitungszeit und können so trotzdem rechtmäßig im Land bleiben. 

Ist Ihr Kind oder der Partner Ihres Kindes australischer Staatsbürger, berechtigter neuseeländischer Staatsbürger oder ein anderer in Australien ansässiger Staatsbürger mit einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis, können Sie von ihm oder ihr für ein befristetes Elternvisum gesponsert werden. Dieses Visum kann für  3 oder für 5 Jahre beantragt werden, wobei auch Folgeanträge gestellt werden können, insgesamt jedoch für bis zu maximal 10 Jahre Gesamtdauer.  Für dieses Visum gibt es kein Mindestalter und es sit somit auch für jüngere Eltern geeignet, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben.  

Ein Sponsor kann bis zu zwei Elternteile (je Haushalt) sponsoren. Dies können auch die Eltern des Partners sein. Zum Sponsorship berechtigt sind grundsätzlich alle australischen Staatsbürger sowie Permanent Residents und berechtigte neuseeländische Staatsbürger, wenn Sie seit mindestens 4 Jahren in Australien leben. 

Partner und andere (abhängige) Familienmitglieder können in den Visumantrag zwar nicht mit aufgenommen werden, eine Sponsor hat aber die Möglichkeit bis zu zwei Elternteile für jeweils ein Visum zu Sponsoren. 

Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:

  • Gültiger Reisepass
  • Sponsorship durch in Australien lebendes Kind
  • Möglicherweise Gesundheitscheck
  • Es liegen keine schwerwiegenden Vorstrafen vor
  • Zugang zu ausreichend finanziellen Mitteln zur Finanzierung des Aufenthalts in Australien
  • Abschluss einer australischen Krankenversicherung
  • Keine offenen Schulden gegenüber der australischen Regierung
  • Keine Aufhebung eines australischen Visums in der Vergangenheit

Gültigkeit und wesentliche Auflagen:

  • Temporäres Visa
  • Keine Arbeitsrechte

Visa für Kinder

Wenn Sie mit Ihrer ganzen Familie auf einem Arbeitsvisum oder ähnlichem nach Australien auswandern, werden Ihre Familienmitglieder in der Regel in Ihr Visum mit aufgenommen und erhalten so denselben Visumstatus wie Sie selbst. In manchen Fällen ist dies allerdings nicht ohne weiteres möglich. Hier muss ein eigenes Visum für das Kind beantragt werden, um diesem den Aufenthalt in Australien zu ermöglichen.

Für unterhaltsberechtigte und minderjährige Kinder, verwaiste Angehörige oder adoptierte Kinder eines australischen Staatsbürgers, eines berechtigten neuseeländischen Staatsbürgers oder eines anderen Staatsbürgers mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis gibt es passende Visakategorien. 

Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Visa vor:

Möchten Sie Ihrem Kind oder dem Kind Ihres Partners eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis ermöglichen, so können Sie es für ein solches Visum sponsern, sofern Sie australischer Staatsbürger, berechtigter neuseeländischer Staatsbürger oder ein anderer in Australien ansässiger Staatsbürger mit einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis sind.

Das Visum kann für minderjährige und unterhaltsberechtigte Kinder gewährt werden. Sowohl leibliche als auch adoptierte Kinder und Kinder des Partners fallen in diese Kategorie.

Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:

  • Unter 18 Jahre
  • Sponsorship durch australischen Elternteil
  • Gesundheitscheck

Gültigkeit und wesentliche Auflagen:

  • Dauerhaftes Visum
  • Sponserndes Elternteil verpflichtet sich zur Unterstützung des Kindes

Die in Frage kommenden Visaklassen unterscheiden sich in Abhängigkeit davon, ob sich das Kind bereits in Australien (als Inhaber eines anderen gültigen Visums) oder im Ausland aufhält.

Anmerkung: Haben Sie einen Antrag auf ein vorläufiges Partnervisum oder ein Verlobtenvisum gestellt, so müssen Sie für Ihre Kinder ein vorläufiges Kindervisum beantragen (445 Dependent Child). Dieses Visum kann dem Kind gewährt werden, sobald Sie Ihr vorläufiges Partnervisum erhalten haben und ist gültig für die Dauer Ihres befristeten Visums. Bei dem späteren Antrag auf die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis kann Ihr Kind in Ihren Antrag mitaufgenommen werden und erhält so mit Ihnen gemeinsam die Permanent Residency.

Dieses Visum kommt dann in Frage, wenn Sie oder Ihr Partner im Ausland ein Kind adoptiert haben oder ein Kind nach australischem Recht adoptieren möchten und es zu diesem Zweck ins Land bringen wollen. Sie oder Ihr Partner müssen dafür australischer Staatsbürger, berechtigter neuseeländischer Staatsbürger oder ein anderer in Australien ansässiger Staatsbürger mit einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis sein.

Soll die Adoption in Australien durchgeführt werden, muss diese im Vorfeld von den zuständigen australischen Behörden und Jugendämtern geprüft und befürwortet werden. Sofern das Kind außerhalb Australiens adoptiert wurde, ist zu belegen, dass die Adoption entsprechend der rechtlichen Vorgaben des jeweiligen Landes erfolgte und die Adoptiveltern das vollständige Sorgerecht für das Kind haben. Zudem müssen Adoptiveltern und Kind für mind. 12 Monate als Familie zusammengelebt haben, bevor dieses Visum beantragt werden kann.

Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:

  • Unter 18 Jahre
  • Sponsorship durch australische Adoptiveltern
  • Gesundheitscheck
  • Gesetzeskonforme Adoption

Gültigkeit und wesentliche Auflagen:

  • Dauerhaftes Visum
  • Sponserndes Elternteil verpflichtet sich zur Unterstützung des Kindes

Das australische Einwanderungsrecht ermöglicht es australischen Staatsbürgern, berechtigten neuseeländischen Staatsbürgern oder anderen in Australien ansässigen Staatsbürgern mit einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis, verwaiste Verwandte zu sich zu holen und für sie zu sorgen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen minderjährigen Verwandten handelt, dessen Eltern beide entweder verstorben oder nachweislich nicht in der Lage sind, sich dauerhaft um das Kind zu kümmern. Es muss zudem im Interesse des Kindes sein, mit dem sponsernden Verwandten dauerhaft in Australien zu leben.

Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:

  • Unter 18 Jahre
  • Unverheiratet
  • Beide Elternteile sind verstorben oder nachweislich niemals in der Lage, für das Kind zu sorgen
  • Sponsorship durch australischen Verwandten
  • Der Verbleib in Australien in der Obhut des Verwandten ist im besten Interesse des Kindes

Gültigkeit und wesentliche Auflagen:

  • Dauerhaftes Visum
  • Sponsernder Verwandter verpflichtet sich zur Unterstützung des Kindes

Die in Frage kommenden Visaklassen unterscheiden sich in Abhängigkeit davon, ob sich das Kind bereits in Australien (als Inhaber eines anderen gültigen Visums) oder im Ausland aufhält.

Andere Familienvisa

Neben den oben dargestellten Visaklassen für Partner, Eltern und Kinder existieren weitere Visaoptionen für Verwandte von Australiern und Personen mit gültiger australischer Aufenthaltsgenehmigung. Diese Visa sind zum einen gedacht um Familien zusammenzuführen, oder auch in Australien ansässigen Personen die Chance zu geben, für bestimmte Familienangehörige zu sorgen.

Unter Umständen können einige dieser Visaklassen auch eine interessante Option für auswanderungswillige Eltern sein, falls diese den für ein Elternvisum vorgeschriebenen Balance of Family Test nicht bestehen.

Als Verwandter von australischen Staatsbürgern, berechtigten neuseeländischen Staatsbürgern oder anderen in Australien ansässigen Staatsbürgern mit einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis, können Sie sich für dieses Visum sponsern lassen. Dieses Visum ist unter Umständen für Eltern interessant, die den Balance of Family Test nicht bestehen, da nicht die Mehrzahl ihrer Kinder in Australien lebt.

Die Bedingung für dieses Australien-Visum ist allerdings, dass Sie alleinstehend und über 65 Jahre sind. Zudem muss nachgewiesen werden, dass Sie auf die Unterstützung des sponsernden Verwandten angewiesen sind und das bereits seit einiger Zeit.

Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:

  • Über 65 Jahre
  • Gültiger Reisepass
  • Alleinstehend
  • Sponsorship durch australischen Verwandten
  • Abhängigkeit von australischem Verwandten
  • Gesundheitscheck
  • Es liegen keine schwerwiegenden Vorstrafen vor
  • Keine offenen Schulden gegenüber der australischen Regierung
  • Keine Aufhebung eines australischen Visums in der Vergangenheit

Gültigkeit und wesentliche Auflagen:

  • Dauerhaftes Visum
  • Zahlung einer indizierten Krankenversicherungsabgabe
  • Sponsernder Verwandter muss sich bereit erklären den Antragsteller weiterhin finanziell zu unterstützen und eine Sicherheitsrücklage vorweisen

Die in Frage kommenden Visaklassen unterscheiden sich in Abhängigkeit davon, ob Sie sich bereits in Australien (als Inhaber eines anderen gültigen Visums) aufhalten oder im Ausland sind.

Sollten bereits alle Ihre nächsten Verwandten in Australien leben, so kommt unter Umständen dieses dauerhafte Visum für Sie in Frage. Als Verwandter von australischen Staatsbürgern, berechtigten neuseeländischen Staatsbürgern oder anderen in Australien ansässigen Staatsbürgern mit einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis, können Sie sich für dieses Visum sponsern lassen, sofern Sie der einzige aus Ihrer Familie sind, der noch nicht in Australien lebt. Als nahe Verwandte gelten in diesem Fall Eltern, Geschwister und Kinder.

Ihr Ehegatte oder Partner kann in den Visumantrag mit aufgenommen werden. Allerdings müssen in diesem Fall auch alle nahen Verwandten Ihres Partners in Australien leben.

Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:

  • Gültiger Reisepass
  • Alle Familienmitglieder leben in Australien
  • Sponsorship durch australischen Verwandten
  • Abhängigkeit von australischem Verwandten
  • Gesundheitscheck
  • Es liegen keine schwerwiegenden Vorstrafen vor
  • Keine offenen Schulden gegenüber der australischen Regierung
  • Keine Aufhebung eines australischen Visums in der Vergangenheit

Gültigkeit und wesentliche Auflagen:

  • Dauerhaftes Visum

Die in Frage kommenden Visaklassen unterscheiden sich in Abhängigkeit davon, ob Sie sich bereits in Australien (als Inhaber eines anderen gültigen Visums) aufhalten oder im Ausland sind.