Besucher Visa für Australien

Ihr Visum für Urlaubsreisen, Familienbesuche oder geschäftliche Aufenthalte.

Besucher- und Touristenvisa

Australien erleben – reisen, Familie besuchen oder geschäftlich unterwegs sein.

Das erfahren Sie auf dieser Seite:

Aufenthalt in Australien mit Besuchervisum

Australien heißt jedes Jahr Millionen Besucher willkommen – ob für Reisen, Familienbesuche oder Geschäftstermine. Mit einem eVisitor (Subclass 651) oder einem Visitor Visa (Subclass 600) können Sie Australien vorübergehend besuchen – für Freizeit, Familie oder Business.

Beide Visa erlauben Ihnen, Australien legal zu bereisen, Freunde und Familie zu treffen oder an Geschäftstreffen und Konferenzen teilzunehmen. Welches Visum das richtige ist, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit, Reisedauer und dem Zweck Ihres Aufenthalts ab.

Verschiedene Touristenvisa

Ein australisches Besuchervisum ist an klare Bedingungen gebunden. Das betrifft sowohl die Voraussetzungen, wer ein Visum erhalten kann. Es betrifft aber auch die Art des geplanten Aufenthaltes.  ist, dass der Reisezweck eindeutig touristisch ist oder geschäftliche Aufenthalte klar im mit diesen Visa erlaubten Rahmen bleiben. Denn Arbeitsrechte sind in keinem Besuchervisum enthalten. 

eVisitor (Subclass 651)

Überblick

Das eVisitor ist das einfachste Besuchervisum für australische Reisen.

Es steht Staatsbürgern ausgewählter europäischer Länder – darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz – offen und wird vollständig online beantragt.

Was dieses Visum ermöglicht:
Wesentliche Voraussetzungen:

eVisitor Visum

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Visitor (Subclass 600)

Überblick

Das Visitor Visa bietet mehr Flexibilität für längere Aufenthalte oder Reisende, die nicht für das eVisitor berechtigt sind.


Es eignet sich für Familienbesuche, ausgedehnte Urlaubsaufenthalte oder geschäftliche Termine.

Was dieses Visum ermöglicht:
Wesentliche Voraussetzungen:

Visitor Visum

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Kriterien und wichtige Aspekte

Ein australisches Besuchervisum erfordert, dass bestimmte Bedingungen klar erfüllt sind. Der Zweck Ihres Aufenthalts muss eindeutig touristisch oder geschäftlich – im erlaubten Rahmen – sein, da Arbeitsrechte grundsätzlich ausgeschlossen sind. Darüber hinaus prüft das Department of Home Affairs bei allen Antragstellern die Charakteranforderungen – insbesondere, wenn Vorstrafen vorliegen. 

Sowohl das eVisitor als auch das Visitor Visa erlauben bestimmte geschäftliche Tätigkeiten in Australien, ohne ein Arbeitsvisum zu benötigen.

Erlaubt sind unter anderem:

  • Allgemeine Geschäfts- und Beschäftigungsanfragen: Vorstellungsgespräche, Erkundung potenzieller Geschäftsmöglichkeiten.
  • Vertragsverhandlungen: Vorbereitung und Verhandlung.
  • Besuch von Konferenzen, Messen oder Branchentreffen: Teilnahme, aber ohne bezahlte Mitwirkung.

Nicht erlaubt sind Tätigkeiten, die einer bezahlten Arbeit entsprechen oder in ein lokales Beschäftigungsverhältnis münden. Für temporäre Arbeitsprojekte ist stattdessen ein Temporary Work Visa oder Short Stay Specialist Visa (Subclass 400) erforderlich.

Wie bei allen australischen Visa gilt: Antragsteller dürfen kein Sicherheitsrisiko für die australische Bevölkerung darstellen. Daher bestehen klare Regelungen im Umgang mit Vorstrafen und früheren Verurteilungen.

Alle relevanten Vorfälle müssen im Visumantrag offengelegt werden. Das betrifft aktuell laufende Verfahren, Vorstrafen, die nicht mehr im Führungszeugnis erscheinen und Vergehen, die bereits aus öffentlichen Registern gelöscht wurden. 

Eine Vorstrafe bedeutet jedoch nicht automatisch eine Ablehnung: Entscheidend sind Art, Zeitpunkt und Schwere des Vergehens sowie, ob es sich um ein Einzelfall- oder Wiederholungsdelikt handelt.

Professionelle Unterstützung mit Visapath

Komplexe Fälle erfordern Klarheit – ob bei der Abgrenzung erlaubter Business Visitor Activities oder der Einschätzung von Vorstrafen.

Unsere erfahrenen Migration Agents prüfen Ihre individuelle Situation, bewerten Risiken realistisch und entwickeln eine Strategie, um Ihrem Antrag die bestmöglichen Erfolgsaussichten zu geben.

Welches australische Visum passt zu mir?

