Arbeitgebersponsorship und Visa für Unternehmen

Sie sind auf der Suche nach qualifizierten Mitarbeitern innerhalb Australiens oder planen die Entsendung Ihrer Mitarbeiter nach Australien? Sie benötigen Spezialisten für den Einsatz an Projekten?

Visapath ist Ihr Ansprechpartner in Sachen strategischer Planung und Umsetzung und bietet Ihnen individuelle Lösungen.

Visalösungen für Unternehmen und Arbeitgebersponsorship

Für Unternehmen, die internationale Mitarbeiter in Australien beschäftigen wollen, gibt es grundsätzlich verschiedene Visaklassen, die je nach Zielsetzung und Strategie des Unternehmens in Betracht gezogen werden können. Sowohl zeitlich befristete als auch dauerhafte Arbeitsvisa stehen zur Verfügung. Unterschieden werden muss hierbei, ob es sich lediglich um kurze Geschäftsreisen, um befristete Mitarbeit an Projekten oder um eine langfristige Beschäftigung in Australien handelt.

Die Wahl des richtigen Visums für Ihr Unternehmen oder auch Ihre Mitarbeiter hängt somit von Ihren individuellen Zielen und Ihrer strategischen Ausrichtung ab. Visapath hilft Ihnen, den richtigen Weg zu finden und unterstützt Sie mit individuellen Lösungen, die optimal zu Ihrer Geschäftsstrategie passen.

Im Folgenden finden Sie eine erste Übersicht über die wichtigsten Visaklassen.

Für Unternehmen

Sie benötigen ein Visum für eine Geschäftsreise, Projektarbeit oder eine längerfristige Mitarbeiterentsendung? Nutzen Sie unseren Businessservice für Ihre australischen Visa.

Visa für kurzfristige Mitarbeiterentsendung oder Geschäftsreisen

Sofern Sie nur kurze arbeitsbedingte Aufenthalte in Australien planen, gibt es verschiedene Optionen. Die wesentliche Unterscheidung besteht darin, ob es sich um eine reine Geschäftsreise oder eine bezahlte Tätigkeit handelt.

Für reine Geschäftsreisen nach Australien ist oftmals ein Touristen- und Besuchervisum ausreichend, sofern Ihre Tätigkeit in Australien nicht über eine sogenannte Business Visitor Activity hinaus geht. Sollten Sie beispielsweise für ein Bewerbungsgespräch, zu Recherchezwecken oder im Rahmen von geschäftlichen Verhandlungen oder Vertragsunterzeichnungen einreisen müssen, fällt dies in die Kategorie der Besuchervisa. Auch für die Teilnahme an Messen, Konferenzen oder Seminaren sind diese Visa geeignet, solange Sie kein Honorar für Ihre Teilnahme erhalten.

Sofern Sie allerdings einen zeitlich befristeten Auftrag oder eine Tätigkeit gegen Bezahlung ausführen möchten, ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Für Unternehmen, die Angestellte, beispielsweise für hochspezialisierte Montagearbeiten nach Australien entsenden müssen, oder auch australische Unternehmen, die Fachleute aus dem Ausland zur Teilnahme an Veranstaltungen oder Mitarbeit an Projekten einladen möchten, gibt es spezielle Visaklassen.

Für EU-Bürger, sowie Bürger eines Landes im Schengen Raum ist die Beantragung eines elektronischen Besuchervisums möglich. Dies ist die kostengünstigste und schnellste Variante für Geschäftsreisen.

Dieses Visum ist eine elektronische Einreisegenehmigung für touristische oder geschäftliche Besuche in Australien, das für insgesamt ein Jahr (ab Ausstellungsdatum) gültig ist. Während dieser 12 Monate kann der Inhaber mehrfach nach Australien ein- und ausreisen und sich pro Einreise für max. 3 Monate im Land aufhalten.

Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:

  • Gültiger Reisepass eines EU-Landes oder eines Landes des Schengen Raumes
  • Keine offenen Schulden gegenüber der australischen Regierung
  • Keine Aufhebung eines australischen Visums in der Vergangenheit
  • Visumsantrag ist außerhalb Australiens einzureichen

Gültigkeit und wesentliche Auflagen:

  • Temporäres Visum für max. 3-monatige Aufenthalte
  • Für private und geschäftliche Aufenthalte in Australien
  • Besuch von Kursen und Fortbildungen unter 3 Monaten
  • Keine Arbeitserlaubnis, daher nur eingeschränkte „business visitor activities“ erlaubt, und zwar:
    • Allgemeine Geschäfts- und Arbeitsanfragen
    • Recherche, Verhandlung, Unterzeichnung oder Überprüfung von geschäftlichen Beziehungen und Verträgen
    • Aktivitäten im Rahmen eines offiziellen Regierungsbesuches
    • Teilnahme an Konferenzen, Messen oder Seminaren (sofern dafür keine Bezahlung erfolgt)
  • Reisen zum Zweck geplanter medizinischer Behandlungen sind ausgeschlossen

Dieses Visum ist verfügbar für Urlaubs- und Geschäftsreisende. Es richtet sich allerdings in erster Linie an Reisende, die keinen Pass besitzen, der für die Ausstellung einer elektronischen Einreisegenehmigung berechtigt oder für Reisende, die einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten am Stück planen.

Das Besuchervisum ist für eine befristete Zeit gültig, während dieser sich der Inhaber als Besucher in Australien aufhalten darf. Die Gültigkeitsdauer, sowie die Anzahl der erlaubten Ein- und Ausreisen kann je nach Reisezweck variieren.

Zur Antragstellung für dieses Visum ist der Grund der Reise genau zu erläutern. Darunter fallen zum Beispiel die Nennung der Veranstaltungen, an denen man teilnehmen möchte oder auch die Kontaktdaten der Geschäftspartner, die man zu treffen beabsichtigt.

Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:

  • Gültiger Reisepass eines für dieses Visum berechtigten Landes
  • Gesundheitsnachweis oder Nachweis einer Auslandskrankenversicherung (abhängig von Herkunftsland und Alter des Antragstellers)
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Finanzierung des Besuches (auf Verlangen)
  • Nachweis, dass es sich um einen zeitlich befristeten Aufenthalt/Besuch handelt
  • Keine offenen Schulden gegenüber der australischen Regierung
  • Keine Aufhebung eines australischen Visums in der Vergangenheit
  • Es liegen keine schwerwiegenden Vorstrafen vor
  • Visumsantrag ist außerhalb Australiens einzureichen

Gültigkeit und wesentliche Auflagen:

  • Temporäres Visum für Aufenthalte zwischen 3 und 12 Monaten (je nach Reisezweck)
  • Für private und geschäftliche Aufenthalte in Australien
  • Besuch von Kursen und Fortbildungen unter 3 Monaten
  • Keine Arbeitserlaubnis, daher nur eingeschränkte „business visitor activities“ erlaubt, und zwar:
    • Allgemeine Geschäfts- und Arbeitsanfragen
    • Recherche, Verhandlung, Unterzeichnung oder Überprüfung von geschäftlichen Beziehungen und Verträgen
    • Aktivitäten im Rahmen eines offiziellen Regierungsbesuches
    • Teilnahme an Konferenzen, Messen oder Seminaren (sofern dafür keine Bezahlung erfolgt)
  • Reisen zum Zweck geplanter medizinischer Behandlungen sind ausgeschlossen

Dieses Visum ermöglicht die Ausführung einer zeitlich befristeten und hochspezialisierten Arbeit in Australien. Hierfür gibt es unterschiedliche Zugangswege. 

So können Sie dieses Visum beispielsweise im Rahmen einer Einladung zur Teilnahme an einer Veranstaltung, Konferenz oder Messe erhalten. Es ist aber auch geeignet für hochspezialisierte Arbeitskräfte, die über ein besonderes Fachwissen oder spezielle Kenntnisse verfügen. Diese Personen können im Zuge von Projekt- oder auch Montagearbeiten ein solches Visum erhalten.

Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:

  • Gültiger Reisepass
  • Besondere Qualifikation oder Berufserfahrung für die erforderliche Tätigkeit
  • Nachweis über die Notwendigkeit der Anwesenheit in Australien
  • Keine Absicht einer weiterführenden Beschäftigung in Australien
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Finanzierung des Besuches (auf Verlangen)
  • Keine offenen Schulden gegenüber der australischen Regierung
  • Keine Aufhebung eines australischen Visums in der Vergangenheit
  • Es liegen keine schwerwiegenden Vorstrafen vor
  • Visumsantrag ist außerhalb Australiens einzureichen

Gültigkeit und wesentliche Auflagen:

  • Temporäres Visum (i.d.R. für 3 Monate, mit Begründung bis 6 Monate möglich) 
  • Arbeitserlaubnis (beschränkt auf die dem Antrag zugrunde liegende Tätigkeit)

Längerfristige Mitarbeiterentsendung und Sponsorship

Möchten Sie für einen längeren Zeitraum oder auch dauerhaft Mitarbeiter in Australien beschäftigen, so gibt es grundsätzlich die Möglichkeit des sogenannten Arbeitgebersponsorships. Diese Möglichkeit besteht für:

  • Unternehmen außerhalb Australiens, die Mitarbeiter zum Aufbau einer australischen Niederlassung oder für eine längerfristige Tätigkeit (über 6 Monate) nach Australien entsenden möchten
  • Australische Unternehmen, die qualifizierte Mitarbeiter aus dem Ausland beschäftigen möchten

Sowohl zeitlich befristete, als auch dauerhafte Arbeitsvisa stehen hier zur Verfügung. Beachtet werden muss dabei allerdings, dass diese nur für Positionen bestehen, die auf den offiziellen Berufsbedarfslisten der australischen Einwanderungsbehörden gelistet sind und nur entsprechend qualifizierte Kandidaten für ein solches Visum in Frage kommen können. Bevor ein potentieller Mitarbeiter ein solches Visum erhalten und damit für den Arbeitgeber tätig sein kann, ist ein dreistufiger Prozess zu durchlaufen.

Stufe 1: Zulassung zum Sponsor

Was müssen Sie tun, um ein zugelassener Business Sponsor zu werden:

Eine Zulassung als sogenannter Standard Business Sponsor muss das Unternehmen als ersten Schritt beantragen. Der Status des Standard Business Sponsors wird aktiven Unternehmen erteilt, die ihr Geschäft im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften betreiben, sofern sie belegen und bestätigen, dass sie grundsätzlich bemüht sind, möglichst ortsansässige Arbeitnehmer einzustellen. Die Zulassung als Sponsor ist i.d.R. für 5 Jahre gültig.

Wesentliche Auflagen für Sponsoren:

  • Vorlage einer Firmenbeschreibung mit entsprechenden Unterlagen und Nachweisen
  • Einverständnis zu behördlichen Kontrollen 
  • Verpflichtung, ausländische Arbeitskräfte zu orts- und branchenüblichen Konditionen zu beschäftigen
  • Verpflichtung zur Unterstützung der Weiterbildung australischer Mitarbeiter 

Nach der Anerkennung als Standard Business Sponsor hat das Unternehmen nun die Erlaubnis, entsprechend qualifizierte Mitarbeiter für eine bestimmte Position zu nominieren und deren Antrag auf ein australisches Arbeitsvisum zu unterstützen.

Auch Unternehmen mit Sitz außerhalb Australiens können diese Anerkennung beantragen. 

Stufe 2: Nominierung des Kandidaten

Ein zugelassener Standard Business Sponsor hat die Möglichkeit, ausreichend qualifizierte internationale Mitarbeiter für eine geeignete Position im Unternehmen zu nominieren und sie so bei dem darauf folgenden Visumsverfahren zu unterstützen.

Nachdem für die Zulassung als Business Sponsor im Vorfeld die generelle Bereitschaft zur Einstellung ortsansässiger Mitarbeiter bestätigt werden musste, sind im Nominierungsschritt einige weitere Nachweise zu erbringen. So muss es sich bei der angebotenen Position um ein Berufsbild handeln, welches auf den entsprechenden Berufsbedarfslisten der australischen Einwanderungsbehörden geführt ist. Darüber hinaus ist glaubhaft zu machen, dass trotz umfassender Bemühungen von Seiten des Unternehmens diese Stelle nicht mit einer geeigneten bereits in Australien ansässigen Person besetzt werden konnte. Dieser Nachweis kann beispielsweise durch Vorlage von im Vorfeld national geschalteten Stellenanzeigen erfolgen, über die kein ausreichend qualifizierter Mitarbeiter gefunden werden konnte. Können Sie dies glaubhaft machen und entsprechend bestätigen, so ist die Nominierung eines ausländischen Mitarbeiters möglich. 

Für ausländische Unternehmen, die einen ihrer eigenen Mitarbeiter zum Aufbau einer Niederlassung entsenden möchten, entfällt dieses Kriterium.

