Visa für Unternehmer und Investoren

Sie sind Unternehmer und möchten sich in Australien selbstständig machen? Sie beabsichtigen Ihr Geld in Australien anzulegen und möchten als Investor eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erhalten? 

Visapath bietet Unternehmern und Investoren kompetente und ganzheitliche Beratung zu diesem Thema.

Die australischen Business- und Investorenvisa

Australien versucht nach Kräften sowohl für Unternehmer als auch Investoren attraktiv zu sein und bietet deshalb zahlreiche Visaklassen für diese Zielgruppe an. Ziel ist es, Investments und Unternehmensansiedlungen zu unterstützen, die zu Arbeitsplätzen und wirtschaftlichem Wachstum führen. Für Personen, die nicht nur aus privaten, sondern auch aus geschäftlichen Interessen nach Australien gehen wollen und die entweder ein Unternehmen gründen oder ein bereits existierendes Business ausbauen wollen, für die kommen unter Umständen die australischen Unternehmervisa in Betracht. Für reine Finanzinvestoren bietet das australische Einwanderungsrecht weitere Visa Optionen. Je nach Höhe des geplanten Investments variieren die entsprechenden Anforderungen. Auch für Ruheständler, die bereit sind in Australien zu investieren, werden Visaoptionen angeboten. Neben langfristigen und dauerhaften Visa stehen auch kurzfristige Visa, beispielsweise für Geschäftsreisen nach Australien zur Verfügung.

Das Visapath Australia Team besteht nicht nur aus registrierten Migration Agents, sondern auch aus zugelassenen Public Accountants. So sind wir in der Lage, Sie ganzheitlich zu diesem Thema zu beraten und Sie zu unterstützen. Im Folgenden geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die wichtigsten Visaklassen, die Ihnen in diesem Bereich zur Verfügung stehen:

Sie möchten mehr Informationen zu den australischen Unternehmer- und Investorenvisa?

Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter

Visa für Unternehmer und Gründer

Da die Ansiedlung neuer Unternehmen in Australien schlussendlich wirtschaftliches Wachstum bedeutet, bietet die australische Regierung hierfür eigene Visaklassen für Gründer eines neuen Unternehmens sowie Personen, die mit einem bestehenden Business in den australischen Markt einsteigen und sich dort etablieren wollen an. Die Anforderungen sind unterschiedlich und richten sich danach, ob Sie bereits eine erfolgreiche Karriere als Unternehmer vorweisen können oder ein Gründer mit einer vielversprechenden Geschäftsidee sind. Erfolgreiche Antragsteller können entweder sofort eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erhalten oder es wird Ihnen nach einer Bewährungsfrist der Zugang zur Permanent Residency ermöglicht.

Für alle diese Visakategorien ist die formale Unterstützung des Antrages im Rahmen eines Sponsorships entweder durch einen australischen Bundesstaat oder durch AUSTRADE, die australische Behörde für Wirtschaftsförderung, erforderlich. Für dieses Sponsorship kann man sich mittels einer formalen Interessensbekundung, der Expression of Interest (EOI) über das SkillSelect Portal der australischen Regierung bewerben. Darüber hinaus ist für manche Visaklassen ein eigener Business Innovation and Investment Punktetest zu durchlaufen, in dem Punkte für unterschiedliche Kategorien, wie Alter, Englischkenntnisse, Qualifikation, Vermögen und unternehmerische Leistungen vergeben werden.

Das Business Innovation and Investment Visum im Business Innovation Stream ist eine Aufenthaltserlaubnis für Geschäftsinhaber, die bereits eine erfolgreiche Unternehmerkarriere vorweisen können. In die Beurteilung der Unternehmenskarriere werden alle Unternehmen einbezogen, an denen der Antragsteller wesentlich beteiligt war beziehungsweise ist. Bereits ab Umsätzen von jährlich A$750.000 kann dieses Visum in Frage kommen und so eine interessante Option bereits für kleine und mittelständische Unternehmer sein.

Antragsteller erhalten hier zunächst ein vorläufiges Visum für fünf Jahre. Werden die geltenden Auflagen und alle weiteren Voraussetzungen in eingehalten, kann nach 3 Jahren der Antrag auf die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis gestellt werden. In manchen Fällen ist auch eine einmalige Verlängerung des vorläufigen Visums möglich, falls nachvollziehbare Gründe vorliegen.

