Nicht jeder, der sich mit einem dauerhaften Visum für Australien oder Neuseeland beschäftigt, plant bereits konkret die Auswanderung.
In unseren Beratungen begegnen uns immer wieder Menschen, die beruflich und privat fest in Deutschland, Österreich oder der Schweiz verankert sind und daran zunächst auch nichts ändern möchten. Sie führen ein Unternehmen, haben eine etablierte berufliche Karriere, Immobilien oder andere langfristige Verpflichtungen in Europa. Trotzdem besteht der Wunsch, sich zusätzlich eine belastbare Alternative außerhalb Europas zu schaffen.
Es geht dabei weniger um eine unmittelbar bevorstehende Auswanderung als um Flexibilität.
Vielleicht soll Australien oder Neuseeland irgendwann einmal der Lebensmittelpunkt werden. Vielleicht soll zunächst nur die Möglichkeit bestehen, bei veränderten beruflichen, familiären oder persönlichen Umständen relativ kurzfristig umziehen zu können. Für manche spielt auch die Frage eine Rolle, welche Perspektiven sich langfristig für die Kinder ergeben.
Australien und Neuseeland stehen bei solchen Überlegungen häufig weit oben auf der Liste. Beide Länder bieten eine hohe Lebensqualität, stabile politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, funktionierende Institutionen, ein englischsprachiges Umfeld und gesellschaftliche Strukturen, die vielen Europäern vergleichsweise vertraut sind.
Die zentrale Frage lautet deshalb nicht immer:
Wie kann ich möglichst schnell auswandern?
Sondern häufig vielmehr:
Welche Möglichkeiten habe ich heute, um mir Australien oder Neuseeland als langfristige Option offenzuhalten?
Dabei unterscheiden sich die beiden Länder inzwischen erheblich.
Was macht ein gutes „Plan-B-Visum“ aus?
Wer konkret nach Australien oder Neuseeland ziehen möchte, bewertet ein Visum anders als jemand, der seinen Lebensmittelpunkt zunächst in Europa behalten will.
Für eine langfristige Alternative sind deshalb andere Fragen wichtig:
Muss ich nach Erteilung tatsächlich umziehen? Muss ich im Zielland arbeiten oder ein Unternehmen führen? Wie viel Zeit muss ich dort verbringen? Kann meine Familie einbezogen werden? Und vor allem: Ist der Status auch dann noch sinnvoll, wenn ich die Option erst Jahre später tatsächlich nutzen möchte?
Ein Visum, das relativ einfach erreichbar erscheint, ist nicht automatisch die flexibelste Lösung.
Umgekehrt kann ein aufwendigeres Verfahren interessant sein, wenn am Ende eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung steht, die weitgehend unabhängig von einem Arbeitgeber oder einer konkreten beruflichen Tätigkeit genutzt werden kann.
Gerade bei einem „Plan B“ lohnt es sich deshalb, nicht nur bis zur Visumerteilung zu denken. Entscheidend ist vielmehr, wie sich der Status in die persönliche Planung der nächsten fünf, zehn oder vielleicht zwanzig Jahre einfügt.
Australien: Investor Visa gibt es nicht mehr – aber andere Wege können interessant sein
Wer sich bereits vor einigen Jahren mit Australien beschäftigt hat, erinnert sich möglicherweise noch an die australischen Business- und Investor Visa.
Insbesondere das frühere Significant Investor Visa war für vermögende Antragsteller attraktiv, weil ein erhebliches qualifizierendes Investment einen eigenen Weg zur australischen Permanent Residency eröffnen konnte.
Dieses Modell gibt es für neue Antragsteller nicht mehr. Das Business Innovation and Investment Program wurde geschlossen.
Damit gilt heute grundsätzlich: Vermögen allein schafft keinen australischen Einwanderungsweg.
Gerade für Menschen, die Australien früher über ein Investor Visa in Betracht gezogen hätten, lohnt sich deshalb ein genauerer Blick auf die Alternativen.
Und hier erleben wir in der Beratung durchaus Überraschungen.
Denn ein erfolgreicher Unternehmer oder Geschäftsführer ist nicht automatisch auf ein Business- oder Investor Visa angewiesen. Manchmal liegt der sinnvollste Ansatz in einer beruflichen Qualifikation, die bereits viele Jahre zurückliegt. In anderen Fällen kann ein außergewöhnliches unternehmerisches oder professionelles Profil eine Rolle spielen.
