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Visitor Visa Neuseeland
Besuchervisum für Urlaub und Familienbesuch.
Das General Visitor Visa
Für Urlaub, Besuch von Freunden und Verwandten oder kurze Kursbesuche.
Das erfahren Sie auf dieser Seite:
- Wann wird ein Visitor Visa benötigt?
- Was darf ich mit einem Visitor Visa?
- Wie lange ist das Visum gültig?
TouristenVisum für Neuseeland
Visitor Visa Neuseeland (Besuchervisum) ist die gängige Bezeichnung für das Visum, das einen touristischen Aufenthalt oder Familienbesuch in Neuseeland ermöglicht. Damit können Sie als Tourist das Land bereisen oder Familie und Freunde besuchen, ohne dort zu arbeiten.
Im Folgenden erfahren Sie, wer ein solches Visum benötigt, welche Aufenthaltsdauern gelten und welche anderen Arten von Visitor Visa es noch gibt.
- Was ist ein Visitor Visa?
Das Visitor Visa ist ein Besuchervisum, das einen temporären Aufenthalt in Neuseeland erlaubt, um zu reisen, Urlaub zu machen oder Angehörige zu besuchen. Arbeiten ist damit nicht erlaubt (Ausnahme: Remote Work – siehe unten). Kurze Sprach- oder Weiterbildungskurse bis zu drei Monaten sind möglich.
- Wer benötigt ein Besuchervisum?
Ein im Vorfeld beantragtes Visitor Visa ist erforderlich, wenn:
- Sie nicht die Staatsangehörigkeit eines Visa Waiver Country besitzen, oder
- Sie länger als 3 Monate in Neuseeland bleiben möchten.
Auch Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz müssen ein Visitor Visa beantragen, wenn sie z. B. ihre Familie für mehr als 3 Monate besuchen wollen oder eine ausgedehnte Rundreise planen.
Reisende aus visumfreien Ländern (darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz) benötigen für Kurzaufenthalte bis zu 3 Monaten lediglich eine NZeTA (New Zealand Electronic Travel Authority), die online beantragt wird. Das eigentliche Visum wird dann bei Einreise nach Neuseeland am Flughafen erteilt.
Was ein Visitor Visum ermöglicht
Ein neuseeländisches Besuchervisum ist mit konkreten Auflagen verbunden.
- Remote Work erlaubt
Mit einem Visitor Visa dürfen Sie unter bestimmten Bedingungen in Neuseeland remote arbeiten:
- Sie können für einen Arbeitgeber oder Kunden außerhalb Neuseelands tätig sein.
- Die Arbeit muss ausschließlich online erfolgen und darf nicht dem neuseeländischen Arbeitsmarkt dienen.
- Ihr Einkommen darf nicht aus neuseeländischen Quellen stammen.
Sobald Sie jedoch Dienstleistungen für neuseeländische Unternehmen oder Kunden erbringen, gilt dies als Arbeit in Neuseeland – dafür ist ein Arbeitsvisum erforderlich.
Kurz gesagt: Remote Work ist erlaubt, solange sie ausschließlich international erfolgt und keine lokale Beschäftigung darstellt.
Wichtig: Abhängig von der Aufenthaltsdauer und weiteren Faktoren kann eine Steuerpflicht in Neuseeland entstehen. Informieren Sie sich hierzu unbedingt vorab.
- Kursbesuch erlaubt
Mit einem Visitor Visa dürfen Sie in Neuseeland bis zu drei Monate lang studieren oder an einem Kurs teilnehmen – zum Beispiel an einem Sprachkurs, Workshop oder Kurzstudium.
Für längere Studienaufenthalte ist jedoch ein Student Visa erforderlich.
- Multiple Entry oder Single Entry
Ein neuseeländisches Visitor Visa kann für mehrfache Einreisen (Multiple Entry) oder für eine einmalige Einreise (Single Entry) beantragt werden.
Single Entry Visa können für bis zu 9 Monate beantragt werden. Multiple Entry können bis zu 6 Monate genehmigt werden. Wenn Sie mehr als drei Monate möchten, muss dies aber gut begründet werden.
Spezielle Visitor Visa
Neben dem General Visitor Visa für Besucher gibt es eine Reihe von anderen speziellen Visitor Visaklassen. Hierzu zählen unter anderem:
Visitor Visa für geschäftliche und berufliche Aufenthalte
Für Personen, die Neuseeland im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit besuchen – etwa für Meetings, Konferenzen, Auftritte oder kurzfristige Einsätze in Sport, Kultur oder Wissenschaft. Aber Vorsicht – nicht in jedem Fall ist ein Visitor Visa für diese Zwecke geeignet. Lassen Sie sich im Vorfeld beraten, ob ein Visitor Visa ausreicht oder ein Arbeitsvisum erforderlich ist.
Visitor Visa für Familienangehörige
Für Familienangehörige, die Partner, Kinder oder Eltern in Neuseeland besuchen oder begleiten möchten – einschließlich bestimmter Sonderregelungen für Ehepartner und Betreuungspersonen.
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