Voraussetzung ist hier neben der offiziellen Nominierung durch einen australischen Bundesstaat auch das Absolvieren des Punktetests, indem beispielsweise Punkte für Englischkenntnisse, Qualifikation und Berufserfahrung vergeben werden.

Die wichtigsten Anforderungen auf einen Blick:

  • Unter 55 Jahre
  • Sponsorship durch australischen Bundesstaat
  • Nachweis einer erfolgreichen Unternehmerkarriere
  • Erreichen einer Mindestpunktzahl im Punktetest
  • Nachweis vorgegebener Unternehmenskennzahlen in mindestens zwei der letzten vier Jahre (ab Umsätzen von A$750.000 möglich)
  • Nachweis eines vorgegebenen Mindestvermögens (Geschäftsvermögen und Privatvermögen sowie Vermögen des Partners können zusammengefasst werden)
  • Bereitschaft im existierenden oder neu zu gründenden Unternehmen aktiv auf Managementebene mitzuarbeiten und eine wesentliche Beteiligung daran zu halten
  • Nachweis, dass die Anwesenheit des Antragstellers in Australien für die geplante Geschäftstätigkeit erforderlich ist
  • Gesundheitscheck

Gültigkeit und wesentliche Auflagen:

  • Temporäres Visum mit Option auf einmalige Verlängerung sowie späteren Erhalt einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis (frühestens nach 3 Jahren)
  • Bereitschaft, Geschäfts- und Privatvermögen innerhalb von 2 Jahren nach Australien zu überführen
  • Aktive Mitarbeit im Unternehmen auf Managementebene

Das Business Innovation and Investment Visum im Entrepreneur Stream kommt für Gründer mit einer innovativen Geschäftsidee in Frage. Voraussetzung ist eine Nominierung durch einen australischen Bundesstaat, um die man sich mit einem Businessplan oder Konzept bewerben muss.

Ein Punktetest ist nicht erforderlich.

Die wichtigsten Anforderungen auf einen Blick:

  • Unter 55 Jahre
  • Nominierung durch australischen Bundesstaat
  • Gesundheitscheck

Gültigkeit und wesentliche Auflagen:

  • Temporäres Visum für fünf Jahre mit Option auf spätere dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (frühestens nach 3 Jahren)
  • Bereitschaft, das Unternehmen weiterzuentwickeln und Geschäftsanteile daran zu halten

Visa für Investoren

Personen, die bereit sind einen gewissen Teil ihres Vermögens in Australien zu investieren, bietet die australische Regierung im Gegenzug den Weg zu einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis. Die jeweiligen Voraussetzungen für die einzelnen Visa richten sich nach der Höhe der Investitionsbereitschaft und werden mit zunehmender Investitionssumme reduziert. 

Wie auch bei den Business Visa, ist auch für die Investorenvisa die formale Unterstützung des Antrages im Rahmen eines Sponsorships, entweder durch einen australischen Bundesstaat oder durch AUSTRADE, die australische Behörde für Wirtschaftsförderung, erforderlich. Für dieses Sponsorship kann man sich mittels einer formalen Interessensbekundung, der Expression of Interest (EOI) über das SkillSelect Portal der australischen Regierung bewerben.

Unser Team aus Migration Agents und Public Accountants berät Sie gerne hinsichtlich der in Frage kommenden Visa sowie detailliert zu den vorgegebenen Investmentvorgaben.

Das Business Innovation and Investment Visum im Investor Stream ist geeignet für aktive Investoren, die bereit sind für die Gültigkeitsdauer des befristeten Visums einen Betrag von mindestens A$2,5 Millionen in Australien zu investieren (Mit Erhalt der Permanent Residency entfällt diese Verpflichtung). Bei Einhaltung aller Visumsauflagen kann nach 3 Jahren ein dauerhaftes Visum (Permanent Residency ) beantragt werden. 

Voraussetzung für dieses Visum ist eine Nominierung durch einen australischen Bundesstaat, in dem später auch die verabredete Investition zu erfolgen hat. Außerdem ist hier ein Punktetest zu absolvieren, indem beispielsweise Punkte für Englischkenntnisse, Qualifikation und Berufserfahrung vergeben werden.

