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Working Holiday Visa
Work and Travel in Australien – Arbeiten, reisen, Australien erleben.
Australische Working Holiday Visa -
Ein Überblick
- Reisen & Arbeiten
Zwei Visaarten – gleiche Idee, unterschiedliche Voraussetzungen
Das Working Holiday Visum bietet jungen Menschen die Möglichkeit, bis zu ein Jahr lang in Australien zu reisen und zu arbeiten – eine einzigartige Kombination aus Abenteuer und Berufserfahrung. Je nach Staatsangehörigkeit kommt das Working Holiday (subclass 417) oder das Work and Holiday Visum (subclass 462) in Frage. Wir helfen Ihnen, das passende Visum zu wählen und Ihren Antrag korrekt vorzubereiten.
Während Ihres Aufenthalts können Sie in verschiedenen Branchen arbeiten, um Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, wertvolle Auslandserfahrung zu sammeln und gleichzeitig die beeindruckende Vielfalt Australiens zu entdecken – von pulsierenden Städten bis hin zu entlegenen Nationalparks.
Zwei Work & Travel Visa Klassen:
- Subclass 417 (Working Holiday Visa) richtet sich an Staatsangehörige bestimmter Länder, darunter Deutschland, Großbritannien und weitere europäische Staaten.
- Subclass 462 (Work and Holiday Visa) gilt für Länder mit speziellen bilateralen Abkommen – darunter Österreich und die Schweiz.
Die Grundidee ist identisch, die Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch leicht: Beim Visum 462 sind in der Regel ein Nachweis von Englischkenntnissen und ein Bildungsnachweis erforderlich.
Ein Jahr voller Möglichkeiten – und die Option auf Verlängerung
Auch wenn Gelegenheits- oder Saisonjobs, etwa in der Gastronomie, im Tourismus oder in der Landwirtschaft beliebte Work & Travel Jobs sind, so sind die Arbeitsrechte des Working Holiday Visums nicht auf bestimmte Branchen oder Jobs beschränkt. Ob man den Lebenslauf mit internationaler Erfahrung erweitern, die Englischkenntnisse verbessern oder einfach den australischen Lebensstil erleben möchte – das Working Holiday Programm bietet den idealen Einstieg für junge, weltoffene Reisende.
Arbeitsbeschränkung: maximal 6 Monate pro Arbeitgeber
Mit dem Working Holiday Visum darf man in der Regel höchstens sechs Monate beim selben Arbeitgeber beschäftigt sein. Damit soll sichergestellt werden, dass der Aufenthalt vor allem dem kulturellen Austausch dient und nicht einer dauerhaften Beschäftigung. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Branchen und Regionen. In bestimmten Fällen kann auch eine Verlängerung dieser Frist beantragt werden.
„Specified Work“ für ein zweites oder drittes Visum
Hat man während des Working Holiday Aufenthalts eine bestimmte Zeit „specified work“ absolviert, kann man ein zweites oder drittes Working Holiday Visum beantragen und so Work & Travel in Australien verlängern. Darunter fallen vor allem Tätigkeiten in ländlichen Gebieten, etwa in der Land- und Forstwirtschaft, im Bauwesen, im Bergbau oder im Tourismus.
Für das zweite Visum sind mindestens drei Monate (88 Tage), für das dritte Visum mindestens sechs Monate (179 Tage) solcher zugelassener Arbeiten erforderlich. Entscheidend ist, dass die Beschäftigung nachweisbar ist – zum Beispiel durch Lohnabrechnungen, Steuerdokumente oder Bestätigungen des Arbeitgebers.
Visapath
Work & Travel Service
Unser Service umfasst alles, was Sie für einen erfolgreichen Antrag auf das Working Holiday Visum benötigen – von der Einreichung bis zur ersten Ankunft in Australien.
Was ist im Preis enthalten?
- Australische Visumsgebühr (A$ 670)
- Komplette Abwicklung des Visumantrags durch Visapath Australia
- Deutschsprachige Beratung und Support während des gesamten Visumsprozesses
- Direkte Kommunikation mit den australischen Behörden durch Visapath
- PDF-Guide „FAQs Work & Travel“ – mit praktischen Tipps zu Planung, Einreise<
- TFN Quick Start Guide – Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung Ihrer australischen Steuernummer (TFN)
- TFN Postservice – Bereitstellung einer sicheren Postanschriftfür Ihre Tax File Number, damit diese Sie auch unterwegs erreicht
- Gutschein für ein kostenloses Beratungsgespräch im Wert von €95 – einlösbar für weitere Visaoptionen innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Rückkehr
Warum über Visapath beantragen?
- Schnell und unkompliziert: Wir bieten Ihnen eine einfache und unkomplizierte Beantragung über unseren deutschen Online-Fragebogen. Denn als in Australien registrierte Migration Agents haben wir die erforderlichen Zulassungen, um in Ihrem Namen Ihren Visumsantrag beim zuständigen Department of Home Affairs einzureichen und Sie gegenüber dem Department zu vertreten.
- Peace of Mind: Wir sehen uns Ihre Daten genau durch, bevor wir Ihren Visumsantrag einreichen. Sie profitieren von unserer Erfahrung, denn wir kennen die möglichen Problemfelder und Fallstricke, die bei einem Working Holiday Visumsantrag auftreten können. Wir halten bei Bedarf mit Ihnen Rücksprache und helfen Ihnen, Probleme soweit möglich zu umgehen oder bestmöglich zu lösen.