Skilled Migration – häufig interessanter, als Unternehmer zunächst denken
Bei „Skilled Migration“ denken viele an einen klassischen Arbeitnehmer: Ingenieur, IT-Spezialist oder Handwerker, der nach Australien ziehen und dort einen neuen Arbeitsplatz aufnehmen möchte.
Das muss aber nicht zwingend so sein.
Nehmen wir beispielsweise jemanden, der Maschinenbau studiert hat, viele Jahre als Ingenieur gearbeitet und später ein eigenes Unternehmen gegründet hat. Heute ist er Geschäftsführer, beschäftigt Mitarbeiter und arbeitet überwiegend strategisch.
Oder einen IT-Spezialisten, der seine Karriere als Softwareentwickler begonnen, später ein Technologieunternehmen aufgebaut und inzwischen eine unternehmerische Funktion übernommen hat.
Auch Architekten, Wissenschaftler, technische Professionals oder andere Fachkräfte entwickeln sich im Laufe ihrer Karriere häufig von der eigentlichen Fachposition in Management- oder Unternehmerrollen.
Für eine australische Skills-Assessment-Prüfung kann trotzdem entscheidend sein, was die Person fachlich gelernt und tatsächlich gearbeitet hat – und nicht nur, welcher Titel heute auf der Visitenkarte steht.
Genau deshalb kann General Skilled Migration auch für etablierte Unternehmer oder Senior Professionals relevant sein.
Was wird dabei geprüft?
Im Mittelpunkt stehen unter anderem Ausbildung, bisherige Berufserfahrung, tatsächliche Tätigkeiten, Englischkenntnisse, Alter und die Frage, ob eine australische Skills-Assessment-Behörde den beruflichen Hintergrund einem geeigneten australischen Beruf zuordnen kann.
Darauf aufbauend können beispielsweise das Skilled Independent Visa Subclass 189 oder das Skilled Nominated Visa Subclass 190 in Betracht kommen.
Beide führen grundsätzlich zur australischen Permanent Residency.
Der große Vorteil für eine Plan-B-Strategie: Nach Erteilung besteht keine dauerhafte Bindung an einen bestimmten Arbeitgeber.
Das unterscheidet diese Visa deutlich von klassischen Employer Sponsored Visa.
Der Faktor Zeit
Für manche Antragsteller ist dabei nicht das Berufsprofil das größte Problem, sondern das Alter.
Für die gängigen General-Skilled-Migration-Visa muss der Hauptantragsteller zum relevanten Zeitpunkt grundsätzlich unter 45 Jahre alt sein.
Wer mit 38 oder 40 Jahren grundsätzlich gute Voraussetzungen hat, kann deshalb nicht automatisch davon ausgehen, dass dieselbe Möglichkeit mit 45 oder 47 Jahren noch besteht.
Gerade hier liegt ein wichtiger Unterschied zwischen einem konkreten Auswanderungsplan und einer Plan-B-Strategie.
Man muss nicht sofort auswandern, nur weil man heute grundsätzlich qualifiziert wäre.
Es kann aber sinnvoll sein, frühzeitig zu wissen, ob eine derzeit vorhandene Möglichkeit zeitlich begrenzt ist.
Ein typisches Beispiel: der Unternehmer mit fachlichem Hintergrund
Ein Profil, das wir regelmäßig sehen, könnte beispielsweise so aussehen:
Ein deutscher Unternehmer Anfang 40 hat einen technischen Hochschulabschluss und war nach seinem Studium mehrere Jahre in seinem Fachgebiet tätig. Anschließend hat er ein eigenes Unternehmen gegründet und ist heute überwiegend Geschäftsführer.
Er verfügt über ausreichende Englischkenntnisse, möchte sein Unternehmen in Deutschland zunächst weiterführen und hat aktuell keinen konkreten Umzugsplan.
Sein erster Gedanke könnte sein, dass Australien ohne Investor Visa für ihn kaum noch infrage kommt.
Tatsächlich kann aber zunächst die viel grundlegendere Frage sinnvoll sein:
Lässt sich seine bisherige berufliche Laufbahn noch erfolgreich einem qualifizierten australischen Beruf zuordnen?
Wenn ja, kann Skilled Migration unter Umständen einen permanenten Aufenthaltsstatus ermöglichen – unabhängig davon, dass die Person inzwischen Unternehmer ist.
