
Über die Autorin:
Nina Totzek begann ihre berufliche Laufbahn 1987 mit dem erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zur Steuerfachangestellten. Anschließend studierte sie Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Universität Dortmund und schloss dieses Studium 1992 mit dem akademischen Grad Diplom-Kauffrau ab, der dem Master of Business Administration (MBA) entspricht. Im Jahr 1999 legte sie erfolgreich das Steuerberaterexamen bei der Hessischen Finanzverwaltung ab und erhielt die Zulassung als Steuerberaterin. Über viele Jahre führte sie ihr eigenes Steuerberatungsbüro in Frankfurt am Main und sammelte umfangreiche Erfahrungen in der Mandantenberatung. 2014 erweiterte sie ihre fachlichen Qualifikationen mit einem Graduate Certificate in Professional Accounting an der University of New England, Australien. Mit rund 40 Jahren Erfahrung in der Steuerberatung – sowohl in Europa als auch in Australien – begann sie ihre Karriere in der Steuerberatungspraxis ihres Vaters in Hamm, Westfalen. Heute leitet sie ihre eigene Praxis in Melbourne, Australien, und ist Mitglied im Institute of Public Accountants.
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Wer ist in Australien steuerpflichtig?
Australien unterscheidet zwischen steuerlichen Residents (Ansässigen) und Non-Residents (Nicht-Ansässigen). Das beeinflusst, wie und auf welches Einkommen Steuern gezahlt werden.
Je mehr dieser Punkte auf dich zutreffen, desto wahrscheinlicher sieht die australische Steuerbehörde (ATO) dich als steuerlichen Resident an.
Wichtig: Es gibt keinen einzelnen „entscheidenden“ Faktor – es zählt das Gesamtbild.
Folgende Punkte sprechen für eine steuerliche Residency:
- Fester Wohnsitz (Mietvertrag oder Eigentum)
- Familie vor Ort (Partner, Kinder)
- Langfristiger Arbeitsvertrag
- Integration ins gesellschaftliche Leben (Vereine, Schule der Kinder, Freunde, Bankkonto)
- Aufgabe deines Lebensmittelpunkts in Deutschland (Abmeldung, Wohnung kündigen)
- Du wirst steuerpflichtig, wenn du dauerhaft in Australien lebst und deinen Lebensmittelpunkt hier hast.
- Auch temporäre Visa können zur Steuerpflicht führen, zum Beispiel wenn du mehr als 183 Tage im Jahr in Australien bist.
- Der steuerliche Wohnsitz hängt nicht nur von der Dauer deines Aufenthalts ab, sondern auch von deiner persönlichen und wirtschaftlichen Verbindung zu Australien.
Kurz gesagt: Als „resident for tax purposes“ musst du dein weltweites Einkommen in Australien versteuern. Das gilt meistens für alle, die langfristig hier leben.
Vorteil eines Bridging Visa bei einem Umzug von Deutschland nach Australien:
Wenn du mit einem Bridging Visa nach Australien ziehst und dort steuerlich ansässig, aber noch kein Permanent Resident bist, kannst du in vielen Fällen als sogenannter „Temporary Tax Resident“ gelten.
Voraussetzungen für den Status als Temporary Tax Resident:
- Du hältst dich mit einem temporären Visum (z. B. Bridging Visa) in Australien auf
- Du bist steuerlich ansässig in Australien (Wohnsitz, Lebensmittelpunkt)
- Du bist kein australischer Staatsbürger oder Permanent Resident
- Du bist nicht mit einem australischen Staatsbürger/PR verheiratet oder lebst nicht in einer Partnerschaft mit gemeinsamer Veranlagung
Der steuerliche Vorteil: Als Temporary Tax Resident musst du in Australien nur dein australisches Einkommen versteuern. Ausländische Einkünfte – wie z. B. deutsche Mieteinnahmen, Zinsen, Dividenden oder Kapitalgewinne – bleiben in Australien steuerfrei, solange du sie nicht nach Australien überträgst (keine Repatriierung).
