Copyright Visapath PTY LTD
ABN 63 628 018 100
ABN 63 628 018 100
Ja. Um nach Australien einreisen zu können, braucht man ein entsprechendes Visum, wie das Working Holiday Visum, welches es einem ermöglicht zu reisen und nebenbei zu arbeiten. Ausführliche Informationen gibt es auf unserer Working Holiday Seite.
Das Working Holiday Visum kann von Personen zwischen 18 und 30 Jahren beantragt werden, die einen gültigen Reisepass eines berechtigten Landes (u.a. Deutschland) besitzen und in Australien reisen sowie gelegentlich arbeiten möchten.
Mehr Informationen hierzu gibt es auf unserer Working Holiday Seite.
In der Regel wird dieses Visum sehr zügig innerhalb von nur wenigen Tagen bearbeitet und ausgestellt. Das ist allerdings nicht immer der Fall. In Einzelfällen kann die Bearbeitungszeit auch deutlich länger sein. Gerade wenn vom Department of Home Affairs Rückfragen gestellt oder ergänzende Dokumente nachgefordert werden, oder evtl. ein Gesundheitscheck erforderlich ist, kann die Bearbeitung mehrere Wochen betragen.
Wir empfehlen deshalb in jedem Fall, das Visum mit ausreichend Vorlauf zu beantragen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Denn ohne gültiges Visum ist die Einreise nach Australien nicht möglich.
Leider kann man als österreichischer Staatsbürger kein Working Holiday Visum (subclass 417) beantragen, da Österreich und Australien hierzu kein entsprechendes bilaterales Abkommen haben. Trotzdem gibt es für Österreicher eine andere Möglichkeit für Work & Travel in Australien, und zwar mit dem weniger bekannten Work and Holiday Visum (subclass 462).
Das Work and Holiday Visum (462) verleiht dem Visumsinhaber die gleichen Rechte wie das klassische Working Holiday Visum (417). Allerdings sind hierfür einige zusätzliche Kriterien zu erfüllen. So werden hier zum Beispiel der Nachweis grundlegender Englischkenntnisse gefordert und Mindestanforderungen an die bisherige Ausbildung gestellt . Welche Ausbildungsvoraussetzungen genau verlangt werden, hängt vom jeweiligen Heimatland ab. Mehr Informationen gibt es hier.
Dieses Visum steht Antragstellern folgender Nationalitäten offen: Argentien, Chile, China, Indonesien, Israel, Luxemburg, Malaysia, Österreich, Peru, Polen, Portugal, San Marino, Singapur, Slovakei, Slovenien, Spanien, Thailand, Tschechien, Türkei, Ungarn, USA, Uruguay, Vietnam.
Der Antrag kann dann abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen für das Working Holiday Visum nicht erfüllt werden oder auf Nachfragen und Nachforderungen von Seiten des Department of Home Affairs nicht fristgerecht reagiert wird.
Mehr Informationen zu den Voraussetzungen gibt es auf unserer Working Holiday Seite.
Ab Ausstellungsdatum des Visums haben Sie 12 Monate Zeit, um nach Australien einzureisen. Ab dem Zeitpunkt der Einreise können Sie sich dann maximal 12 Monate im Land aufhalten.
Ein Working Holiday Visum ist eine unkomplizierte und kostengünstige Visumsoption. Je nachdem, welches Ziel man verfolgt, kann es auch noch andere geeignete Möglichkeiten geben.
Möchte man in Australien nicht arbeiten, sind Touristen- oder Besuchervisa geeignete Optionen. Diese Visa beinhalten keinerlei Arbeitsrechte, ermöglichen aber das Reisen nach bzw. innerhalb Australiens sowie die Teilnahme an Kursen und Fortbildungen. Mehr Informationen hierzu gibt es auf unserer Seite zu Besuchervisa.
Außerdem gibt es beispielsweise Studentenvisa und Arbeitsvisa, die man in Betracht ziehen kann.
Leider nein. Ein Antrag ist erst ab dem 18. Geburtstag möglich.
Als Visapath Australia Kunde bieten Ihnen allerdings an, unsere Leistung bereits zuvor zu beauftragen. Wir werden uns dann pünktlich an Ihrem Geburtstag um die Antragstellung kümmern und Ihnen Ihr Visum auf dem schnellsten Wege zukommen lassen. Sprechen Sie uns einfach an!
Ja, das ist kein Problem, solange der Antrag noch vor dem 31. Geburtstag beim Department of Home Affairs eingereicht wurde. Denn maßgeblich für die Altersgrenze ist der Tag der Antragstellung, nicht der Tag der Genehmigung des Visums. Für die Einreise nach Australien bleiben nach der Genehmigung 12 Monate Zeit.
