Neue Bestimmungen: Mithilfe beim Wiederaufbau zählt als specified work für Working Holiday Visa

Jeune homme sautant avec le drapeau australien
Angekündigt wurde es ja bereits vor einigen Wochen, nun wurde es endlich auch im australischen Einwanderungsrecht offiziell umgesetzt: Wer freiwillig beim Wiederaufbau der vom Buschfeuer betroffenen Regionen mithelfen will, kann dies als „specified work“ für das zweite beziehungsweise dritte Working Holiday Visum geltend machen. Wir erklären wie's funktioniert.

Wer ein weiteres Working Holiday Visum beantragen will, muss für einen vorgeschriebenen Zeitraum bestimmte zugelassene Arbeiten im ländlichen Australien verrichten, die sogenannte „specified work“. Während es sich bislang bei diesen Tätigkeiten nur um bezahlte Arbeit handeln durfte, ermöglichen die aktuellsten Änderungen in den Working Holiday Bestimmungen auch freiwilligen Helfern und Volunteers ganz neue Möglichkeiten. Denn die australische Regierung hat diesbezüglich einige interessante Änderungen eingeführt. Auslöser dafür sind die in manchen Regionen verheerenden Buschbrände in 2019 und 2020.

Bereits Mitte Februar verkündete die australische Regierung ein großangelegtes Förderpaket zum Wiederaufbau der Buschfeuer-Regionen. Teil dieses Paketes ist, dass Working Holiday Maker ab sofort die Möglichkeit haben, Arbeiten zum Wiederaufbau nach den verheerenden Buschbränden als „specified work“ für ein weiteres Working Holiday Visum geltend zu machen – selbst dann, wenn es sich dabei um unbezahlte Freiwilligenarbeit handelt. So soll den von den Buschfeuern teilweise massiv betroffenen Gemeinden geholfen werden, schnell wieder auf die Beine zu kommen.

Zu diesem Zweck wurde nun die bestehende Liste der Tätigkeiten der „specified work“, die zur Beantragung eines weiteren Work & Travel Visums berechtigen, entsprechend erweitert und durch Arbeiten zum Wiederaufbau nach den Buschfeuern, der „bushfire recovery work“ ergänzt. Diese neue Regelung gilt übrigens sowohl für das Working Holiday Visum (subclass 417) als auch für das Work & Holiday Visum (subclass 462).

Was fällt unter den Begriff „bushfire recovery work“

Unter den Begriff „bushfire recovery work“ fallen Arbeiten, welche die vom Buschfeuer betroffene Regionen aktiv beim Wiederaufbau nach den Bränden unterstützen. Dies beinhaltet ausdrücklich auch unbezahlte Freiwillgenarbeit (Volunteering) und deckt folgende Bereiche ab:

  • Bauarbeiten: Abriss von Gebäuden, Rodungen und Erdbewegung, Bau- oder Renovierungsarbeiten und Reparatur von Gebäuden, einschließlich Straßen, Fußwegen, Brücken, Parkplätzen, Zäunen, Eisenbahnen, Dämmen, Bewässerungssystemen, Abwasser- und Regenwasserentwässerungssystemen.
  • Arbeiten in der Landwirtschaft.
  • Arbeiten im Zusammenhang mit der Wiederherstellung und Instandsetzung von Land, Eigentum, Nutztieren oder Wildtieren.
  • Hilfsdienstleistungen und Unterstützung für Menschen, die in den betroffenen Gebieten leben, arbeiten oder freiwillig arbeiten.

Allerdings muss man hier auch auf den Zeitraum achten, in dem die oben beschriebenen Tätigkeiten ausgeführt wurden. Denn für ein weiteres Working Holiday Visum gelten ausdrücklich nur Arbeiten, die ab dem 31. Juli 2019 ausgeführt wurden. Alle früheren Tätigkeiten dürfen zu diesem Zweck nicht berücksichtigt werden.

In diesen Regionen kann die Katastrophenhilfe geleistet werden

Um die von den letzten Buschfeuern besonders betroffenen Gemeinden gezielt zu unterstützen, wird die „bushfire recovery work“-Regelung nur auf die besonders betroffenen Regionen begrenzt. Hierfür wurden für die Bundesstaaten New South Wales, Victoria, South Australia und Tasmanien bestimmte betroffene Gemeinden bestimmt und festgelegt. Darüber hinaus wurde das gesamte Australian Capital Territory, der Bundesstaat um die Hauptstadt Canberra, als besonders betroffene Region festgelegt.

