Work and Holiday Visum (subclass 462)

Sie können aufgrund Ihrer Staatsbürgerschaft kein Working Holiday Visum (subclass 417) beantragen, möchten aber trotzdem in Australien reisen und arbeiten?

In vielen Fällen kann das Work and Holiday Visum (subclass 462) eine passende Alternative sein, so zum Beispiel auch für Österreicher!

Das Work and Holiday Visum (subclass 462) – Work & Travel für Österreicher und andere Staatsbürgerschaften

Als österreichischer oder türkischer Staatsbürger kann man keinen Working Holiday in Australien machen – das denken zumindest viele. Allerdings stimmt das so nicht ganz. Diese Länder haben zwar kein bilaterales Abkommen mit Australien für das Working Holiday Visum (subclass 417), allerdings für das weniger bekannte Work and Holiday Visum (subclass 462).

Dieses Visum steht Antragstellern folgender Nationalitäten offen: Argentinien, Brasilien, Chile, China, Ecuador, Griechenland, Indonesien, Israel, Luxemburg, Malaysia, Mongolei, Österreich, Peru, Polen, Portugal, San Marino, Singapur, Slovakei, Slovenien, Spanien, Thailand, Tschechien, Türkei, Ungarn, USA, Uruguay, Vietnam.


Work and Holiday Visa für Schweizer

Seit Januar 2022 können auch Schweizer Staatsbürger zwischen 18 und 30 Jahre ein Work and Holiday Visum für Australien erhalten: Weitere Informationen zu den Voraussetzungen gibt es in unserem Blog


Das Work and Holiday Visum (462) verleiht dem Visumsinhaber die gleichen Rechte wie das klassische Working Holiday Visum (417) und kann aus ein zweites oder drittes Mal beantragt werden, wenn man während des Aufenthalts für eine bestimmte Dauer in ausgewählten Branchen und in definierten Regionen von Australien gearbeitet hat. Weitere Details dazu findest du hier. Allerdings sind für die Beantragung dieses Visums einige zusätzliche Kriterien abhängig von der Staatsbürgerschaft des Antragstellers zu erfüllen.

Zusatzanforderungen für das Work and Holiday Visum (subclass 462):

Englischkenntnisse

Mit der Antragstellung sind grundlegende Englischkenntnisse nachzuweisen und zwar mit einem offiziell für Visumzwecke anerkannten Sprachtest. Die Anforderungen sind hier allerdings nicht allzu hoch, lediglich das Sprachniveau Functional English ist vorgeschrieben. US-Staatsbürger oder Personen mit zweiter Staatsbürgerschaft eines englischsprachigen Landes sind davon ausgenommen. Weitere Ausnahmen vom Englischtest sind leider nur dann möglich, wenn man einen wesentlichen Teil seiner schulischen Ausbildung vollständig in englischer Sprache absolviert hat oder für einen längeren Zeitraum in Australien studiert hat. Trifft das nicht zu, ist das Sitzen des Englischtest leider Pflicht. Sehr gute Noten im Schulzeugnis oder einzelne Kurse oder Fortbildungen, die man auf Englisch absolviert hat, reichen für diesen Zweck nicht aus und werden entsprechend auch nicht anerkannt.

Bildungsnachweis

Um ein Work and Holiday Visum beantragen zu können, muss mindestens ein bestimmter Schul – oder Ausbildungsabschluss nachgewiesen werden. Diese Kriterium unterscheidet sich jedoch je nach Nationalität des Antragstellers. Für Österreicher und die Schweizer gelten zum Beispiel folgende Anforderungen:

Österreich

  • Nachweis einer erfolgreich absolvierten tertiären Ausbildung auf Niveau eines Diploma Abschlusses; oder
  • Erfolgreiche Vollendung von mindestens 2 Jahren Studium an einer Hochschule

Schweiz

Schweizer Staatsbürger müssen erfolgreich eine 2-jährige Schule oder Ausbildung der Sekundarstufe 2 im Anschluss an die – in der Regel 11-jährige – Schulpflicht abgeschlossen haben.

