Working Holiday Visa

6 Monatsbegrenzung – Work Limitation bei Work & Travel

Überblick

Das Working Holiday Visum ermöglicht es jungen Reisenden, Australien zu erkunden und gleichzeitig zu arbeiten, um ihren Aufenthalt zu finanzieren.
Damit das Programm seinem ursprünglichen Zweck – dem kulturellen Austausch und der kurzfristigen Erwerbstätigkeit – treu bleibt, gelten bestimmte Arbeitsbeschränkungen.

Eine der wichtigsten ist die sogenannte 6-Monatsbegrenzung (Visa Condition 8547).
Sie legt fest, dass Inhaber eines Working Holiday (Subclass 417) oder Work and Holiday (Subclass 462) Visums nicht länger als sechs Monate beim selben Arbeitgeber beschäftigt sein dürfen – es sei denn, eine anerkannte Ausnahme oder Genehmigung liegt vor.

Diese Regel soll sicherstellen, dass Working-Holiday-Reisende ihre Erfahrung in Australien vielfältig gestalten, verschiedene Regionen und Arbeitgeber kennenlernen und in der Regel nicht dauerhaft in einem einzigen Arbeitsverhältnis verbleiben.

Was bedeutet „gleicher Arbeitgeber“?

Als gleicher Arbeitgeber gilt das Unternehmen oder die Person, für die Sie tatsächlich arbeiten – also der Betrieb oder Haushalt, in dem Sie Ihre Aufgaben ausführen.


Wenn Sie über eine Zeitarbeitsfirma oder Vermittlungsagentur beschäftigt sind, zählt der Einsatzort als Arbeitgeber, nicht die Agentur selbst.

Auch bei selbstständiger Tätigkeit dürfen Sie nicht länger als sechs Monate für denselben Endkunden tätig sein, sofern keine Ausnahme besteht.

Die Begrenzung richtet sich nach dem Kalenderzeitraum, nicht nach der Arbeitszeit.
Es spielt also keine Rolle, ob Sie 10 oder 40 Stunden pro Woche arbeiten – nach sechs Monaten beim selben Arbeitgeber ist die Grenze erreicht.

Wann die Sechs-Monatsfrist neu beginnt

Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Sie bei einem Arbeitgeber zu arbeiten beginnen.
Wenn Sie später ein neues Working-Holiday-Visum oder ein Bridging Visa mit derselben Bedingung erhalten, beginnt die Zählung neu.

Ausnahmen von der 6-Monatsbegrenzung

Es gibt verschiedene Ausnahmen, bei denen Sie ohne Genehmigung länger als sechs Monate beim selben Arbeitgeber beschäftigt sein dürfen.

Arbeit an unterschiedlichen Standorten

Wenn Sie für denselben Arbeitgeber an verschiedenen Adressen arbeiten – etwa in mehreren Filialen oder Betrieben – dürfen Sie an jedem Standort bis zu sechs Monate tätig sein.
Das gilt auch, wenn Sie teilweise remote oder von zu Hause arbeiten.

Landwirtschaft und Tierhaltung

Arbeiten im Bereich Pflanzen- und Tierproduktion (plant and animal cultivation) – zum Beispiel Ernte, Pflege, Verpackung, Tierhaltung oder Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte – sind von der Begrenzung ausgenommen.
Sie können hier also länger beim selben Arbeitgeber tätig sein.

Wiederaufbau nach Naturkatastrophen

Wenn Sie beim Wiederaufbau oder bei Aufräumarbeiten nach Naturkatastrophen mitwirken – etwa im Bereich Infrastruktur, Reinigung, Versicherung oder Unterstützung betroffener Gemeinden – gilt die Sechs-Monatsbegrenzung nicht.

Kritische Sektoren

In bestimmten Branchen dürfen Sie ohne Genehmigung länger beim gleichen Arbeitgeber arbeiten. Dazu gehören:

  • Landwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung
  • Gesundheitswesen
  • Alten- und Behindertenpflege
  • Kinderbetreuung (Childcare) – einschließlich Au-pair-Tätigkeiten und Nanny-Jobs
  • Tourismus und Gastgewerbe
Arbeiten in Nordaustralien

In bestimmten Regionen Nord-Australiens (nach Postleitzahlen definiert) gilt die Begrenzung ebenfalls nicht für Tätigkeiten in:

  • Fischerei und Perlenernte
  • Forstwirtschaft und Baumfällung
  • Bauwesen
  • Bergbau
Besonderheit: Au-pair-Tätigkeiten

Au-pairs und Nannys gelten als Teil des kritischen Sektors Childcare.
Das bedeutet, dass Sie ohne gesonderte Genehmigung länger als sechs Monate bei derselben Gastfamilie bleiben dürfen, sofern Ihre Tätigkeit eindeutig als Kinderbetreuung anerkannt ist.

Wenn Sie Ihre Au-pair-Tätigkeit bei einer neuen Familie fortsetzen – auch über dieselbe Vermittlungsagentur – gilt dies als neuer Arbeitgeber, und die Frist beginnt neu.

Tätigkeiten, die über die klassische Kinderbetreuung hinausgehen (zum Beispiel umfangreiche Hausarbeit oder Pflege Erwachsener), fallen hingegen nicht automatisch unter diese Ausnahme.

Wenn keine Ausnahme zutrifft

In allen anderen Fällen müssen Sie vor Ablauf der sechs Monate eine Genehmigung beantragen, wenn Sie weiterarbeiten möchten. Sie sollten den Antrag rechtzeitig stellen, bevor die Frist erreicht ist.
Wenn Sie erst nach Ablauf der sechs Monate einen Antrag einreichen, müssen Sie die Arbeit unterbrechen, bis eine Entscheidung vorliegt.

Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn:

  • Sie bereits ein anderes Visum beantragt haben, das unbegrenztes Arbeiten erlaubt, oder
  • Ihr Arbeitgeber schriftlich nachweist, dass Ihre Tätigkeit kritisch oder betrieblich notwendig ist.
 

Solange Ihr Antrag geprüft wird, dürfen Sie in der Regel weiterarbeiten.

Fragen zur Work Limitation?​

Haben Sie Fragen zur 6-Monatsbegrenzung oder sind unsicher, ob Ihre Tätigkeit als Ausnahme gilt? In einer Kurzberatung klären wir Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen, welche Optionen Sie haben – verständlich erklärt.

Working Holiday Visa (Subclass 417)

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Work and Holiday Visa (Subclass 462)

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