Das Work and Holiday Visum (subclass 462) – Work & Travel für Österreicher und andere Staatsbürgerschaften
Als österreichischer oder türkischer Staatsbürger kann man keinen Working Holiday in Australien machen – das denken zumindest viele. Allerdings stimmt das so nicht ganz. Diese Länder haben zwar kein bilaterales Abkommen mit Australien für das Working Holiday Visum (subclass 417), allerdings für das weniger bekannte Work and Holiday Visum (subclass 462).
Dieses Visum steht Antragstellern folgender Nationalitäten offen: Argentinien, Brasilien, Chile, China, Ecuador, Griechenland, Indonesien, Israel, Luxemburg, Malaysia, Mongolei, Österreich, Peru, Polen, Portugal, San Marino, Singapur, Slovakei, Slovenien, Spanien, Thailand, Tschechien, Türkei, Ungarn, USA, Uruguay, Vietnam.
Work and Holiday Visa für Schweizer
Seit Januar 2022 können auch Schweizer Staatsbürger zwischen 18 und 30 Jahre ein Work and Holiday Visum für Australien erhalten: Weitere Informationen zu den Voraussetzungen gibt es in unserem Blog.
Das Work and Holiday Visum (462) verleiht dem Visumsinhaber die gleichen Rechte wie das klassische Working Holiday Visum (417) und kann aus ein zweites oder drittes Mal beantragt werden, wenn man während des Aufenthalts für eine bestimmte Dauer in ausgewählten Branchen und in definierten Regionen von Australien gearbeitet hat. Weitere Details dazu findest du hier. Allerdings sind für die Beantragung dieses Visums einige zusätzliche Kriterien abhängig von der Staatsbürgerschaft des Antragstellers zu erfüllen.
Zusatzanforderungen für das Work and Holiday Visum (subclass 462):
Englischkenntnisse
Mit der Antragstellung sind grundlegende Englischkenntnisse nachzuweisen und zwar mit einem offiziell für Visumzwecke anerkannten Sprachtest. Die Anforderungen sind hier allerdings nicht allzu hoch, lediglich das Sprachniveau Functional English ist vorgeschrieben. US-Staatsbürger oder Personen mit zweiter Staatsbürgerschaft eines englischsprachigen Landes sind davon ausgenommen. Weitere Ausnahmen vom Englischtest sind leider nur dann möglich, wenn man einen wesentlichen Teil seiner schulischen Ausbildung vollständig in englischer Sprache absolviert hat oder für einen längeren Zeitraum in Australien studiert hat. Trifft das nicht zu, ist das Sitzen des Englischtest leider Pflicht. Sehr gute Noten im Schulzeugnis oder einzelne Kurse oder Fortbildungen, die man auf Englisch absolviert hat, reichen für diesen Zweck nicht aus und werden entsprechend auch nicht anerkannt.
Bildungsnachweis
Um ein Work and Holiday Visum beantragen zu können, muss mindestens ein bestimmter Schul – oder Ausbildungsabschluss nachgewiesen werden. Diese Kriterium unterscheidet sich jedoch je nach Nationalität des Antragstellers. Für Österreicher und die Schweizer gelten zum Beispiel folgende Anforderungen:
Österreich
- Nachweis einer erfolgreich absolvierten tertiären Ausbildung auf Niveau eines Diploma Abschlusses; oder
- Erfolgreiche Vollendung von mindestens 2 Jahren Studium an einer Hochschule
Schweiz
Schweizer Staatsbürger müssen erfolgreich eine 2-jährige Schule oder Ausbildung der Sekundarstufe 2 im Anschluss an die – in der Regel 11-jährige – Schulpflicht abgeschlossen haben.
Das heißt wer als Schweizer das Gymnasium oder eine mindestens 2-jährige berufliche Ausbildung (Sekundarstufe 2) erfolgreich abgeschlossen hat kann ein Work and Holiday Visum beantragen. Dies umfasst zum Beispiel folgende Bildungsabschlüsse:
- Maturität
- Fachmittelschule
- Eidgenössisches Berufsattest
- Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis
Letter of Support
Abhängig von der Staatsbürgerschaft muss mit dem Antrag auf das Visum auch ein Government Letter of Support vorgelegt werden. Dieser Support Letter muss von der Regierung des Landes ausgestellt werden, dessen Staatsbürgerschaft man hat. Da dafür also nicht die australische Regierung zuständig ist, sondern das jeweilige Herkunftsland, gibt es hier keine einheitliche Regelung an welche Stelle man sich hier wenden muss und welche Unterlagen vorzulegen sind, um so ein Unterstützungsschreiben zu erhalten. In den meisten Fällen ist hierfür die entsprechende Botschaft oder Auslandsvertretung zuständig, in manchen Fällen auch das auswärtige Amt.
Antragsteller aus folgenden Ländern benötigen übrigens KEINEN solchen Support Letter mehr und können ihr Visum ohne dieses Schreiben beantragen: Österreich, Schweiz, Argentinien, Chile, China, Israel, Portugal, Singapur, Spanien, USA
Können Sie also die Anforderungen bezüglich Ausbildung und Englischkenntnisse erfüllen, steht der Beantragung des Work and Holiday Visums nichts im Wege. In diesem Fall können Sie Ihr Work and Holiday Visum schnell und einfach über unser deutsches Online Formular beauftragen!