Für viele Menschen gehört der Hund oder die Katze fest zur Familie. Wer nach Australien auswandern oder für längere Zeit dort leben möchte, muss deshalb nicht nur den eigenen Umzug organisieren, sondern auch frühzeitig klären, ob und unter welchen Voraussetzungen das Haustier mitreisen kann.

Hunde und Katzen können aus zugelassenen Ländern nach Australien eingeführt werden. Dafür gelten jedoch umfangreiche Biosecurity-Vorschriften. Unter anderem werden ein Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung, ein Tollwut-Antikörpertest, eine Importgenehmigung sowie ein Aufenthalt in der australischen Quarantäneeinrichtung benötigt.

Der gesamte Prozess nimmt mehrere Monate in Anspruch. Da viele Schritte aufeinander aufbauen und bestimmte Fristen genau eingehalten werden müssen, sollte die Mitnahme des Haustiers von Anfang an in die Umzugsplanung einbezogen werden.

Haustier nach Australien mitnehmen: Das Wichtigste auf einen Blick

Vorbereitungszeit Mindestens sechs Monate
Mikrochip Erforderlich
Tollwutimpfung Erforderlich
Tollwut-Antikörpertest Erforderlich
Wartefrist Mindestens 180 Tage ab Eingang der Blutprobe im Labor
Importgenehmigung Erforderlich
Einreise Direkt über den Melbourne International Airport
Transport Als manifestierte Luftfracht
Quarantäne Mindestens 30 Tage oder bei vorheriger amtlicher Identitätsprüfung mindestens 10 Tage
Quarantäneeinrichtung Mickleham Post Entry Quarantine Facility bei Melbourne

Das australische Department of Agriculture, Fisheries and Forestry empfiehlt, mindestens sechs Monate für die Gesundheitsuntersuchungen, Genehmigungen und übrigen Vorbereitungen einzuplanen. Maßgeblich sind letztlich die aktuellen Vorgaben und die Bedingungen der ausgestellten Importgenehmigung.

Welche Haustiere dürfen nach Australien eingeführt werden?

Für Hunde und Katzen bestehen klar geregelte Importverfahren. Auch einige andere Tierarten können unter strengen Voraussetzungen eingeführt werden. Die Möglichkeiten sind jedoch deutlich eingeschränkter.

Als Haustiere sind derzeit grundsätzlich nur Hunde, Katzen, Kaninchen, Pferde und ausgewählte Vogelarten aus zugelassenen Ländern für eine Einfuhr vorgesehen. Reptilien, Amphibien, Insekten, Spinnen und andere wirbellose Tiere dürfen dagegen nicht als private Haustiere nach Australien gebracht werden.

Auch Fische können nicht als persönliche Haustiere eingeführt werden. Bestimmte Zierfischarten dürfen ausschließlich für den Aquarienhandel importiert werden. Dafür werden unter anderem eine Importgenehmigung und der Zugang zu einer zugelassenen Quarantäneeinrichtung benötigt.

Bei Vögeln sind die Möglichkeiten ebenfalls stark begrenzt. Bestimmte Papageienvögel können aus Neuseeland eingeführt werden; die Einfuhr von Heimvögeln aus anderen Ländern ist derzeit nicht vorgesehen.

Vor der Planung sollte deshalb immer geprüft werden, ob die jeweilige Tierart überhaupt als Haustier eingeführt werden darf und welche Bedingungen für das vorgesehene Exportland gelten.

Warum ist das Exportland des Haustiers wichtig?

Die Einreisevoraussetzungen richten sich nicht nur nach der Tierart, sondern auch danach, aus welchem Land der Hund oder die Katze nach Australien exportiert wird.

Australien teilt die zugelassenen Exportländer in verschiedene Gruppen ein. Länder der Gruppe 1 und 2 gelten als tollwutfrei. In Ländern der Gruppe 3 kommt Tollwut vor, sie gilt dort jedoch als gut kontrolliert. Entsprechend unterscheiden sich die erforderlichen Impfungen, Untersuchungen und Wartefristen.