Das ist keine pauschale Lösung. Gerade bei längeren Managementphasen muss geprüft werden, ob genügend relevante Berufserfahrung und eine passende Qualifikation vorhanden sind.
Aber es zeigt, warum es sich lohnt, nicht vorschnell nur nach „Unternehmervisa“ zu suchen.
National Innovation Visa: interessant für außergewöhnliche Profile
Eine zweite australische Möglichkeit ist das National Innovation Visa, Subclass 858.
Das Visum richtet sich an Personen mit international anerkannten außergewöhnlichen Leistungen. Dazu können unter anderem Spitzenforscher, Unternehmer, innovative Investoren, Sportler und Kreative gehören.
Auch das National Innovation Visa führt unmittelbar zur Permanent Residency.
Aus Sicht einer Plan-B-Strategie ist insbesondere interessant, dass kein australischer Arbeitgeber erforderlich ist und nach der Visumerteilung grundsätzlich keine Bindung an eine bestimmte Beschäftigung besteht.
Das macht das Visum theoretisch sehr flexibel.
Aber: kein Ersatz für das ehemalige Investor Visa
Gerade hier ist eine klare Abgrenzung wichtig.
Das National Innovation Visa ist kein Investor Visa unter neuem Namen.
Ein hohes Vermögen oder der Besitz eines erfolgreichen Unternehmens reichen für sich allein nicht aus.
Die entscheidende Frage lautet vielmehr: Kann eine Person einen tatsächlich außergewöhnlichen internationalen Leistungsnachweis vorlegen?
Bei Unternehmern können beispielsweise die Entwicklung innovativer Produkte oder Technologien, internationaler Unternehmenserfolg, relevante Branchenanerkennung, Patente, außergewöhnliches Wachstum oder andere nachweisbare Leistungen eine Rolle spielen.
Das NIV eignet sich deshalb nicht für jeden erfolgreichen Unternehmer.
Zwei Unternehmer – zwei völlig unterschiedliche Profile
Man kann sich beispielsweise zwei Personen vorstellen, die wirtschaftlich ähnlich erfolgreich sind.
Unternehmer A führt seit 20 Jahren ein profitables mittelständisches Unternehmen mit 80 Mitarbeitern. Das Unternehmen ist solide und erfolgreich, arbeitet aber überwiegend in einem etablierten Markt und ist international wenig sichtbar.
Unternehmer B hat ein Technologieunternehmen aufgebaut, ein neuartiges Produkt entwickelt, internationale Märkte erschlossen, Investoren gewonnen und wurde in seiner Branche mehrfach ausgezeichnet.
Beide können finanziell sehr erfolgreich sein.
Aus Sicht des National Innovation Visa sind die Profile trotzdem grundlegend unterschiedlich.
Denn beim NIV geht es nicht darum, ob jemand vermögend oder wirtschaftlich erfolgreich ist, sondern ob sich eine außergewöhnliche, international anerkannte Leistung darstellen lässt.
Ein NIV-Verfahren beginnt außerdem nicht direkt mit einem Visumantrag. Zunächst muss eine Expression of Interest eingereicht werden; erst nach einer Einladung kann der eigentliche Visumantrag folgen.
Für Personen, deren Profil grundsätzlich passen könnte, ist deshalb zunächst eine realistische Einschätzung sinnvoll, bevor umfangreiche Unterlagen zusammengestellt werden.
Warum Employer Sponsorship meist kein klassischer „Plan B“ ist
Natürlich stehen in Australien weiterhin verschiedene Arbeitgebervisa zur Verfügung.
Für jemanden, der konkret nach Australien ziehen möchte, dort ein geeignetes Jobangebot erhält und seine Karriere in Australien fortsetzen möchte, können diese Wege hervorragend sein.
Für einen reinen Plan-B-Gedanken sind sie jedoch häufig weniger geeignet.
Employer Sponsored Visa setzen typischerweise eine tatsächliche Beschäftigung in Australien voraus. Wer sein Unternehmen in Europa weiterführen, seine aktuelle Position behalten und Australien zunächst lediglich als zukünftige Alternative offenhalten möchte, sucht meist nach einem flexibleren Ansatz.
Das heißt nicht, dass Employer Sponsorship grundsätzlich ausgeschlossen ist. Es beantwortet nur eine andere Ausgangsfrage.
Australische Permanent Residency ist nicht ganz dasselbe wie ein unbegrenztes Einreiserecht
Bei langfristigen Planungen wird ein wichtiger Punkt häufig übersehen.