Ein Verkauf von ausländischen Kapitalanlagen (wie deinem deutschen Depot) während des Bridging Visums unterliegt daher nicht der australischen Kapitalertragsteuer (CGT).
Konkret heißt das: Wenn du dein Depot vor Erhalt eines anderen permanenten Visums verkaufst, fällt in Australien keine Steuer auf den Gewinn an – unabhängig von der Haltedauer oder Höhe des Gewinns.
Steuererklärungspflicht und Fristen
- Das australische Steuerjahr läuft vom 1. Juli bis 30. Juni des Folgejahres.
- Die Steuererklärung musst du normalerweise bis zum 31. Oktober einreichen.
- Wenn du einen registrierten Steuerberater (Tax Agent) hast, verlängert sich die Frist meist bis 15. Mai des Folgejahres.
- Auch wenn du nur wenig oder ausschließlich ausländische Einkünfte hast, kann eine Steuererklärung nötig sein, zum Beispiel bei:
- Kapitalerträgen
- Ausländischem Einkommen
- Medicare-Ausnahmen

Neuankömmlinge sollten beachten: Bei deiner ersten Steuererklärung kannst du dich bei myGov registrieren, ein Konto beim ATO anlegen und dich mit deinem Steuerberater verknüpfen. Dabei hilft ein Steuerberater auch bei der Auswahl der korrekten Steuerformulare und kann klären, ob du Anspruch auf steuerliche Erleichterungen hast, wie z. B. die „Medicare Levy Exemption“ für bestimmte Visa-Kategorien.
Zahlst du zu viel Steuer, bekommst du nach Abgabe der Steuererklärung eine Rückzahlung (Tax Refund).
Tipp: Wenn du im Jahr der Auswanderung Kapitalanlagen veräußerst oder Immobilien verkaufst, lohnt sich eine vorherige steuerliche Planung – denn der richtige Zeitpunkt kann sowohl in Deutschland als auch in Australien erhebliche Auswirkungen auf die Steuerbelastung haben.
Jahr der Auswanderung
Das Umzugsjahr ist ein Übergangsjahr mit besonderen steuerlichen Regeln.
Das heißt, alle Einkünfte, die ab diesem Datum anfallen – zum Beispiel Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien, Rentenzahlungen, Dividenden oder Zinsen – müssen in Australien versteuert werden.
Der Tag deines Wegzugs aus Deutschland ist für die steuerliche Behandlung entscheidend:
- Bis zum Wegzugsdatum bist du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und musst dein weltweites Einkommen dort angeben und versteuern.
- Ab dem Wegzugsdatum gilt Australien als dein neuer Steuerwohnsitz. Alle ab dann erzielten Einkünfte – auch deutsche wie Mieteinnahmen, Rentenzahlungen oder Dividenden – unterliegen der australischen Steuerpflicht.
Beispiel: Du ziehst am 15. November 2024 um. Vom 1. Januar bis 14. November 2024 bist du in Deutschland steuerpflichtig. Ab 15. November 2024 bist du australischer Steuerresident.
TFN – Tax File Number
- Die TFN ist wie die Steuer-ID in Deutschland.
- Du brauchst eine TFN, wenn du in Australien arbeitest, selbstständig bist oder eine Steuererklärung einreichst.
- Beantragung online über die Website der ATO, sobald du ein Visum mit Arbeitsberechtigung hast.
- Ohne TFN wird automatisch bis zu 45 % Steuer einbehalten.
- Auch für Bankkonten, Superannuation und Investitionen ist die TFN wichtig, um unnötige Steuerabzüge zu vermeiden.
Hinweis: Deine TFN ist vertraulich und sollte nicht leichtfertig weitergegeben werden. Auch Banken oder Arbeitgeber dürfen sie nur für steuerliche Zwecke verwenden. Bewahre die TFN sicher auf und teile sie nur offiziellen Stellen mit.
