FAQ - Besucher- und Touristenvisa

Häufige Fragen rund ums Thema australische Visitor Visa

Voraussetzungen für ein australisches Visitor Visum

Ja. Um nach Australien einreisen zu können, braucht man ein entsprechendes Visum, wie das eVisitor Visum oder ein ETA, welches es einem ermöglicht, sich für 3 Monate als Besucher im Land aufzuhalten.

Ausführliche Informationen gibt es auf unserer Informationsseite zu australischen Besuchervisa.

Für Passinhaber aus mehr als 30 europäischen Ländern, einschließlich aller EU Mitgliedstaaten, sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstadt ist ein elektronisches Besuchervisum, das sog. eVisitor Visum ausreichend, welches in der Regel unkompliziert und schnell zu erhalten ist. Mit diesem Visum kann man sich bis zu 3 Monate am Stück in Australien aufhalten.

Möchte man länger in Australien bleiben als nur 3 Monate oder hat man einen Reisepass eines nicht berechtigten Landes, so muss ein vollwertiges Besuchervisum, das sog. Visitor Visum beantragt werden, für das eine umfangreichere Antragsprüfung erforderlich ist.

Mehr dazu finden Sie auf unserer Informationsseite zu Besuchervisa.

Ein eVisitor Visum wird für max. 3 Monate ausgestellt und ermöglicht keine längeren Aufenthalte. Sollten Sie länger als Tourist oder Besucher in Australien bleiben wollen, müssen Sie ein Visitor Visum beantragen und genaue Angaben zur Dauer sowie den Gründen des Aufenthaltes machen. Die Entscheidung, ob ein längerer Aufenthalt möglich ist, obliegt den zuständigen australischen Behörden.

Voraussetzung für das eVisitor Visum ist u.a. ein Reisepass eines dafür berechtigten Landes, wie z.B. Deutschland, Österreich, Schweiz. Beim Visitor Visum gibt es bezüglich der Staatsangehörigkeit keine Einschränkungen.

Mehr dazu finden Sie auf unserer Informationsseite zu Besuchervisa.

Das liegt bei Ihnen. So lange Sie darauf achten, dass diese Visa eine Gültigkeit von max. 12 Monaten (ab Ausstellung) haben, können Sie das flexibel handhaben. Generell ist es allerdings sinnvoll, das Visum vor einer Reisebuchung zu beantragen, um das Risiko zu vermeiden, bereits eine Buchung getätigt zu haben und am Ende ohne Visum dazustehen. Denn ein fehlendes Visum berechtigt in der Regel nicht zu einem kostenfreien Reiserücktritt.

Der Antrag kann dann abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen für das entsprechende Visum nicht erfüllt werden oder auf Nachfragen und Nachforderungen von Seiten des Department of Home Affairs nicht fristgerecht reagiert wird.

Mehr zu den Voraussetzungen gibt es auf unserer Informationsseite zu Besuchervisa.

Ein eVisitor Visum ist ab dem Tag der Ausstellung für insgesamt 12 Monate gültig. In dieser Zeit können Sie mehrfach nach Australien ein- und wieder ausreisen und sich jeweils für max. 3 Monate im Land aufhalten.

Bei einem Visitor Visum kann dies abweichen. Ein solches Visum kann für einen Zeitraum von 3-12 Monaten gewährt werden, je nach Reisezweck und Voraussetzungen des Antragstellers.

Beantragung eines Visitor Visums und Generelles zum Ablauf

Das eVisitor Visum wird in der Regel innerhalb von 1-2 Werktagen bearbeitet und ausgestellt. Ein Visitor Visum dagegen kann deutlich länger dauern. Hier sind Bearbeitungszeiten von 2 Werktagen bis mehreren Monaten möglich (je nach Reisezweck und persönlichen Voraussetzungen).

Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall mit der Beantragung des Visums nicht zu lange zu warten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Ein Personalausweis ist kein gültiges Reisedokument. Deshalb ist für die Beantragung eines Visitor Visums zwingend ein gültiger Reisepass erforderlich.

Nein. Die Einsendung von Original Passdokumenten ist nicht nötig. Das Visum wird in Verbindung mit Ihrer Passnummer elektronisch gespeichert und nicht mehr wie früher in den Reisepass geklebt oder gestempelt. 

Für ein eVisitor Visum reichen in der Regel die Angaben im Online Formular aus. Allerdings können in manchen Fällen vom Department of Home Affairs weitere Nachweise angefordert werden, die entsprechend vorgelegt werden müssen. Dies kann beispielsweise ein Scan des Reisepasses sein.

Bei einem Visitor Visum dagegen müssen ergänzende Angaben gemacht und/oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden. Will man z.B. länger als 3 Monate in Australien bleiben um Freunde oder Familie zu besuchen oder Geschäftsbesuche zu absolvieren, so müssen beispielsweise Angaben zur Reiseplanung gemacht werden, Kontaktdaten der Personen, die man besuchen möchte, angegeben werden usw.

Sie erhalten eine sogenannte IMMI Grant Notice per E-Mail. Dieses Visum ist elektronisch mit Ihren Reisepassdaten verknüpft und kann so leichter und unkomplizierter von den Einwanderungsbehörden geprüft und nachvollzogen werden. Ein Postversand oder ein Label im Pass ist nicht erforderlich. Sie brauchen für die Einreise somit lediglich Ihren Reisepass.

Da Ihr Visum elektronisch mit Ihren Reisepassdaten verknüpft ist, müssen die neuen Passdaten dem Department of Home Affairs mitgeteilt werden. Ansonsten gibt es Probleme bei der Einreise.
Als Visapath Australia Kunde übernehmen wir die Mitteilung gerne für Sie. Eine kurze E-Mail mit einem Bild oder Scan des neuen Passes reicht.

Hat sich an den Angaben, die dem Visumsantrag zugrunde liegen etwas geändert, so muss dies dem Department of Home Affairs zwingend mitgeteilt werden.
Als Visapath Australia Kunde übernehmen wir die Mitteilung gerne für Sie. 

Auflagen und Berechtigungen eines Visitor Visums

Ein eVisitor Visum ist ab dem Tag der Ausstellung für insgesamt 12 Monate gültig. In dieser Zeit können Sie mehrfach nach Australien ein- und wieder ausreisen und sich jeweils für max. 3 Monate im Land aufhalten.

Bei einem Visitor Visum kann dies abweichen. Ein solches Visum kann für einen Zeitraum von 3-12 Monaten gewährt werden, je nach Reisezweck und Voraussetzungen des Antragstellers.

Während der Gültigkeitsdauer des eVisitor Visums können Sie Australien verlassen und wieder einreisen.

Wenn Sie ein Visitor Visum haben, hängt dies von Ihren jeweiligen Visumsbedingungen Ihres Visa Grant ab.

Sofern Sie als Inhaber eines solchen Visums keiner bezahlten Tätigkeit in Australien nachgehen, können Sie dieses Visum für Ihre Geschäftsreise nach Australien verwenden.

Beachten Sie allerdings, dass es sich bei Ihrer Geschäftsreise nur um eine sog. “Business Visitor Activity” handeln darf. Darunter fallen: 

  •  Allgemeine Geschäfts- und Arbeitsanfragen
  • Recherche, Verhandlung, Unterzeichnung oder Überprüfung von geschäftlichen Beziehungen und Verträgen
  • Aktivitäten im Rahmen eines offiziellen Regierungsbesuches
  • Teilnahme an Konferenzen, Messen oder Seminaren (sofern dafür keine Bezahlung erfolgt)

Nein. Ein Touristen– oder Besuchervisum ist keine Arbeitserlaubnis. Somit dürfen Sie als Inhaber eines solchen Visums keiner bezahlten Tätigkeit in Australien nachgehen.