Das heißt wer als Schweizer das Gymnasium oder eine mindestens 2-jährige berufliche Ausbildung (Sekundarstufe 2) erfolgreich abgeschlossen hat kann ein Work and Holiday Visum beantragen. Dies umfasst zum Beispiel folgende Bildungsabschlüsse:

  • Maturität
  • Fachmittelschule
  • Eidgenössisches Berufsattest
  • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis

Letter of Support

Abhängig von der Staatsbürgerschaft muss mit dem Antrag auf das Visum auch ein Government Letter of Support vorgelegt werden. Dieser Support Letter muss von der Regierung des Landes ausgestellt werden, dessen Staatsbürgerschaft man hat. Da dafür also nicht die australische Regierung zuständig ist, sondern das jeweilige Herkunftsland, gibt es hier keine einheitliche Regelung an welche Stelle man sich hier wenden muss und welche Unterlagen vorzulegen sind, um so ein Unterstützungsschreiben zu erhalten. In den meisten Fällen ist hierfür die entsprechende Botschaft oder Auslandsvertretung zuständig, in manchen Fällen auch das auswärtige Amt. 

Antragsteller aus folgenden Ländern benötigen übrigens KEINEN solchen Support Letter mehr und können ihr Visum ohne dieses Schreiben beantragen: Österreich, Schweiz,  Argentinien, Chile, China, Israel, Portugal, Singapur, Spanien, USA

Können Sie also die Anforderungen bezüglich Ausbildung und Englischkenntnisse erfüllen, steht der Beantragung des Work and Holiday Visums nichts im Wege. In diesem Fall können Sie Ihr Work and Holiday Visum schnell und einfach über unser deutsches Online Formular beauftragen!

Voraussetzungen und Auflagen des Work and Holiday Visums (462)

Die Anforderungen für ein australisches Work and Holiday Visum sind etwas umfangreicher als für ein Working Holiday Visum (417) oder für ein normales Touristenvisum.

Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:

  • Zwischen 18 und 30 Jahre
  • Gültiger Reisepass eines für dieses Visum berechtigten Landes (u.a. Österreich, Türkei)
  • Ausreichend finanzielle Mittel für Lebenshaltung sowie spätere Ausreise (auf Verlangen muss man bei der Einreise nachweisen können, dass man Zugriff auf A$ 5.000 oder einen entsprechenden Betrag in anderen Währungen hat)
  • Nachweis grundlegender Englischkenntnisse (mind. functional English)
  • Mindestqualifikation (abhängig von der Staatsbürgerschaft)
  • Letter of Support (abhängig von der Staatsbürgerschaft) 
  • Reisegrund überwiegend Urlaub
  • Generelle Fähigkeit zu arbeiten
  • Gesundheitscheck (nur auf Anforderung, z.B. bei geplanter Arbeit in Gesundheits- oder Kinderbetreuungseinrichtungen)
  • Antragsteller ist kein verurteilter Straftäter
  • Keine offenen Schulden gegenüber der australischen Regierung
  • Keine Aufhebung eines australischen Visums in der Vergangenheit

Gültigkeit und wesentliche Auflagen:

  • Temporäres Visum für max. 12-monatigen Aufenthalt
  • Besuch von Studiengängen, Kursen und Fortbildungen unter 4 Monaten
  • Arbeitserlaubnis (Einschränkung: max. 6 Monate für einen Arbeitgeber, allerdings gibt es Ausnahmen von der 6 Monatsbegrenzung)
  • Private Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts erforderlich
Für Staatsangehörige der meisten zugelassenen Länder ist die Beantragung des Work and Holiday Visums online möglich, allerdings leider nicht für alle. Staatsbürger folgender Länder müssen Ihren Antrag nach wie vor in Papierform an der jeweils zuständigen Botschaft einreichen:
China, Indonesien, Malaysia, Singapur, Thailand, Türkei, Vietnam
 
Professionelle Vorprüfung:
 
Manchmal ist es nicht offensichtlich, ob die Voraussetzungen für ein Work and Holiday Visum erfüllt werden können. Zum Beispiel ob die vorhandenen Abschlüsse dem erforderlichen Mindestqualifikationsniveau entsprechen. Wir führen auf Grund der bereitgestellten Informationen und Unterlagen eine Vorprüfung durch. Sollten die Voraussetzungen für einen Visumantrag nicht gegeben sein informieren wir Sie über die Gründe und erläutern wie die Voraussetzungen möglicherweise hergestellt werden können. Wenn dies nicht möglich ist und wir den Antrag nicht einreichen rechnen wir lediglich ein reduziertes Honorars für die Vorprüfung und Beratung in Höhe von € 150,- ab und erstatten Ihnen den Differenzbetrag zurück ohne, dass Sie eine Ablehnung des Visumantrags und damit auch verbunden einen Verlust der staatlichen Visumgebühr riskieren.

