Trotz Vorstrafe ein Visum für Australien bekommen – geht das?

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Man möchte Urlaub in Australien machen und macht sich voller Vorfreude daran das entsprechende Visum zu beantragen. Doch dann kommt im Antrag die Frage nach Vorstrafen. Wie geht man damit um, wenn man vorbestraft ist? Kann man trotz Vorstrafen oder Einträgen im Führungszeugnis ein australisches Visum bekommen? Oder ist damit der Traum von der Australienreise gestorben?

Die australische Regierung nimmt das Thema Vorstrafen außerordentlich ernst. In jedem australischen Visumantrag taucht daher stets die Frage nach bestehenden Vorstrafen oder laufenden Ermittlungsverfahren auf – auch bei einfachen Urlaubs- und Touristenvisa. Eine Vorstrafe kann also nicht nur für diejenigen ein Problem darstellen, die nach Australien auswandern und dort leben möchten, es kann auch die Möglichkeit für einen Urlaub oder Work & Travel verkomplizieren.

Warum wird eigentlich nach Vorstrafen gefragt?

Sowohl im Visumantrag als auch noch einmal bei der Einreise nach Australien beim Ausfüllen der Incoming Passenger Card muss man sich die Frage nach Vorstrafen gefallen lassen.

Um ein Visum für Australien bekommen zu können, muss man den sogenannten „Character Test“ erfüllen. Dieser Character Test dient für die australische Regierung der Risikoabwägung: Kann man jemanden bedenkenlos nach Australien einreisen lassen oder muss man vielleicht vermuten, dass sich diese Person nicht an geltende Bestimmungen und Gesetze halten könnte? 

Der Schutz der australischen Bevölkerung steht hierbei im Vordergrund, weshalb die Regeln für diesen Character Test sehr streng sind und die Prüfung von Anträgen mit Vorstrafen sehr intensiv durchführt wird. Ob ein Visum tatsächlich erteilt wird, liegt im Ermessen der australischen Behörden. Gibt es Zweifel an der charakterlichen Unbedenklichkeit eines Antragstellers, kann ein Visumantrag aufgrund dessen abgelehnt werden.

Kann man überhaupt ein Visum bekommen, wenn man Vorstrafen hat?

Bestehende Vorstrafen führen in der Regel dazu, dass ein Antrag auf ein australisches Visum deutlich intensiver geprüft wird, meist zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssen und die Bearbeitung des Visumantrages insgesamt mehr Zeit in Anspruch nimmt. 

Vorstrafen bedeuten dabei aber nicht automatisch das Aus für ein australisches Visum. Die australischen Behörden gehen im Antragsverfahren schlichtweg deutlich mehr ins Detail und individuell auf den konkreten Einzelfall ein. Die Sachbearbeiter des Department of Home Affairs müssen bei der Prüfung verschiedene Aspekte berücksichtigen und eine Reihe von Kriterien für den konkret vorliegenden Sachverhalt individuell prüfen. Erst dann können sie eine Entscheidung treffen und einen Visumantrag genehmigen oder ablehnen.

In die Entscheidungsfindung werden eine Vielzahl von Faktoren mit einbezogen. So spielt zum Beispiel die Art der Vorstrafe eine entscheidende Rolle. Aber auch das Strafmaß und die richterliche Urteilsbegründung, die Hintergründe, die zu den zugrunde liegenden Vorfällen geführt haben sowie die Anzahl der Vergehen und wie lange diese zurückliegen sind wichtige Aspekte, die einen entscheidenden Einfluss auf die Entscheidung für oder gegen die Genehmigung eines australischen Visums haben können. 

Einmalige Vergehen und kleinere Jugendsünden mit Sozialstunden sind oft kein Hindernis ein Visum erteilt zu bekommen. Handelt es sich dagegen um wiederholte Straftaten oder Verstöße, kann dies problematisch sein. Auch längere Gefängnisstrafen, unabhängig davon, ob diese tatsächlich verbüßt oder zur Bewährung ausgesetzt wurden können ein Problem darstellen und dazu führen, dass mein kein australisches Visum erhält. Darüber hinaus fließt auch der Zeitraum, wie lange bestimmte Vergehen zurückliegen, in die Entscheidung mit ein und hat Auswirkungen auf die Erfolgsaussichten eines Antrages.

