Partnervisum für Australien

Ihr Weg zum australischen Partnervisum.

Australisches Partner Visa

Gemeinsam leben und Australien zur Heimat machen.

Das erfahren Sie auf dieser Seite:

Wie kann ich ein australisches Partner Visa bekommen?

Liebe kennt keine Grenzen – aber manchmal komplexe Visabedingungen. Das australische Partnervisum ermöglicht es Ehepartnern, de-facto-Partnern oder Verlobten australischer Staatsbürger und Permanent Residents, dauerhaft gemeinsam in Australien zu leben.

Je nach Lebenssituation – ob Sie bereits verheiratet, verlobt oder in einer gefestigten Partnerschaft sind – gibt es unterschiedliche Visaoptionen. Auf dieser Seite finden Sie einen klaren Überblick über die Visumsarten, Voraussetzungen wie den Balance of Family Test, typische Rechte und Stolpersteine.

Visumlösungen für Partner von Australiern

Ob Verlobte, Ehepartner oder de-facto-Partner – es gibt verschiedene Visaoptionen, die zu Ihrer individuellen Lebenssituation und Zukunftsplanung passen. Entscheidend sind Ihr aktueller Aufenthaltsort, Ihr Beziehungsstatus und Ihre langfristigen Pläne in Australien.

Prospective Marriage Visa (Subclass 300)

In Australien heiraten

Das Prospective Marriage Visa richtet sich an Verlobte australischer Staatsbürger, Permanent Residents oder eligible New Zealand Citizens. Es erlaubt die Einreise nach Australien, um dort zu heiraten und im Anschluss ein Partner Visa zu beantragen. So ist der dauerhafte Aufenthalt und ein gemeinsames Leben in Australien als Paar und als Familie möglich.

Die Antragstellung erfolgt außerhalb Australiens.

Was dieses Visum ermöglicht:
Wesentliche Voraussetzungen:

Partner Visa Offshore (Subclass 309/100)

Mit dem Visum nach Australien kommen

Das Partner Visa Offshore (Subclass 309 – temporary / 100 – permanent) richtet sich an Ehepartner oder de-facto-Partner australischer Staatsbürger und Permanent Residents, die außerhalb Australiens leben und anschließend gemeinsam nach Australien ziehen möchten, wenn das Visum genehmigt ist.

Was dieses Visum ermöglicht:
Wesentliche Voraussetzungen:

Partner Visa Onshore (Subclass 820/801)

Beim Partner in Australien bleiben

Das Partner Visa Onshore (Subclass 820 – temporary / 801 – permanent) richtet sich an Antragsteller, die sich bereits in Australien aufhalten – etwa mit einem Arbeitsvisum, Student- oder Visitor-Visum. Nach Einreichung erhält man ein Bridging Visa, das es erlaubt während der Bearbeitungszeit des Visums in Australien zu bleiben.

Dieses Verfahren ist ideal, wenn Sie bereits gemeinsam in Australien leben oder der Partner in Australien arbeitet und die Beziehung fortgesetzt werden soll.

Was dieses Visum ermöglicht:
Wesentliche Voraussetzungen:

Was ist mit Visa für die Kinder?

Wenn Kinder Teil der Familie sind, gibt es mehrere Möglichkeiten, sie in das Verfahren einzubeziehen – abhängig vom Aufenthaltsort, dem Visumstatus der Eltern und davon, ob eines der Elternteile bereits australischer Staatsbürger ist.

Citizenship by Descent or by Birth

Staatsbürgerschaft ohne Umwege

Wenn ein Elternteil Australier ist, kann die australische Staatsbürgerschaft durch Abstammung meist einfach beantragt werden oder das Kind wird automatisch Staatsbürger mit Geburt, abhängig davon, ob es außerhalb oder in Australien geboren wird. 

Der große Vorteil: Das Kind erhält die australische Staatsbürgerschaft ohne ein vorheriges Visumverfahren und kann sofort einen australischen Pass beantragen – unabhängig vom Visumstatus des anderen Elternteils.

Offshore oder Onshore Partner Visa

Gleicher Visumsantrag für die Familie

Minderjährige und finanziell abhängige Kinder können im Rahmen eines Partner-Visumantrags als dependant applicants aufgenommen werden – sowohl bei Onshore- als auch bei Offshore-Anträgen.

Diese Option eignet sich insbesondere für Kinder aus früheren Beziehungen oder wenn bei Geburt des Kindes die Voraussetzungen für eine Staatsbürgerschaft nicht erfüllt waren. Die Kinder erhalten denselben Aufenthaltsstatus wie der Hauptantragsteller und damit eine dauerhafte Bleibeperspektive in Australien.

Child Visa (Subclass 101 / 802)

Eigene PR für Kinder

Ein Child Visa wird meist dann relevant, wenn Kinder außerhalb Australiens geboren wurden, und zwar erst nach der Genehmigung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis für die Eltern. 

Es ermöglicht dem Kind, als eigenständiger Antragsteller australische Daueraufenthaltsrechte zu erhalten – insbesondere bei Familien, die den Visumprozess bereits erfolgreich hinter sich haben, aber noch außerhalb Australiens leben oder sich vorübergehend im Ausland aufhalten.

Mit einem Partner-Visum dürfen Sie in Australien leben, arbeiten und studieren. Sie erhalten Zugang zu Medicare, der staatlichen Krankenversicherung, und genießen weitgehend dieselben Rechte wie australische Permanent Residents. Zunächst wird meist ein befristetes Visum erteilt – der Übergang zur permanenten Aufenthaltserlaubnis hängt davon ab, ob die Beziehung weiterhin besteht. Ist das Dauer-Visum einmal genehmigt, bleibt dieser Status auch bestehen, selbst wenn die Beziehung später endet.
Ein Trauschein ist nicht zwingend erforderlich. Entscheidend ist, dass eine genuine and continuing relationship besteht – also eine echte, stabile und fortdauernde Partnerschaft. Diese kann sowohl in Form einer Ehe als auch als de-facto-Beziehung anerkannt werden. Eine formale Heirat allein genügt hingegen nicht, um die Echtheit der Beziehung nachzuweisen; ausschlaggebend sind gelebte Verbundenheit und gemeinsame Lebensführung.

Ein zentraler Aspekt bei allen Partner-Visa ist der Nachweis, dass Ihre Beziehung echt, dauerhaft und fortbestehend ist.
Dazu prüft das Department of Home Affairs Belege aus vier Lebensbereichen:

  • Finanzielle Aspekte (gemeinsame Konten, Verpflichtungen, Miet- oder Eigentumsverträge)
  • Soziale Anerkennung (Freunde, Familie, gemeinsame Aktivitäten)
  • Gemeinsames Leben (Wohnsituation, Alltagsgestaltung)
  • Zukunftsplanung (Heiratsabsicht, langfristige Verpflichtungen, Kinder)

Fehlen aussagekräftige Nachweise, kann das Verfahren verzögert oder abgelehnt werden. Eine strukturierte und konsistente Dokumentation ist daher entscheidend.

Welches Partner Visum passt zu mir?

Paare haben unterschiedliche Lebenssituationen: Manche planen die Heirat und den gemeinsamen Start in Australien, andere leben bereits zusammen – entweder in Australien oder noch im Ausland – und möchten ihre Beziehung offiziell absichern.

Leitfragen:

  • Möchten Sie heiraten, bevor Sie nach Australien ziehen – oder bereits dort leben und bleiben?
  • Haben Sie schon für eine längere Raum zusammengelebt, sind Sie erst seit kurzem ein Paar oder haben Sie bislang sogar ein Fernbeziehung geführt?
  • Wie schnell soll der Umzug nach Australien stattfinden? Haben Sie einen konkreten und engen Zeitplan oder steht dies erst in der Zukunft an?
  • Sehen Sie Ihre gemeinsame Zukunft in Australien oder möchten Sie nur zeitweise dort leben?

 

Je nach Ausgangssituation kann ein Prospective Marriage Visa, ein Partner Visa Offshore oder ein Partner Visa Onshore der richtige Weg sein.
Wir zeigen Ihnen die realistischen Optionen – klar, transparent und individuell auf Ihre Lebenssituation abgestimmt.

Alternativen zum Partner Visa

Nicht immer ist ein Partner-Visum sofort verfügbar oder die richtige Option. In solchen Fällen gibt es Alternativen, um dennoch Zeit mit Ihrem Partner in Australien zu verbringen:

Ein eVisitor/ETA oder das Visitor Visa (Subclass 600) ermöglicht kurze bis mittellange Aufenthalte und – je nach Erteilung – auch mehrfache Einreisen innerhalb der Gültigkeit.

Verfügen Sie über ein Jobangebot, kann ein Arbeitsvisum mit Arbeitgebersponsorship eine Möglichkeit sein, zunächst für mehrere Jahre in Australien zu leben und Ihrem Partner nahe zu sein.