Investoren mit einer erfolgreichen unternehmerischen Karriere oder nachgewiesener erfolgreicher aktiver Verwaltung von eigenem Investmentvermögen kann dieses Visum gewährt werden, sofern ihr Vermögen vorgegebene Kennzahlen erreicht oder übersteigt und sie außerdem dazu bereit sind, einen Teil davon in eine zugelassene Anlage zu investieren. Zudem muss der Antragsteller die ernsthafte Absicht haben, sich künftig in Australien niederzulassen, aktiv in seinem Geschäft in Australien tätig zu sein.

Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:

  • Unter 55 Jahre
  • Nominierung durch australischen Bundesstaat
  • Erreichen einer Mindestpunktzahl im Punktetest
  • Mindestens drei Jahre Erfahrung im Investment Management (Verwaltung von eigenem Vermögen) oder in einer Qualifying Business Activity
  • Bereitschaft mindestens A$2,5 Mio für vier Jahre im nominierenden Bundesstaat anzulegen
  • Nachweis eines vorgegebenen Mindestvermögens über die letzten beiden Jahre (Geschäftsvermögen und Privatvermögen sowie Vermögen des Partners können zusammengefasst werden)
  • Gesundheitscheck

Gültigkeit und wesentliche Auflagen:

  • Temporäres Visum für 5 Jahre mit Option auf den Erhalt einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis (frühestens nach 3 Jahren)
  • Bereitschaft, Geschäfts- und Privatvermögen innerhalb von zwei Jahren nach Australien zu überführen
  • Verpflichtung mindestens A$2,5 Mio für die Dauer von vier Jahren in vereinbarter Höhe zu investieren

Das Business Innovation and Investment Visum im Significant Investor Stream ist geeignet für Investoren, die bereit sind für die Gültigkeitsdauer des befristeten Visums einen Betrag von mindestens A$5 Millionen in Australien zu investieren (Mit Erhalt der Permanent Residency entfällt diese Verpflichtung). Durch das höhere Investment erhält der Antragsteller einige Erleichterungen im Vergleich zum Investor Stream. Bei Einhaltung aller Visumsauflagen kann nach 3 Jahren ein dauerhaftes Visum (Permanent Residency ) beantragt werden. 

Eine Altersgrenze gibt es hier nicht mehr und auch der Punktetest entfällt. Dieses Visum kann bis zu zweimal verlängert werden. Außerdem sind die Auflagen, wie lange sich der Antragsteller im Land aufgehalten haben muss, um eine Permanent Residency erwerben zu können, deutlich gelockert. Hier muss sich der Antragsteller nämlich nur 40 Kalendertage pro Jahr innerhalb der vier Jahre in Australien aufgehalten haben. Alternativ kann auch der Partner des Antragstellers diese Residenzpflicht erfüllen und muss sich hierfür mindestens 180 Kalendertage pro Jahr in Australien aufgehalten haben.

Voraussetzung für dieses Visum ist eine Nominierung entweder durch einen australischen Bundesstaat, in dem später auch die verabredete Investition zu erfolgen hat oder durch AUSTRADE.

Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:

  • Nominierung durch australischen Bundesstaat bzw. AUSTRADE
  • Bereitschaft mindestens A$5 Mio für vier Jahre zu investieren
  • Gesundheitscheck

Gültigkeit und wesentliche Auflagen:

  • Temporäres Visum für 5 Jahre mit Option auf den Erhalt einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis (frühestens nach 3 Jahren)
  • Verpflichtung mindestens A$5 Mio für die Dauer von vier Jahren in vereinbarter Höhe zu investieren
  • Im Falle des Sponsorship durch einen australischen Bundesstaat: Antragsteller hat die Absicht sich im nominierenden Bundesstaat niederzulassen

Hinweis: Der Zugang zu diesem Visum wurde im Juni 2018 leider für Erstantragsteller geschlossen und steht nur noch Antragstellern offen, die bereits über ein Investor Retirement Visum verfügen.

