Lange war unklar, ob die australische Regierung Reisenden entgegenkommen wird, die aufgrund des COVID-bedingten Einreiseverbots beeinträchtigt waren. Nun gibt es endlich gute Neuigkeiten für alle Betroffenen. Die australische Regierung hat heute Erleichterungen für bestimmte befristete Visaklassen verkündet. Für welche Visa man nun eine Rückerstattung der bezahlten Visa Application Charge beantragen kann und wem die staatliche Visumgebühr bei einem neuen Antrag erlassen wird, haben wir hier zusammengestellt.
Working Holiday/ Work & Holiday Visum
Für Work & Traveller, die nicht nach Australien einreisen konnten oder ihren Aufenthalt frühzeitig abbrechen mussten, soll es bestimmte Erleichterungen geben. Dies betrifft sowohl das Working Holiday Visum (subclass 417) als auch das Work & Holiday Visum (subclass 462). Folgendes ist derzeit bekannt:
Kostenrückerstattung für Working Holiday Maker über der Altersgrenze
Diejenigen, die aufgrund der Altersgrenze für kein weiteres Working Holiday Visum in Frage kommen (also zwischenzeitlich 31 Jahre alt geworden sind), können eine Rückerstattung der bezahlten Visa Application Charge beantragen. Dies ist möglich, wenn ALLE der folgenden Kriterien zutreffen:
- Das Visum wurde vor dem 20.03.2020 genehmigt; und
- Der Inhaber des Visums ist entweder nicht nach Australien eingereist oder hat Australien zwischen 20.03.2020 und 31.12.2021 verlassen und ist mit dem Visum nicht mehr nach Australien zurückgekehrt; und
- Der Gültigkeitszeitraum des Visums ist zwischen 20.03.2020 und 31.12.2021 abgelaufen (oder das Visum wurde auf persönlichen Antrag des Inhabers annulliert); und
- Seitdem wurde kein weiteres Working Holiday (subclass 417) oder Work & Holiday (subclass 462) Visum beantragt; und
- Ein erneutes Working Holiday (subclass 417) oder Work & Holiday (subclass 462) Visum kann aufgrund des Erreichens der Altersgrenze nicht mehr beantragt werden.
Die Rückerstattung der Visumgebühr muss bis spätestens 31.12.2022 beantragt werden.
Kostenlose Neubeantragung des Working Holiday Visums, auch ohne „Specified Work“ (Update 28. Juni 2021)
Alle anderen Working Holiday Maker, die ihren Aufenthalt frühzeitig abbrechen mussten oder wegen der Einreisebeschränkungen gar nicht erst antreten konnten, wird bei einer erneuten Beantragung des Working Holiday Visums die Visa Application Charge erlassen (eine Rückerstattung der bezahlten Gebühren wurde für dies Personengruppe bislang leider nicht in Aussicht gestellt).
Wer also das genehmigte Working Holiday Visum gar nicht nutzen konnte, kann also das Visum noch einmal gebührenfrei beantragen. Wer mit dem Working Holiday Visum eingereist ist, aber den Aufenthalt frühzeitig abbrechen musste, muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Das ursprüngliche Visum wurde vor dem 20.03.2020 genehmigt und
- war am 20.03.2020 noch gültig (d.h. es ist nicht bereits vorher abgelaufen) und
- der Visumsinhaber ist mit diesem Visum spätestens am 20.03.2020 nach Australien eingereist und
- hat Australien vor Ablauf des Visums wieder verlassen und ist seitdem nicht wieder nach Australien zurückgekehrt und
- der Gültigkeitszeitraum des Visums läuft spätestens am 31.12.2021 ab (oder es wurde auf persönlichen Antrag des Inhabers annulliert)
Treffen alle dieser Kriterien zu, kann zwischen 1. Juli 2021 und 31. Dezember 2022 ein erneutes Working Holiday Visum ohne nochmalige Zahlung der Visa Application Charge beantragt werden.