Diese Wege schlagen eine Brücke, bis die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Partnervisum erfüllt sind – oder ein langfristiger Aufenthalt auf anderem Weg möglich wird.

IHRE INDIVIDUELLE PARTNER VISA BERATUNG

Unsere Beratung zeigt klar, was möglich ist – und was nicht.

Ein registrierter Migration Agent begleitet Sie Schritt für Schritt. Egal, ob ob kurze Beziehung oder etablierte Partnerschaft – unsere Experten begleiten Sie von der strategischen Vorbereitung bis zum Erhalt des Visums.

Partner Visa - FAQS

FAQS

01 Wer kann ein Partnervisum beantragen?

Ehepartner, de-facto-Partner oder Verlobte australischer Staatsbürger, Permanent Residents oder eligible New Zealand Citizens.

309/100 wird außerhalb Australiens beantragt (offshore), 820/801 innerhalb Australiens (onshore). Beide führen zum gleichen permanenten Status.

Nein. Eine de-facto-Beziehung, die schon über einen nennenswerten Zeitraum besteht und auf gemeinsamer Lebensführung basiert, kann ebenso anerkannt werden.

Genauso ist alleine die Tatsache, dass man verheiratet ist, nicht ausreichend für einen erfolgreichen Antrag für ein australisches Partnervisum.

Eine Partnerschaft, die einem eheähnlichen Zusammenleben entspricht – finanziell, sozial und emotional gefestigt.

Ist das dauerhafte Visum erteilt, hat das Ende der Beziehungen keine Auswirkungen. Die Aufenthaltserlaubnis bleibt bestehen.

Geht die Beziehung in die Brüche, bevor die Permanent Residency erteilt wurde, ist es etwas anderes. Denn die Beziehung ist die Basis, um das Visum zu bekommen. Existiert diese nicht mehr, dann ist die Grundlage für das Visum weg. Das Department kann in solchen Fällen aber prüfen, ob Sonderregelungen greifen (z. B. häusliche Gewalt, Tod des Sponsors, gemeinsame Kinder).

Ja, das ist möglich. Abhängige Kinder – auch aus früheren Beziehungen – können in einen Partner-Visumsantrag mit aufgenommen werden, sofern sie bestimmte Alters- und Abhängigkeitskriterien erfüllen und das Einverständnis des anderen Elternteils vorliegt.

Gesundheitliche Probleme oder eine Vorstrafe schließen einen Antrag nicht automatisch aus.
Das Department of Home Affairs prüft jeden Fall individuell – insbesondere, ob eine Gesundheits- oder Charakter-Ausnahme („Health Waiver“ bzw. „Character Consideration“) möglich ist.
Visapath unterstützt Sie dabei, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Ihren Antrag so vorzubereiten, dass er trotz besonderer Umstände die besten Erfolgschancen hat.

Nicht unbedingt, aber es kann Auswirkungen haben. Australische Sponsoren dürfen nur eine begrenzte Anzahl an Partnern im Leben unterstützen und zwischen zwei Sponsorships muss in der Regel eine Wartezeit liegen.

Das Department of Home Affairs prüft dabei die individuelle Situation, die Gründe und den zeitlichen Abstand. In Ausnahmefällen kann ein „Sponsorship Limitation Waiver“ beantragt werden. Wir helfen Ihnen zu prüfen, ob eine frühere Sponsorship Ihres Partners ein Hindernis darstellt – und wie sich Ihr Antrag dennoch erfolgreich gestalten lässt.

Ja, grundsätzlich ist das möglich – allerdings sind Fernbeziehungen mit einem höheren Risiko verbunden. Viele der Nachweise, die das Department of Home Affairs für eine genuine relationship sehen möchte – etwa gemeinsames Zusammenleben, geteilte Finanzen oder gemeinsames Eigentum – sind in einer Fernbeziehung naturgemäß schwer zu belegen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Antrag in so einem Fall unmöglich ist. Entscheidend ist eine durchdachte Strategie und gut dokumentierte Beweise für die Echtheit und Beständigkeit Ihrer Beziehung.

Wir empfehlen, vor Antragstellung gezielt die aktuelle Ausgangslage zu analysieren. Gibt es bereits starke Nachweise und wie lassen diese sich nachvollziehbar und stichhaltig aufbereiten? Ist die Nachweislage noch zu dünn, sollte man strategisch daran arbeiten und einen Plan aufstellen, wie man diese perspektivisch verbessern kann. Eine professionelle Beratung hilft, teure Fehler zu vermeiden und den Antrag bestmöglich vorzubereiten.

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