GESAMTPREIS

Unser Gesamtpreis umfasst die staatliche Visagebühr sowie unser Honorar und ist davon abhängig, ob es sich um das erste, zweite oder dritte Working Holiday Visum handelt:

Erstes Work and Holiday Visum: € 670,-

Zweites Work and Holiday Visum: € 720,-

Drittes Work and Holiday Visum: € 795,-

Einschließlich der staatlichen Visumgebühr in Höhe von A$ 650,-

Was ist im Preis enthalten?

Im Einzelnen umfasst dies die folgenden Leistungen:

  • Vorprüfung der Erfüllung der Voraussetzungen (z.B. hinsichtlich des Bildungsabschlusses)
  • Vollständige Abwicklung des Visumsantrages 
  • Australische Visumsgebühr in Höhe von A$650
  • Deutschsprachige Beratung und Support
  • Kommunikation mit den australischen Behörden durch Visapath
  • PDF Guide “FAQ Work & Travel” mit Informationen zur Planung, Organisation und Einreise
  • TFN Quick Start Guide mit Anleitung und TFN Postservice
  • Kostenfreies Passport Update, wenn Sie während der Gültigkeit des Visums einen neuen Reisepass erhalten
  • Gutschein für ein kostenloses Beratungsgespräch im Wert von €95,- zum Thema weitere australische Visumoptionen, einzulösen während des Work & Holiday Aufenthaltes bis spätestens 3 Monate nach der Rückkehr

Dieser Service steht vorübergehend nicht zur Verfügung

Unser Onlineservice für Work and Holiday Visa steht leider vorübergehend nicht zur Verfügung. Im Laufe des Juli 2024 werden wir diesen wieder bereitstellen. Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Wie funktioniert's konkret? Der Weg zum Work and Holiday Visum

Auch wenn für die Beantragung des Work and Holiday Visums einige zusätzliche Nachweise erforderlich sind, ist dies dennoch ein recht einfacher und klar strukturierter Prozess. Neben einem gültigen Reisepass benötigen Sie lediglich ein paar weitere Belege, und zwar einen Ausbildungsnachweis (z.B. Abschlusszeugnis), und den Nachweis grundlegender Englischkenntnisse. Sobald Sie diese haben, können Sie unser deutsches Online Formular zur Beauftragung Ihres Work and Holiday Visums nutzen.  

Schritt 1: Ausbildung

Nach abgeschlossener tertiärer Ausbildung oder mind. 2 Jahre Hochschulstudium können Sie mit der Beantragung beginnen.

Schritt 2: Englischtest

Weisen Sie grundlegende Englischkenntnisse nach, i.d.R. durch einen anerkannten Sprachtest.

Schritt 3: Visumantrag

Sind alle Nachweise da, können Sie Ihr Visum beantragen. Hierfür bieten wir Ihnen unser deutsches Online Formular.

Das Visum wird elektronisch ausgestellt und mit Ihrer Reisepassnummer verknüpft. Es ist also kein Eintrag in den Reisepass erforderlich.

Warum das Work and Holiday Visum über Visapath Australia beantragen?

Schnell und unkompliziert

Wir bieten Ihnen eine einfache und unkomplizierte Beantragung über unseren deutschen Online-Fragebogen. Denn als in Australien registrierte Migration Agents haben wir die erforderlichen Zulassungen um in Ihrem Namen Ihren Visumsantrag beim zuständigen Department of Home Affairs einzureichen und Sie gegenüber dem Department zu vertreten.

Peace of Mind

Wir sehen uns Ihre Daten genau durch bevor wir Ihren Visumsantrag einreichen. Sie profitieren von unserer Erfahrung, denn wir kennen die möglichen Problemfelder und Fallstricke, die bei einem Work and Holiday Visumsantrag auftreten können. Wir halten bei Bedarf mit Ihnen Rücksprache und helfen Ihnen, Probleme soweit möglich zu umgehen oder bestmöglich zu lösen.

Support

Wir kümmern uns um eventuelle Rückfragen des Departments und beraten und unterstützen Sie hinsichtlich der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen und Nachweise. Wird beispielsweise eine Gesundheitsuntersuchung angefordert, navigieren wir Sie durch den Prozess und gestalten für Sie alles so unkompliziert wie möglich.

Deutschsprachig

Wir stellen Ihnen einen erfahrenen deutschsprachigen Migration Agent zur Seite, der Ihr fester Ansprechpartner für alle Ihre Fragen ist.