Ein australischer Permanent Resident kann grundsätzlich dauerhaft in Australien leben. Die internationale Travel Facility eines permanenten Visums ist jedoch zeitlich begrenzt.
Nach Ablauf dieser Travel Facility kann für die erneute Einreise nach Australien ein Resident Return Visa erforderlich werden.
Wer einen großen Teil der vorhergehenden Jahre tatsächlich in Australien gelebt hat, kann die Voraussetzungen hierfür in der Regel relativ klar erfüllen.
Anders sieht es bei jemandem aus, der zwar vor Jahren Permanent Residency erhalten hat, Australien seitdem aber kaum besucht und seinen gesamten Lebensmittelpunkt weiterhin in Europa hatte.
In bestimmten Fällen kann auch dann ein weiteres Reiserecht möglich sein, beispielsweise aufgrund erheblicher beruflicher, geschäftlicher, persönlicher oder kultureller Bindungen zu Australien. Das muss jedoch individuell geprüft werden.
Für eine Plan-B-Strategie bedeutet das:
Permanent Residency sollte nicht als Dokument verstanden werden, das man unbegrenzt in einer Schublade liegen lassen kann und Jahrzehnte später automatisch wieder vollständig aktiviert.
Wer Australien langfristig als echte Alternative erhalten möchte, sollte deshalb bereits bei der ursprünglichen Strategie berücksichtigen, wie dieser Status später aufrechterhalten werden kann.
Neuseeland: ein deutlich stärker investitionsbasierter Ansatz
Neuseeland verfolgt heute einen anderen Weg.
Während Australien seine klassischen Investor Visa abgeschafft hat, bietet Neuseeland mit dem Active Investor Plus Visa weiterhin einen ausdrücklich investitionsbasierten Weg zur Residence.
Gerade für Menschen mit erheblichem investierbarem Vermögen und einem weiterhin bestehenden Lebensmittelpunkt in Europa kann dieses Modell interessant sein.
Denn anders als viele klassische Einwanderungswege verlangt es keine unmittelbare berufliche Neuorientierung in Neuseeland.
Active Investor Plus: Residence über qualifizierende Investments
Beim Active Investor Plus Visa gibt es zwei Kategorien.
In der Growth Category beträgt das erforderliche Investment mindestens NZD 5 Millionen über einen Zeitraum von drei Jahren.
In der Balanced Category liegt das Mindestinvestment bei NZD 10 Millionen über fünf Jahre.
Die beiden Kategorien unterscheiden sich allerdings nicht nur beim Betrag.
Die Growth Category konzentriert sich stärker auf qualifizierende Investments in neuseeländische Unternehmen und Fonds und kann daher wirtschaftlich weniger liquide und risikoreicher sein.
Die Balanced Category erlaubt ein breiteres Spektrum an qualifizierenden Anlageformen.
Wer diesen Weg prüft, sollte daher nicht allein auf den Mindestbetrag schauen. Entscheidend ist auch, welche Vermögenswerte eingesetzt werden sollen, wie lange das Kapital gebunden ist und welche Investmentstruktur persönlich sinnvoll ist.
Warum das Modell für einen Plan B interessant sein kann
Der vielleicht größte Unterschied zu vielen anderen Residence-Programmen liegt in den vergleichsweise geringen Anwesenheitsanforderungen.
In der Growth Category müssen Antragsteller über die dreijährige Investmentperiode insgesamt nur eine relativ begrenzte Zahl von Tagen in Neuseeland verbringen.
Auch die Balanced Category ist so ausgestaltet, dass nicht zwangsläufig sofort der gesamte Lebensmittelpunkt nach Neuseeland verlagert werden muss.
Für einen Unternehmer oder Investor, der weiterhin überwiegend in Europa lebt, kann genau das entscheidend sein.
Das Modell erlaubt es grundsätzlich, einen neuseeländischen Residence-Status aufzubauen, ohne parallel bereits ein komplett neues berufliches oder privates Leben in Neuseeland beginnen zu müssen.
Gerade deshalb passt das Active Investor Plus Visa deutlich besser zum klassischen Plan-B-Gedanken als viele arbeits- oder unternehmensgebundene Visa.
Investment ist nicht gleich Einzahlung
Trotzdem sollte das Modell nicht als simples „Investment gegen Visum“ verstanden werden.
Die Investition muss den neuseeländischen Vorgaben entsprechen. Auch die Herkunft des eingesetzten Kapitals muss umfassend nachgewiesen werden.
