Working Holiday Visum

Work & Travel in Australien? Sie sind zwischen 18 und 30 Jahren und möchten in Australien reisen und arbeiten?

Ob Sie als Backpacker das Land erkunden oder die australische Arbeitswelt und den australischen Lifestyle kennen lernen wollen, ein Working Holiday Visum ist die unkomplizierteste Option dafür.

Work and Travel in Australien

Als Backpacker durch Australien reisen? Die australische Arbeitswelt kennenlernen und in den australischen Lifestyle eintauchen? Ganz einfach geht das mit einem Working Holiday Visum, auch bekannt als Work & Travel Visum. Dabei handelt es sich um eine einfache und unkomplizierte Visaoption für alle zwischen 18 und 30 (bzw. bis 35 Jahre für Staatsbürger Kanadas, Frankreichs, Irlands, Italiens und Dänemarks), die Australien erkunden und sich ihre Urlaubskasse durch Gelegenheitsjobs wieder auffüllen möchten. Wer ein solches Visum beantragt, darf nicht nur als Tourist nach Australien reisen, sondern dort auch noch legal arbeiten und Kurse belegen. Australien bietet die besten Voraussetzungen dafür, und zwar nicht nur in puncto Sehenswürdigkeiten und Freizeitwert, sondern auch in Sachen Sicherheit, Arbeitsmarkt und Verdienstmöglichkeiten. Das Land bietet eine hervorragende Infrastruktur für alle Reisende mit diesem Visum. So gibt es zahlreiche Anlaufstellen und Plattformen zur Jobvermittlung oder für Langzeitunterkünfte. Die beliebtesten Ziele für Work & Traveller sind Sydney, Melbourne, Perth und Brisbane.

Australien ist auf Work & Travel Reisende eingerichtet, denn dieses ursprünglich 1975 zum Jugendaustausch eingeführte Visum erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Mittlerweile erkunden etwa 200.000 Work & Traveller jährlich Australien. Besonders bei jungen Leuten aus Großbritannien ist es sehr begehrt. Sie stellen fast ein Viertel der gesamten Work & Travel Reisenden und damit bei weitem die größte Gruppe. Aber auch bei Deutschen wird dieses Visum immer populärer. Mittlerweile belegt Deutschland mit jährlich ca. 25.000 Personen Platz 2 in der Work & Travel Statistik des Departments of Home Affairs.

Allerdings steht das Working Holiday Visum nicht jedem zur Verfügung. Ob ein solches Visum beantragt werden kann, hängt von der jeweiligen Nationalität ab. Es kann nur von Passinhabern der Länder beantragt werden, die ein bilaterales Abkommen mit Australien haben, dazu gehören beispielsweise Deutschland sowie weitere europäische Länder und Kanada.

Staatsbürger folgender Länder können das Working Holiday Visum beantragen: Deutschland, Belgien, Kanada, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Norwegen, Schweden, Niederlande, Irland, Großbritannien, Estland, Japan, Malta, Hong Kong, Zypern, Korea und Taiwan.

Die Schweiz und Österreich haben hierzu leider kein entsprechendes Abkommen. Allerdings gibt es für österreichische Staatsbürger die Möglichkeit ein Work and Holiday Visum (subclass 462) zu beantragen, welches grundsätzlich die selben Möglichkeiten bietet. Mehr Informationen zum Work & Travel Visum für Österreicher und Schweizer sowie unser Online Antragsformular finden Sie hier.

Voraussetzungen und Auflagen des Working Holiday Visums (417)

Die Anforderungen für ein australisches Working Holiday Visum sind etwas umfangreicher als für ein normales Touristenvisum.

Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:

  • Zwischen 18 und 30 Jahre (für irische, kanadische, französische, italienische und dänische Staatsbürger bis 35 Jahre)
  • Gültiger Pass eines für dieses Visum berechtigten Landes (u.a. Deutschland)
  • Ausreichend finanzielle Mittel für Lebenshaltung sowie spätere Ausreise (Als ausreichende Mittel für Lebenshaltung werden derzeit A$ 5.000 oder ein entsprechender Betrag in einer anderen Währung angesehen)
  • Reisegrund überwiegend Urlaub
  • Generelle Fähigkeit zu arbeiten
  • Gesundheitscheck (nur auf Anforderung, z.B. bei geplanter Arbeit in Gesundheits- oder Kinderbetreuungseinrichtungen)
  • Es liegen keine schwerwiegenden Vorstrafen vor
  • Keine offenen Schulden gegenüber der australischen Regierung
  • Keine Aufhebung eines australischen Visums in der Vergangenheit

Gültigkeit und wesentliche Auflagen:

  • Temporäres Visum für max. 12-monatigen Aufenthalt
  • Besuch von Studiengängen, Kursen und Fortbildungen unter 4 Monaten
  • Arbeitserlaubnis (Einschränkung: in der Regel max. 6 Monate für einen Arbeitgeber, allerdings gibt es Ausnahmen von der 6 Monatsbegrenzung)
Zwei Mädchen mit Campingbus auf Worn and Travel in Australien

Ein zweites oder drittes Working Holiday Visum beantragen?

Grundsätzlich kann ein australisches Working Holiday Visum nur einmal beantragt werden. Wenn man jedoch während seines ersten Working Holiday Aufenthalts für eine bestimmte Dauer in ausgewählten Branchen und in definierten Regionen von Australien gearbeitet hat, erfüllt man unter Umständen die Voraussetzung für ein zweites bzw. drittes Working Holiday Visum. Details gibt es auf unserer Seite zum zweiten und dritten Working Holiday Visum

Staatsbürgerschaft nicht dabei?

Dann kann unter Umständen das Work & Holiday Visum (subclass 462) eine passende Lösung für Ihren Work & Travel Trip sein. Jetzt informieren!

Jobs, Steuern und Krankenversicherung - die ersten Schritte

Als Working Holiday Maker in Australien loszulegen, ist gar nicht so kompliziert wie man vielleicht zuerst denkt. Denn aufgrund der großen Anzahl an Work & Travellern in Australien ist die Infrastruktur, die man dort vorfindet außerordentlich gut. Allerdings sollte man sich trotzdem im Vorfeld ein wenig über die Anforderungen und Besonderheiten informieren sowie einige grundlegende Dinge beachten.

Für Inhaber eines Working Holiday Visums gibt es keine Beschränkung in Sachen Arbeitsmöglichkeiten, solange die maximale Beschäftigungsdauer von 6 Monaten je Arbeitgeber eingehalten wird. Vom Ferienjob bis zur Büroarbeit ist alles möglich und erlaubt. Die klassischen und immer noch beliebtesten Jobs sind in der Landwirtschaft und im Tourismus zu finden. Über 50% der Work and Traveller arbeiten als Fruit Picker, Kellner, Farmarbeiter oder Küchenhilfe, da der Bedarf an Saisonarbeitskräften und Aushilfsjobbern in diesen Branchen traditionell sehr hoch ist und Jobs in der Regel einfach zu finden sind. Mittlerweile lässt sich aber feststellen, dass viele Working Holiday Reisende zunehmend im Finanzsektor oder auch dem Bildungs- und Gesundheitswesen tätig sind und ein Working Holiday Visum als Möglichkeit zur Kontaktaufnahme für potentielle Arbeitgeber nutzen.

Die Verdienstmöglichkeiten können sich sehen lassen, denn der gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei $21,38 pro Stunde, je nach Branche wird auch mehr bezahlt. Die wöchentliche Arbeitszeit für eine Vollzeitstelle beträgt 38 Stunden. Um in Australien arbeiten zu dürfen, muss im Vorfeld eine Steuernummer (TFN) beantragt werden. Erst mit dieser ist eine legale Beschäftigung möglich. Tritt man einen Job an, muss dies offiziell angemeldet und die Einkünfte daraus regulär versteuert werden. Seit 2017 gibt es die sog. Backpacker Steuer, die auf Einkünfte von Working Holiday Visainhaber anfällt. Der Anfangssteuersatz liegt derzeit bei 15%. Des Weiteren muss vom Arbeitgeber ein Beitrag von mindestens 9,5% des Bruttoeinkommens zusätzlich zum ausgezahlten Gehalt in das australische Rentensystem eingezahlt werden. Nach Ausreise können die Einkommensteuer sowie die Rentenbeiträge allerdings zurückgefordert werden.