Übersicht der Ländergruppen

Bei Hunden und Katzen gelten nicht in jedem Fall dieselben zugelassenen Exportwege. Beispielsweise werden Hunde nicht direkt von den Cocos (Keeling) Islands akzeptiert. Vor Beginn der Vorbereitung sollte deshalb stets der aktuelle Step-by-Step-Guide für die jeweilige Tierart und das konkrete Exportland geprüft werden.

Deutschland, Österreich und die Schweiz gehören zur Gruppe 3. Die nachfolgenden Informationen beziehen sich daher auf die Einfuhr von Hunden und Katzen aus dieser Ländergruppe.

Wie lange dauert die Vorbereitung?

Für den gesamten Importprozess sollten mindestens sechs Monate eingeplant werden. Ein wesentlicher Grund dafür ist die verpflichtende 180-Tage-Frist im Zusammenhang mit dem Tollwut-Antikörpertest.

Das Tier muss sich in den 180 Tagen vor der Ausreise ununterbrochen in einem oder mehreren zugelassenen Ländern aufgehalten haben. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem die Blutprobe für den Tollwut-Antikörpertest im Labor eingeht – nicht bereits mit der Tollwutimpfung oder der Blutentnahme.

Bei diesen 180 Tagen handelt es sich nicht um eine Quarantäne. Der Hund oder die Katze kann währenddessen weiterhin beim Halter oder einer anderen Person in einem zugelassenen Land leben. Der Aufenthalt in der australischen Quarantäneeinrichtung folgt zusätzlich nach der Einreise.

Neben der Wartefrist müssen Termine bei Tierärzten und Behörden, Laborlaufzeiten, die Bearbeitung der Importgenehmigung sowie die Buchung von Quarantäne und Flug berücksichtigt werden. In der Praxis ist es daher sinnvoll, deutlich vor dem letztmöglichen Zeitpunkt mit der Vorbereitung zu beginnen.

Hund oder Katze nach Australien mitnehmen: Schritt für Schritt

Der grundsätzliche Ablauf ist für Hunde und Katzen ähnlich. Unterschiede bestehen vor allem bei den gesundheitlichen Untersuchungen und Behandlungen kurz vor der Ausreise.

1. Prüfen, ob das Tier eingeführt werden darf

Zu Beginn sollte geprüft werden, ob das Tier alle grundlegenden Voraussetzungen erfüllt.

Der Hund oder die Katze muss aus einem zugelassenen Land exportiert werden und sich während der erforderlichen 180 Tage in einem oder mehreren zugelassenen Ländern aufgehalten haben. Bei der Ausreise darf das Tier nicht unter Quarantänebeschränkungen stehen, nicht länger als 30 Tage trächtig sein und keine Jungtiere säugen.

Bestimmte Hunderassen, Hundehybriden und nicht domestizierte Katzenhybriden sind von der Einfuhr ausgeschlossen. Die Rasse und Abstammung des Tieres sollte deshalb geklärt werden, bevor Kosten für Impfungen, Tests und Genehmigungen entstehen.

2. Mikrochip und amtliche Identitätsprüfung

Voraussetzung für den Import ist ein funktionierender, ISO-konformer Mikrochip. Er dient während des gesamten Verfahrens der eindeutigen Zuordnung des Tieres zu seinen Impf-, Labor- und Antragsunterlagen.

Die Mikrochipnummer wird bei den relevanten Tierarztterminen ausgelesen und muss auf sämtlichen Bescheinigungen und Laborberichten identisch angegeben sein. Fehlerhafte oder voneinander abweichende Nummern können den Prozess erheblich verzögern.

Für Tiere aus Gruppe 3 ist außerdem eine amtliche Identitätsprüfung möglich. Sie ist nicht zwingend erforderlich, entscheidet jedoch über die spätere Mindestdauer der Quarantäne:

  • Ohne anerkannte Identitätsprüfung beträgt die Quarantäne mindestens 30 Tage.
  • Mit anerkannter Identitätsprüfung kann sie auf mindestens 10 Tage reduziert werden.

