IHR SPEZIALIST FÜR AUSTRALISCHE UND NEUSEELÄNDISCHE VISA

Wir beraten Privatpersonen und Unternehmen zu allen australischen und neuseeländischen Visaklassen. Vom Urlaubsvisum bis zum Investorenvisum decken wir die gesamte Bandbreite ab.  

Als in Australien zugelassene Migration Agents und neuseeländische lizenzierte Immigration Adviser beraten wir Sie kompetent in australischen und neuseeländischen  Einwanderungsrecht und übernehmen für Sie die gesamte Antragstellung und Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Beratung durch Visapath ist maßgeschneidert, persönlich und jederzeit ausschließlich an den Zielen und Bedürfnissen unserer Kunden orientiert.

Unseren deutschsprachigen Kunden bieten wir eine durchgehend deutschsprachige einwanderungsrechtliche Beratung und Begleitung des Visumverfahrens.

Australien

Informationen und Dienstleistungen zu australischen Visa
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Neuseeland

Informationen und Dienstleistungen zu neuseeländischen Visa
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Für Unternehmen

Sie benötigen ein Visum für eine Geschäftsreise, Projektarbeit oder eine längerfristige Mitarbeiterentsendung? Nutzen Sie unseren Businessservice für Ihre australischen und neuseeländischen Visa.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Strategie

Wir prüfen Ihre individuellen Gegebenheiten und erarbeiten mit Ihnen die beste Strategie für einen erfolgreichen Visumsantrag

Ansprechpartner

Wir stehen Ihnen als kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner zur Seite und führen Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess

Dokumente

Wir stimmen mit Ihnen ab, welche Unterlagen für Ihr Visum nötig sind (z.B. Gesundheitscheck, Nachweise für eine Partnerschaft)

Prüfen und Aufbereiten

Wir prüfen Ihre Nachweise auf Plausibilität und Konsistenz und bereiten diese für die Kontrolle durch die australischen Behörden auf

Übersetzungen

Wir organisieren die Übersetzung aller erforderlichen Dokumente durch einen NAATI zugelassenen und anerkannten Übersetzer

Alle Voraussetzungen

Wir bereiten den Weg für alle weiteren Voraussetzungen, die Ihr Visum stellt, z.B. Skill Assessment, State Nomination, Business Sponsorship

Kommunikation mit Behörden

Wir erstellen alle erforderlichen Formulare und Anträge und übernehmen für Sie die Kommunikation mit den australischen Behörden

Gemeinsam zum Ziel

Wir gehen mit Ihnen gemeinsam den Weg von der ersten Prüfung bis hin zum erfolgreichen Abschluss und somit der Erteilung Ihres Visums

Das Working Holiday Visum kann von Personen zwischen 18 und 30 Jahren beantragt werden (für irische und kanadische Staatsbürger ist dies bis 35 Jahre möglich), die die Staatsbürgerschaft eines der folgenden Working Holiday berechtigten Länder besitzen. Berechtigte Länder sind Deutschland, Belgien, Kanada, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Norwegen, Schweden, Niederlande, Irland, Großbritannien, Estland, Japan, Malta, Hong Kong, Zypern, Korea und Taiwan.

Dieses Visum ist ab Einreise 12 Monate gültig. Die Einreise muss innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung des Visums erfolgen. 

Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:

  • Gültiger Reisepass
  • Ggf. Gesundheitsnachweis oder Nachweis einer Auslandskrankenversicherung (abhängig von Herkunftsland und Alter des Antragstellers)
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Finanzierung des Besuches (auf Verlangen)
  • Nachweis, dass es sich um einen zeitlich befristeten Aufenthalt/Besuch handelt
  • Keine offenen Schulden gegenüber der australischen Regierung
  • Keine Aufhebung eines australischen Visums in der Vergangenheit

Gültigkeit und wesentliche Auflagen:

  • Temporäres Visum für Aufenthalte bis zu 12 Monaten (je nach Reisezweck)
  • Für private und geschäftliche Aufenthalte in Australien
  • Besuch von Kursen und Fortbildungen unter 3 Monaten Dauer erlaubt
  • Keine Arbeitserlaubnis
  • Reisen zum Zweck geplanter medizinischer Behandlungen sind ausgeschlossen

Ein zweites Working Holiday Visum beantragen​

Grundsätzlich kann ein australisches Working Holiday Visum nur einmal im Leben beantragt werden und ist für max. 12 Monate gültig. Allerdings gibt es seit 2005 die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen ein zweites Working Holiday Visum zu erhalten und die Aufenthaltsdauer um ein weiteres Jahr zu verlängern oder zu einem späteren Zeitpunkt nochmals einzureisen (vorausgesetzt man hat die Altersgrenze noch nicht überschritten). Möglich ist dies dann, wenn man als Work & Traveller für mindestens 3 Monate im ländlichen Australien gearbeitet hat und dort bestimmte Arbeiten in der Landwirtschaft, Fischerei, im Bergbau oder auf dem Bau ausgeführt hat. Die insgesamt geleistete Arbeitszeit muss mindestens 88 Tagen entsprechen und dies mittels geeigneter Dokumente, wie z.B. Gehaltsabrechnungen oder Steuerunterlagen nachgewiesen werden.

Welche Tätigkeiten können berücksichtigt werden?

Unter zugelassene Arbeiten im Sinne dieses Visums fallen alle bezahlten Arbeiten aus der folgenden Auflistung.

Landwirtschaftliche Arbeiten

  • Ernte- und/oder Verpackungsarbeiten von Obst und Gemüse
  • Schneide- und Pflegearbeiten von Gehölzen und Weinreben (nur im gewerblichen Gartenbau, keine generellen Gartenarbeiten!)
  • Generelle Instandhaltungsarbeiten im landwirtschaftlichen Pflanzenbau
  • Anbau und Zucht von Pflanzen und Pilzen sowie den daraus gewonnenen Erzeugnissen
  • Direkte Verarbeitung von Pflanzenprodukten
  • Tierhaltung und Tierzucht zum Zweck des Verkaufs (nur im Bereich der landwirtschaftlichen oder gewerblichen Erzeugung, nicht im Bereich des Tourismus oder der privaten Tierhaltung!)
  • Verarbeitung von tierischen Erzeugnissen in der ersten Verarbeitungsstufe (inkl. Scherarbeiten, Metzgerei, Verpackung, Gerberei)
  • Verarbeitung von Milchprodukten

Fischerei und Perlenzucht

  • Arbeiten, die in direktem Zusammenhang mit der Entnahme oder dem Fang von Fischen oder anderen Meerestieren stehen
  • Arbeiten, die in direktem Zusammenhang mit der Entnahme oder dem Fang von Zuchtperlen oder Perlmutt stehen

Forst- und Baumfällarbeiten

  • Pflanz- oder Pflegearbeiten in Plantagen oder Forsten, die zum Fällen bestimmt sind
  • Baumfällarbeiten in Plantagen oder Forsten
  • Transport von Bäumen oder Baumbestandteilen, die in einer Plantage oder einem Forst geschlagen wurden, zu Orten der weiteren Verarbeitung

Bergbau

  • Kohlebergbau
  • Öl- und Gasförderung
  • Metallerzbergbau
  • Baumaterialgewinnung
  • Abbau anderer nicht-metallischer Mineralien und Steinbrüche
  • Erkundungsarbeiten
  • Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau

Baugewerbe

  • Wohnungsbau
  • Wirtschafts- und Gewerbebau
  • Schwermaschinen- und Tiefbau
  • Bebauungsplanungs- und Standortvorbereitungsdienstleistungen
  • Dienstleistungen im Bereich der Haus- und Gebäudetechnik
  • Montage- und Installationsleistungen
  • Ausbauarbeiten
  • Sonstige Leistungen im Baugewerbe

Was gilt als ländliches Australien für ein zweites Working Holiday Visum?​

Folgende Bundesstaaten und Territorien gelten vollständig als ländliches Gebiet:

  • Northern Territory
  • South Australia
  • Tasmanien

In folgenden Bundesstaaten gelten die jeweils angegebenen Postleitzahlenbereiche als ländliche Gebiete​

New South Wales

  • 2311 - 2312
  • 2328 - 2411
  • 2420 - 2490
  • 2536 - 2551
  • 2575 - 2594
  • 2618 - 2739
  • 2787 - 2898

Queensland

  • 4124 - 4125
  • 4133
  • 4211
  • 4270 - 4272
  • 4275
  • 4280
  • 4285
  • 4287
  • 4307 - 4499
  • 4510
  • 4512
  • 4515 - 4519
  • 4522 - 4899

Victoria

  • 3139
  • 3211 - 3334
  • 3340 - 3424
  • 3430 - 3649
  • 3658 - 3749
  • 3753
  • 3756
  • 3758
  • 3762
  • 3764
  • 3778 - 3781
  • 3783
  • 3797
  • 3799
  • 3810 - 3909
  • 3921 - 3925
  • 3945 - 3974
  • 3979
  • 3981 - 3996

Western Australia

  • 6041 - 6044
  • 6055 - 6056
  • 6069
  • 6076
  • 6083 - 6084
  • 6111
  • 6121 - 6126
  • 6200 - 6799

Wie wird die Arbeitsdauer von 3 Monaten genau berechnet?

Um für ein zweites Working Holiday Visum berechtigt zu sein, muss man für mindestens für drei Monate in den oben genannten Regionen und Tätigkeiten gearbeitet haben. Angerechnet wird bezahlte Vollzeitarbeit zu branchenüblichen Verhältnissen. Wer nur Teilzeit gearbeitet hat, muss dies auf eine Vollzeitstelle umrechnen.

Dies muss nicht am Stück und auch nicht für ein und denselben Arbeitgeber gewesen sein, man kann hier mehrere Jobs zusammennehmen. Solange man in Summe auf mindestens 88 Kalendertage kommt, gilt dieses Kriterium als erfüllt.

Bei der Berechnung muss man genau darauf achten, wie der Arbeitsvertrag gestaltet ist und wie die branchenüblichen Regelungen sind. Denn unbezahlte Tage dürfen nicht in die Berechnung miteinbezogen werden. Werden also z.B. Feiertage, Krankheitstage oder Tage an denen man wegen schlechten Wetters nicht arbeiten konnte, nicht bezahlt, dürfen diese nicht angesetzt werden.

Im Zweifel empfiehlt es sich, lieber ein paar Tage mehr dran zu hängen um auf Nummer sicher zu gehen um nicht zu riskieren, dass der Visumsantrag abgelehnt wird.

Wie wird der Nachweis erbracht?​

Akzeptiert werden folgende Nachweise:

  • Verdienstbescheinigungen
  • Lohnzettel
  • Steuererklärungen
  • Arbeitgeberbestätigungen
  • Formblatt 1263 Working Holiday visa: Employment verification (Optional)
  • sowie andere Unterlagen die Name und Kontaktdaten des Arbeitgebers sowie den Zeitraum der Beschäftigung enthalten.