Bei Unternehmern kann das in der Praxis durchaus komplex werden.
Vermögen liegt häufig nicht einfach als Bargeld auf einem Konto. Es steckt möglicherweise in Unternehmensanteilen, Immobilien, Investmentgesellschaften, Ausschüttungen oder über viele Jahre aufgebauten Portfolios.
Deshalb gehört zur Vorbereitung nicht nur die Frage:
Habe ich genügend Vermögen?
Sondern auch:
Kann ich nachvollziehbar dokumentieren, woher das Kapital stammt und wie es in eine zulässige Investmentstruktur übertragen werden kann?
Bei größeren Vermögen sollten außerdem steuerliche und investmentrechtliche Fragen frühzeitig gemeinsam mit den entsprechenden Fachberatern betrachtet werden.
Business Investor: günstiger beim Kapital, aber kein passives Modell
Für Unternehmer gibt es in Neuseeland zusätzlich den Business-Investor-Weg.
Auf den ersten Blick kann dieser aufgrund des deutlich geringeren erforderlichen Investments attraktiv wirken.
Der entscheidende Unterschied liegt jedoch in der persönlichen Beteiligung.
Hier geht es nicht darum, lediglich Kapital in Neuseeland anzulegen. Der Antragsteller soll ein geeignetes neuseeländisches Unternehmen erwerben und tatsächlich führen.
Damit verbunden sind unter anderem Anforderungen an unternehmerische Erfahrung, das Investment, die Beschäftigung von Mitarbeitern und den Aufenthalt in Neuseeland.
Für jemanden, der ohnehin plant, seinen Lebensmittelpunkt nach Neuseeland zu verlagern und dort unternehmerisch tätig zu werden, kann dieser Weg interessant sein.
Für jemanden, der sein bestehendes Unternehmen in Deutschland weiterführen und lediglich eine möglichst flexible zweite Aufenthaltsoption aufbauen möchte, ist er wesentlich weniger passend.
Das zeigt sehr gut, warum der reine Investmentbetrag wenig darüber aussagt, wie attraktiv ein Visum für eine konkrete Person tatsächlich ist.
Australien oder Neuseeland – zwei sehr unterschiedliche Strategien
Die beiden Länder verfolgen heute im Grunde zwei unterschiedliche Modelle.
Australien fragt stärker: Welche Qualifikation, welches berufliche Profil oder welche außergewöhnliche Leistung bringt eine Person mit?
Neuseeland bietet zusätzlich die Möglichkeit, einen Residence-Status ausdrücklich über qualifizierendes Kapital aufzubauen.
Daraus ergeben sich sehr unterschiedliche Ausgangssituationen:
| Ausgangssituation | Mögliche Richtung |
|---|---|
| Unter 45, qualifizierter Beruf und positives Skills Assessment realistisch | Australian General Skilled Migration |
| Unternehmer oder Professional mit außergewöhnlicher internationaler Erfolgsbilanz | Australian National Innovation Visa |
| Konkretes australisches Jobangebot und tatsächlicher Umzugswunsch | Employer Sponsored Visa |
| Erhebliches investierbares Vermögen und möglichst geringe Präsenzanforderungen | New Zealand Active Investor Plus |
| Unternehmer möchte tatsächlich ein Unternehmen in Neuseeland übernehmen und führen | New Zealand Business Investor |
Diese Übersicht ist natürlich keine automatische Zuordnung.
Gerade bei Skilled Migration und beim National Innovation Visa kann die Beurteilung eines Profils wesentlich differenzierter sein, als es auf den ersten Blick erscheint.
Welche Lösung passt zu meiner persönlichen Planung?
Wer Australien oder Neuseeland als langfristige Alternative betrachtet, sollte sich deshalb einige grundlegende Fragen stellen.
Will ich tatsächlich umziehen – oder zunächst nur die Möglichkeit schaffen?
Das ist vielleicht die wichtigste Frage überhaupt.
Ein Weg, der für eine konkrete Auswanderung sehr gut geeignet ist, kann für einen Plan B völlig unpraktisch sein.
Wie viel Zeit möchte ich tatsächlich im Zielland verbringen?
Wer in den kommenden Jahren nur gelegentlich nach Neuseeland oder Australien reisen möchte, benötigt eine andere Strategie als jemand, der ohnehin plant, dort mehrere Monate pro Jahr zu leben.
Wo liegt meine stärkste Ausgangsposition?
