Das zweite Working Holiday Visum

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Bist du zurzeit auf Work & Travel in Australien und möchtest deinen Aufenthalt um ein weiteres Jahr verlängern? Hattest du kürzlich ein australisches Working Holiday Visum und willst noch einmal wieder dorthin zurück? Dann solltest du in jedem Fall über ein zweites Working Holiday Visum nachdenken.

Das Working Holiday Visum (subclass 417) ist ein für 12 Monate gültiges Visum für Personen zwischen 18 und 30 Jahren, die nicht nur in Australien Urlaub machen, sondern dort auch arbeiten wollen. Dieses Visum, das zu dem Zweck eingeführt wurde um den kulturellen Austausch zwischen Australien und anderen teilnehmenden Ländern anzuregen und die internationalen Beziehungen Australiens zu stärken, kann eigentlich nur einmal im Leben gewährt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen allerdings ist ein zweites Working Holiday Visum möglich.

Hier findest du alles, was du in Sachen Voraussetzungen und Beantragung deines zweiten Working Holiday Visums (subclass 417) wissen musst, von den formalen Anforderungen und Auflagen über die erforderlichen Unterlagen und Nachweise bis hin zu teuren Fehlern, die man lieber vermeiden sollte.

Formale Anforderungen für die Beantragung eines zweiten Working Holiday Visums

Um ein sog. Second Year Working Holiday Visum beantragen zu können, musst du folgendes erfüllen:

  • Einhaltung aller Bedingungen und Auflagen des ersten Working Holiday Visums
  • Gültiger Reisepass eines der für das Visum zugelassenen Länder
  • Nicht mehr als ein australisches Working Holiday Visum in der Vergangenheit
  • Beschäftigung in bestimmten zugelassenen Arbeiten (sog. „specified work“) für mind. 3 Monate in den ländlichen Gebieten Australiens während des ersten Work & Travel Aufenthaltes (mehr Informationen siehe unten)
  • Antragstellung vor dem 31. Geburtstag (ausschlaggebend ist hierbei der Tag der Antragstellung, nicht der Tag der Visumsgenehmigung)

Was ist „specified work“ und warum muss ich das machen?

Eine entscheidende Bedingung für die Gewährung eines Second Year Working Holiday Visums ist, dass man während seines ersten Working Holiday Visums für mindestens drei Monate im ländlichen Australien in zugelassenen Tätigkeiten (sog. „specified work“) gearbeitet haben muss.

Aber was heißt das genau?

Um dieses Kriterium zu erfüllen, sind einige Dinge zu beachten, wie zum Beispiel in welchen Branchen man arbeiten kann, welche Tätigkeiten man dabei ausführen muss und welche Gebiete genau als „regional Australia“ gelten.

Branchen, in denen man seine „specified work“ leisten kann, sind Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Perlenzucht, Bergbau und Baugewerbe.

Tätigkeiten, die für ein zweites Visum berechtigen, sind genau festgelegt und beinhalten zum Beispiel Farmwork, Erntehilfe auf Obst- und Gemüsebaubetrieben, Baumfällarbeiten in Plantagen, Bohrarbeiten in Minen oder auch Montage- und Installationsarbeiten auf dem Bau.

Als „regional Australia“ werden die ländlichen Gegenden Australiens bezeichnet. Um für ein weiteres Jahr Work & Travel in Frage zu kommen, muss man seine „specified work“ in einer dieser ländlichen Gegenden verrichten. Dazu zählen das Northern Territory, South Australia, Tasmanien sowie bestimmte Postleitzahlengebiete in den anderen Bundesstaaten.

Nähere Informationen zur „specified work“ sowie einer Liste aller Gegenden, die als „regional Australia“ gelten, gibt es auf unserer Informationsseite zum zweiten Working Holiday Visum.

Wie berechne ich die 88 Tage für mein zweites Working Holiday Visum?