Wesentliche Auflagen für die Nominierung:

  • Vorlage einer Stellenbeschreibung für die Position
  • Nachweis, dass diese Position nicht mit einer in Australien ansässigen Person besetzt werden konnte
  • Benennung eines Kandidaten 
  • Unterschriebener Arbeitsvertrag 
  • Beschäftigung des Nominierten zu orts- und branchenüblichen Konditionen
  • Verpflichtung zur Übernahme aller Kosten für den Nominierten

Der nominierte Kandidat muss im anschließenden Visumsantrag die entsprechenden Anforderungen und Nachweise bezüglich Qualifikation und Berufserfahrung erbringen.

Stufe 3: Visumsantrag des Kandidaten

Wird die Nominierung offiziell anerkannt und genehmigt, kann der nominierte Kandidat einen Visumsantrag für das entsprechende arbeitgebergesponserte Fachkräftevisum einreichen. Mit diesem Visumsantrag müssen nun vom Antragsteller personenbezogene Nachweise erbracht werden. Sowohl die persönliche Eignung für die angebotene Stelle werden hier geprüft, sowie auch allgemeine persönliche Hintergrunddaten wie Vorstrafen, Visahistorie und Englischkenntnisse.  Werden alle formalen Kriterien vom Antragsteller erfüllt, kann das Unternehmen den Antragsteller in Australien beschäftigen.

Unterschiedliche Visakategorien stehen hier je nach Berufsbild zur Auswahl. Die einzelnen Klassen unterscheiden sich hinsichtlich Anforderungen und Gültigkeitszeitraum. 

Bei diesem Visum handelt es sich um eine befristete und arbeitgebergebundene Aufenthaltserlaubnis. Um den Fachkräftebedarf australischer Arbeitgeber kurz- und mittelfristig zu decken, wurde es im März 2018 eingeführt und ist der Nachfolger des befristeten Arbeitervisums 457. Für Arbeitgeber, die nachweislich nicht in der Lage sind, einen qualifizierten Mitarbeiter innerhalb Australiens für eine spezielle Position zu finden, bietet das befristete Fachkräftevisum die Möglichkeit erfahrene Arbeitskräfte aus dem Ausland für eine bestimmte Zeit einzustellen. Die dafür in Frage kommenden Berufe (unterteilt nach kurz- und mittelfristigem Bedarf) sind auf speziellen Bedarfslisten aufgeführt. Benötigen Sie einen Mitarbeiter mit einer auf diesen Listen aufgeführten Qualifikation, so können Sie diesen für ein solches Visum sponsern.

Arbeitnehmer mit diesem Visum erhalten zwar nur eine zeitlich befristete Aufenthaltserlaubnis von max. 4 Jahren. Je nach Beruf kann aber eine Verlängerung des Visums beantragt oder auch der Antrag auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis gestellt werden.

Familienmitglieder können in den Visumsantrag mitaufgenommen werden, sofern Sie sich als Arbeitgeber dazu bereit erklären, für die Kosten aufzukommen. Diese erhalten so denselben Visumsstatus.

Die wichtigsten Anforderungen auf einen Blick:  

  • Gültiger Reisepass
  • Grundlegende Englischkenntnisse
  • Qualifikation ist auf entsprechender Bedarfsliste aufgeführt
  • Mind. 2 Jahre relevante Berufserfahrung
  • Nominiert von australischem Arbeitgeber
  • Arbeitsvertrag für die Dauer des Visums in Vollzeit
  • Ggf. Berufsanerkennungsverfahren
  • Gesundheitscheck
  • Es liegen keine schwerwiegenden Vorstrafen vor
  • Keine offenen Schulden gegenüber der australischen Regierung
  • Keine Aufhebung eines australischen Visums in der Vergangenheit

Gültigkeit und wesentliche Auflagen:

  • Temporäres Visum mit 1-4 Jahren Gültigkeit (je nach Beruf und Bedarf des Arbeitgebers)
  • Kein Wechsel des Arbeitgebers oder der Position
  • Verpflichtung zur privaten Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts

Bei diesem Visum handelt es sich um eine unbefristete Arbeitserlaubnis. Es ermöglicht australischen Arbeitgebern, unabhängig von der Region, in der sie sich befinden, qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland einzustellen. Die dafür in Frage kommenden Berufe sind auf speziellen Bedarfslisten aufgeführt. Benötigen Sie einen Mitarbeiter mit einer auf diesen Listen aufgeführten Qualifikation, so können Sie diesen für ein solches Visum sponsern.