Die Prüfung muss durch die zuständige Behörde beziehungsweise einen amtlichen Tierarzt des Exportlandes erfolgen. Ein Heimtierausweis, Impfpass oder Mikrochipzertifikat reicht dafür nicht aus. Sie muss vor der Blutentnahme für den Tollwut-Antikörpertest stattfinden und darf nicht beim selben Termin wie die Blutentnahme durchgeführt werden.

Dieser Schritt sollte von Anfang an berücksichtigt werden. Wurde die Blutprobe bereits entnommen, kann die Identitätsprüfung für eine Verkürzung der Quarantäne nicht nachträglich eingeschoben werden.

3. Tollwutimpfung und Tollwut-Antikörpertest

Hunde und Katzen aus Gruppe 3 benötigen eine gültige Tollwutimpfung. Der Impfschutz muss zum Zeitpunkt des Tollwut-Antikörpertests bestehen und anschließend bis zur Ausreise ohne Unterbrechung aufrechterhalten werden.

Läuft die Impfung während der Vorbereitung ab, können eine erneute Impfung, ein neuer Antikörpertest und eine neue 180-Tage-Frist erforderlich werden. Auffrischungsimpfungen sollten deshalb spätestens am vorgesehenen Fälligkeitstag erfolgen.

Nach der Impfung wird ein Rabies Neutralising Antibody Titre Test, kurz RNATT, durchgeführt. Dieser Bluttest zeigt, ob das Tier ausreichend Antikörper gegen Tollwut gebildet hat. Anerkannt wird ein Ergebnis von mindestens 0,5 IU/ml.

Bei einer erstmaligen Tollwutimpfung wird die Blutprobe üblicherweise frühestens drei bis vier Wochen nach Abschluss der Grundimmunisierung entnommen. Bei regelmäßig geimpften Tieren kann gegebenenfalls ein kürzerer Abstand möglich sein; dies sollte mit dem vorbereitenden Tierarzt geklärt werden.

Die Probe muss spätestens 180 Tage und frühestens zwölf Monate vor der geplanten Ausreise entnommen werden. Der RNATT ist ab dem Datum der Blutentnahme zwölf Monate gültig. Die Einreisegenehmigung für Tiere aus Gruppe 3 richtet sich ebenfalls nach dieser Gültigkeit.

Zusätzlich zum Laborbericht wird eine amtliche RNATT-Erklärung benötigt. Darin bestätigt ein amtlicher Tierarzt der zuständigen Behörde die Angaben zur Impfung, Blutentnahme und zum Testergebnis. Laborbericht und Erklärung werden später mit dem Antrag auf Erteilung der Importgenehmigung eingereicht.

4. Importgenehmigung beantragen

Nach Vorliegen des RNATT-Laborberichts und der amtlichen RNATT-Erklärung kann die Importgenehmigung über das australische Biosecurity Import Conditions System, kurz BICON, beantragt werden.

Soll das Tier für die verkürzte Mindestquarantäne von 10 Tagen berücksichtigt werden, muss außerdem die amtliche Identitätsbestätigung vorliegen. Sämtliche Angaben und Unterlagen müssen vollständig, lesbar und korrekt sein.

Die meisten Importgenehmigungen werden nach Angaben des DAFF innerhalb von 20 bis 40 Arbeitstagen ausgestellt. In einzelnen Fällen kann die Bearbeitung jedoch bis zu 123 Arbeitstage dauern. Fehlende, unklare oder fehlerhafte Unterlagen führen häufig zu zusätzlichen Rückfragen und Verzögerungen.

Die Genehmigung enthält die verbindlichen Bedingungen für das konkrete Tier. Dazu gehören die erforderlichen Impfungen, Untersuchungen und Behandlungen sowie Vorgaben zur Reise und Quarantäne. Nach der Ausstellung sollte sie daher vollständig gelesen und dem vorbereitenden Tierarzt sowie gegebenenfalls der Tiertransportagentur zur Verfügung gestellt werden.

5. Quarantäneplatz und Flug organisieren

Nach Erteilung der Importgenehmigung kann ein Platz in der Mickleham Post Entry Quarantine Facility bei Melbourne reserviert werden.