Um für ein zweites Working Holiday Visum berechtigt zu sein, musst du für mindestens drei Monate, genauer gesagt 88 Tage branchenübliche Vollzeitarbeit in einer der oben beschriebenen Tätigkeiten geleistet haben.

Dabei ist es nicht entscheidend, ob du deine 88 Tage zugelassene Arbeit am Stück oder für ein und denselben Arbeitgeber absolviert hast. Du kannst diese genauso gut auf mehrere Etappen sowie auf mehrere Arbeitgeber aufteilen. Somit hast du etwas Gestaltungsspielraum und verschiedene Optionen zur Auswahl, wie z.B:

  • Vollzeit über einen Zeitraum von 3 Monaten arbeiten
  • Teilzeit über einen entsprechend längeren Zeitraum arbeiten
  • Vollzeit oder Teilzeit über mehrere kurze Abschnitte arbeiten

Entscheidend ist lediglich, dass du in Summe mind. 88 Tage auf Vollzeitniveau gearbeitet hast. Teilzeitarbeit muss also entsprechend umgerechnet werden.

Darf ich Wochenenden, Feiertage oder Krankheitstage in die 88 Tage miteinrechnen?

Generell dürfen Tage, die vom Arbeitgeber nicht bezahlt werden auch nicht in die Berechnung der 88 Tage mit aufgenommen werden. Deshalb sollte man genau darauf achten, was im Arbeitsvertrag steht und wie die allgemeinen, branchenüblichen Regelungen sind. Hast du beispielsweise einen Arbeitsvertrag als Arbeiter auf einer Milchviehfarm, der besagt, dass du nach branchenüblichen Bedingungen über drei Monate in Vollzeit angestellt bist, darfst du Wochenenden, Feiertage und Krankheitstage miteinrechnen, da du in dieser Zeit von deinem Arbeitgeber bezahlt wirst.
Hast du dagegen einen Aushilfsjob als Fruit Picker und wirst nicht nach Tagen, sondern nach Pflückmenge bezahlt, dann darfst du nur die Tage ansetzen, die du tatsächlich gearbeitet hast. Krankheitstage, freie Wochenenden, oder Tage, an denen das Wetter zu schlecht war um ernten zu können werden vom Arbeitgeber nicht bezahlt und dürfen somit auch nicht mitangesetzt werden.
Im Zweifel ist es empfehlenswert lieber ein paar Tage dranzuhängen um auf Nummer sicher zu gehen und keine Ablehnung des zweiten Working Holiday Visums zu riskieren.

Wie viele Stunden pro Tag muss ich arbeiten?

Ein Vollzeit-Arbeitstag geht in der Regel über 7-8 Stunden, kann aber je nach Branche variieren. Damit deine Arbeit auch wirklich als zugelassene Vollzeitarbeit anerkannt wird, musst du mindestens genauso viele Stunden pro Tag leisten wie in der jeweiligen Branche üblich. Lange Arbeitstage und Überstunden dürfen nicht als zusätzliche Tage angerechnet werden.

Muss ich zwingend gegen Bezahlung arbeiten oder geht auch Freiwilligenarbeit?

Wenn du deine „specified work“ nach dem 01.12.2015 geleistet hast, dann muss es sich zwingend um angemessen bezahlte Arbeit handeln (d.h. branchenüblicher Mindestlohn) und entsprechend mit Gehaltsnachweisen belegt werden. Falls du diese Tätigkeiten allerdings vor dem 01.12.2015 geleistet hast, darfst du auch Freiwilligenarbeit ansetzen.

Warum sollte ich solche Arbeiten überhaupt machen?

Mal ganz davon abgesehen, dass du damit ein weiteres Jahr Work & Travel in Australien machen kannst, bringt diese Arbeit, ganz egal ob Farmwork oder welche Art der Arbeit auch immer, andere Vorteile mit sich. Es ist eine fantastische Möglichkeit etwas Neues zu lernen, zusammen mit Australiern zu arbeiten und gleichzeitig gutes Geld zu verdienen. Der Mindestlohn liegt derzeit bei A$18,29 pro Stunde und kann je nach Branche auch noch höher ausfallen.