Visapath Australia bearbeitet eingegangene Working Holiday Visumsanträge i.d.R. innerhalb von 2 Arbeitstagen. In dringenden und zeitkritischen Fällen bitten wir Sie, uns vorab zu kontaktieren.
Das Working Holiday Visum wurde 1975 zum Jugendaustausch zwischen Ländern, die ein entsprechendes Abkommen geschlossen haben, eingeführt. Der Grundgedanke des Abkommens ist, dass junge Menschen ihren Horizont erweitern und interkulturelle Erfahrungen sammeln können. Aus diesem Grund steht dieses Visum Personen über 30 Jahren nicht zur Verfügung.
Nach derzeitiger Rechtslage gilt weiterhin die Altersobergrenze von 30 Jahren. Dies ist auch für deutsche Staatsangehörige der Fall und soll nach Angaben des Auswärtigen Amtes vorerst nicht angehoben werden.
Einzige Ausnahmen dieser Regelung ist derzeit Kanada, Irland und Frankreich für die die Altersgrenze angehoben wurde und nun bei 35 Jahren liegt.
In der Regel wird dieses Visum sehr zügig innerhalb von nur wenigen Werktagen bearbeitet und ausgestellt. Werden allerdings zusätzliche Dokumente oder auch ein Gesundheitscheck gefordert, muss man mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen rechnen.
Deshalb sehen wir uns die von Ihnen gemachten Angaben genau durch, bevor wir Ihren Visumsantrag einreichen und halten ggf. mit Ihnen Rücksprache um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Ein Personalausweis ist kein gültiges Reisedokument. Deshalb ist für die Beantragung des Working Holiday Visums zwingend ein gültiger Reisepass erforderlich.
Nein. Die Einsendung von Original Passdokumenten ist nicht nötig. Das Visum wird in Verbindung mit Ihrer Passnummer elektronisch gespeichert und nicht mehr wie früher in den Reisepass geklebt oder gestempelt.
Ja. Seit 17. April 2019 werden vom Department of Home Affairs weitere Angaben und Unterlagen verlangt.
Folgende Dinge sind erforderlich:
In manchen Fällen können vom Department of Home Affairs darüber hinaus weitere Nachweise gefordert werden. Hat man beispielsweise einmal einen anderen Nachnamen geführt, so ist ein offizielles Dokument, das die Namensänderung bestätigt erforderlich (z.B. Heiratsurkunde). Im Falle von Vorstrafen wird üblicher Weise ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt.
Hat man vor während seines Working Holiday Aufenthaltes in bestimmten Einrichtungen zu arbeiten (z.B. Kinderbetreuungs-oder Gesundheitseinrichtungen), so kann außerdem ein Gesundheitscheck verlangt werden.
Eine Gesundheitsuntersuchung ist meist nicht erforderlich, kann aber in bestimmten Fällen vorgeschrieben werden.
Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn man während des Work and Travel Aufenthaltes in bestimmten Einrichtungen (z.B. Kinderbetreuungs-oder Gesundheitseinrichtungen) arbeiten möchte oder wenn man sich in den letzten Jahren für mehr als 3 Monate am Stück in einem TBC Risiko-Land aufgehalten hat.
Der Gesundheitscheck für ein australisches Visum darf nur von einem zugelassenen Panel Doctor durchgeführt werden.
Sie erhalten eine sogenannte IMMI Grant Notice per E-Mail. Dieses Visum ist elektronisch mit Ihren Reisepassdaten verknüpft und kann so leichter und unkomplizierter von den Einwanderungsbehörden geprüft und nachvollzogen werden. Ein Postversand oder ein Label im Pass ist nicht erforderlich. Sie brauchen für die Einreise somit lediglich Ihren Reisepass.
Da das Working Holiday Visum elektronisch mit Ihren Reisepassdaten verknüpft ist, müssen die neuen Passdaten dem Department of Home Affairs mitgeteilt werden. Ansonsten gibt es Probleme bei der Einreise.
Als Visapath Australia Kunde übernehmen wir die Mitteilung gerne für Sie. Eine kurze E-Mail mit einem Bild oder Scan des neuen Passes reicht.
Hat sich an den Angaben, die dem Visumsantrag zugrunde liegen etwas geändert, so muss dies dem Department of Home Affairs zwingend mitgeteilt werden.
Als Visapath Australia Kunde übernehmen wir die Mitteilung gerne für Sie.