Bei einem 40-jährigen Ingenieur und Unternehmer kann es die ursprüngliche berufliche Qualifikation sein.
Bei einem international erfolgreichen Tech-Unternehmer vielleicht das außergewöhnliche berufliche Profil.
Bei einer Person mit entsprechendem liquiden Vermögen und dem Wunsch nach möglichst geringer physischer Präsenz möglicherweise ein neuseeländischer Investmentweg.
Wie zeitkritisch ist meine Situation?
Alter spielt insbesondere bei australischer Skilled Migration eine erhebliche Rolle.
Auch Visaprogramme selbst bleiben nicht unverändert. Australien ist dafür ein gutes Beispiel: Noch vor wenigen Jahren standen verschiedene Investor Visa zur Verfügung, die heute für neue Antragsteller nicht mehr existieren.
Wer eine langfristige Option schaffen möchte, sollte deshalb nicht davon ausgehen, dass eine heutige Möglichkeit automatisch auch in fünf Jahren noch besteht.
Was soll der Status langfristig ermöglichen?
Nur gelegentliche Aufenthalte?
Eine spätere komplette Auswanderung?
Eine Option für die Kinder?
Berufliche Aktivitäten im Zielland?
Oder langfristig vielleicht sogar die Staatsbürgerschaft?
Je klarer das eigentliche Ziel ist, desto besser lässt sich beurteilen, welcher Aufenthaltsstatus dazu passt.
Immigration und Steuerrecht getrennt betrachten
Gerade für Unternehmer und vermögende Antragsteller ist außerdem wichtig, Visa- und Steuerfragen nicht miteinander zu vermischen.
Einwanderungsrechtliche Residence oder Permanent Residency bedeutet nicht automatisch, dass eine Person auch steuerlich im jeweiligen Land ansässig ist.
Umgekehrt kann sich eine steuerliche Ansässigkeit nach anderen Kriterien entwickeln als der Visastatus.
Bei größeren internationalen Vermögenswerten, Unternehmensbeteiligungen, Immobilien oder Trust-Strukturen sollte eine geplante Einwanderungsstrategie deshalb immer zusätzlich mit qualifizierter grenzüberschreitender Steuerberatung abgestimmt werden.
Das gilt besonders dann, wenn der Lebensmittelpunkt zunächst weiterhin in Europa bleiben soll.
Ein Plan B beginnt lange bevor man ihn braucht
Wer Australien oder Neuseeland als langfristige Alternative betrachtet, muss deshalb nicht morgen die Koffer packen.
Oft besteht gerade der Sinn eines Plan B darin, heute noch nicht umziehen zu müssen.
Trotzdem kann es sinnvoll sein, frühzeitig zu prüfen, welche Wege grundsätzlich offenstehen und wie lange diese voraussichtlich zur Verfügung stehen.
Australien und Neuseeland bieten dafür sehr unterschiedliche Möglichkeiten.
Australien setzt inzwischen stark auf berufliche Qualifikation und außergewöhnliche individuelle Leistungen. Für manche Unternehmer und erfahrene Professionals kann deshalb eine klassische Skilled-Migration-Prüfung überraschend relevant sein. Für eine kleinere Gruppe mit außergewöhnlichen internationalen Profilen kann das National Innovation Visa eine sehr flexible Permanent-Residence-Option darstellen.
Neuseeland bietet mit dem Active Investor Plus Visa dagegen weiterhin einen echten investitionsbasierten Weg, der insbesondere für Personen interessant sein kann, die erhebliches investierbares Vermögen besitzen, aber ihren bisherigen Lebensmittelpunkt zunächst nicht aufgeben möchten.
Entscheidend ist deshalb nicht, welches Visum auf den ersten Blick am attraktivsten erscheint.
Ein sinnvoller Plan B muss zur eigenen Karriere, zum Alter, zur Familie, zur Vermögensstruktur und vor allem zur langfristigen Lebensplanung passen.
Die erste Frage sollte daher nicht sein: „Welches Visum kann ich beantragen?“
Sondern:
„Welche Option möchte ich mir für die Zukunft eigentlich schaffen?“
Visapath berät zu temporären und permanenten Visumoptionen für Australien und Neuseeland. Im Rahmen einer individuellen Beratung können wir prüfen, welche Wege aufgrund des beruflichen Hintergrunds, Alters, der persönlichen Lebensplanung und – soweit relevant – der geplanten Investmentstruktur grundsätzlich in Betracht kommen.