Offizielle Dokumente, die für ein zweites Working Holiday Visum nötig sind.

Wenn du ein Second Year Visum beantragen willst, musst du einige Dokumente und Nachweise haben und diese auf Verlangen vorlegen um zu beweisen, dass du die oben beschriebenen Voraussetzungen auch tatsächlich erfüllst. Um Probleme und Verzögerungen zu vermeiden, solltest du darauf vorbereitet sein und alles bereit haben, bevor du das Visum beantragst.

Neben den Dingen, die du bereits für dein erstes Working Holiday Visum benötigt hast, brauchst du einen Nachweis für deine drei Monate „specified work“, beispielsweise in Form von Gehaltsnachweisen (pay slips), optional auch ein ausgefülltes Employment Verification Form 1263. Achte darauf, dass diese Unterlagen von deinem Arbeitgeber ausgestellt sein müssen.

Sei nicht unvorsichtig beim Thema Arbeitsnachweise!

In beinahe allen Onlineforen zu Australien, in denen sich Leute über Working Holiday Visa austauschen, findet man Einträge von Leuten, die damit angeben, dass sie ihr zweites Working Holiday Visum bekommen haben ohne auch nur einen Tag Farmwork gemacht zu haben oder lediglich einen Bruchteil. Einige behaupten, ihre Arbeitgeber für das Fälschen von Arbeitsnachweisen bezahlt zu haben. Andere dagegen erzählen stolz, dass sie einfach etwas Erfundenes angegeben oder darüber gelogen haben wie viel sie tatsächlich gearbeitet haben. Viele geben auch anderen den Rat einfach die Unterlagen von Freunden oder anderen Backpackern zu nehmen und im eigenen Antrag anzugeben.

Davon kann man jedoch nur abraten, denn wird man von den australischen Behörden dabei erwischt, kann das verheerende Konsequenzen haben. Die Strafen, die in so einem Fall drohen sind:

  • Aberkennung des Visums (Visa Cancellation)
  • Abschiebung aus Australien
  • Verhängung einer mehrjährigen sog. Exclusion Period (keine Antragstellung auf ein australisches Visum ist mehr möglich)
  • Negative Visa-Historie (die Aberkennung eines Visums muss bei künftigen Anträgen auf ein Visum immer offengelegt werden, nicht nur bei australischen Visa)
  • Strafrechtliche Verfolgung

Zudem ist diese Art des Betruges zwischenzeitlich im Fokus der australischen Behörden. Vom Department of Home Affairs wurde eine Task Force ins Leben gerufen, die sich mit Working Holiday Visa Betrug beschäftigt und überprüft, ob Antragsteller die Voraussetzungen tatsächlich erfüllen, alle Angaben wahrheitsgemäß und plausibel sind und somit in Einklang mit dem australischen Einwanderungsrecht sind.

Antragsteller für ein Second Year Working Holiday Visum sollten sich dessen bewusst sein und sich nicht zu falschen Angaben hinreißen lassen. Denn dies ist kein Kavaliersdelikt, sondern schlicht und einfach Betrug. Die Konsequenzen, die drohen, sind schwerwiegend und weitreichend und sind das Risiko definitiv nicht wert.

Bereit loszulegen?

Bist du bereit und startklar für ein fantastisches zweites Jahr als Backpacker in Australien mit seinem großartigen Wetter und entspannten und freundlichen Leuten? Dann solltest du das Second Year Working Holiday Visum ins Auge fassen. Stelle aber sicher, dass du die Voraussetzungen erfüllst und die notwendigen Belege dafür hast. Denn dann steht einer Antragstellung nichts mehr im Wege.

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