Ab Ausstellungsdatum des Visums haben Sie 12 Monate Zeit, um nach Australien einzureisen. Ab dem Zeitpunkt der Einreise können Sie sich dann maximal 12 Monate im Land aufhalten.
Das Working Holiday Visum ist für 12 Monate ab Einreise gültig. Kürzere Aufenthalte sind kein Problem. Länger als 12 Monate darf man allerdings nicht im Land bleiben, wenn man nicht rechtzeitig ein zweites Working Holiday Visum oder ein anderes geeignetes Visum beantragt hat.
Während der Gültigkeitsdauer des Visums können Sie Australien beliebig oft verlassen und wieder einreisen.
Generell gibt es keine Einschränkungen bei der Berufswahl für Work & Traveller in Australien. Allerdings ist zu beachten, dass man auf diesem Visum nur für max. 6 Monate für ein und denselben Arbeitgeber tätig sein darf.
Als Inhaber eines Working Holiday Visums darf man max. 6 Monate für ein und denselben Arbeitgeber arbeiten (Working Holiday Work Limitation). Dabei ist es unerheblich, ob man 6 Monate am Stück für einen Arbeitgeber tätig war oder aufgeteilt auf mehrere Etappen. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Einschränkung auf 6 Monate: Ausnahmen von der 6 Monatsbegrenzung
Generell ja, sofern das Studium/die Fortbildung eine Gesamtdauer von 4 Monaten nicht überschreitet. Allerdings sollte man sich im Vorfeld informieren, ob die gewünschte Ausbildungseinrichtung Teilnehmer mit Working Holiday Visum akzeptiert oder ob diese ein Studentenvisum verlangt. Dies ist häufig bei Universitäten der Fall.
Neben der Auflage der max. Beschäftigungsdauer für einen Arbeitgeber sowie der max. Studiendauer können vom Department of Home Affairs noch weitere Dinge zur Auflage gemacht werden, wie z.B. der Nachweis einer privaten Krankenversicherung.
Ja. Bei der Beantragung des Visums müssen Sie ausreichend finanzielle Mittel für die erste Zeit des Aufenthaltes haben. Als ausreichend wird derzeit eine Summe von 5.000 A$ angesehen.
Zudem müssen Sie belegen, dass Sie in der Lage sind die Kosten Ihrer Heimreise zu tragen. Dafür kann entweder ein Rückflugticket vorgelegt oder ein Geldbetrag nachgewiesen werden, der für den Kauf eines Rückflugtickets ausreicht.
Nachgewiesen werden muss, dass man über A$5.000 verfügt sowie ein gültiges Rückflugticket (bzw. Geld für den Rückflug).
Der Nachweis muss nicht in australischen Dollar erbracht werden, der entsprechende Gegenwert in anderen Währungen ist ausreichend.
Für den Nachweis gibt es verschiedene Möglichkeiten, z.B.:
Die Nachweise sollten möglichst aktuell sein und zudem ins Englische übersetzt werden.
Leider ja. Bei der Beantragung der TFN wird anhand der Passdaten abgeglichen, ob sich der Antragsteller bereits in Australien aufhält. Deshalb ist eine Antragstellung bereits von Deutschland aus nicht möglich.
Die TFN wird per Post an eine australische Adresse gesendet, was bis zu 4 Wochen nach Abgabe des Online Antrages dauern kann. Haben Sie keine feste Postanschrift in Australien oder wissen Sie noch nicht, wie lange Sie sich an ein und demselben Ort aufhalten werden, können Sie als Visapath Australia Kunde unseren kostenlosen TFN Service nutzen. Wir lassen Ihnen in diesem Fall Ihre TFN Unterlagen per E-Mail zukommen und Sie sind flexibel und nicht an einen festen Aufenthaltsort gebunden.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Working Holiday Seite.
Sie erhalten eine sogenannte IMMI Grant Notice per E-Mail. Dieses Visum ist elektronisch mit Ihren Reisepassdaten verknüpft und kann so leichter und unkomplizierter von den Einwanderungsbehörden geprüft und nachvollzogen werden. Ein Postversand oder ein Label im Pass ist nicht erforderlich. Sie brauchen für die Einreise somit lediglich Ihren Reisepass.
Die australischen Einreisebestimmungen sind sehr strikt und detailliert. Genaue Angaben hierzu finden Sie auf unserer Seite zu den australischen Einreisebestimmungen.