Der Flug muss so organisiert werden, dass der Hund oder die Katze direkt am Melbourne International Airport eintrifft. Einreise über Sydney, Brisbane oder einen anderen australischen Flughafen mit anschließendem Inlandsflug nach Melbourne ist nicht zulässig. Zwischenstopps außerhalb Australiens können möglich sein, sofern die jeweiligen Transit- und Biosecurity-Vorgaben eingehalten werden.

Die endgültige Flugbuchung sollte mit der bestätigten Quarantänereservierung abgestimmt werden. Nicht jede Fluggesellschaft transportiert Tiere nach Australien; zudem können sich die angebotenen Strecken und Anforderungen unterscheiden.

6. Weitere Gesundheitsuntersuchungen und Behandlungen

In den Wochen vor der Ausreise folgen weitere tierärztliche Untersuchungen und Parasitenbehandlungen. Hier unterscheiden sich die Anforderungen für Hunde und Katzen.

Anforderungen für Hunde und Katzen

Beide Tierarten müssen gegen äußere Parasiten wie Flöhe und Zecken sowie gegen innere Parasiten behandelt werden.

Die Behandlung gegen innere Parasiten erfolgt zweimal innerhalb der letzten 45 Tage vor der Ausreise. Zwischen beiden Behandlungen müssen mindestens 14 Tage liegen. Die zweite Behandlung findet innerhalb der letzten fünf Tage vor dem Export statt.

Bei Katzen muss die wirksame Behandlung gegen äußere Parasiten spätestens 21 Tage vor der Ausreise beginnen. Bei Hunden beträgt dieser Zeitraum mindestens 30 Tage. Der Schutz muss bis zur Ausreise aufrechterhalten werden.

Zusätzliche Anforderungen für Hunde

Für Hunde gelten darüber hinaus weitere Gesundheitsvorgaben.

Alle Hunde aus Gruppe 3 benötigen entweder eine gültige Impfung gegen Leptospira interrogans Serovar Canicola oder einen entsprechenden negativen Test. Nicht kastrierte beziehungsweise sterilisierte Hunde müssen außerdem negativ auf Brucella canis getestet werden. Zusätzlich wird ein negativer Test auf Leishmania infantum verlangt. Die entsprechenden Tests werden innerhalb der letzten 45 Tage vor der Ausreise durchgeführt.

Je nach Exportland oder Reisehistorie können weitere Vorgaben hinzukommen. Für Hunde aus den USA, Südkorea und Kanada gelten beispielsweise zusätzliche Anforderungen im Zusammenhang mit caniner Influenza. Hunde, die sich auf dem afrikanischen Festland aufgehalten haben, benötigen eine weitere Behandlung.

Welche Maßnahmen im konkreten Fall erforderlich sind, ergibt sich aus der aktuellen Step-by-Step-Anleitung und der ausgestellten Importgenehmigung.

Zusätzliche Anforderungen für Katzen

Bei Katzen sind neben dem RNATT keine mit den hundespezifischen Krankheitstests vergleichbaren routinemäßigen Blutuntersuchungen vorgesehen. Im Mittelpunkt stehen die Parasitenbehandlungen und die abschließende klinische Untersuchung.

Das DAFF empfiehlt zwar Impfungen gegen bestimmte in Australien vorkommende Katzenkrankheiten, diese gehören jedoch nicht zu den verpflichtenden Importbedingungen des Gruppe-3-Leitfadens.

7. Abschlussuntersuchung und Gesundheitszeugnis

Innerhalb der letzten fünf Tage vor der Ausreise wird das Tier abschließend untersucht. Dabei prüft der zugelassene Tierarzt unter anderem, ob äußere Parasiten oder Anzeichen einer ansteckenden Erkrankung vorliegen.

Anschließend wird das Veterinärgesundheitszeugnis ausgefüllt. Dieses muss danach von einem amtlichen Tierarzt der zuständigen Behörde bestätigt, unterschrieben und abgestempelt werden. Auch die erforderlichen Laborberichte und weiteren Nachweise müssen entsprechend den Bedingungen der Importgenehmigung amtlich bestätigt werden.