Es kann lediglich für die Pflege oder Anbahnung von Geschäftsbeziehungen oder zur Teilnahme an Messen, Tagungen oder Konferenzen genutzt werden. Darunter fallen gem. Gesetzesdefinition:

  • Allgemeine Geschäfts- und Arbeitsanfragen
  • Recherche, Verhandlung, Unterzeichnung oder Überprüfung von geschäftlichen Beziehungen und Verträgen
  • Aktivitäten im Rahmen eines offiziellen Regierungsbesuches
  • Teilnahme an Konferenzen, Messen oder Seminaren (sofern dafür keine Bezahlung erfolgt)

Ja. Als Inhaber eines Touristen- oder Besuchervisums können Sie bis zu 3 Monate studieren, an einem Kurs oder einer Fortbildung teilnehmen.

Neben der Auflage der max. Studiendauer können vom Department of Home Affairs noch weitere Dinge zur Auflage gemacht werden, wenn diese für notwendig erachtet werden. Dies kann beispielsweise der verpflichtende Nachweis einer privaten Krankenversicherung sein.

Probleme bei der Antragstellung oder Einreise nach Australien

Die australischen Einreisebestimmungen sind sehr strikt und detailliert. Genaue Angaben hierzu finden Sie auf unserer Seite zu den australischen Einreisebestimmungen

Bei Vorstrafen ist die Beantragung eines eVisitor Visums nicht möglich. Hier muss ein Visitor Visum beantragt und den australischen Behörden weitere Informationen zum Sachverhalt gegeben werden. Ob das Visum anschließend gewährt wird, ist eine Einzelfallentscheidung.

Sollten Sie in unserem Formular Angaben gemacht haben, die nicht mit Ihrem Reisepass übereinstimmen, kann Ihnen im schlimmsten Fall die Einreise verweigert werden. Achten Sie deshalb bitte sehr genau auf korrekte Angaben, die Sie ausschließlich Ihrem Reisepass entnehmen.

In manchen Fällen kann es vorkommen, dass Kunden unsere E-Mail Nachrichten und somit auch ihr gültiges Visum nicht erhalten, da diese in den Spam Ordner geraten. Bitte überprüfen Sie deshalb regelmäßig Ihren Spam Ordner oder nehmen Sie uns in Ihre Kontakte auf.

Ohne ein gültiges Visum ist die Einreise nach Australien leider nicht möglich.

Wir empfehlen deshalb in jedem Fall, das Visum früh genug und mit ausreichend Vorlauf zu beantragen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Hat sich an den Angaben, die dem Visumsantrag zugrunde liegen etwas geändert, so muss dies dem Department of Home Affairs zwingend mitgeteilt werden. Das kann beispielsweise ein neuer Reisepass oder auch eine Namensänderung sein.

Als Visapath Australia Kunde übernehmen wir die Mitteilung gerne für Sie. 

In diesem Fall stimmen die Daten im Visum nicht mit den Angaben im Pass überein. Die Folge kann sein, dass für Ihren Reisepass kein gültiges Visum existiert und Sie unter Umständen den Flug nach Australien nicht antreten dürfen bzw. Ihnen die Einreise nach Australien verwehrt wird. 
Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass Ihre Angaben richtig und vollständig sind, um unnötigen Ärger zu vermeiden. 

Dass vom Department of Home Affairs Rückfragen zu Visumanträgen gestellt oder ergänzende Unterlagen und Erläuterungen gefordert werden, kommt vor.
Als Visapath Australia Kunde unterstützen wir Sie hierbei. Wir kümmern uns um eventuelle Rückfragen des Departments und beraten und unterstützen Sie hinsichtlich der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen und Nachweise. 

