Working Holiday Australien über 30: Was sich 2026 geändert hat
Gute Nachrichten für alle, die von Work & Travel Australien über 30 träumen: Seit dem 1. Juli 2026 können deutsche Staatsangehörige das Working Holiday Visum Australien, Subclass 417, bis einschließlich 35 Jahre beantragen.
Damit wurde eine lang erwartete Änderung umgesetzt. Während deutsche Antragstellerinnen und Antragsteller bislang grundsätzlich nur bis einschließlich 30 Jahre antragsberechtigt waren, gilt für deutsche Passinhaber nun die Altersgrenze von 18 bis 35 Jahren.
Neben der neuen Altersgrenze wurden zum Beginn des australischen Finanzjahres auch die Visagebühren angepasst. Für viele Interessierte stellt sich daher die Frage: Wer kann jetzt tatsächlich ein Working Holiday Visum Australien bis 35 Jahre beantragen, welche Kosten gelten und was bleibt unverändert?
Die wichtigsten Visum-Änderungen auf einen Blick
Welche Altersgrenzen gelten für welche Staatsbürgerschaft
Nicht alle Länder haben dieselbe Altersgrenze. Für das Working Holiday Visum Subclass 417 gelten je nach Staatsangehörigkeit unterschiedliche Altersgrenzen.
| Land | Altersgrenze |
|---|---|
| Deutschland | 18 - 35 Jahre alt |
| Belgien | 18 - 30 Jahre alt |
| Dänemark | 18 - 35 Jahre alt |
| Estland | 18 - 30 Jahre alt |
| Finnland | 18 - 35 Jahre alt |
| Frankreich | 18 - 35 Jahre alt |
| Hongkong | 18 - 30 Jahre alt |
| Irland | 18 - 35 Jahre alt |
| Italien | 18 - 35 Jahre alt |
| Japan | 18 - 30 Jahre alt |
| Kanada | 18 - 35 Jahre alt |
| Malta | 18 - 30 Jahre alt |
| Niederlande | 18 - 30 Jahre alt |
| Norwegen | 18 - 30 Jahre alt |
| Republik Korea | 18 - 35 Jahre alt |
| Schweden | 18 - 30 Jahre alt |
| Taiwan | 18 - 30 Jahre alt |
| Vereinigtes Königreich | 18 - 35 Jahre alt |
| Zypern | 18 - 35 Jahre alt |
Deutschland: Working Holiday Visum jetzt bis 35 Jahre
Für deutsche Staatsangehörige ist die Anhebung der Altersgrenze eine der wichtigsten Änderungen im Working Holiday Maker Programm der letzten Jahre.
Bisher war eine Antragstellung für deutsche Passinhaber grundsätzlich nur bis einschließlich 30 Jahre möglich. Seit dem 1. Juli 2026 können deutsche Staatsangehörige das Working Holiday Visum Australien Subclass 417 nun bis einschließlich 35 Jahre beantragen.
Das ist besonders relevant für Personen, die nach Ausbildung, Studium, ersten Berufsjahren oder einer beruflichen Neuorientierung einen längeren Australienaufenthalt planen. Viele Interessierte verschieben Work & Travel, weil zunächst Studium, Karriere, Familie oder andere Verpflichtungen im Vordergrund stehen. Durch die neue Altersgrenze entstehen für deutsche Staatsangehörige fünf zusätzliche Jahre, um den Traum von einem Working Holiday Aufenthalt in Australien zu verwirklichen.
Wichtig ist jedoch: Die Altersgrenze muss zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt sein. Maßgeblich ist also nicht zwingend der geplante Einreisetag, sondern der Zeitpunkt, zu dem der Visumantrag gestellt wird.
Kann ich das Working Holiday Visum mit 35 noch beantragen?
Ja. Deutsche Staatsangehörige können das Working Holiday Visum Australien seit dem 1. Juli 2026 auch mit 35 Jahren beantragen, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Wichtig ist dabei: Die Altersgrenze ist nur für den Zeitpunkt der Antragstellung relevant, nicht für Einreise oder Aufenthalt.