- Support: Wir kümmern uns um eventuelle Rückfragen des Departments und beraten und unterstützen Sie hinsichtlich der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen und Nachweise. Wird beispielsweise eine Gesundheitsuntersuchung angefordert, navigieren wir Sie durch den Prozess und gestalten für Sie alles so unkompliziert wie möglich.
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Deutschsprachig: Wir stellen Ihnen einen erfahrenen deutschsprachigen Migration Agent zur Seite, der Ihr fester Ansprechpartner für alle Ihre Fragen ist.
Alternativen zum Working Holiday Visa
Es gibt leider viele Gründe dafür, warum man kein Working Holiday Visum beantragen kann. Aber welche Alternativen zum Working Holiday Visum gibt es? Dies hängt vor allem davon ab, welche Ziele man verfolgt.
- Visitor Visa
Wer in erster Linie Australien bereisen will und nicht vor hat, sich mit Arbeit etwas dazu verdienen, kann auf ein Touristenvisum ausweichen. eVisitor und ETA Touristenvisa ermöglichen Aufenthalte von bis zu drei Monate, Das Langzeit- Visitor Visum (Visitor Visa subclass 600) kann für Aufenthalte von bis zu 12 Monaten am Stück beantragt werden.
Der Vorteil dieser Visa ist, dass sie nicht mit Einschränkungen zu Alter und Staatsangehörigkeit verbunden sind. Allerdings beinhalten sie keinerlei Arbeitsrechte für Australien.
- Student Visa
Möchte man länger in Australien bleiben und auf die Möglichkeiten, zu arbeiten nicht verzichten, kann ein Studentenvisum eine Möglichkeit sein. Das erfordert nicht unbedingt ein teures Universitätsstudium. Auch eine Weiterbildung oder eine Sprachreise nach Australien mit Englischkurs kann den Zugang zum australischen Student Visa ermöglichen.
Vorteil des Studentenvisum: Es räumt auch eingeschränkte Arbeitsrechte ein, man kann also neben dem Sprachkurs auch Teilzeit arbeiten und auf diese Weise nicht nur tiefer in den australischen Alltag eintauchen, sondern auch das erlernte Englisch in der Praxis einsetzen.
Professionelle Unterstützung mit Visapath
Komplexe Fälle erfordern Klarheit – ob zur Einschätzung von Vorstrafen oder bei anderen Fragen.
Unsere erfahrenen Migration Agents prüfen Ihre individuelle Situation, bewerten Risiken realistisch und entwickeln eine Strategie, um Ihrem Antrag die bestmöglichen Erfolgsaussichten zu geben.
Fragen zum Working Holiday Visa - FAQS
FAQS
01 Kann ich noch einreisen, wenn ich bereits 31 Jahre alt geworden bin?
Ja – entscheidend ist das Alter bei Antragstellung, nicht bei der Einreise. Wer den Antrag vor dem 31. Geburtstag gestellt hat und das Visum anschließend erhalten hat (egal ob vor oder nach dem Geburtstag), darf auch nach dem 31. Geburtstag einreisen, solange die Einreise innerhalb der Gültigkeitsfrist des Visums erfolgt.
02 Wann beginnt die 12 Monate Visagültigkeit zu laufen?
Es gibt zwei verschiedene 12-Monatsfristen:
Nach der Visumerteilung hat man 12 Monate Zeit, um erstmalig nach Australien einzureisen. Erfolgt in dieser Zeit keine Einreise, verfällt das Visum automatisch und muss neu beantragt werden.
Die 12-monatige maximale Aufenthaltsdauer beginnt dann erst ab dem Tag der ersten Einreise nach Australien.
03 Kann ich als Working Holidayer auch selbständig arbeiten?
Ja. Mit einem Working Holiday oder Work and Holiday Visum ist auch selbständige Tätigkeit erlaubt, z. B. als Freelancer oder Contractor. Entscheidend ist, dass man nicht länger als sechs Monate für denselben Endnutzer arbeitet. Neben der australischen Steuernummer (TFN) wird für eine Selbständigkeit auch eine Australian Business Number (ABN) benötigt.
04 Kann mich meine Familie auf dem Working Holiday Visum begleiten?
In ein Working Holiday oder Work and Holiday Visum können keine Familienmitglieder eingeschlossen werden.
Ein Partner kann – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – ein eigenes Working Holiday Visum beantragen oder alternativ ein anderes Visum, etwa ein Visitor Visa.
Kinder dürfen jedoch in keinem Fall mitreisen, auch dann nicht, wenn sie selbst ein anderes Visum besitzen. Das Working Holiday Visum ist ausschließlich für allein reisende Personen ohne Kinder gedacht.
05 Kann ich mit einem Touristenvisum nach Australien einreisen, wenn mein Working Holiday Visum noch nicht genehmigt wurde?
Das erste Working Holiday oder Work and Holiday Visum kann nur von ausserhalb Australiens beantragt und auch nur erteilt werden, wenn sich der Antragsteller zum Zeitpunkt der Entscheidung ausserhalb Australiens befindet. Eine Einreise mit einem Visitor Visa, während der Antrag läuft, kann daher dazu führen, dass das Working Holiday Visum nicht genehmigt werden kann.
Das zweite und dritte Working Holiday Visum kann wahlweise von außerhalb oder innerhalb Australiens beantragt werden. Entscheidend ist, dass man sich bei der Entscheidung über den Antrag an demselben Ort aufhält, an dem der Antrag gestellt wurde – also entweder innerhalb oder ausserhalb Australiens.
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