Steuersätze und Freibeträge
Steuerjahr 2025/26 (ab 1. Juli 2025)
- 0 – 18.200 AUD: steuerfrei
- 201 – 45.000 AUD: 16 %
- 001 – 135.000 AUD: 30 %
- 001 – 190.000 AUD: 37 %
- Über 190.000 AUD: 45 %
- Zusätzlich ggf. Medicare Levy von 2 % (ab 1. Juli 2025)
Australien erhebt keine Kirchensteuer oder klassischen Sozialabgaben wie Deutschland. Dafür gibt es das System der Superannuation (siehe unten), das langfristig dem Aufbau der Altersvorsorge dient.
Doppelbesteuerung: Deutsches Einkommen & australische Steuer
Australien besteuert als Wohnsitzstaat das gesamte weltweite Einkommen – auch deutsche Einkünfte, selbst wenn sie in Deutschland bereits versteuert wurden. Um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Australien.
Wie funktioniert das DBA konkret?
Grundsätzlich wird das Besteuerungsrecht dem Land zugewiesen, mit dem die Einkunftsquelle verbunden ist – etwa Deutschland bei Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien.
Australien versteuert diese Einkünfte jedoch zusätzlich, gewährt aber einen sogenannten foreign income tax offset – das bedeutet, du bekommst die in Deutschland gezahlte Steuer teilweise oder ganz angerechnet.
Beispiel: Du erhältst 10.000 EUR Mieteinnahmen aus einer Wohnung in Berlin. Darauf zahlst du in Deutschland 2.000 EUR Einkommensteuer. In Australien musst du die 10.000 EUR (umgerechnet in AUD) in deiner Steuererklärung angeben, bekommst aber die 2.000 EUR angerechnet – dadurch sinkt deine australische Steuerschuld.
Wichtig: Die Anrechnung erfolgt nur bis zur Höhe der australischen Steuer auf dieselbe Einkunftsart. Wenn Australien also weniger verlangt als du in Deutschland gezahlt hast, gibt es keine Rückerstattung des Überschusses. Hast du aber in Deutschland wenig oder gar keine Steuer gezahlt (z. B. durch hohe Werbungskosten), kann in Australien trotzdem Steuer fällig werden.
Welche Einkünfte sind betroffen?
- Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien
- Renten (gesetzlich, privat, betrieblich)
- Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne
- Gewinne aus Immobilienverkäufen in Deutschland
Tipp: Halte alle deutschen Steuerbescheide, Kontoauszüge und Dokumentationen griffbereit. Sie werden für die australische Steuererklärung benötigt – insbesondere für die Berechnung des foreign tax offset.
Achtung: Australische Steuerregeln unterscheiden sich deutlich von den deutschen. Auch thesaurierende Fonds, steuerfreie Veräußerungen nach deutschem Recht oder steuerfreie Rentenanteile können in Australien steuerpflichtig sein. Eine genaue Deklaration und professionelle Beratung sind daher unerlässlich.
Fazit: Das DBA hilft, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden – ersetzt aber keine sorgfältige Planung. Wer sowohl in Deutschland als auch in Australien Einkünfte hat, sollte eine steuerliche Gesamtstrategie entwickeln.
Deutscher Steuerstatus bei Auswanderung
Bei dauerhaftem Wegzug endet die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Es bleibt aber eine beschränkte Steuerpflicht für Einkünfte mit deutschem Bezug, zum Beispiel:
- Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien
- Betriebsrenten und Versorgungsbezüge
- Veräußerungsgewinne aus Immobilien
Rente, Immobilien, Kapitalerträge: Was ist wo steuerpflichtig?
- Gesetzliche Rente bleibt in Deutschland steuerpflichtig, wird in Australien aber im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt („exempt with progression“).
- Betriebs- und Privatrenten müssen je nach Ausgestaltung eventuell in beiden Ländern versteuert werden.
- Riester-Rente ist ein Sonderfall – hier solltest du dich individuell beraten lassen.
- Kapitalerträge (Zinsen, ETFs, Dividenden) sind in Australien steuerpflichtig, auch wenn sie in Deutschland bereits besteuert wurden.
- Australische Steuerbehörden erkennen deutsche Freistellungsaufträge oder Pauschbeträge nicht an.