Die Originaldokumente begleiten das Tier auf dem Flug nach Australien. Dazu gehören insbesondere:

  • die gültige Importgenehmigung,
  • das originale Veterinärgesundheitszeugnis,
  • die RNATT-Erklärung,
  • die erforderlichen Laborberichte,
  • relevante Impf- und Behandlungsnachweise.

Da die Abschlussuntersuchung und die amtliche Bestätigung innerhalb eines engen Zeitfensters stattfinden, sollten Wochenenden, Feiertage und Öffnungszeiten der zuständigen Behörde frühzeitig berücksichtigt werden.

8. Flug und Quarantäne in Australien

Bei einer regulären Einfuhr reisen Hunde und Katzen nicht in der Passagierkabine. Sie werden als manifestierte Luftfracht und in einer für das Tier geeigneten, IATA-konformen Transportbox befördert.

Nach der Landung in Melbourne wird das Tier von den zuständigen Biosecurity-Mitarbeitern übernommen und direkt in die Quarantäneeinrichtung in Mickleham gebracht.

Die Quarantäne dient der Prüfung der Einfuhrunterlagen und der Überwachung des Gesundheitszustands. Für Tiere aus Gruppe 3 beträgt die Mindestdauer 30 Tage. Liegt eine anerkannte, vor dem RNATT durchgeführte Identitätsprüfung vor, kann die Mindestdauer auf 10 Tage reduziert werden. Das konkrete Freigabedatum wird in der Importgenehmigung festgelegt.

Werden bei der Ankunft Abweichungen, fehlende Unterlagen oder gesundheitliche Auffälligkeiten festgestellt, können zusätzliche Untersuchungen, Behandlungen oder ein längerer Quarantäneaufenthalt erforderlich werden.

Was kostet die Mitnahme eines Haustiers nach Australien?

Die Gesamtkosten setzen sich aus staatlichen Gebühren und individuellen Ausgaben zusammen. Während die Gebühren für Importgenehmigung und Quarantäne veröffentlicht werden, hängen Tierarzt-, Labor-, Flug- und Transportkosten vom Exportland, der Tierart, der Größe des Tieres und den gewählten Dienstleistern ab.

Eine allgemeingültige Gesamtsumme lässt sich deshalb nicht nennen.

Gebühren für die Importgenehmigung

Leistung Gebühr in AUD
Erstes Tier einer gemeinsamen Sendung $626
Jedes weitere Tier derselben Sendung $299

Stand der behördlichen Vorgaben und Gebühren: Juli 2026.

Als gemeinsame Sendung gelten Hunde und Katzen, die gleichzeitig aus demselben Exportland versandt und mit denselben Importeur- und Exporteurangaben im Antrag erfasst werden. Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Mindestgebühren. Unvollständige Anträge, Fehler oder spätere Änderungen können zusätzliche Kosten verursachen.

Regelmäßig anfallende Quarantänegebühren

Leistung Gebühr in AUD
Reservierungsgebühr pro Tier $282
Importgebühr pro Tier $1.132
Unterbringung für 10 Tage $560
Unterbringung für 30 Tage $1.680
Jeder zusätzliche Quarantänetag $56

Stand der behördlichen Vorgaben und Gebühren: Juli 2026.

Weitere mögliche Gebühren

Zusätzlich können nach Zeitaufwand oder tatsächlicher Inanspruchnahme weitere Kosten entstehen:

Leistung Gebühr in AUD
Inspektion je angefangene 30 Minuten und Tier $84
Dokumentenprüfung je angefangene 30 Minuten und Tier $84
Zusätzliche Betreuung oder Aufsicht je angefangene 15 Minuten $42
Abholung außerhalb der Öffnungszeiten an Werktagen $176
Abholung an Wochenenden oder Feiertagen $186
Terminal Service Fee mindestens $170

Stand der behördlichen Vorgaben und Gebühren: Juli 2026.

Weitere individuelle Kosten

Außerhalb der australischen Behördengebühren können unter anderem Ausgaben für folgende Leistungen entstehen:

  • Mikrochip beziehungsweise Kontrolle eines vorhandenen Mikrochips,
  • amtliche Identitätsprüfung,
  • Tollwutimpfung,
  • Tollwut-Antikörpertest,
  • RNATT-Erklärung,
  • weitere Impfungen, Untersuchungen und Laborberichte,
  • Parasitenbehandlungen,
  • Abschlussuntersuchung und Gesundheitszeugnis,
  • Transportbox,
  • Flugkosten,
  • Transport zum Abflughafen,
  • Weitertransport innerhalb Australiens nach der Quarantäne,
  • Leistungen einer Tiertransportagentur.

Insbesondere die Flugkosten hängen stark von der Größe und dem Gewicht der Transportbox, der gewählten Route und der Fluggesellschaft ab. Insgesamt ist mit Kosten von mehreren tausend Euro beziehungsweise Australischen Dollar zu rechnen.

Die staatlichen Gebühren werden regelmäßig überprüft und können sich ändern. Vor der Antragstellung sollten daher die jeweils aktuellen Beträge des DAFF geprüft werden.

Haustier selbst importieren oder eine Tiertransportagentur beauftragen?

Der Import kann selbst organisiert werden. Eine Verpflichtung, eine Tiertransportagentur zu beauftragen, besteht nicht.

Allerdings müssen zahlreiche Termine, Dokumente und Fristen aufeinander abgestimmt werden. Dazu gehören unter anderem die amtliche Identitätsprüfung, der RNATT, der Antrag auf die Importgenehmigung, die Quarantänereservierung, die tierärztlichen Maßnahmen kurz vor der Ausreise sowie Flug- und Frachtunterlagen.

Das DAFF empfiehlt deshalb, die Unterstützung eines erfahrenen Tiertransportanbieters in Betracht zu ziehen.

Je nach vereinbartem Leistungsumfang kann eine Agentur unter anderem bei der zeitlichen Planung, der Abstimmung mit Tierärzten und Behörden, der Quarantänereservierung, der Auswahl der Flugroute und der Organisation der Transportbox unterstützen.

Auch bei der Beauftragung einer Agentur sollte der Tierhalter die Importgenehmigung und die für das Tier geltenden Bedingungen selbst sorgfältig prüfen.

Häufige Fehler bei der Einfuhr von Haustieren

Zu spät mit der Vorbereitung beginnen

Die verpflichtende 180-Tage-Frist beginnt erst mit dem Eingang der RNATT-Probe im Labor. Hinzu kommen die Bearbeitungszeit für die Importgenehmigung und die Organisation von Quarantäne und Flug.

Die amtliche Identitätsprüfung nicht rechtzeitig durchführen

Die Identitätsprüfung ist für Tiere aus Gruppe 3 freiwillig, kann die Mindestquarantäne jedoch von 30 auf 10 Tage reduzieren. Sie muss vor dem RNATT und bei einem separaten Termin stattfinden.

Die Wartefrist ab dem falschen Datum berechnen

Maßgeblich ist nicht das Datum der Tollwutimpfung und auch nicht zwingend der Tag der Blutentnahme, sondern der Eingang der Blutprobe im Labor.

Den Tollwutschutz unterbrechen

Die Tollwutimpfung muss vom RNATT bis zur Ausreise durchgehend gültig bleiben. Läuft sie ab, können ein neuer RNATT und eine neue Wartefrist erforderlich werden.

Abweichende Mikrochipnummern übersehen

Die Nummer muss auf allen Impfunterlagen, Laborberichten, Erklärungen und Gesundheitszeugnissen übereinstimmen. Schon eine falsche Ziffer kann zu Verzögerungen führen.

Flug oder Umzugstermin zu früh festlegen

Die Flugbuchung sollte mit der ausgestellten Importgenehmigung und der bestätigten Quarantänereservierung abgestimmt werden. Außerdem muss das Tier direkt in Melbourne eintreffen.