Mit gratis Guides und Steuernummerservice

Mit gratis Guides und Steuernummerservice

Work & Travel Guide zur Planung des Work & Holiday in Australien

Der einfache Weg zur australischen Tax File Number (TFN)

FAQ Cover

Work & Travel Guide zur Planung des Work & Holiday in Australien

TFN Cover

TFN Quick Start Guide - Der einfache Weg zur australischen Steuernummer

Was ist mit einem zweiten oder dritten Work and Holiday Visum?

Auch wenn ein Work and Holiday Visum grundsätzlich nur einmal im Leben beantragt werden kann, ist unter bestimmten Voraussetzung die Gewährung eines zweiten und, seit 2019, auch noch eines dritten Work and Holiday Visums möglich. Beantragen kann man dies dann, wenn man während seines ersten Work and Holiday Aufenthaltes für einen vorgegebenen Mindestzeitraum (mindestens 88 Tage für das Second Year, mindestens 179 Tage für das Third Year) im ländlichen Australien sogenannte “specified work” verrichtet hat. Hierunter fallen Arbeiten in der Landwirtschaft, Fischerei, oder Forstwirtschaft. In bestimmten Postleitzahlengebieten in Queensland, Western Australia sowie im gesamten Northern Territory werden auch ausgewählte Tätigkeiten im Tourismus sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe als zugelassene Arbeiten anerkannt.

Die Tätigkeit muss mittels geeigneter Dokumente, wie z.B. Gehaltsabrechnungen oder Steuerunterlagen nachgewiesen werden. Ein zweites oder drittes Work and Holiday Visum kann auch von innerhalb Australiens, während des Aufenthalts im Rahmen Ihres ersten 462 Visums, beantragt werden.

Alternativen zum Work and Holiday Visum​

Zu alt für Working Holiday? Nicht die passende Staatsangehörigkeit für das Work and Holiday oder das Working Holiday Visum? Die Qualifikationsvoraussetzungen für Work and Holiday nicht erfüllt? Die Voraussetzungen für ein zweites oder drittes Work and Holiday Visum nicht erfüllt?

Abhängig von den eigenen Vorstellungen kann es auch noch andere Optionen geben:

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Reisen und Erlebnisse sammeln

Es gibt leider viele Gründe, warum man kein Work and Holiday oder Working Holiday Visum beantragen kann. Aber welche Alternativen zum Working Holiday Visum gibt es? Dies hängt vor allem davon ab, welche Ziele man verfolgt: Wer in erster Line Australien bereisen will und nicht vor hat, sich mit Arbeit etwas dazu verdienen kann auf ein Touristenvisum ausweichen. Während die normalen eVisitor und ETA Touristenvisa für Aufenthalte von bis zu drei Monaten berechtigen, gibt es auch Besuchervisa die für Aufenthalte von bis zu 12 Monaten am Stück beantragt werden können und für die es keine Einschränkungen zu Alter und Staatsangehörigkeit gibt. Leider räumen diese Besuchervisa aber kein Arbeitsrecht für Australien ein. Weitere Informationen zu den australischen Besuchervisa gibt es hier: Besuchervisum.

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Geld verdienen und sich weiter entwickeln

Wer sich länger in Australien aufhalten und auch nebenher arbeiten will für den kann ein Studentenvisum eine Möglichkeit sein. Um dieses zu erhalten muss man sich nicht gleich an einer Universität einschreiben. Eine Sprachreise mit einem längeren Englischkurs kann bereits dazu berechtigen ein Studentenvisum zu beantragen, denn Studentenvisa werden für jede Art von Kursbesuch, vorausgesetzt es handelt sich um einen zertifizierten Anbieter und Kurs. Auch für einen Sprachkurs in Australien kann also ein Studentenvisum beantragt werden. Vorteil des Studentenvisum: Es räumt auch eingeschränkte Arbeitsrechte ein, man kann also neben dem Sprachkurs auch Teilzeit arbeiten und auf diese Weise nicht nur tiefer in den australischen Alltag eintauchen sondern auch das erlernte Englisch in der Praxis einsetzen. Weitere Informationen zu Sprachkursen in Australien gibt es hier: Sprachkurs in Australien.

Selbstverständlich gibt es auch eine Vielzahl anderer Ausbildungs- und Kursoptionen in Australien die mit einem Studentenvisum besucht werden können: Ausbildung in Australien

Haben Sie Beratungsbedarf?

Wenn Sie sich noch unsicher sind, welche Option für Sie am besten geeignet ist, können Sie Ihre persönliche Situation auch gerne persönlich mit uns diskutieren. So können wir Ihnen die verschiedenen Wege aufzeigen und besprechen, ob Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.