Nein. Ein Working Holiday Visum ist gültig für max. 12 Monate. Eine Verlängerung ist nicht möglich, nur die Beantragung eines weiteren Visums.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man ein zweites Working Holiday Visum beantragen, und zwar wenn man während seines ersten Working Holiday Aufenthaltes in Australien für mind. 3 Monate bestimmte Arbeiten im ländlichen Australien ausgeführt hat.
Nähere Informationen hierzu gibt es auf unserer Seite zum Second-Year Working Holiday Visum.
Um für ein weiteres Working Holiday Visum berechtigt zu sein, muss man in bestimmten zugelassenen Tätigkeiten gearbeitet haben. Auch wenn diese Arbeiten oft pauschal als „Farm Work“ bezeichnet werden, sind dies nicht ausschließlich landwirtschaftliche Tätigkeiten.
Eine Auflistung der zugelassenen Arbeiten gibt es hier.
Unter „specified work“ versteht man die Arbeiten, die zur Antragstellung auf ein zweites Working Holiday Visum berechtigen. Dies sind Arbeiten in der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, im Bergbau sowie im Baugewerbe.
Eine Auflistung der zugelassenen Arbeiten gibt es hier.
Ausschlaggebend ist, dass man für mindestens 3 Monate (genauer: 88 Tage) in branchenüblicher Vollzeitarbeit in einer „specified work“ im ländlichen Australien gearbeitet hat.
Nähere Informationen zur Berechnung gibt es in unserem Blogeintrag zu dem Thema.
Die 88 Tage sind zwingend während des ersten Working Holiday Aufenthaltes zu leisten um für ein zweites Working Holiday Visum berechtigt zu sein. Schafft man das nicht, so steht einem diese Option leider nicht mehr offen.
In so einem Fall können andere Visumsoptionen in Erwägung gezogen werden, wie z.B. Besuchervisa, Arbeitsvisa oder Studentenvisa.
Unter ländlichen Gebieten werden üblicherweise Gegenden außerhalb der großen Metropolen mit geringerem Bevölkerungswachstum verstanden. Das Department of Home Affairs legt die Gebiete fest und passt diese bei Bedarf an. Derzeit zählen alle Postleitzahlengebiete in Tasmanien, South Australia und dem Northern Territory als ländliche Gebiete. Zudem gelten die Bereiche außerhalb der Großstädte in New South Wales, Victoria, Queensland und Western Australia ebenfalls als ländlich.
Eine Liste der zugelassenen Postleitzahlengebiete finden Sie hier.
Akzeptiert werden folgende Nachweise:
Nähere Informationen gibt es auf unserer Informationsseite.
Wenn man für ein zweites Working Holiday Visum beispielsweise aufgrund des Alters oder der fehlenden 88 Tage nicht mehr berechtigt ist, gibt es unter Umständen andere Visumsoptionen, die in Betracht gezogen werden können.
Möchte man in Australien nicht arbeiten, sind Touristen- oder Besuchervisa geeignete Optionen. Diese Visa beinhalten keinerlei Arbeitsrechte, ermöglichen aber das Reisen nach bzw. innerhalb Australiens sowie die Teilnahme an Kursen und Fortbildungen. Mehr Informationen hierzu gibt es auf unserer Seite zu Besuchervisa.
Außerdem gibt es beispielsweise Studentenvisa und Arbeitsvisa, die man in Betracht ziehen kann.
Die australischen Einreisebestimmungen sind sehr strikt und detailliert. Genaue Angaben hierzu finden Sie auf unserer Seite zu den australischen Einreisebestimmungen.
Sollten Sie in unserem Formular Angaben gemacht haben, die nicht mit Ihrem Reisepass übereinstimmen, kann Ihnen im schlimmsten Fall die Einreise verweigert werden. Achten Sie deshalb bitte sehr genau auf korrekte Angaben, die Sie ausschließlich Ihrem Reisepass entnehmen.
In manchen Fällen kann es vorkommen, dass Kunden unsere E-Mail Nachrichten und somit auch ihr gültiges Visum nicht erhalten, da diese in den Spam Ordner geraten. Bitte überprüfen Sie deshalb regelmäßig Ihren Spam Ordner oder nehmen Sie uns in Ihre Kontakte auf.
Ohne ein gültiges Visum ist die Einreise nach Australien leider nicht möglich.
Wir empfehlen deshalb in jedem Fall, das Visum früh genug und mit ausreichend Vorlauf zu beantragen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Hat sich an den Angaben, die dem Visumsantrag zugrunde liegen etwas geändert, so muss dies dem Department of Home Affairs zwingend mitgeteilt werden. Das kann beispielsweise ein neuer Reisepass sein oder auch eine Namensänderung.