Konkret bedeutet das: Der Antrag muss spätestens bis 23:59 Uhr AEST, also Ortszeit Canberra, am Tag vor dem 36. Geburtstag gestellt werden.
Wird das Visum genehmigt, hat man in der Regel ab dem Datum der Visumerteilung 12 Monate Zeit, um erstmals nach Australien einzureisen – auch dann, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt bereits 36 Jahre alt sind.
Wer also bereits 35 Jahre alt ist, sollte die Antragstellung nicht unnötig aufschieben.
Neue Visagebühren ab 1. Juli 2026
Zum 1. Juli 2026 wurden auch die Visagebühren für Working Holiday Maker Visa angepasst. Nach aktuellem Stand gelten folgende Gebühren:
| Gebühr seit 1. Juli 2026 | |
|---|---|
| Erstes Working Holiday Visum | AUD 840 |
| Zweites Working Holiday Visum | AUD 1.000 |
| Drittes Working Holiday Visum | AUD 1.000 |
Voraussetzungen für das Working Holiday Visum Australien
Abgesehen von der höheren Altersgrenze für deutsche Staatsangehörige und den neuen Visagebühren bleiben die Voraussetzungen für das Working Holiday Visum unverändert.
Für die Beantragung müssen unter anderem weiterhin folgende Voraussetzungen erfüllt werden:If previous convictions are not disclosed and this comes to light in a subsequent visa application, for example because the authorities request a police clearance certificate, this can not only lead to the visa application being rejected, but also to waiting periods of several years.
- Staatsangehörigkeit eines teilnehmenden Landes
- Einhaltung der jeweils geltenden Altersgrenze
- Gültiger Reisepass
- Keine mitreisenden unterhaltsberechtigten Kinder
- Ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt
- Erfüllung der Gesundheits- und Charakteranforderungen
Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen sowie zum Antragsverfahren finden Sie auf unserer Seite zum Working Holiday Visum (Subclass 417).
Was darf ich mit dem Working Holiday Visum in Australien machen?
Das Working Holiday Visum ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu 12 Monaten in Australien. Während dieser Zeit können Visuminhaber reisen, arbeiten und bis zu vier Monate studieren.
Das Visum ist vor allem für Personen geeignet, die Australien flexibel bereisen und ihren Aufenthalt durch kurzfristige Arbeit finanzieren möchten. Beim Working Holiday Maker Programm gelten besondere Arbeitsbedingungen. Dazu gehört insbesondere die Work Limitation, also die Beschränkung, wie lange bei demselben Arbeitgeber gearbeitet werden darf.
Zweites und drittes Working Holiday Visum
Wer länger in Australien bleiben möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein zweites und anschließend ein drittes Working Holiday Visum beantragen.
Hierfür ist insbesondere die vorgeschriebene Specified Work. Das bedeutet, dass eine vorgeschriebene Mindestzeit in bestimmten anerkannten Branchen und Regionen Australiens nachgewiesen werden muss.
Typische Bereiche können zum Beispiel bestimmte Tätigkeiten in regionalen Gebieten im Bereich Landwirtschaft, Bau, Tourismus, Fischerei oder anderen anerkannten Branchen sein. Welche Tätigkeiten tatsächlich anerkannt werden, hängt von den jeweils aktuellen Vorgaben ab.
Wichtig: Nicht jede Arbeit in Australien zählt automatisch als Specified Work. Auch die Region, der Arbeitgeber, die Bezahlung und die Nachweise können entscheidend sein. Wer ein zweites oder drittes Working Holiday Visum plant, sollte daher frühzeitig prüfen, ob die geplante Tätigkeit tatsächlich angerechnet werden kann.
Gilt die Änderung auch für Österreich und die Schweiz?
Nein, die neue Altersgrenze bis 35 Jahre betrifft deutsche Staatsangehörige beim Working Holiday Visum Subclass 417. Österreichische und schweizerische Staatsangehörige beantragen grundsätzlich nicht das Working Holiday Visum Subclass 417, sondern das Work and Holiday Visum Subclass 462.
Für Österreich und die Schweiz bleibt die Altersgrenze unverändert bei 18 bis 30 Jahren. Auch für das Work and Holiday Visum wurden jedoch zum 1. Juli 2026 die Visagebühren angepasst. Für das erste Visum beträgt die Gebühr nun AUD 840, für das zweite und dritte Visum jeweils AUD 1.000.
Für Personen aus Österreich und der Schweiz ist daher besonders wichtig, nicht versehentlich Informationen zur deutschen Altersgrenze auf die eigene Situation zu übertragen.
Fazit
Mit der Anhebung der Altersgrenze auf 35 Jahre setzt Australien eine lang erwartete Änderung für deutsche Staatsangehörige um. Damit wird Work & Travel Australien auch für viele Personen möglich, die bislang aufgrund ihres Alters nicht (oder nicht mehr) mehr antragsberechtigt waren.
Für österreichische und schweizerische Staatsangehörige bleibt die Altersgrenze zwar unverändert, die neuen Visagebühren gelten jedoch ebenfalls.
Bereit loszulegen?
Häufige Fragen zum Working Holiday Visum Australien bis 35 Jahre
Können Deutsche jetzt mit 31, 32, 33, 34 oder 35 Jahren ein Working Holiday Visum beantragen?
Ja. Seit dem 1. Juli 2026 können deutsche Staatsangehörige das Working Holiday Visum Subclass 417 bis einschließlich 35 Jahre beantragen, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Der Antrag kann nach den aktuellen Informationen von Home Affairs bis 23:59 Uhr AEST am Tag vor dem 36. Geburtstag gestellt werden.
Gilt die Altersgrenze bis 35 auch für Österreicher?
Nein. Österreichische Staatsangehörige beantragen grundsätzlich das Work and Holiday Visum Subclass 462. Für Österreich bleibt die Altersgrenze nach aktuellem Stand bei 18 bis 30 Jahren.
Gilt die Altersgrenze bis 35 auch für Schweizer?
Nein. Schweizer Staatsangehörige beantragen grundsätzlich ebenfalls das Work and Holiday Visum Subclass 462. Für die Schweiz bleibt die Altersgrenze nach aktuellem Stand bei 18 bis 30 Jahren.
Muss ich vor meinem 36. Geburtstag einreisen?
Entscheidend ist grundsätzlich die rechtzeitige Antragstellung. Nach Home Affairs können berechtigte Antragsteller den Antrag bis 23:59 Uhr AEST am Tag vor dem 36. Geburtstag einreichen. Die konkreten Grant- und Einreisebedingungen sollten im Einzelfall anhand des Visa Grant Letters geprüft werden.
Was kostet das Working Holiday Visum Australien ab 1. Juli 2026?
Nach aktuellem Stand beträgt die Gebühr für das erste Working Holiday Visum AUD 840. Für das zweite und dritte Working Holiday Visum beträgt die Gebühr jeweils AUD 1.000. Da sich Gebühren ändern können, sollte vor Antragstellung immer die aktuelle Visa Application Charge geprüft werden.
Kann ich nach dem ersten Working Holiday Visum ein zweites Visum beantragen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. In vielen Fällen ist dafür specified work in einer anerkannten Branche und Region erforderlich. Nicht jede Tätigkeit wird automatisch anerkannt, daher sollte die Planung frühzeitig erfolgen.
Kann ich mit dem Working Holiday Visum dauerhaft in Australien bleiben?
Nein. Das Working Holiday Visum ist ein temporäres Visum. Es kann jedoch für manche Personen ein erster Schritt sein, um Australien kennenzulernen, Berufserfahrung zu sammeln oder spätere Optionen zu prüfen. Wer langfristig in Australien bleiben möchte, sollte rechtzeitig prüfen lassen, ob andere Visumoptionen in Betracht kommen.