Wichtig: Dies gilt auch, wenn man während der Zeit in Australien keine oder nicht ausreichend „Specifed Work“ (z.B. Farmwork) gemacht hat. Also auch wer keine 88 Tage Specified Work nachweisen kann, hat durch diese Neuregelung die Möglichkeit nochmals ein Working Holiday Visum zu beantragen. Man wird in dieser Beziehung so gestellt, als ob es das von COVID-19 betroffene Visum nie gegeben hätte. Leider ist aber immer noch nicht bekannt, ab wann eine Einreise nach Australien für Inhaber eines Working Holiday Visum wieder möglich sein wird. Auch wenn die Regelung zu gebührenfreien Beantragung ab 1. Juli 2021 gilt, bedeutet dies leider nicht, dass ab diesem Datum auch tatsächlich eine Einreise wieder möglich ist. Die neue Regelung schafft aber Klarheit, für alle die nicht wussten, ob Sie in Zukunft einen neuen Visumantrag – auch ohne 88 Tage Specifed Work – stellen können.
Für alle, die zum Thema Working Holiday und den COVID-bedingten Regelungen für Work & Traveller auf dem Laufenden gehalten werden wollen, bieten wir unseren Work & Travel Newsletter an, in den Sie sich hier eintragen können.
Visitor Visum (subclass 600)
Inhaber eines Besuchervisums, die sich außerhalb Australiens aufhalten und deren Visitor Visum (subclass 600) zwischen März 2020 und Dezember 2021 abgelaufen ist beziehungsweise abläuft, wird bei der Beantragung eines neuen Visitor Visums die Visumgebühr erlassen, wenn das Visitor Visum vor dem 31. Dezember 2022 beantragt wird. Dies soll sowohl für diejenigen gelten, die mit Ihrem Visum gar nicht nach Australien einreisen konnten, als auch für diejenigen, die frühzeitig Ihren Aufenthalt abbrechen mussten.
Leider ist auch hier noch offen, welche Nachweise hier gegebenenfalls erbracht werden müssen und wann diese angekündigten Änderungen in die Praxis umgesetzt werden.
Temporary Skill Shortage, Temporary Work Visa
Wer ein befristetes australisches Arbeitsvisum erhalten hat (z.B. das TSS Visum subclass 482) und nicht rechtzeitig vor Inkrafttreten des Einreiseverbots nach Australien einreisen konnte, um das Visum zu aktivieren oder aufgrund von COVID-19 Australien verlassen musste, dem kann ebenso die Visumgebühr erlassen werden. Besteht das mit dem Visum verbundene Arbeitsplatzangebot weiter, kann erneut ein entsprechender Visumantrag gestellt werden. Hierzu beraten wir Sie gerne individuell, wenn Sie hiervon betroffen sind.
Prospective Marriage Visa
Ein Prospective Marriage Visa gibt dem Inhaber neun Monate Zeit, um nach Australien einzureisen. Personen, die aufgrund der geltenden Einreisebestimmungen nicht in der Lage waren innerhalb des Gültigkeitszeitraums Ihres Visums einzureisen, können nun endlich aufatmen. Die Personen, deren Prospective Marriage Visa bereits abgelaufen ist und die aufgrund von COVID-19 nicht einreisen konnten, können nun eine volle Rückerstattung der bezahlten Visumgebühr beantragen. Das Visum kann später erneut beantragt werden. Für diejenigen, deren Prospective Marriage Visa noch gültig ist, soll es die Option auf eine Verlängerung geben. Hierzu beraten wir Sie gerne individuell, wenn Sie hiervon betroffen sind.
Dies sind endlich positive Nachrichten für alle Australienreisende, die ihre Reisepläne aufgrund des Coronavirus ändern mussten. Den aktuellen Stand zu den Einreisebeschränkungen für Australien finden Sie in unserem Blog Artikel, den wir stets für Sie aktualisieren.
Brauchen Sie Unterstützung und möchten Sie besprechen, ob die oben beschriebenen Erleichterungen auch für Sie zutreffen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir helfen Ihnen hierbei gerne weiter.