Folgende Gemeinden fallen unter die neue Regelung:

New South Wales:

Armidale, Ballina, Bega Valley, Bellingen, Blue Mountains, Byron, Central Coast, Cessnock, Clarence Valley, Coffs Harbour, Cootamundra-Gundagai, Eurobodalla, Glen Innes Severn, Goulburn Mulwaree, Gwydir, Greater Hume, Hawkesbury, Inverell, Kempsey, Ku-ring-gai, Kyogle, Lake Macquarie, Lismore, Lithgow, Mid Coast, Mid-Western, Muswellbrook, Nambucca, Narrabri, Oberon, Penrith, Port Macquarie-Hastings, Queanbeyan-Palerang, Richmond Valley, Shoalhaven, Singleton, Snowy Monaro, Snowy Valleys, Sutherland, Tamworth, Tenterfield, Tweed, Upper Hunter, Upper Lachlan, Uralla, Walcha, Wagga Wagga, Wingecarribee, Wollondilly

Victoria:

Alpine, Ararat, Ballarat, East Gippsland, Falls Creek, Glenelg, Golden Plains, Greater Bendigo, Indigo, Mansfield, Mount Buller, Mount Hotham, Mount Stirling, Moyne, Northern Grampians, Pyrenees, Southern Grampians, Strathbogie, Towong, Wangaratta, Wellington, Wodonga

Queensland:

Bundaberg, Gladstone, Gold Coast, Gympie, Ipswich, Livingstone, Lockyer Vallev, Noosa, Redland, Scenic Rim, Somerset, Southern Downs, Sunshine Coast, Toowoomba

South Australia:

Adelaide Hills, Coorong, Kangaroo Island, Kingston, Lower Eyre Peninsula, Mid Murray, Mount Barker, Murray Bridge, Playford, Southern Mallee and Yorke Peninsula

Tasmanien:

Break O’Day, Central Highlands and Southern Midlands

Australian Capital Territory:

Gesamtes Gebiet

Lockerungen bei der 6-Monatsbegrenzung für „bushfire recovery work“

Grundsätzlich gilt für Inhaber eines Working Holiday Visums, dass man ohne ausdrückliche Genehmigung durch die australischen Behörden nur für maximal sechs Monate für ein und denselben Arbeitgeber tätig sein darf. Ausnahmen hiervon gibt es nur in sehr beschränkten Fällen. Eine dieser Ausnahmen ist nun auch die bushfire recovery work. Diese Tätigkeit darf man bis zu 12 Monate ausüben, ohne vorab eine schriftliche Erlaubnis einholen zu müssen.   

Nachweispflicht bei der Beantragung

Auch wenn im Falle von Freiwilligenarbeit bei der Beantragung des nächsten Working Holiday Visums keine Gehaltsbescheinigungen vorgelegt werden können, muss man dennoch mittels geeigneter Unterlagen nachweisen, dass man die zugelassenen Arbeiten tatsächlich abgeleistet hat. Dies ist eine der Voraussetzungen für ein weiteres Visum, weshalb dieser Punkt keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Man sollte deshalb genau darauf achten, sich vom Arbeitgeber oder der Organisation, für die man tätig war, auch eine entsprechende schriftliche Bestätigung der Tätigkeiten, die man verrichtet hat, ausstellen zu lassen. Darauf sollten in jedem Fall der eigene Name, der Name des Arbeitgebers, die Dauer der Beschäftigung sowie der Umfang (geleistete Stunden über die Beschäftigungsdauer) festgehalten werden. Darüber hinaus müssen die verrichteten Tätigkeiten nachvollziehbar sein genauso wie die Region, in der man diese Arbeiten verrichtet hat. Nur so lassen sich später unangenehme Überraschungen und Probleme bei der Beantragung eines weiteren Working Holiday Visums vermeiden.

Für alle, die mit Sorge die Bilder der letzten Buschbrände in den Nachrichten verfolgt haben und das Bedürfnis haben zu helfen, bieten diese aktuellen Änderungen eine interessante Möglichkeit zu unterstützen und aktiv zu werden. Sowohl im Bereich der Pflege und Betreuung verletzter Wildtiere, im Wiederaufbau der Landwirtschaft als auch für die Unterstützung der betroffenen Bevölkerung werden händeringend freiwillige Helfer gesucht. Möchten Sie also mit anpacken, beraten wir Sie gerne und kümmern uns um das passende Visum.

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