Für Investoren, die ihren Ruhestand oder einen Teil davon in Australien verbringen möchten, ist dieses temporäre Visum geeignet. Gegen eine Investitionszusage, deren Mindesthöhe davon abhängig ist, ob Sie sich im ländlichen Australien oder einer der Metropolen niederlassen möchten, können Sie ein solches Visum erhalten. Derzeit werden hier Investments in Höhe von $500,000 bzw. $750,000 verlangt. Voraussetzung ist das Sponsorship durch einen australischen Bundesstaat, in dem später auch die vorgeschriebene Investition zu erfolgen hat. Weiterhin gibt es Mindestwerte bezüglich Vermögen und jährlichem Nettoeinkommen, die zu überschreiten sind.

Da dieses Visum speziell für Personen gedacht ist, die sich zur Ruhe setzen möchten, ist hier ein Mindestalter von 55 Jahren vorgegeben. Antragsteller können ihre Partner mit in den Antrag aufnehmen (ohne Altersvorgaben), allerdings keine weiteren Familienangehörigen.

Bei diesem Visum handelt es sich um eine befristete Aufenthaltserlaubnis für max. 4 Jahre, die jeweils wieder um weitere 4 Jahre gegen vereinfachte Auflagen verlängert werden kann. Ein Zugang zu einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis ist über diesen Weg allerdings nicht möglich.

Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:

  • Über 55 Jahre
  • Sponsorship durch australischen Bundesstaat
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und Einkünfte
  • Bereitschaft, sich in einer vorher gewählten Region Australiens niederzulassen

Gültigkeit und wesentliche Auflagen:

  • Temporäres Visum für 4 Jahre
  • Bereitschaft, Vermögen nach Australien zu überführen
  • Begrenztes Arbeitsrecht (max. 40 Stunden in 14 Tagen)
  • Private Krankenversicherung erforderlich

Visa für Geschäftsreisende und kurzfristige berufliche Tätigkeiten

Sofern Sie nur kurze geschäftlich bedingte Aufenthalte in Australien planen, gibt es auch dafür passende Optionen. Die wesentliche Unterscheidung besteht darin, ob es sich um eine reine Geschäftsreise oder eine bezahlte Tätigkeit handelt.

Für reine Geschäftsreisen nach Australien ist oftmals ein Besuchervisum ausreichend. Sollten Sie beispielsweise für Recherchezwecke oder im Rahmen von geschäftlichen Verhandlungen oder Vertragsunterzeichnungen einreisen wollen, fällt dies in die Kategorie der Besuchervisa. Auch für die Teilnahme an Messen, Konferenzen oder Seminaren sind diese Visa geeignet, solange Sie kein Honorar für Ihre Teilnahme erhalten. Wenn Sie sich allerdings im Rahmen einer bezahlten Tätigkeit in Australien aufhalten möchten, ist jedoch eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Hierfür gibt es spezielle Visaklassen.

Für Unternehmen

Sie benötigen ein Visum für eine Geschäftsreise, Projektarbeit oder eine längerfristige Mitarbeiterentsendung? Nutzen Sie unseren Businessservice für Ihre australischen Visa.

Für EU-Bürger sowie Bürger eines Landes im Schengen Raum ist die Beantragung eines elektronischen Besuchervisums möglich. Dies ist die kostengünstigste und schnellste Variante für Geschäftsreisen.

Dieses Visum ist eine elektronische Einreisegenehmigung für touristische oder geschäftliche Besuche in Australien und ist für insgesamt ein Jahr (ab Ausstellungsdatum) gültig. Während dieser 12 Monate kann der Inhaber mehrfach nach Australien ein- und ausreisen und sich pro Einreise für maximal 3 Monate im Land aufhalten.

Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:

  • Gültiger Reisepass eines EU-Landes oder eines Landes des Schengen Raumes
  • Keine offenen Schulden gegenüber der australischen Regierung
  • Keine Aufhebung eines australischen Visums in der Vergangenheit
  • Visumsantrag ist außerhalb Australiens einzureichen

Gültigkeit und wesentliche Auflagen:

  • Temporäres Visum für max. 3-monatige Aufenthalte
  • Für private und geschäftliche Aufenthalte in Australien
  • Besuch von Kursen und Fortbildungen unter 3 Monaten
  • Keine Arbeitserlaubnis, daher nur eingeschränkte “business visitor activities” erlaubt, und zwar:
    • Allgemeine Geschäfts- und Arbeitsanfragen
    • Recherche, Verhandlung, Unterzeichnung oder Überprüfung von geschäftlichen Beziehungen und Verträgen
    • Aktivitäten im Rahmen eines offiziellen Regierungsbesuches
    • Teilnahme an Konferenzen, Messen oder Seminaren (sofern dafür keine Bezahlung erfolgt)
  • Reisen zum Zweck geplanter medizinischer Behandlungen sind ausgeschlossen

