Dieses Visum ist verfügbar für Urlaubs- und Geschäftsreisende. Es richtet sich allerdings in erster Linie an Reisende, die keinen Reisepass besitzen, der für die Ausstellung einer elektronischen Einreisegenehmigung berechtigt oder für Reisende, die einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten am Stück planen.
Das Besuchervisum ist für eine befristete Zeit gültig, während dieser sich der Inhaber in Australien aufhalten darf. Die Gültigkeitsdauer sowie die Anzahl der erlaubten Ein- und Ausreisen kann je nach Reisezweck variieren.
Zur Antragstellung für dieses Visum ist der Grund der Reise genau zu erläutern. Darunter fallen zum Beispiel die Nennung der Veranstaltungen, an denen man teilnehmen möchte oder auch die Kontaktdaten der Verwandten, die man zu besuchen beabsichtigt.
Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:
- Gültiger Reisepass
- Ggf. Gesundheitsnachweis oder Nachweis einer Auslandskrankenversicherung (abhängig von Herkunftsland und Alter des Antragstellers)
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Finanzierung des Besuches (auf Verlangen)
- Nachweis, dass es sich um einen zeitlich befristeten Aufenthalt/Besuch handelt
- Keine offenen Schulden gegenüber der australischen Regierung
- Keine Aufhebung eines australischen Visums in der Vergangenheit
Gültigkeit und wesentliche Auflagen:
- Temporäres Visum für Aufenthalte bis zu 12 Monaten (je nach Reisezweck)
- Für private und geschäftliche Aufenthalte in Australien
- Besuch von Kursen und Fortbildungen unter 3 Monaten Dauer
- Keine Arbeitserlaubnis
- Reisen zum Zweck geplanter medizinischer Behandlungen sind ausgeschlossen
Dieses Visitor Visum kann unter bestimmten Voraussetzungen auch beantragt werden, während man sich in Australien aufhält, um den Aufenthalt zu verlängern und beispielsweise einen Urlaub an den Aufenthalt anzuschließen (Onshore Visitor Visa). Hierfür sind ergänzende Nachweise und Begründungen erforderlich.