Die letzten Fristen unterschätzen

Parasitenbehandlungen, hundespezifische Untersuchungen, Abschlussuntersuchung und amtliche Bestätigung des Gesundheitszeugnisses müssen innerhalb genau festgelegter Zeiträume stattfinden.

Originaldokumente nicht mit dem Tier versenden

Das originale Gesundheitszeugnis und die erforderlichen bestätigten Unterlagen müssen das Tier auf dem Flug begleiten. Digitale Kopien allein reichen nicht aus.

Fazit

Die Mitnahme eines Hundes oder einer Katze nach Australien ist möglich, erfordert jedoch eine langfristige und sorgfältige Vorbereitung. Besonders wichtig sind die richtige Reihenfolge der ersten Schritte, die durchgehend gültige Tollwutimpfung, der erfolgreiche Tollwut-Antikörpertest und eine lückenlose Dokumentation.

Wer die spätere Quarantäne von mindestens 30 auf mindestens 10 Tage reduzieren möchte, muss bereits vor dem RNATT eine amtliche Identitätsprüfung organisieren. Dieser Schritt kann später nicht einfach nachgeholt werden und sollte deshalb frühzeitig mit der zuständigen Behörde im Exportland geklärt werden.

Auch die Kosten sollten von Anfang an in die Umzugsplanung einbezogen werden. Neben den staatlichen Gebühren entstehen individuelle Ausgaben für Tierärzte, Laboruntersuchungen, Transportbox, Flug und gegebenenfalls eine Tiertransportagentur.

Entscheidend bleiben die aktuellen Step-by-Step-Guides und die Bedingungen der ausgestellten Importgenehmigung. Werden alle Fristen, Untersuchungen und Dokumentationsvorgaben eingehalten, lässt sich der gemeinsame Umzug mit Hund oder Katze verlässlich vorbereiten.

Häufig gestellte Fragen

Kann mein Hund oder meine Katze in der Flugzeugkabine reisen?

Bei einer regulären Einfuhr aus Gruppe 3 ist dies nicht vorgesehen. Hunde und Katzen müssen als manifestierte Luftfracht in einer IATA-konformen Transportbox reisen.

Ohne vorherige amtliche Identitätsprüfung beträgt die Mindestdauer für Tiere aus Gruppe 3 30 Tage. Wurde die Identität vor der RNATT-Blutentnahme amtlich überprüft, kann die Mindestdauer auf 10 Tage reduziert werden. Die tatsächliche Dauer wird in der Importgenehmigung festgelegt.

Nein. Der Hund oder die Katze kann während dieser Zeit in einem zugelassenen Land beim Halter oder einer anderen Person leben. Die Quarantäne in Mickleham findet zusätzlich nach der Einreise statt.

Nein. Hunde und Katzen aus Gruppe 3 müssen direkt am Melbourne International Airport eintreffen. Ein anschließender Inlandsflug von einem anderen australischen Flughafen nach Melbourne ist nicht erlaubt.

Ja. Die Importbedingungen müssen jedoch für jedes Tier einzeln erfüllt werden. Reisen mehrere Hunde oder Katzen gleichzeitig aus demselben Land und werden sie unter denselben Importeur- und Exporteurangaben erfasst, können sie als gemeinsame Sendung gelten. Für weitere Tiere innerhalb derselben Sendung fällt eine reduzierte Gebühr für die Importgenehmigung an.

Ja. Bestimmte Hunderassen, Hundehybriden und nicht domestizierte Katzenhybriden dürfen nicht eingeführt werden. Die Rasse und Abstammung sollte daher vor Beginn der Vorbereitungen anhand der aktuellen Vorgaben geprüft werden.

Nein. Der Import kann selbst organisiert werden. Aufgrund der Komplexität empfiehlt das DAFF jedoch, die Unterstützung eines erfahrenen Tiertransportanbieters in Betracht zu ziehen.

Je nach Art der Abweichung können zusätzliche Untersuchungen oder Behandlungen, ein längerer Quarantäneaufenthalt oder eine Wiederausfuhr erforderlich werden. Die dabei entstehenden Kosten trägt in der Regel der Importeur.