- Auch thesaurierende Fonds (wiederanlegende Gewinne) sind in Australien steuerpflichtig – auch ohne Ausschüttung.
Immobilienverkauf in Deutschland
- In Deutschland sind Immobilienverkäufe nach zehn Jahren steuerfrei (bei Eigennutzung eventuell früher).
- In Australien unterliegen Gewinne aus dem Verkauf ausländischer Immobilien der Capital Gains Tax (CGT).
Abzugsfähig sind:
- Anschaffungskosten
- Renovierungskosten
- Verkaufsnebenkosten
Tipp: Verkaufe deutsche Immobilien möglichst vor dem Umzug. Nach Wohnsitzbezug in Australien wird der Gewinn dort besteuert – oft mit deutlichen finanziellen Nachteilen.
Achtung: Auch dein früheres Eigenheim in Deutschland kann steuerpflichtig sein, wenn die „main residence exemption“ nicht zutrifft.
Brauche ich einen Steuerberater?
Nicht immer, aber oft hilfreich.
Ein Steuerberater ist sinnvoll bei:
- Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen aus Deutschland
- Renten aus mehreren Ländern
- Immobilienverkäufen
- komplexen Investments (ETFs, Kryptowährungen, Unternehmensbeteiligungen)
- steuerlichen Status- und Visafragen
Selbst erledigen kannst du die Steuererklärung bei:
- einfachem Arbeitsverhältnis in Australien
- keinen ausländischen Einkünften
Ein erfahrener Berater hilft dir, Doppelbesteuerung zu vermeiden und koordiniert die Steuererklärungen in beiden Ländern.
Weitere Tipps für Neuzuwanderer in Australien
- Behalte deine Unterlagen gut organisiert:
Steuererklärungen, Gehaltsabrechnungen, Belege zu ausländischen Einkünften und Immobilien sollten sauber archiviert sein. Das erleichtert die Steuererklärung erheblich. - Achte auf Wechselkurse:
Für die Steuererklärung müssen ausländische Einkünfte in australische Dollar umgerechnet werden. Nutze die offiziellen Wechselkurse der ATO und dokumentiere die Umrechnungen sorgfältig. - Nutze das Doppelbesteuerungsabkommen aktiv:
Informiere dich genau, welche Steuern du in Deutschland bezahlt hast und welche du in Australien anrechnen lassen kannst. - Lass dich bei Immobilienverkäufen frühzeitig beraten:
Gerade wenn du eine Immobilie in Deutschland verkaufen möchtest, solltest du das vor dem Umzug tun. Das kann viel Geld sparen. - Beachte Fristen und Meldepflichten:
Steuererklärungen, Anmeldung bei der ATO, Beantragung der TFN – alles hat feste Fristen. Verspätungen können teuer werden. - Sei bei Kapitalanlagen vorsichtig:
Thesaurierende Fonds, ETFs oder Kryptowährungen unterliegen speziellen Regeln. Halte genaue Aufzeichnungen. - Prüfe, ob und wann eine private Zusatzversicherung für dich sinnvoll ist.
- Superannuation (Rentenfonds):
Prüfe, wie deutsche Renten und australisches Super zusammenspielen, und ob du deine Super-Auszahlungen richtig deklarierst. - Erwäge die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater:
Gerade bei internationalen Einkünften lohnt sich professionelle Hilfe oft. - Bleibe informiert:
Steuerrecht ändert sich regelmäßig – halte dich auf dem Laufenden mit Newslettern oder Infoveranstaltungen.

Fazit
Australien hat ein modernes, transparentes Steuersystem. Für Neuzuwanderer aus Deutschland gibt es aber viele Fallstricke – vor allem bei internationalen Einkünften, Immobilien, Renten und Investments. Wer früh plant, alle Einkünfte offenlegt und das Doppelbesteuerungsabkommen nutzt, kann Steuern sparen und unangenehme Überraschungen vermeiden. Gerade bei Immobilienverkäufen und Kapitalerträgen ist professionelle Hilfe oft bares Geld wert.