Dieses Visum ist verfügbar für Urlaubs- und Geschäftsreisende. Es richtet sich allerdings in erster Linie an Reisende, die keinen Pass besitzen, der für die Ausstellung einer elektronischen Einreisegenehmigung berechtigt oder wenn ein Aufenthalt von mehr als 3 Monaten am Stück geplant ist.

Das Besuchervisum ist für eine befristete Zeit gültig, während dieser sich der Inhaber als Besucher in Australien aufhalten darf. Die Gültigkeitsdauer sowie die Anzahl der erlaubten Ein- und Ausreisen kann je nach Reisezweck variieren. Zur Antragstellung für dieses Visum ist der Grund der Reise genau zu erläutern. Darunter fallen zum Beispiel die Nennung der Veranstaltungen, an denen man teilnehmen möchte oder auch die Kontaktdaten der Geschäftspartner, die man zu treffen beabsichtigt.

Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:

  • Gültiger Reisepass eines für dieses Visum berechtigten Landes
  • Gesundheitsnachweis oder Nachweis einer Auslandskrankenversicherung (abhängig von Herkunftsland und Alter des Antragstellers)
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Finanzierung des Besuches (auf Verlangen)
  • Nachweis, dass es sich um einen zeitlich befristeten Aufenthalt/Besuch handelt
  • Keine offenen Schulden gegenüber der australischen Regierung
  • Keine Aufhebung eines australischen Visums in der Vergangenheit
  • Es liegen keine schwerwiegenden Vorstrafen vor

Gültigkeit und wesentliche Auflagen:

  • Temporäres Visum für Aufenthalte zwischen 3 und 12 Monaten (je nach Reisezweck)
  • Für private und geschäftliche Aufenthalte in Australien
  • Besuch von Kursen und Fortbildungen unter 3 Monaten
  • Keine Arbeitserlaubnis, daher nur eingeschränkte “business visitor activities” erlaubt, und zwar:
    • Allgemeine Geschäfts- und Arbeitsanfragen
    • Recherche, Verhandlung, Unterzeichnung oder Überprüfung von geschäftlichen Beziehungen und Verträgen
    • Aktivitäten im Rahmen eines offiziellen Regierungsbesuches
    • Teilnahme an Konferenzen, Messen oder Seminaren (sofern dafür keine Bezahlung erfolgt)
  • Reisen zum Zweck geplanter medizinischer Behandlungen sind ausgeschlossen

Dieses Visum ermöglicht die Ausführung einer zeitlich befristeten und hochspezialisierten Arbeit in Australien. Hierfür gibt es unterschiedliche Zugangswege.

So können Sie dieses Visum beispielsweise im Rahmen einer Einladung zur Teilnahme an einer Veranstaltung, Konferenz oder Messe erhalten. Es ist aber auch geeignet für hochspezialisierte Arbeitskräfte, die über ein besonderes Fachwissen oder spezielle Kenntnisse verfügen. Diese Personen können im Zuge von Projekt- oder auch Montagearbeiten ein solches Visum erhalten.

Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:

  • Gültiger Reisepass
  • Besondere Qualifikation oder Berufserfahrung für die erforderliche Tätigkeit
  • Nachweis über die Notwendigkeit der Anwesenheit in Australien
  • Keine Absicht einer weiterführenden Beschäftigung in Australien
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Finanzierung des Besuches (auf Verlangen)
  • Keine offenen Schulden gegenüber der australischen Regierung
  • Keine Aufhebung eines australischen Visums in der Vergangenheit
  • Es liegen keine schwerwiegenden Vorstrafen vor
  • Visumsantrag ist außerhalb Australiens einzureichen

Gültigkeit und wesentliche Auflagen:

  • Temporäres Visum (i.d.R. für 3 Monate. Mit Begründung bis 6 Monate möglich)
  • Arbeitserlaubnis (beschränkt auf die dem Antrag zugrunde liegende Tätigkeit)