Ob Kurzurlaub, längere Familienbesuche oder Geschäftsreise – die Wahl des richtigen Besuchervisums hängt von mehreren Faktoren ab. 

Leitfragen:

  • Möchten Sie Australien nur für wenige Wochen oder länger als drei Monate besuchen?
  • Sind Sie Staatsbürger eines Landes, das für das eVisitor berechtigt ist?
  • Soll Ihr Aufenthalt auch geschäftliche Termine oder Meetings umfassen?
  • Planen Sie, mehrfach innerhalb eines Jahres nach Australien zu reisen?

Visapath zeigt Ihnen den passenden Visumweg – klar, effizient und auf Ihre Reisesituation abgestimmt.

Alternativen und Folgeoptionen

Welches der australischen Besuchervisa die passende Wahl ist, hängt von Ihren Reiseplänen und Zielen ab.

Wenn Sie nicht nur Australien, sondern die Reise ans andere Ende der Welt auch mit einem Abstecher in Neuseeland, Indonesien oder den Pazifikinseln verbinden möchten, kann das eVisitor-Visum mit der Möglichkeit mehrfacher Einreisen die ideale Option sein – solange jeder Aufenthalt in Australien nicht länger als drei Monate dauert.

Planen Sie dagegen, länger als drei Monate am Stück zu bleiben, empfiehlt sich direkt ein Visitor Visa mit einer Gültigkeit von bis zu sechs oder zwölf Monaten, da eine Verlängerung innerhalb Australiens aufwendiger und kostenintensiver ist.

Reisende unter 31 Jahren, die Australien intensiver erleben möchten, können mit einem Working Holiday Visa sogar arbeiten und bis zu vier Monate studieren – ideal, um Land und Lebensweise wirklich kennenzulernen.

Soll das Besuchervisum als Übergang zu einem anderen Visum dienen, etwa zu einem Arbeits- oder Partner-Visum, ist eine individuelle Prüfung entscheidend.

Visapath unterstützt Sie dabei, die richtige Strategie und Visumskombination zu wählen – rechtssicher, planvoll und mit Blick auf Ihre persönlichen Ziele.

Urlaubsvisa - FAQS

FAQS

01 Was ist der Unterschied zwischen Visitor Visa und eVisitor Visa?

Das eVisitor (651) ist nur für bestimmte Nationalitäten zugänglich und ist auf 3 Monate pro Besuch begrenzt.

Das Visitor Visa (600) steht allen Nationalitäten offen und ermöglicht längere Aufenthalte bis zu 12 Monaten.

Berechtigt sind Staatsbürger ausgewählter Länder – darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz.

Mit dem eVisitor sind bis zu 3 Monate, d.h. volle 3 Monate am Stück ab dem Zeitpunkt jeder Einreise nach Australien.

Mit dem Visitor Visa können dies bis zu 6 Monate oder bis zu 12 Monate sein, je nachdem welchen Zeitraum man beantragt und erhält. 

Nein. Weder eVisitor noch Visitor Visa beinhalten das Recht in Australien zu arbeiten. Nur Business Visitor Activities sind erlaubt.

Darunter fallen Tätigkeiten wie Vorstellungsgespräche, Vertragsverhandlungen sowie die Teilnahme an Konferenzen oder Messen – jedoch ohne lokale Bezahlung.

Ja – aber nicht alle unbezahlten Tätigkeiten gelten im Visumsrecht als „Volunteering“.
Als Freiwilligenarbeit im Sinne der australischen Einwanderungsbestimmungen zählen nur Tätigkeiten, für die auch Australier üblicherweise keine Bezahlung erhalten würden, etwa in gemeinnützigen Organisationen, sozialen Projekten oder im Umweltschutz.

Der Aufenthalt mit einem eVisitor kann nicht verlängert werden. Durch Aus- und Wiedereinreise kann man sich erneut in Australien aufhalten.

Das Visitor Visa gibt es dagegen auch als onshore Option, um einen bestehenden Aufenthalt nahtlos ohne Wiedereinreise zu verlängern. Allerdings ist dieser Prozess in der Regel aufwändiger und mit deutlich höheren Gebühren verbunden.

Eine Vorstrafe ist kein automatisches K.O.-Kriterium für ein australisches Urlaubsvisum. Wie die Aussichten auf ein Visum stehen, hängt vom konkreten Einzelfall – insbesondere von Art und Schwere der Vorstrafe – ab. Professionelle Beratung kann helfen, Chancen und Aufwand realistisch einzuschätzen.

In der Regel ist eine medizinische Untersuchung für australische Urlaubsvisa nicht erforderlich. Nur in bestimmten Fällen wird von den australischen Behörden eine Gesundheitsuntersuchung verlangt, etwa bei Personen ab 75 Jahren oder bei gesundheitlichen Risikofaktoren.

Ja – wir betreuen sowohl private als auch geschäftliche Antragsteller und beraten Sie zu den passenden Visaoptionen für Ihre Australienreisen.

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