Besuchervisum
Touristenvisum

Sie möchten in Australien Urlaub machen oder Verwandte und Freunde besuchen? Sie müssen geschäftlich nach Australien? Visapath übernimmt für Sie gerne die professionelle Beantragung Ihres Visums für Australien:
  • unkompliziert und zuverlässig
  • schnell und preiswert
  • komplett auf deutsch

Touristenvisum, Visum für Geschäftsreisen und Familienbesuche

Für alle Reisen nach Australien ist ein entsprechendes Visum erforderlich, das formal korrekt und fristgerecht bei den australischen Behörden direkt beantragt werden muss. Abhängig von der Nationalität gibt es abweichende Visaklassen.

Die australischen Besuchervisa sind in der Regel für private und geschäftliche Zwecke gleichermaßen zulässig. Auch für Kurse und Fortbildungen mit weniger als drei Monaten Dauer sind diese Visa geeignet. 

Für Passinhaber aus mehr als 30 europäischen Ländern, einschließlich aller EU Mitgliedstaaten, sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstadt ist ein elektronisches Besuchervisum, das sogenannte eVisitor Visum ausreichend, welches in der Regel unkompliziert und schnell zu erhalten ist. Für andere Staatsangehörige ist ein vollwertiges Besuchervisum mit umfangreicherer Antragsprüfung erforderlich.

Geschäftsreisende müssen beachten, dass alle Besuchervisa lediglich Aktivitäten wie die Teilnahme an Konferenzen und Tagungen (ohne Bezahlung durch den Veranstalter), Messen, Verhandlungen oder geschäftliche Recherchen und Sondierungen umfasst. Eine Arbeitserlaubnis ist mit dem Visum nicht verbunden. Schauspiel, musikalische Darbietungen oder kommerzielles Drehen von Filmen sind daher im Rahmen eines normalen Besuchervisums nicht möglich. Bitte lassen Sie sich im Zweifelsfall beraten.

Beide Besuchervisa können über Visapath online beantragt werden. Wir bearbeiten dies unkompliziert, preiswert und schnell für Sie.

Für EU-Bürger sowie Bürger eines Landes im Schengen Raum ist die Beantragung eines elektronischen Besuchervisums online möglich. Dies ist die kostengünstigste und schnellste Variante für Urlaubs- und Geschäftsreisen. 

Dieses Visum ist eine elektronische Einreisegenehmigung für touristische oder geschäftliche Besuche in Australien, das für insgesamt ein Jahr (ab Ausstellungsdatum) gültig ist. Während dieser 12 Monate kann der Inhaber mehrfach nach Australien ein- und ausreisen und sich pro Einreise für max. 3 Monate im Land aufhalten.

Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:

  • Gültiger Reisepass eines EU-Landes oder eines Landes des Schengenraumes
  • Keine offenen Schulden gegenüber der australischen Regierung
  • Keine Aufhebung eines australischen Visums in der Vergangenheit
  • Antragsteller hält sich außerhalb Australiens auf

Gültigkeit und wesentliche Auflagen:

  • Temporäres Visum für max. 3 monatige Aufenthalte
  • Für private und geschäftliche Aufenthalte in Australien
  • Besuch von Kursen und Fortbildungen unter 3 Monaten Dauer
  • Keine Arbeitserlaubnis
  • Reisen zum Zweck geplanter medizinischer Behandlungen sind ausgeschlossen

Dieses Visum ist verfügbar für Urlaubs- und Geschäftsreisende. Es richtet sich allerdings in erster Linie an Reisende, die keinen Reisepass besitzen, der für die Ausstellung einer elektronischen Einreisegenehmigung berechtigt oder für Reisende, die einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten am Stück planen.

Das Besuchervisum ist für eine befristete Zeit gültig, während dieser sich der Inhaber in Australien aufhalten darf. Die Gültigkeitsdauer sowie die Anzahl der erlaubten Ein- und Ausreisen kann je nach Reisezweck variieren.

Zur Antragstellung für dieses Visum ist der Grund der Reise genau zu erläutern. Darunter fallen zum Beispiel die Nennung der Veranstaltungen, an denen man teilnehmen möchte oder auch die Kontaktdaten der Verwandten, die man zu besuchen beabsichtigt.

Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:

  • Gültiger Reisepass 
  • Ggf. Gesundheitsnachweis oder Nachweis einer Auslandskrankenversicherung (abhängig von Herkunftsland und Alter des Antragstellers)
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Finanzierung des Besuches (auf Verlangen)
  • Nachweis, dass es sich um einen zeitlich befristeten Aufenthalt/Besuch handelt
  • Keine offenen Schulden gegenüber der australischen Regierung
  • Keine Aufhebung eines australischen Visums in der Vergangenheit

Gültigkeit und wesentliche Auflagen:

  • Temporäres Visum für Aufenthalte bis zu 12 Monaten (je nach Reisezweck)
  • Für private und geschäftliche Aufenthalte in Australien 
  • Besuch von Kursen und Fortbildungen unter 3 Monaten Dauer
  • Keine Arbeitserlaubnis
  • Reisen zum Zweck geplanter medizinischer Behandlungen sind ausgeschlossen
Dieses Visitor Visum kann unter bestimmten Voraussetzungen auch beantragt werden, während man sich in Australien aufhält, um den Aufenthalt zu verlängern und beispielsweise einen Urlaub an den Aufenthalt anzuschließen (Onshore Visitor Visa). Hierfür sind ergänzende Nachweise und Begründungen erforderlich.

Sie möchten Ihr Besuchervisum für Australien direkt beantragen?

Für EU Bürger bieten wir die Beantragung der folgenden Visa schnell und einfach auf deutsch über unsere Online Formulare an:

eVisitor Visum (651)

Für Urlaubs- oder Geschäftsreisen und
Aufenthalte von bis zu 3 Monaten

Visitor Visum (600)

Für längere Reisen und Aufenthalte
von bis zu 12 Monaten