Was muss man im Visumantrag eigentlich angeben?

Die Vorstrafenfragen im Visumantrag sind recht breit und offen formuliert: Hat man Vorstrafen, stand man schon einmal unter Anklage, läuft derzeit ein Ermittlungsverfahren? 

Es geht also nicht allein darum, ob es aktuell Einträge im Führungszeugnis gibt. Die Fragen gehen deutlich weiter. Erforderlich sind auch Angaben zu Vergehen, die nach deutschem recht gar nicht in ein polizeiliches Führungszeugnis eingetragen werden, Angaben zu bereits gelöschten Einträgen sowie zu laufenden Verfahren.

Muss man eine der Vorstrafen-Fragen mit Ja beantworten, werden in der Regel ergänzende Informationen gefordert. Dies beinhaltet zum einen genaue Angaben zum Sachverhalt, aber auch persönliche Stellungnahmen sowie ergänzende Belege und Nachweise.

Was, wenn man Vorstrafen im Visumantrag einfach nicht angibt?

Falsche oder irreführende Angaben in einem Visumantrag können ein Grund für die Ablehnung eines Visums sein. Auch falsche Angaben in früheren Visumanträgen oder auf anderen Einreisedokumenten (zum Beispiel der Incoming Passenger Card bei der Einreise nach Australien) können hierbei mit einbezogen werden. 

Werden daher Vorstrafen nicht offengelegt und dies kommt bei einem späteren Visumantrag ans Licht, zum Beispiel weil von den Behörden ein polizeiliches Führungszeugnis angefordert wird, kann das nicht nur zur Ablehnung eines Visumantrages führen, sondern auch Sperrfristen von mehreren Jahren zur Folge haben.

Australien kann über § 57 BZRG grundsätzlich eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister erhalten und damit die dort vorhandenen Informationen zu einer Person einsehen. Es ist daher nicht vollständig auszuschließen, dass Registerinformationen angefordert werden. 

Lohnt es sich überhaupt ein Visum für Australien zu beantragen, wenn man vorbestraft ist?

Vorstrafen sind kein pauschales Nein für ein australisches Visum. Es kommt immer auf den individuellen Einzelfall an. 

Kleinere Delikte stehen einem erfolgreichen Visumantrag nicht unbedingt im Wege. Oft ist es in solchen Fällen ausreichend, den Sachverhalt und Hintergrund des Vergehens in einer persönlichen ausführlichen Stellungnahme zu schildern. Liegen schwerwiegendere Vergehen vor oder gar Gefängnisstrafen vor, muss man allerdings bei der Einschätzung der Erfolgschancen eine Vielzahl von Aspekten berücksichtigen. Nicht nur die Art des Vergehens und die Dauer oder Höhe einer verhängten Strafe spielen dabei eine Rolle. Weitere Gesichtspunkte wie die richterliche Urteilsbegründung, das eigene Schuldeingeständnis oder auch geleistete Rehabilitierungsmaßnahmen können entscheidend dazu beitragen, die Visumschancen zu verbessern. 

Im Fall von Vorstrafen ist daher das Einholen einer professionellen Einschätzung der Erfolgschancen wichtig. So kann man absehen, ob Visumverfahren erfolgsversprechend ist und mit welcher Strategie man an die Vorbereitung des Antrages geht.

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Lassen Sie sich bei Ihrem Antragsverfahren von Experten beraten und unterstützen. Eine realistische Einschätzung zu den Erfolgsaussichten ist der erste entscheidende Schritt. Darauf kann man anschließend aufbauen und entscheiden, ob es sinnvoll ist, einen Antrag auf ein australisches Visum zu stellen. Im Falle von Vorstrafen ist es umso wichtiger den Weg zum Visum für Australien strukturiert anzugehen, um Probleme im Visumverfahren zu minimieren. Visapath Australia hilft Ihnen hier gerne weiter. Wir beraten Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten und unterstützen Sie Schritt für Schritt auf Ihrem Weg.

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