Fragen zum Service von Visapath Australia

Ein Registered Migration Agent ist jemand, der die erforderlichen Voraussetzungen und Zulassungen hat, um zum Thema australische Visa beraten zu dürfen, sowie Antragsteller gegenüber dem australischen Department of Home Affairs zu vertreten.
Mit anderen Worten: Ein Migration Agent ist ein Experte in australischem Einwanderungsrecht und somit ein kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner und Ratgeber.

Unser Team aus registrierten Migration Agents übernimmt die Antragstellung für das Visum für Sie, kümmert sich schnell und kompetent um die Durchsicht und Bearbeitung und ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner zu diesem Thema. Ein Migration Agent kann kein Visum versprechen oder Einfluss auf die Bearbeitungsgeschwindigkeit der Behörden nehmen. Aber als Experte in diesem Feld hilft ein Migration Agent, den Prozess für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, Problemfelder im Vorfeld zu besprechen und mögliche Lösungen zu erarbeiten um am Ende das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Als registrierte Migration Agents sind wir an die hohen Standards des Code of Conduct für australische Migration Agents gebunden. Diese können Sie auch im Verbraucherleitfaden nachlesen.

Wir sind Experten auf dem Gebiet australischer Visa und kennen die möglichen Problemfelder und Fallstricke in diesem Zusammenhang. Sie profitieren also von unserer Erfahrung und Professionalität. Denn wir sehen uns Ihre Daten genau durch und halten auch mit Ihnen Rücksprache um Probleme weit möglichst zu umgehen oder einfach zu lösen. Nicht nur unser online Formular ist komplett auf deutsch, was die Antragstellung einfach und unkompliziert macht, auch die weitere Kommunikation zwischen Ihnen und uns erfolgt ausschließlich auf deutsch.

Mehr Informationen hierzu gibt es auf unserer Bestellseite.

Sie füllen einfach unser online Formular aus und geben uns Ihre Reisepassdaten (wahlweise können Sie auch schnell und einfach ein Reisepassfoto hochladen und sich lästiges Eintippen sparen). Zum Schluss wählen Sie Ihre bevorzugte Bezahloption aus. Wir sehen uns anschließend Ihre Angaben durch und reichen daraufhin Ihren Visumsantrag schnell und zuverlässig beim Department of Home Affairs ein. Falls uns Fehler oder Unstimmigkeiten auffallen, halten wir zuvor noch einmal mit Ihnen Rücksprache (per E-Mail oder auch telefonisch). Außerdem kümmern wir uns um Rückfragen der australischen Behörden und halten Sie auf dem Laufenden über den Stand der Bearbeitung. Sobald Ihr Visum genehmigt wurde, erhalten Sie dieses direkt per E-Mail.

Im Preis inbegriffen ist nicht nur die Einreichung Ihres Visumantrages beim australischen Department of Home Affairs, sondern auch die Durchsicht und Prüfung Ihrer Unterlagen und Angaben in unserem Fragebogen sowie ggf. Rücksprache mit Ihnen. Außerdem kümmern wir uns um Rückfragen der australischen Behörden und leiten Ihnen Ihr Visum nach Genehmigung per E-Mail weiter.

Sie bezahlen den Gesamtbetrag in Euro. Als Bezahloptionen bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten:

  • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
  • Paypal

Sie können dies am Ende des online Formulars auswählen.

Wir stellen Ihnen einen erfahrenen deutschsprachigen Migration Agent zur Seite, der Ihr fester Ansprechpartner für alle Ihre Fragen ist. Wir stehen Ihnen per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung.

Online Visaservice für Australien

Ob Touristenvisum für bis zu 12 Monate oder Working Holiday Visum. Nutzen Sie unseren unkomplizierten und deutschsprachigen Onlineservice
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Visahilfe - Beratung bei Problemen mit dem selbst gestellten Visumsantrag

Visapath Australia Experten unterstützen Sie bei Problemen mit dem selbst gestellten Visumantrag: Nachfragen, s56 Request und abgelehnte Visumsanträge