Für dieses Visum ist im Vorfeld ein Berufsanerkennungsverfahren zu durchlaufen. Hierbei wird von einer speziellen Anerkennungsstelle geprüft, ob die erworbene Qualifikation des Nominierten auch tatsächlich dem gesuchten Berufsbild entspricht. 

Familienmitglieder können in den Visumsantrag mitaufgenommen werden, sofern Sie sich als Arbeitgeber dazu bereit erklären, für die Kosten aufzukommen. Diese erhalten so denselben Visumsstatus.

Die wichtigsten Anforderungen auf einen Blick:

  • Unter 45 Jahre
  • Gültiger Reisepass
  • Ausreichende Englischkenntnisse 
  • Nominiert von australischem Arbeitgeber 
  • Arbeitsvertrag über mind. 2 Jahre in Vollzeit
  • Qualifikation ist auf entsprechender Bedarfsliste aufgeführt 
  • Mind. 3 Jahre relevante Berufserfahrung
  • Gesundheitscheck
  • Es liegen keine schwerwiegenden Vorstrafen vor
  • Keine offenen Schulden gegenüber der australischen Regierung
  • Keine Aufhebung eines australischen Visums in der Vergangenheit

Gültigkeit und wesentliche Auflagen:

  • Dauerhaftes Visum
  • Zugang zur staatlichen Krankenversicherung

Übrigens: Sollten Sie noch keinen passenden Kandidaten gefunden haben, können Unternehmen das australische Fachkräfteportal Skill Select nutzen. Darin können Einzelpersonen, die gerne in Australien arbeiten möchten, eine Interessensbekundung abgeben. Australische Arbeitgeber haben Zugang zu diesem Portal und können bei Interesse diese Personen für eine freie Stelle und somit auch ein solches Visum nominieren.

Bei diesem Visum handelt es sich um eine unbefristete Arbeitserlaubnis. Es ermöglicht australischen Arbeitgebern mit Sitz außerhalb der großen Metropolen, qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland einzustellen. Die dafür in Frage kommenden Berufe sind auf speziellen Bedarfslisten aufgeführt. Benötigen Sie einen Mitarbeiter mit einer auf diesen Listen aufgeführten Qualifikation, so können Sie diesen für ein solches Visum sponsern.

Für dieses Visum ist im Vorfeld ein Berufsanerkennungsverfahren zu durchlaufen. Hierbei wird von einer Anerkennungsstelle geprüft, ob die erworbene Qualifikation des Nominierten auch tatsächlich dem gesuchten Berufsbild entspricht. 

Familienmitglieder können in den Visumsantrag mitaufgenommen werden, sofern Sie sich als Arbeitgeber dazu bereit erklären, für die Kosten aufzukommen. Diese erhalten so denselben Visumsstatus.

Die wichtigsten Anforderungen auf einen Blick:

  • Unter 45 Jahre
  • Gültiger Reisepass
  • Ausreichende Englischkenntnisse 
  • Nominiert von australischem Arbeitgeber mit Sitz in einer vorgegebenen Region
  • Arbeitsvertrag über mind. 2 Jahre in Vollzeit
  • Qualifikation ist auf entsprechender Bedarfsliste aufgeführt 
  • Mind. 3 Jahre relevante Berufserfahrung
  • Berufsanerkennungsverfahren
  • Gesundheitscheck
  • Es liegen keine schwerwiegenden Vorstrafen vor
  • Keine offenen Schulden gegenüber der australischen Regierung
  • Keine Aufhebung eines australischen Visums in der Vergangenheit

Gültigkeit und wesentliche Auflagen:

  • Dauerhaftes Visum
  • Zugang zur staatlichen Krankenversicherung

Übrigens: Sollten Sie noch keinen passenden Kandidaten gefunden haben, können Unternehmen das australische Fachkräfteportal Skill Select nutzen. Darin können Einzelpersonen, die gerne in Australien arbeiten möchten, eine Interessensbekundung abgeben. Australische Arbeitgeber haben Zugang zu diesem Portal und können bei Interesse diese Personen für eine freie Stelle und somit auch ein solches Visum nominieren.