Work & Travel in Neuseeland
Mit einem Working Holiday Visum können 18 bis 30-Jährige aus ausgewählten Ländern für bis zu 2 Jahre in Neuseeland leben und arbeiten.
Mit einem Working Holiday Visum können 18 bis 30-Jährige aus ausgewählten Ländern für bis zu 2 Jahre in Neuseeland leben und arbeiten.
Neuseeland hat mit einer Reihe von Ländern bilaterale Working Holiday Abkommen. Das Working Holiday Programm ermöglicht es 18 bis 30-Jährigen (in manchen Fällen sogar noch bis zum Alter von 35 Jahren) nicht nur für einen längeren Zeitraum durch Neuseeland zu reisen, sondern dort auch zu arbeiten. So kann man während des Work & Travel Aufenthaltes in Neuseeland nicht nur die Reisekasse aufbessern, sondern auch internationale Arbeitserfahrung. Ob man ein Working Holiday Visum für Neuseeland beantragen kann, wie lange es gültig ist und welche konkreten Anforderungen man dafür erfüllen muss, hängt davon ab, welche Staatsbürgerschaft man hat. Neuseeland hat derzeit sowohl mit Deutschland als auch mit Österreich ein entsprechendes Abkommen; für Schweizer Staatsbürger gibt es derzeit leider keine Möglichkeit ein Working Holiday Visum für Neuseeland zu beantragen.
Das neuseeländische Work & Travel Visum kann von außerhalb Neuseelands beantragt werden oder auch, wenn man sich bereits in Neuseeland aufhält, zum Beispiel wenn man zunächst als Tourist mit einem NZeTA eingereist ist. Ein Working Holiday Visum für Neuseeland kann man in den meisten Fällen allerdings nur einmal im Leben erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber die Verlängerung des Work & Travel Visum für 3 Monate möglich.
Deutsche Staatsbürger können das Working Holiday Visum für Neuseeland mit einer Gültigkeit von 12 Monaten erhalten. Die zur Verfügung stehenden Plätze sind für deutsche Staatsbürger nicht gedeckelt; das heißt, wenn die Visumvoraussetzungen erfüllt werden, steht Work & Travel in Neuseeland nichts entgegen.
Die wichtigsten Voraussetzungen für deutsche Staatsbürger sind:
Österreichische Staatsbürger können das Working Holiday Visum für Neuseeland mit einer Gültigkeit von 6 Monaten erhalten. Leider sind die für Österreicher im Working Holiday Programm zur Verfügung stehenden Plätze gedeckelt (derzeit maximal 100 Plätze pro Jahr). Wenn dieses Kontingent aufgebraucht ist, heißt es bedauerlicherweise warten bis zum nächsten Jahr.
Die wichtigsten Voraussetzungen für österreichische Staatsbürger sind:
Gefällt einem Neuseeland so gut, dass man nicht nur für die Dauer eines Working Holiday Visums bleiben möchte, dann kann es verschiedene Möglichkeit geben, um den Aufenthalt noch weiter zu verlängern. Welches Visum im Anschluss an Work & Travel beantragt werden kann, hängt von den persönlichen Voraussetzungen ab. Denn jedes neuseeländische Visum hat bestimmte Anforderungen, die entsprechend erfüllt werden müssen.
Für wen zum Beispiel das Thema Weiterbildung und Studium in Neuseeland interessant ist, der kann mit einem Student Visa einen Kurs besuchen, eine Ausbildung absolvieren oder studieren. Abhängig davon, für welchen Kurs man sich entscheidet, ermöglicht dies auch während dieser Zeit nebenbei zu arbeiten. Zudem kann ein neuseeländisches Studium den Zugang zu einem Post-Study Work Visa eröffnen und damit auch ein interessanter Baustein in einer längerfristigen Visastrategie sein. Hat man dagegen während des Work & Travel Aufenthaltes vielleicht schon gute Kontakte zu Arbeitgebern in Neuseeland knüpfen können, kann das einen Ansatzpunkt für ein anschließendes Visum bieten. Denn wer ein längerfristiges Arbeitsplatzangebot von einem neuseeländischen Arbeitgeber erhält, sollte prüfen lassen, ob damit möglicherweise die Voraussetzungen für ein mehrjähriges Arbeitsvisum erfüllt sind (und später vielleicht sogar die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Resident Visa).
Ein in Neuseeland zugelassener Licensed Immigration Adviser sieht Ihre Daten genau durch, bevor Ihr Visumsantrag eingericht wird. Licensed Immigration Adviser sind in neuseeländischem Einwanderungsrecht qualifiziert und kennen die möglichen Problemfelder und Fallstricke, die bei einem Visumsantrag auftreten können. Wir prüfen Ihre Angaben, halten bei Bedarf mit Ihnen Rücksprache und helfen Ihnen, Probleme soweit möglich zu umgehen oder bestmöglich zu lösen.
Wir kümmern uns um eventuelle Rückfragen von Immigration New Zealand und beraten Sie zu Ihrem Working Holiday Visum. Wird beispielsweise eine Gesundheitsuntersuchung erforderlich, navigieren wir Sie durch den Prozess und gestalten für Sie alles so unkompliziert wie möglich.
Wir kommunizieren mit Ihnen auf deutsch und stellen Ihnen einen erfahrenen deutschsprachigen Berater zur Seite, der Ihr fester Ansprechpartner für alle Ihre Fragen ist.
Kommen Sie während oder nach Ihrer Zeit in Neuseeland zum Schluss, dass Sie gerne länger bleiben wollen, können Sie Ihre Optionen mit einem deutschsprachigen, qualifizierten Immigration Adviser - ohne zusätzliche Kosten – besprechen. Als Working Holiday Kunde erhalten Sie mit der Visumsbeauftragung einen Beratungsgutschein.
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