Grundsätzlich haben Inhaber eines Working Holiday Visums keinen Zugang zum australischen Gesundheitssystem und müssen sich für die Dauer ihres Aufenthaltes selbst versichern. Allerdings besteht mit einigen ausgewählten Ländern ein Abkommen, dass deren Bürger automatisch in Medicare versichert sind, wenn sie sich in Australien aufhalten. Deutschland gehört leider nicht zu diesen Staaten.

Warum das Working Holiday Visum über Visapath Australia beantragen?

Schnell und unkompliziert

Wir bieten Ihnen eine einfache und unkomplizierte Beantragung über unseren deutschen Online-Fragebogen. Denn als in Australien registrierte Migration Agents haben wir die erforderlichen Zulassungen, um in Ihrem Namen Ihren Visumsantrag beim zuständigen Department of Home Affairs einzureichen und Sie gegenüber dem Department zu vertreten.

Peace of Mind

Wir sehen uns Ihre Daten genau durch, bevor wir Ihren Visumsantrag einreichen. Sie profitieren von unserer Erfahrung, denn wir kennen die möglichen Problemfelder und Fallstricke, die bei einem Working Holiday Visumsantrag auftreten können. Wir halten bei Bedarf mit Ihnen Rücksprache und helfen Ihnen, Probleme soweit möglich zu umgehen oder bestmöglich zu lösen.

Support

Wir kümmern uns um eventuelle Rückfragen des Departments und beraten und unterstützen Sie hinsichtlich der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen und Nachweise. Wird beispielsweise eine Gesundheitsuntersuchung angefordert, navigieren wir Sie durch den Prozess und gestalten für Sie alles so unkompliziert wie möglich.

Deutschsprachig

Wir stellen Ihnen einen erfahrenen deutschsprachigen Migration Agent zur Seite, der Ihr fester Ansprechpartner für alle Ihre Fragen ist.

Working Holiday Visum AB € 590,-

Einschließlich A$ 635,- staatliche Visumsgebühr
Online

Was ist im Preis enthalten?

  • Australische Visumsgebühr in Höhe von A$635
  • Vollständige Abwicklung des Visumsantrages durch Visapath Australia in Ihrem Namen
  • Deutschsprachige Beratung und Support
  • Kommunikation mit den australischen Behörden durch Visapath
  • PDF Guide “FAQs Work & Travel”: Detaillierte Informationen zur Planung, Organisation und Einreise (inklusive aktueller Informationen zum COVID-Impfnachweis).
  • TFN Quick Start Guide: Dieser Guide ist eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Beantragung einer australischen Steuernummer (TFN), die man als Work & Traveller in Australien benötigt um dort arbeiten zu dürfen.
  • TFN Postservice: Ihre TFN können Sie erst nach Einreise in Australien beantragen und erhalten diese erst einige Wochen nach Beantragung per Post. Da dies für die meisten Work & Traveller ein großes Problem darstellt, weil man dort in der Regel nicht lange am selben Ort ist, stellen wir Ihnen eine Postanschrift für diesen Zweck zur Verfügung. So können Sie unbesorgt auf Reisen gehen und erhalten von uns zuverlässig Ihre TFN unkompliziert per E-Mail.
  • Gutschein für ein kostenloses Beratungsgespräch im Wert von €95,- zum Thema weitere australische Visumoptionen, einzulösen während des Working Holiday Aufenthaltes bis spätestens 3 Monate nach der Rückkehr