Als Visapath Australia Kunde übernehmen wir die Mitteilung gerne für Sie.
In diesem Fall stimmen die Daten im Visum nicht mit den Angaben im Pass überein. Die Folge kann sein, dass für Ihren Reisepass kein gültiges Visum existiert und Sie unter Umständen den Flug nach Australien nicht antreten dürfen bzw. Ihnen die Einreise nach Australien verwehrt wird.
Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass Ihre Angaben richtig und vollständig sind, um unnötigen Ärger zu vermeiden.
Ein Registered Migration Agent ist jemand, der die erforderlichen Voraussetzungen und Zulassungen hat, um zum Thema australische Visa beraten zu dürfen sowie Antragsteller gegenüber dem australischen Department of Home Affairs zu vertreten.
Mit anderen Worten: Ein Migration Agent ist ein Experte in australischem Einwanderungsrecht und somit ein kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner und Ratgeber.
Unser Team aus registrierten Migration Agents übernimmt die Antragstellung für das Visum für Sie, kümmert sich schnell und kompetent um die Durchsicht und Bearbeitung und ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner zu diesem Thema. Ein Migration Agent kann kein Visum versprechen oder Einfluss auf die Bearbeitungsgeschwindigkeit der Behörden nehmen. Aber als Experte in diesem Feld hilft ein Migration Agent, den Prozess für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, Problemfelder im Vorfeld zu besprechen und mögliche Lösungen zu erarbeiten um am Ende das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Als registrierte Migration Agents sind wir an die hohen Standards des Code of Conduct für australische Migration Agents gebunden. Diese können Sie auch im Verbraucherleitfaden nachlesen.
Wir sind Experten auf dem Gebiet australischer Visa und kennen die möglichen Problemfelder und Fallstricke in diesem Zusammenhang. Sie profitieren also von unserer Erfahrung und Professionalität. Denn wir sehen uns Ihre Daten genau durch und halten auch mit Ihnen Rücksprache um Probleme weit möglichst zu umgehen oder einfach zu lösen. Nicht nur unser online Formular ist komplett auf deutsch, was die Antragstellung einfach und unkompliziert macht, auch die weitere Kommunikation zwischen Ihnen und uns erfolgt ausschließlich auf deutsch.
Darüber hinaus erhalten Sie einige weitere interessante Zusatzleistungen:
Mehr Informationen hierzu gibt es auf unserer Bestellseite.
Sie können das Formular jederzeit speichern und später fortsetzen, wenn Sie das möchten. In diesem Fall erhalten Sie von uns einen Link per E-Mail zugesendet, über den Sie einfach und schnell später dort fortfahren können wo Sie aufgehört haben. Ihre Angaben werden 30 Tage gespeichert.
Im Preis inbegriffen ist nicht nur die Einreichung Ihres Working Holiday Visumantrages beim australischen Department of Home Affairs und die Zahlung der entsprechenden Visumgebühr, sondern auch die Durchsicht und Prüfung Ihrer Unterlagen und Angaben in unserem Fragebogen sowie ggf. Rücksprache mit Ihnen. Außerdem kümmern wir uns um Rückfragen der australischen Behörden und leiten Ihnen Ihr Visum nach Genehmigung per E-Mail weiter.
Außerdem erhalten Sie folgende Zusatzleistungen, wenn Sie Ihr Working Holiday Visum über Visapath Australia buchen:
Als Visapath Australia Kunde erhalten Sie bei der Beauftragung eines Working Holiday Visums einen Gutschein für ein kostenfreies 30-minütiges Beratungsgespräch per Telefon, Skype oder Facetime mit einem zugelassenen Migration Agent im Wert von €95,-.
Inhalt der Beratung:
Nach der Beauftragung des Working Holiday Visums erhalten Sie einfach Ihren individuellen Gutscheincode, mit dem Sie das Beratungsgespräch kostenfrei über unsere Website buchen und sich einen für Sie passenden Termin auswählen können. Einlösbar ist dieser Gutschein während des Working Holiday Aufenthaltes sowie bis zu 3 Monate nach der Rückkehr. Der Gutschein ist personengebunden und somit nicht übertragbar. Eine Auszahlun des Gelbetrageserfolgt nicht.
Sie bezahlen den Gesamtbetrag in Euro. Als Bezahloptionen bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten:
Sie können diese am Ende des online Formulars auswählen.
Regelmäßig Infos über Leben und Arbeiten in Australien und Neuseeland erhalten? Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein.